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Alt 02.08.2016, 10:15      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Freazer
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Zitat:
Zitat von Benandi Beitrag anzeigen
Da die Veränderung in Deutschland nur mit enormem finanziellen Aufwand, wenn überhaupt, legal (!) eintragbar ist, wird dich die Versicherung im Schadensfall auslachen, ja. Du bleibst also auf allen Kosten sitzen, wirst mit diversen strafrechtlichen Konsequenzen klar kommen müssen (die ziemlich zahlreich auftreten können), und so weiter. Beispiele gefällig?
Das versteh ich jetzt nicht, wenn ich das eintragen lassen "würde", warum sollte die Versicherung mich auslachen


Freazer ist offline  

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Alt 02.08.2016, 10:22      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Meins ist Eingetragen!
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Alt 02.08.2016, 13:43      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Freazer
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Zitat:
Zitat von Werwolf13th Beitrag anzeigen
Meins ist Eingetragen!
Wie jetzt deins ist eingetragen Welches Lenkrad hast denn eingebaut? Und welche Prüfstätte hat das eingetragen?

Gruß
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Alt 02.08.2016, 14:04      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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TÜV Süd eingetragen!
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Freazer (03.08.2016)
Alt 02.08.2016, 14:38      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Das Lenkrad oder den Airbag.
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Alt 02.08.2016, 14:38      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Beides natürlich! Airbagmodul sowie Lenkrad.
Werwolf13th ist offline  

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Alt 02.08.2016, 18:46      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Das klingt interessant. Plauder doch bitte mal ein wenig aus dem Nähkästchen
Auf welcher Grundlage wurde die Eintragung durchgeführt? (Damit meine ich nicht §19'3 StZVO in Verbindung mit §21 StZVO)
Welche Dokumente / Papiere sind zur Prüfung verfügbar?
Was wurde genau geprüft und dokumentiert?

Zitat:
Zitat von Freazer Beitrag anzeigen
Das versteh ich jetzt nicht, wenn ich das eintragen lassen "würde", warum sollte die Versicherung mich auslachen
Weil es meines Wissens nach niemand legal eingetragen bekommen hat. Im Zweifels- / Schadensfall werden die Eintragungen durch einen weiteren, unabhängigen Prüfer verifiziert (wenn ein ausreichender Anfangsverdacht besteht). "Gefälligkeitseintragungen" sind dann nicht mal mehr das Papier wert, auf dem sie stehen.
Ich habe auch mit dem Gedanken eines anderen Lenkrades gespielt, daher bin ich so an der Aussage von Werwolf13th und www.der-bora.de interessiert. Sichtprüfung und "joa, is original VW" reichen definitiv nicht aus. Will man die Dinger wasserdicht eingetragen haben, muss man einiges vorlegen.
Als ich prophylaktisch beim TÜV Nord nachgefragte, wollten die eine bestimmte Bestätigung des Freundlichen. Der wiederum konnte sich unter dem Geforderten nichts vorstellen. Letzten Endes wussten beide nicht, was sie eigentlich wollten und ich habs erstmal bleiben lassen.

Wenn es nur darauf hinaus läuft, dass die Airbag-Kontrollleuchte nicht an sein darf und der Fehlerspeicher leer sein muss, fände ich es schon amüsant. Wobei der Punkt "Betriebserlaubnis und Versicherung" damit in meinen Augen noch nicht abgeschlossen ist.
Benandi ist offline  

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Alt 02.08.2016, 18:54      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Wurde nach §21 StZVO / §19'2 StZVO eingetragen. Grundlage waren die Teilenummern, Bilder der Bauteile im Ausgebauten Zustand, Stromlaufplan Airbag Golf 4 / Golf 7 sowie Einbaubestätigung von mir, da ich bei VW arbeite und einen Pyrotechnikschein habe!

Durchmesser wurde geprüft. Übereinstimmung der Teilenummern und Auszug Fehlerspeicher bzw. ob Airbag deaktiviert wurde!

