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Schlaumeier.. Die frage war, was getan werden muss, damit das fw auf jeden fall eingetragen wird. Also 8cm bodenfreiheit. Da gibt es zahlreiche prüfer, die darauf bestehen! @TE: Mess lieber mal nach. Bei (echten) 32cm radmitte->kotflügelkante hat ein golf 4 keine 8cm luft mehr zwischen fahrbahnbelag und achsträger ![]() Viele prüfer haben einen 8cm hohen holzklotz, den sie unters auto schieben. Passt der nicht drunter, gibts auch keine eintragung ![]() |
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Ich fahr überhaupt nicht mit Stahlfelgen... Hab die Gti 16 Zoll Alus mit Allwetterreifen. Meine frage jetzt ob ich das Fahrwerk auch tiefer eintragen kann obwohl von Ap aus nur 50mm angegeben sind? Geändert von SiC91 (26.02.2014 um 12:55 Uhr) |
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Natürlich nicht ![]() -> gibt eine Einzelabnahme daher: -> Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers. Wenn dem Prüfer die Fahrzeugtiefe "verkehrsbehindernd" oder unsicher erscheint, gibts keine Abnahme ![]() Die zu beachtenden Punkte, damit es (mit großer Wahrscheinlichkeit) beim ersten Anlauf klappt, habe ich oben schon genannt. |
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| ![]() Zitat:
![]() Den 8cm Klotz kann ich dem durch die Halle schieben, das wars dann aber auch. Aber stimmt schon, um im ersten Anlauf durch zu kommen sollte man drüber sein. Außer du kennst einen, wo du weißt das es ihm egal ist. | |
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Okay es wird also nach der Bodenfreiheit geschaut und nach der Freiheit im Radkasten? Und eine Einzelabnahme kann bis zu 120 Euro kosten? |
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