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Alt 23.09.2012, 09:07
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Standard Konsequenzen einer fehlgeschlagenen Tüv-Abnahme / Kosten für TÜV-Abnahme

Hallo zusammen,

ich hab die Möglichkeit, morgen meine gesamten Umbauten abnehmen zu lassen.
Jedoch wollte ich vorher einmal wissen, ob es irgendwelche Konsequenzen gibt, wenn der TÜV-Prüfer etwas nicht abnimmt.
Muss ich dann wieder mit der korrigierten Sache wiederkommen?
Beispiel:
Ich habe vorne die 288er Bremsanlage nachgerüstet. Der TÜV-Prüfer will mir die nicht eintragen (warum auch immer). Muss ich dann nochmal mit der 256er Bremsanlage da auftauchen oder hat das "nein" keine direkten Folgen.

Desweiteren wollte ich mal wissen, ob es Erfahrungswerte gibt, was eine Sammelabnahme von folgenden Sachen kostet:
  1. Bremsanlage VA
  2. V6-Lippe (Freigabe von VW liegt vor)
  3. Cupra-Lippe
  4. Fahrwerkstiefe
  5. Seitenblinker (lasiert)
  6. ESD (holländische ABE liegt vor).

Danke euch!

Kain88


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Alt 23.09.2012, 09:35      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
ScheuAIRwerks
 
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Standard

Lasierte Blinker wird dir niemand eintragen.
Kosten? Theoretisch für jedes Teil 40€, wobei ich nicht glaube das er dir den Kram überhaupt einträgt. Bremsanlage ja, aber der Rest?
Was für eine ABE soll den der Auspuff haben? Wenn er eine ETG hat, musst du da gar nichts machen.
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Alt 23.09.2012, 09:40      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Mit den lasierten Seitenblinkern sagte er zu nem Bekannten, dass das Grundsätzlich kein Problem wäre.

Den ESD will ich entragen lassen, da ich der Meinung bin, dass die deutschen Ordnungshüter über ein deutsches Schreiben glücklicher wären als über ein holländisches.

V6- und Cupra-Lippe sind bautechnische Änderungen. Die müssen eingetragen werden.
Kain88 ist offline  

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Alt 23.09.2012, 09:40      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Welche Bremsanlage/Größe hast du hinten?
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Alt 23.09.2012, 09:45      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kain88 Beitrag anzeigen
Mit den lasierten Seitenblinkern sagte er zu nem Bekannten, dass das Grundsätzlich kein Problem wäre.

Den ESD will ich entragen lassen, da ich der Meinung bin, dass die deutschen Ordnungshüter über ein deutsches Schreiben glücklicher wären als über ein holländisches.

V6- und Cupra-Lippe sind bautechnische Änderungen. Die müssen eingetragen werden.

Er kann dir keine lasierten Lichtanlagen eintragen, dies ist eine bauartveränderung = illegal, kann er eintragen solange er will, will dir ein grün/blauer was, gibts auf die Mütze.
Was steht den in der Freigabe für die V6 Lippe? Die Cupralippe ist nicht für einen Golf, bin ich mal gespannt was er dir da auf die Eintragung schreibt.
cl4w ist offline  

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Alt 23.09.2012, 09:56      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Für die Eintragung von lasierten Beleuchtungsteilen brauchst Du ein lichttechnisches Gutachten, sonst darf die Dir überhaupt niemand eintragen. Ich würde und werde eine solche Eintragung in jedem Fall und immer anzweifeln und Dich im Falle einer möglichen Kontrollsituation damit direkt zum TÜV meiner Wahl begleiten.

Bei den restlichen Teilen viel Erfolg.
 

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Alt 23.09.2012, 09:56      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ~Golf~4~ Beitrag anzeigen
Welche Bremsanlage/Größe hast du hinten?
Immer noch die 232er. Ist also jetzt die Bremsanlage vom kleinen 1.8t.

Zitat:
Zitat von cl4w Beitrag anzeigen
Er kann dir keine lasierten Lichtanlagen eintragen, dies ist eine bauartveränderung = illegal, kann er eintragen solange er will, will dir ein grün/blauer was, gibts auf die Mütze.
Was steht den in der Freigabe für die V6 Lippe? Die Cupralippe ist nicht für einen Golf, bin ich mal gespannt was er dir da auf die Eintragung schreibt.
In der Freigabe steht, dass die V6 für den Golf zugelassen ist, aber dennoch durch einen Prüfer eingetragen werden muss. Ist also quasi ein Tüv-Gutachten wie bei einem Fahrwerk.

