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Alt 24.09.2012, 06:52      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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...aber sowas von ... Streng genommen hat der TE sogar recht mit der V6-Lippe und Eintragen lassen - ne OEM R32 Stange muß man auch eintragen, nur ne R-Line kommt mit ABE daher...

...nur wer's macht is selber Schuld...^^


Pitty ist offline  

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Alt 24.09.2012, 07:01      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Hat der R ne andere Typennummer als der normale Golf?


Zur v6 Lippe:
Das man zur Dekra soll steht in dem Schreiben drin, damit die prüfen ob du das Teil korrekt montiert hast. Von Eintragen ist in dem Schreiben keine Rede. Und es ist unnötig wenn das Teil in die EG-Typgenehmigung deines Fahrzeugs fällt.


lasierte Blinker kannst du vergessen, Änderung an Lichttechnischer Einrichtung die nie nach StvZo geprüft wurde.
Evt. meinte der TÜV Prüfer abgedunkelte Blinker mit E-Zeichen seien kein Problem. Selbst getönte wird er dir wohl kaum eintragen.
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Alt 24.09.2012, 07:03      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Kp, dennoch is das so... OEM R is einzutragen, R-Line ABE... Sind auch vers. TN's...
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Alt 24.09.2012, 16:12      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Das war heute der absolute Reinfall.
Mein Bekannter sagte mir, dass bei ihm im Haus ein Prüfer ist. Er sagte mir jedoch nicht, dass dieser Prüfer von der Dekra kommt.
Folge: kein TÜV, also auch keine Abnahme der Bremse. Hab dann den Rest auch direkt sein lassen, da ich das alles in einem Rutsch erledigen möchte.
Kain88 ist offline  

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Alt 24.09.2012, 16:22      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kain88 Beitrag anzeigen
Das war heute der absolute Reinfall.
Mein Bekannter sagte mir, dass bei ihm im Haus ein Prüfer ist. Er sagte mir jedoch nicht, dass dieser Prüfer von der Dekra kommt.
Folge: kein TÜV, also auch keine Abnahme der Bremse. Hab dann den Rest auch direkt sein lassen, da ich das alles in einem Rutsch erledigen möchte.
TÜV gibts wohl nur vom TÜV
Der von der Dekra macht nur Kühlschränke und Waschmaschinen.

Mit der Bremse ist auch so ein Ding. Mein Sachverständiger der die Bremse (FN3 312mm am Golf3) abnehmen sollte zusammen mit neuer HU meinte auch nur naja hat ja kein Gutachten über die Bremsleistung etc. aber steht VW drauf also wars dem auch egal.

Viel Glück beim Rest und unbedingt Bilder von V6 + Cupra.
Parnemann ist offline  

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Alt 24.09.2012, 16:25      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Das einzigste was du eintragen lassen musst ist die Veränderte Bremse und das Fahrwerk. Über die Ansätze und Blinker wird keiner was sagen, ich hab meine HU mit anderen Blinkern und Ansätzen gemacht und es hat niemand was gesagt.

Bremse : Ja
Fahrwerk : Ja


DER REST SCHEI**** EGAL -.-.....
GolfV5AQN ist offline  

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Alt 24.09.2012, 16:29      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Parnemann Beitrag anzeigen
TÜV gibts wohl nur vom TÜV
Der von der Dekra macht nur Kühlschränke und Waschmaschinen.

Mit der Bremse ist auch so ein Ding. Mein Sachverständiger der die Bremse (FN3 312mm am Golf3) abnehmen sollte zusammen mit neuer HU meinte auch nur naja hat ja kein Gutachten über die Bremsleistung etc. aber steht VW drauf also wars dem auch egal.

Viel Glück beim Rest und unbedingt Bilder von V6 + Cupra.
Wenn man eine andere Bremsanlage einbaut muss diese abgenommen werden..
Egal ob VW drauf steht oder nicht!



@ Kain88 Da hättest dich aber vorher besser genauer informiert
~Golf~4~ ist offline  

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Alt 24.09.2012, 16:46      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Parnemann Beitrag anzeigen
TÜV gibts wohl nur vom TÜV
Der von der Dekra macht nur Kühlschränke und Waschmaschinen.