Geändert von Werwolf13th (02.08.2016 um 18:58 Uhr)
Werwolf13th ist offline  

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Alt 02.08.2016, 19:23      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Wie steht es um das Öffnungsverhalten, das Volumen bzw. den Volumenunterschied der beiden Airbags und die Auswirkungen auf die EG-BE? Winkeladvokaten könnten da ansetzen
Im Grunde verbaut man einen Airbag, der spezifisch für den Golf 6 / 7 und dessen Innenraum entwickelt wurde. Somit gibt es keine Tests im Golf 4, der (zumindest theoretisch) im Innenraum andere Gegenheiten aufweißt.
Deswegen sehe ich hier eine Möglichkeit für alle beteiligten Versicherungen, sich juristisch aus dem Schlamassel zu ziehen.

Grundsätzlich scheint dein TÜV'ler aber schon gut Bescheid gewusst zu haben.
Edit: Möchtest du uns verraten, was genau bei dir im Schein als Eintragung steht?

Geändert von Benandi (02.08.2016 um 19:32 Uhr)
Benandi ist offline  

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Alt 02.08.2016, 19:58      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Werwolf13th hat (ich glaube in seinem eigenen Thread) mal geschrieben, dass das Airbagverhalten, bzw dessen Ausdehnung relativ uninteressant ist, da sich das Lenkrad sowohl im Golf 4 also auch Golf 7 komplett um die eigene Achse dreht und damit nur eine "Auslöseform" des Airbags möglich ist: rund
Die Position im Innenraum ist auch zu vernachlässigen, da sich das Lenkrad sowieso einstellen lässt.

Habs jetzt natürlich nicht so schön ausgedrückt wie Werwolf13th
John Deere 6930 ist offline  

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Alt 02.08.2016, 20:11      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Die Frage ist doch ob man sich nicht jede Eintragung schlecht reden kann. So eine Eintragung ist meist Ermessenssache und wie wir alle Wissen ist Ermessen nicht gleich Ermessen und eine Einzelabnahme nicht gleich eine Einzelabnahme.

Ohne einen gewissen Spielraum dürfte es umfangreichere Umbauten, egal ob nur Stoßstangen oder Breitbauten aus z.B. Blech gar nicht geben. Geschweige den von Strukturumbauten wie z.B. Variant zu Pick-UP.
Man kann jede Abnahme im nachhinein anzweifeln, da nicht jeder Prüfer gleich einträgt! (Ermessen wie gesagt)

Zu dem Thema mit den Airbags hat glaub einer der das Beruflich macht mal in meinem Umbau geschrieben und das ganze erläutert, da kannst ja mal reingucken.

Und nun zu meiner Frage ist ja cool, dass du das alles wissen willst, wie, wo, was aber was bringts dir? So wie es sich anhört willst du weder so ein Lenkrad noch es eintragen lassen. Im Endeffekt redest du es dir gerade selber schlecht und allen die es eingebaut haben oder sich einbauen wollen also was bezweckst du genau damit?

Ich mein dein Jura wissen hin oder her aber meinst du, dass wenn ich einen Strukturumbau mache und das vom TÜV angenommen wird, der davor 20 Karossen an die Wand haut um das Verhalten nachzuvollziehen?! Nein der nimmt das ganze so ab, wenn alles Sach- und Fachgerecht gemacht wurde (Voraussetzung ist wie gesagt Sach- und Fachgerecht also von Fachleuten). Und wer sagt jetzt wie sich das Ding im Crash verhält????? Wer zahlt dann evtl. auftretenden Schaden?!

Wer zahlt, wenn ein Fußgänger auf deinen verbreiterten Radlauf knallt und dieser sich nicht so eindellt wie ein normaler weil er durch die Schweißungen fester ist als ein normaler?

Sind alles Einzelabnahmen also Ermessenssache und von einem Sachverständigen wie dem TÜV kann man erwarten, dass er ja sowas vertreten kann oder nicht!