Ich schau mal, wenns das Budget nicht sprengt, werd ich am Montag mal alles vom TÜV begutachten lassen und danach berichten.
Kain88 ist offline  

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Alt 23.09.2012, 10:04      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Wegen der Bremse: Heutzutage sind die TÜVs Kundenfreundlich. Normal dürfte er Dich mit der falschen Bremse gar nicht wieder vom Hof fahren lassen. Allerdings sehen die Prüfer heutzutage in der Regel über alles hinweg und freuen sich, Dich wiederzusehen, denn damit verdienen sie ja ihr Geld und es gibt ja schließlich mehrere Prüforganisationen. Weiterhin ist es auch so, dass Serienbremsanlagen wohl nur noch in Kombinationen eingebaut und abgenommen werden dürfen, in denen Sie auch in Serie verbaut wurden. Wenn es also die 288er Bremse in Verbindung mit der 232er gibt, dann sollte eine Abnahme möglich sein.
 

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Kain88 (23.09.2012)
Alt 23.09.2012, 10:08      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Bei den restlichen Teilen viel Erfolg.
Was meinst du damit? Siehst du das eher kritisch?
OK, mit den Blinkern seh ich ein. Lass mich da einfach mal überraschen, was er sagt. Aber die restlichen Sachen dürften kein Problem darstellen. Für die V6 hab ich eine Freigabe und die Cupra ist sauber verschraubt und nicht tiefer als die tiefste Stelle der V6.
Fahrwark ist ja auch nur eine Aktualisierung einer älteren Abnahme. Da hat mir der TÜVer doch tatsächlich 34,5 VA / 36 HA eingetragen. Wer fährt denn sowas
Kain88 ist offline  

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Alt 23.09.2012, 10:13      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kain88 Beitrag anzeigen
Da hat mir der TÜVer doch tatsächlich 34,5 VA / 36 HA eingetragen. Wer fährt denn sowas
Ich hab 34 / 36 eingetragen bekommen
Dachte immer das die hinten höher sein dürfen aber nicht tiefer..
~Golf~4~ ist offline  

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Alt 23.09.2012, 10:26      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kain88 Beitrag anzeigen
Immer noch die 232er. Ist also jetzt die Bremsanlage vom kleinen 1.8t.


In der Freigabe steht, dass die V6 für den Golf zugelassen ist, aber dennoch durch einen Prüfer eingetragen werden muss. Ist also quasi ein Tüv-Gutachten wie bei einem Fahrwerk.

Ich schau mal, wenns das Budget nicht sprengt, werd ich am Montag mal alles vom TÜV begutachten lassen und danach berichten.
Da bin ich ja mal gespannt was der Prüfer da so lustiges einträgt... Kann man die Freigabe der V6-Lippe mal sehen? Wer hat dir das Ding ausgestellt? Da bist du wohl der erste, der sowas eintragen lässt.
xidriver ist offline  

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didgeridoo (24.09.2012)
Alt 23.09.2012, 10:36      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Die V6-Lippe eintragen?

Ich würd eher die Blinker raushauen, klären, was mit dem Auspuff ist und dann die Fahrwerksänderung, sowie die geänderte Bremse eintragen lassen

Geändert von VW-Malle (23.09.2012 um 10:40 Uhr)
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Alt 23.09.2012, 10:37      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Erazer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Erazer: machoman88
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Zitat:
Zitat von xidriver Beitrag anzeigen
Da bin ich ja mal gespannt was der Prüfer da so lustiges einträgt... Kann man die Freigabe der V6-Lippe mal sehen? Wer hat dir das Ding ausgestellt? Da bist du wohl der erste, der sowas eintragen lässt.

jo also wer ne V6 lippe einträgt selber schuld...

aber sonst sind es ja ziemlich abenteuerliche eintragungen bei dir
Erazer ist offline  

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Alt 23.09.2012, 10:42      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Das einzig sinnvolle zum eintragen is hier echt das fahrwerk und die bremse, allerhöchstens noch der esd