Mit der Bremse ist auch so ein Ding. Mein Sachverständiger der die Bremse (FN3 312mm am Golf3) abnehmen sollte zusammen mit neuer HU meinte auch nur naja hat ja kein Gutachten über die Bremsleistung etc. aber steht VW drauf also wars dem auch egal.

Viel Glück beim Rest und unbedingt Bilder von V6 + Cupra.
Da hattest du aber nen netten TÜVer. Bin mit der Bremse auch schonmal durch die HU. Aufgefallen ist das keinem. Möchte da einfach nur auf der sicheren Seite sein.
Bilder der Front gibts in meinem Umbau (siehe hier).


Zitat:
Zitat von Alfi11 Beitrag anzeigen
Das einzigste was du eintragen lassen musst ist die Veränderte Bremse und das Fahrwerk. Über die Ansätze und Blinker wird keiner was sagen, ich hab meine HU mit anderen Blinkern und Ansätzen gemacht und es hat niemand was gesagt.

Bremse : Ja
Fahrwerk : Ja


DER REST SCHEI**** EGAL -.-.....
Fahrwerk ist eingetragen, nur die Tiefe muss aktualisiert werden.
Anbauteile und Blinker sind nicht egal. Durch die Lasur ist die Betriebserlaubnis der Blinker erloschen und somit sind sie illegal. Die Anbauteile sind auch nicht Standard und somit eine Änderung des Aufbaus. Bei der V6-Lippe wird wohl kaum wer was sagen. Aber bei einem Seat-Teil, was nicht geklippst, sondern geschraubt wurde, wird mit Sicherheit der eine oder andere hellhörig.

Zitat:
Zitat von ~Golf~4~ Beitrag anzeigen
@ Kain88 Da hättest dich aber vorher besser genauer informiert
Das ist das Problem, wenn man davon ausgeht, dass die Leute wissen, wovon sie reden...
Kain88 ist offline  

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Alt 24.09.2012, 17:01      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ~Golf~4~ Beitrag anzeigen
Wenn man eine andere Bremsanlage einbaut muss diese abgenommen werden..
Egal ob VW drauf steht oder nicht!
Natürlich müsste die Bremse abgenommen da ja eine Änderung am Fahrzeug erfolgt ist. Da aber so ein Wald und Wiesen Polzist wohl kaum erkennen kann das die Bremse nicht zum Fahrzeug gehört und es doch Vorteile haben kann 312 statt 280mm zu fahren ist es mir persönlich egal. Ich kann jeden raten die Änderungen am Fahrzeug abnehmen zu lassen sonst erlischt ja die BE. Aber nicht jeder Prüfer ist gewillt oder in der Lage das so abzunehmen.
Parnemann ist offline  

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Alt 24.09.2012, 17:39      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
Marita
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Zitat:
Zitat von xidriver Beitrag anzeigen
Da bin ich ja mal gespannt was der Prüfer da so lustiges einträgt... Kann man die Freigabe der V6-Lippe mal sehen? Wer hat dir das Ding ausgestellt? Da bist du wohl der erste, der sowas eintragen lässt.
Seh ich genauso mit der V6-Lippe, bzw. meine erfahrung mit dem TÜV-Prüfer war von der Lustigen Art
Eine Bauart-verändernde-Maßnahme würde dann vorliegen, wenn das Teil nicht serienmäßig verbaut worden währe.
Auf Deutsch: Wenn du, beispielsweise, die Spoilerstossstange von einem OPEL-Manta an deinen Golf schrauben wolltest, dann würde das eine Bauart-verändernde-Maßnahme darstellen.

Da jedoch die V6-Lippe schon von Werk aus an eben jenen Golf V6-Karossen montiert wurden, die sich in nichts von denen eines, z.B.: Golf 4 1,6 16V unterscheiden, ist es keine Bauart-Verändernde Maßnahme sondern lediglich ein Austausch von Serienteilen.

Soweit mein TÜV-Prüfer.
 

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Alt 24.09.2012, 17:58      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Bremse sollte nicht das Problem sein ,

hatte damals ein Motorumbau gemacht vom 75 PS auf 120 PS im Polo 6n .
Stand dann im Schein , Bremsanlage entspricht 88 KW .