Geändert von Werwolf13th (02.08.2016 um 20:17 Uhr)
Werwolf13th ist offline  

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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Werwolf13th für den nützlichen Beitrag:
fastaeddie (03.08.2016), variantgt (05.08.2016)

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Alt 02.08.2016, 20:34      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Mein "Jura-Wissen" ist eher rudimentär. Zum Beispiel kenne ich die Auswirkungen einer Einzeleintragung auf die EG-BE eines Fahrzeuges nicht bzw. kann diese nicht genau abschätzen. Grade das Beispiel "Breitbau in Blech" passt dazu hervorragend. Rechtlicher Kram ist einfach bäääh, wenn man auf Nummer Sicher gehen will.
Da ich einen Umbau auf Golf 6 Lenkrad mal in Erwägung gezogen habe, bin ich nach Recherche und grober planerischer Vorarbeit vor (!) Teilebeschaffung und Umbau zum TÜV Nord, um eben diesen ganzen rechtlichen Kram zu klären. Was dabei rum kam, hab ich oben bereits ausgeführt. Ein, zwei Nebensätze stehen dazu aber auch in meinem Umbauthread.

Dieses penetrante Nachfragen und "Anzweifeln" habe ich mir angewöhnt, seit ich mal so dermaßen auf die Nase gefallen bin, dass es heute noch unangenehm ist. Aussagen wie "Alles eingetragen!" tragen dann noch ihren Teil zu der Skepsis bei. Nimm's mir bitte nicht krumm, aber das ist mittlerweile fast schon ein Reflex Auch, um die Dinge zu verstehen und nicht nur blöd nachzuplappern.
In deinen Umbauthread schau ich gleich auch noch rein. Danke euch beiden für den Tipp.

Edit: Gefunden! -> Airbag-Erklärung -> Anmerkung zu einstufigen Airbags -> hier gehts mit der Überlegung zu 7er Lenkern los und ich muss sagen, der Wagen sieht mittlerweile echt geil aus.
Mit dem Wissen kann ich nochmal drüber nachdenken, wenn mich meiner im nächsten Jahr noch begleitet. Mal gucken, wie ich die MuFu-Tasten ans laufen kriege. Ohne mach ichs nicht.
Hier gibts noch Infos für den Umbau.

@Werwolf13th (da bei dir berufsbedingt ein Sachkundenachweis vorliegt)
Ist löten eigentlich noch zulässig am Airbagstecker oder muss zwingend gecrimpt werden?
Könnte man auch auspinnen und ein passendes, leeres Steckergehäuse verwenden?

Geändert von Benandi (02.08.2016 um 21:33 Uhr)
Benandi ist offline  

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Alt 03.08.2016, 09:14      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Mein TÜV´er will nur die Teilenummern, Einbaubestätigung Airbag, das Volumen beider Airbags ( Original und G7 ) und das Originale Lenkrad haben zur Eintragung. Hatte da mit Ihm mal drüber gesprochen und er sieht da keinerlei Probleme solange es technisch gleich ist, also Einstufig, Runde Form, Mittig verbaut etc.

Das Volumen darf wohl um 15% +/- abweichen meint er. Da wollte er aber nochmal nachschauen.

Was er allerdings unbedingt haben will sind Originale neue Teile, also speziell der Airbag. Lenkrad darf ich mir Gebraucht und/oder Neu kaufen wo ich will. Nur der Airbag muss Original von VW gekauft werden.

Muss mal abwägen ob es mir das Wert ist oder ob ich meins neu beziehen lasse.........
fastaeddie ist offline  

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Alt 03.08.2016, 10:24      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
VIL
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Ich werfe hier noch mal den Link rein:
VWVortex.com - DIY Mk6 Gti/ Mk5 r32 wheel in mk4 !

Ab Post #90, falls jemand Sorgen wegen der Verkabelung hat


VIL ist offline  

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golf 7 lenkrad, innenraumtuning, jp performance, lenkrad tuning


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