Zu deiner frage wegen der konsequenzen, als ich mein fahrwerk eintragen lassen hab, hat dem prüfer auch was nicht gefallen und er hat mich trotzdem so fahren lassen, also die werden dir das auto schon nicht stilllegen
Golf4@BRB ist offline  

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Alt 23.09.2012, 11:34      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Also eig brauchst du nur deinen ESD und dein FW Eintragen lassen, das die V6 schürze von vw ist, weißte? Was OEM ist brauchst du doch nicht eintragen Gruß det grøn
B-5555 ist offline  

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Alt 23.09.2012, 11:36      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von s.w.a.t.-bora Beitrag anzeigen
Also eig brauchst du nur deinen ESD und dein FW Eintragen lassen, das die V6 schürze von vw ist, weißte? Was OEM ist brauchst du doch nicht eintragen Gruß det grøn
Es gibt genug OEM-Zeug was eingetragen werden muss! Bissel vorschnell deine Antwort, oder?
xidriver ist offline  

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Pitty (24.09.2012)
Alt 23.09.2012, 11:49      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kain88 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich hab die Möglichkeit, morgen meine gesamten Umbauten abnehmen zu lassen.
Jedoch wollte ich vorher einmal wissen, ob es irgendwelche Konsequenzen gibt, wenn der TÜV-Prüfer etwas nicht abnimmt.
Muss ich dann wieder mit der korrigierten Sache wiederkommen?
Beispiel:
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Desweiteren wollte ich mal wissen, ob es Erfahrungswerte gibt, was eine Sammelabnahme von folgenden Sachen kostet:
  1. Bremsanlage VA
  2. V6-Lippe (Freigabe von VW liegt vor)
  3. Cupra-Lippe
  4. Fahrwerkstiefe
  5. Seitenblinker (lasiert)
  6. ESD (holländische ABE liegt vor).

Danke euch!

Kain88
So um das nochmal auf zu greifen..

Bremsanlage müsste man eigentlich eintragen ABER dann brauchst du erstmal n Gutachten das du die Sättel mit dem verbauten Bremskraftverstärker fahren kannst. Was du hinten für ne bremse hast is dabei fast egal. Bis 312mm kannst du hinten die Serienscheibe fahren und würdest es auch so eingetragen bekommen. Auffallen wird es dem Prüfer eh NICHT da es ja ne OEM VW Bremse ist mit nem schicken VW Zeichen auf dem Sattel. Wenn da n Tüvmann frag, sagste das is alles ab Werk verbaut.

4Motion Ansatz brauchst du auch NICHT eintragen weil es ein OEM Teil ist welches für dein Kfz freigegeben ist. Da brauchst du nichtmal ne Freigabe oder so...

Cupralippe kannste knicken. Keine Freigabe für dein Auto. Kannst du höchstens mit viel Glück nach § 21 abnehmen lassen aber is halt teuer und so pralle sieht die an nem 4 Motion Ansatz eh nich aus...

FW wird halt normal abgenommen...

Seitenblinker nimmt dir auch keiner ab. Gibt sooo viele dunkle mit ABE, da wird doch auch was für dich mit bei sein...

ESD brauchst du auch NICHT eintragen wenn du ne ABE aus irgend nem EU Land hast....
jaganot ist offline  

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didgeridoo (24.09.2012)
Alt 23.09.2012, 12:27      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von xidriver Beitrag anzeigen
Da bin ich ja mal gespannt was der Prüfer da so lustiges einträgt... Kann man die Freigabe der V6-Lippe mal sehen? Wer hat dir das Ding ausgestellt? Da bist du wohl der erste, der sowas eintragen lässt.
Hab den Wisch über VW bekommen:
Kain88 ist offline  

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Alt 23.09.2012, 14:17      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kain88 Beitrag anzeigen
Hab den Wisch über VW bekommen:
Brauchste aber trotzdem NICHT...
jaganot ist offline  

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Alt 23.09.2012, 21:35      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kain88 Beitrag anzeigen
Mit den lasierten Seitenblinkern sagte er zu nem Bekannten, dass das Grundsätzlich kein Problem wäre.
da hat dich dein bekannter aber mächtig verrascht. lasierte blinker sind ohne zulassung und nicht eintragbar.


onkel-howdy ist offline  

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