Hatte insg. 7 Eintragungen zu machen ,

unterschied lag wohl daran das alles problemlos über die Bühne lief das ich vorher alles abgesprochen habe .
ChappysV5 ist offline  

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Alt 24.09.2012, 19:18      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Marita Beitrag anzeigen
Seh ich genauso mit der V6-Lippe, bzw. meine erfahrung mit dem TÜV-Prüfer war von der Lustigen Art
Eine Bauart-verändernde-Maßnahme würde dann vorliegen, wenn das Teil nicht serienmäßig verbaut worden währe.
Auf Deutsch: Wenn du, beispielsweise, die Spoilerstossstange von einem OPEL-Manta an deinen Golf schrauben wolltest, dann würde das eine Bauart-verändernde-Maßnahme darstellen.

Da jedoch die V6-Lippe schon von Werk aus an eben jenen Golf V6-Karossen montiert wurden, die sich in nichts von denen eines, z.B.: Golf 4 1,6 16V unterscheiden, ist es keine Bauart-Verändernde Maßnahme sondern lediglich ein Austausch von Serienteilen.

Soweit mein TÜV-Prüfer.
naja... Streng genommen hat der V6 ja auch nen anderen Stoßfänger. Aber das würde hier jetzt zu weit führen...
xidriver ist offline  

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Alt 24.09.2012, 19:46      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Endlose diskusion die zu nichts führen wird
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Alt 24.09.2012, 20:14      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von xidriver Beitrag anzeigen
naja... Streng genommen hat der V6 ja auch nen anderen Stoßfänger. Aber das würde hier jetzt zu weit führen...
Hinten ja...
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Alt 24.09.2012, 20:17      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Das sind immer solche Themen, die in einem unendlichen hin und her enden.
Die Sache mit der V6 Lippe kann man zwar so auslegen, das es eigentlich keine Änderung im Sinne der Betriebserlaubnis ist, aber im gleichen Zug müßte man eingestehen, das auch die Veränderung der Bremse eintragungsfrei wäre, was nicht der Fall ist. In der Typenzulassung vom Golf4 stehen die Bremsanlage (bis 312mm) drin, genauso wie die Stoßstangen incl. Ansätze, Felgen usw.
In dem geposteten Schreiben ist zu lesen, das der V6 Ansatz montiert werden darf, dann soll man zum Sachverständigen fahren, der guckt, ob alles ordentlich sitzt und fertig. Das ist natürlich auch eine "sinnfreie" Vorgabe, denn wenn man den org. Ansatz (z.B. defekt) gegen einen anderen originalen tauscht, dann fährt man auch nicht zur Überprüfung Ähnlich lief es schon früher mit den "VR6-Lippen" am Golf3 ab - einer wollte die Eintragung, der andere sagte, es ist org. und kein Problem.
Der R32 hat eine eigene Zulassung - deshalb müssen die Teile (Bremse, Felgen,..) definitiv abgenommen werden, denn nur weil VW drauf steht, ist das kein Freifahrschein. Ähnlich undurchsichtigt läuft es mit der OEM R-Front ab. Wenn 10 Leute bei VW nachfragen, bekommen 7-8 die Antwort, das sie eingetragen werden muß und ein Glückspilz bekommt eine Freigabe (für die org. R-Front..keine R-Line!) - somit auch eintragungsfrei! Dem Pechvogel wird mitgeteilt, dass die Teile nur für den R vorgesehen sind und deshalb nur dort verwendet werden dürfen So unterschiedlich wird auch dort gearbeitet.
Sollen die Stoßstangen vom V6 wirklich anders sein? Kam dieser "Unterschied" nicht zustande, weil die V6 Lippen (teilweise auch ab Werk nicht 100% maßgetreu) nicht richtig montiert wurden bzw. passend ausgerichtet waren und es deshalb so aussah, als ob die Form anders wäre?

