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|    Erfahrener Benutzer  Registriert seit: 30.11.2011  1.9 TDI  Verbrauch: 4,5 - 5,5  Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -  
                                        Beiträge: 2.474
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                        Das einzigste was du eintragen lassen musst ist die Veränderte Bremse und das Fahrwerk. Über die Ansätze und Blinker wird keiner was sagen, ich hab meine HU mit anderen Blinkern und Ansätzen gemacht und es hat niemand was gesagt.     Bremse : Ja Fahrwerk : Ja DER REST SCHEI**** EGAL -.-.....  |  
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|    Kein gepr. Händler   Registriert seit: 15.10.2011  Golf 7 Facelift GTI Performance  Ort: Kreis Wesel  
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	   |     Zitat:  
 Egal ob VW drauf steht oder nicht! ![]() @ Kain88 Da hättest dich aber vorher besser genauer informiert    |  |
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 22.11.2010  Seat Leon 1M Cupra R 1.8T 20V  Ort: Marl  RE-  
                                        Beiträge: 2.068
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	   |     Zitat:  
 Bilder der Front gibts in meinem Umbau (siehe hier). Zitat:  
 Anbauteile und Blinker sind nicht egal. Durch die Lasur ist die Betriebserlaubnis der Blinker erloschen und somit sind sie illegal. Die Anbauteile sind auch nicht Standard und somit eine Änderung des Aufbaus. Bei der V6-Lippe wird wohl kaum wer was sagen. Aber bei einem Seat-Teil, was nicht geklippst, sondern geschraubt wurde, wird mit Sicherheit der eine oder andere hellhörig. Das ist das Problem, wenn man davon ausgeht, dass die Leute wissen, wovon sie reden...  |  ||
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|    Globetrotter     |      Natürlich müsste die Bremse abgenommen da ja eine Änderung am Fahrzeug erfolgt ist. Da aber so ein Wald und Wiesen Polzist wohl kaum erkennen kann das die Bremse nicht zum Fahrzeug gehört und es doch Vorteile haben kann 312 statt 280mm zu fahren ist es mir persönlich egal. Ich kann jeden raten die Änderungen am Fahrzeug abnehmen zu lassen sonst erlischt ja die BE. Aber nicht jeder Prüfer ist gewillt oder in der Lage das so abzunehmen.
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|    Gast  
                                        Beiträge: n/a
                                   |     Zitat:  
 ![]() Eine Bauart-verändernde-Maßnahme würde dann vorliegen, wenn das Teil nicht serienmäßig verbaut worden währe. Auf Deutsch: Wenn du, beispielsweise, die Spoilerstossstange von einem OPEL-Manta an deinen Golf schrauben wolltest, dann würde das eine Bauart-verändernde-Maßnahme darstellen. Da jedoch die V6-Lippe schon von Werk aus an eben jenen Golf V6-Karossen montiert wurden, die sich in nichts von denen eines, z.B.: Golf 4 1,6 16V unterscheiden, ist es keine Bauart-Verändernde Maßnahme sondern lediglich ein Austausch von Serienteilen. Soweit mein TÜV-Prüfer.  |  |
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|    Erfahrener Benutzer  Registriert seit: 21.08.2010  Golf 4 Cabrio / Passat 3BG  1,8 T  Ort: Dortmund  DO - SN  Verbrauch: 8  Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -  
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                        Bremse sollte nicht das Problem sein ,     hatte damals ein Motorumbau gemacht vom 75 PS auf 120 PS im Polo 6n . Stand dann im Schein , Bremsanlage entspricht 88 KW . Hatte insg. 7 Eintragungen zu machen , unterschied lag wohl daran das alles problemlos über die Bühne lief das ich vorher alles abgesprochen habe .    |  
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|    Kombikraftwagennutzer   Registriert seit: 01.10.2005  Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen  Ort: Berlin-Bohnsdorf  ehem.OVP-XI4  Verbrauch: ...hat er.  Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -  
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|    Gefahrener Benutzer  Registriert seit: 27.07.2006  
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                        Das sind immer solche Themen, die in einem unendlichen hin und her enden.     Die Sache mit der V6 Lippe kann man zwar so auslegen, das es eigentlich keine Änderung im Sinne der Betriebserlaubnis ist, aber im gleichen Zug müßte man eingestehen, das auch die Veränderung der Bremse eintragungsfrei wäre, was nicht der Fall ist. In der Typenzulassung vom Golf4 stehen die Bremsanlage (bis 312mm) drin, genauso wie die Stoßstangen incl. Ansätze, Felgen usw. In dem geposteten Schreiben ist zu lesen, das der V6 Ansatz montiert werden darf, dann soll man zum Sachverständigen fahren, der guckt, ob alles ordentlich sitzt und fertig. Das ist natürlich auch eine "sinnfreie" Vorgabe, denn wenn man den org. Ansatz (z.B. defekt) gegen einen anderen originalen tauscht, dann fährt man auch nicht zur Überprüfung   Ähnlich lief es schon früher mit den "VR6-Lippen" am Golf3 ab - einer wollte die Eintragung, der andere sagte, es ist org. und kein Problem.Der R32 hat eine eigene Zulassung - deshalb müssen die Teile (Bremse, Felgen,..) definitiv abgenommen werden, denn nur weil VW drauf steht, ist das kein Freifahrschein. Ähnlich undurchsichtigt läuft es mit der OEM R-Front ab. Wenn 10 Leute bei VW nachfragen, bekommen 7-8 die Antwort, das sie eingetragen werden muß und ein Glückspilz bekommt eine Freigabe (für die org. R-Front..keine R-Line!) - somit auch eintragungsfrei! Dem Pechvogel wird mitgeteilt, dass die Teile nur für den R vorgesehen sind und deshalb nur dort verwendet werden dürfen   So unterschiedlich wird auch dort gearbeitet.Sollen die Stoßstangen vom V6 wirklich anders sein? Kam dieser "Unterschied" nicht zustande, weil die V6 Lippen (teilweise auch ab Werk nicht 100% maßgetreu) nicht richtig montiert wurden bzw. passend ausgerichtet waren und es deshalb so aussah, als ob die Form anders wäre? Geändert von XM-Syncro (24.09.2012 um 21:23 Uhr)  |  
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|    Feinstauberzeuger   Registriert seit: 04.03.2010  TüЯbö-Di3s3l-Wi3s3L  Ort: Zentrum der Macht  Verbrauch: ca. 6L ColaBier. Je nach Laune :-)  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 02.03.2012  Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01  
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                        Ich kann dir zu Punkt 4: Fahrwerkstiefe was sagen!    Wollte mein Gewinde eintragen lassen und war sicher das alles richtig wäre. Fakt ist: die eine Seite war 5mm tiefer wie die andere (Pfuschen=abgewöhnen) und der nette Prüfer wollte nicht selber hochschrauben! ![]() Naja, nachdem alles perfekt war wollten die für 2 Minuten vorführen und nachmessen nochmal 24€ von mir!  |  
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|    Kombikraftwagennutzer   Registriert seit: 01.10.2005  Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen  Ort: Berlin-Bohnsdorf  ehem.OVP-XI4  Verbrauch: ...hat er.  Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -  
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