Geändert von XM-Syncro (24.09.2012 um 20:23 Uhr)
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Alt 24.09.2012, 20:26      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Das sind immer solche Themen, die in einem unendlichen hin und her enden.
Die Sache mit der V6 Lippe kann man zwar so auslegen, das es eigentlich keine Änderung im Sinne der Betriebserlaubnis ist, aber im gleichen Zug müßte man eingestehen, das auch die Veränderung der Bremse eintragungsfrei wäre, was nicht der Fall ist. In der Typenzulassung vom Golf4 stehen die Bremsanlage (bis 312mm) drin, genauso wie die Stoßstangen incl. Ansätze, Felgen usw.
In dem geposteten Schreiben ist zu lesen, das der V6 Ansatz montiert werden darf, dann soll man zum Sachverständigen fahren, der guckt, ob alles ordentlich sitzt und fertig. Das ist natürlich auch eine "sinnfreie" Vorgabe, denn wenn man den org. Ansatz (z.B. defekt) gegen einen anderen originalen tauscht, dann fährt man auch nicht zur Überprüfung Ähnlich lief es schon früher mit den "VR6-Lippen" am Golf3 ab - einer wollte die Eintragung, der andere sagte, es ist org. und kein Problem.
Der R32 hat eine eigene Zulassung - deshalb müssen die Teile (Bremse, Felgen,..) definitiv abgenommen werden, denn nur weil VW drauf steht, ist das kein Freifahrschein. Ähnlich undurchsichtigt läuft es mit der OEM R-Front ab. Wenn 10 Leute bei VW nachfragen, bekommen 7-8 die Antwort, das sie eingetragen werden muß und ein Glückspilz bekommt eine Freigabe (für die org. R-Front..keine R-Line!) - somit auch eintragungsfrei! Dem Pechvogel wird mitgeteilt, dass die Teile nur für den R vorgesehen sind und deshalb nur dort verwendet werden dürfen So unterschiedlich wird auch dort gearbeitet.
Sollen die Stoßstangen vom V6 wirklich anders sein? Kam dieser "Unterschied" nicht zustande, weil die V6 Lippen (teilweise auch ab Werk nicht maßgetreu) nicht richtig montiert wurden bzw. passend ausgerichtet waren und es deshalb so aussah, als ob die Form anders wäre?
Bremse brauchst du nicht abnehmen lassen wenn alles getauscht wurde inkl. BKV und das mit demn R:. Teilen is auch garkein Problem. Musst halt nur nachfragen und dann bekommst du auch das Ding von VW. Das zeigste nur vor und dann passt das...

jaganot ist offline  

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Alt 24.09.2012, 20:34      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Ich kann dir zu Punkt 4: Fahrwerkstiefe was sagen!

Wollte mein Gewinde eintragen lassen und war sicher das alles richtig wäre.
Fakt ist: die eine Seite war 5mm tiefer wie die andere (Pfuschen=abgewöhnen) und der nette Prüfer wollte nicht selber hochschrauben!
Naja, nachdem alles perfekt war wollten die für 2 Minuten vorführen und nachmessen nochmal 24€ von mir!
Saschaaa ist offline  

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Alt 24.09.2012, 21:15      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Das sind immer solche Themen, die in einem unendlichen hin und her enden.
Die Sache mit der V6 Lippe kann man zwar so auslegen, das es eigentlich keine Änderung im Sinne der Betriebserlaubnis ist, aber im gleichen Zug müßte man eingestehen, das auch die Veränderung der Bremse eintragungsfrei wäre, was nicht der Fall ist. In der Typenzulassung vom Golf4 stehen die Bremsanlage (bis 312mm) drin, genauso wie die Stoßstangen incl. Ansätze, Felgen usw.
In dem geposteten Schreiben ist zu lesen, das der V6 Ansatz montiert werden darf, dann soll man zum Sachverständigen fahren, der guckt, ob alles ordentlich sitzt und fertig. Das ist natürlich auch eine "sinnfreie" Vorgabe, denn wenn man den org. Ansatz (z.B. defekt) gegen einen anderen originalen tauscht, dann fährt man auch nicht zur Überprüfung Ähnlich lief es schon früher mit den "VR6-Lippen" am Golf3 ab - einer wollte die Eintragung, der andere sagte, es ist org. und kein Problem.
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Sollen die Stoßstangen vom V6 wirklich anders sein? Kam dieser "Unterschied" nicht zustande, weil die V6 Lippen (teilweise auch ab Werk nicht 100% maßgetreu) nicht richtig montiert wurden bzw. passend ausgerichtet waren und es deshalb so aussah, als ob die Form anders wäre?
Glaub mir, der V6 hat nen eigenen Stoßfänger. Wie auch einige v5 und der dicke 1.9er ARL


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