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                        Für die Eintragung von lasierten Beleuchtungsteilen brauchst Du ein lichttechnisches Gutachten, sonst darf die Dir überhaupt niemand eintragen. Ich würde und werde eine solche Eintragung in jedem Fall und immer anzweifeln und Dich im Falle einer möglichen Kontrollsituation damit direkt zum TÜV meiner Wahl begleiten.   Bei den restlichen Teilen viel Erfolg.  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 22.11.2010  Seat Leon 1M Cupra R 1.8T 20V  Ort: Marl  RE-  
                                        Beiträge: 2.068
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	   |      Immer noch die 232er. Ist also jetzt die Bremsanlage vom kleinen 1.8t.    Zitat:  
 Ich schau mal, wenns das Budget nicht sprengt, werd ich am Montag mal alles vom TÜV begutachten lassen und danach berichten.  |  |
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                        Wegen der Bremse: Heutzutage sind die TÜVs Kundenfreundlich. Normal dürfte er Dich mit der falschen Bremse gar nicht wieder vom Hof fahren lassen. Allerdings sehen die Prüfer heutzutage in der Regel über alles hinweg und freuen sich, Dich wiederzusehen, denn damit verdienen sie ja ihr Geld und es gibt ja schließlich mehrere Prüforganisationen. Weiterhin ist es auch so, dass Serienbremsanlagen wohl nur noch in Kombinationen eingebaut und abgenommen werden dürfen, in denen Sie auch in Serie verbaut wurden. Wenn es also die 288er Bremse in Verbindung mit der 232er gibt, dann sollte eine Abnahme möglich sein.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: |  Kain88 (23.09.2012)  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 22.11.2010  Seat Leon 1M Cupra R 1.8T 20V  Ort: Marl  RE-  
                                        Beiträge: 2.068
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	   |      Was meinst du damit? Siehst du das eher kritisch?    OK, mit den Blinkern seh ich ein. Lass mich da einfach mal überraschen, was er sagt. Aber die restlichen Sachen dürften kein Problem darstellen. Für die V6 hab ich eine Freigabe und die Cupra ist sauber verschraubt und nicht tiefer als die tiefste Stelle der V6. Fahrwark ist ja auch nur eine Aktualisierung einer älteren Abnahme. Da hat mir der TÜVer doch tatsächlich 34,5 VA / 36 HA eingetragen. Wer fährt denn sowas    |  
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|    Kombikraftwagennutzer   Registriert seit: 01.10.2005  Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen  Ort: Berlin-Bohnsdorf  ehem.OVP-XI4  Verbrauch: ...hat er.  Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -  
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu xidriver für den nützlichen Beitrag: |  didgeridoo (24.09.2012)  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 19.09.2012  Ort: Warstein  Verbrauch: Sprit  Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -  
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                        Die V6-Lippe eintragen?    Ich würd eher die Blinker raushauen, klären, was mit dem Auspuff ist und dann die Fahrwerksänderung, sowie die geänderte Bremse eintragen lassen Geändert von VW-Malle (23.09.2012 um 11:40 Uhr)  |  
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|    Feinstaubler     |     Zitat:  
 jo also wer ne V6 lippe einträgt selber schuld... aber sonst sind es ja ziemlich abenteuerliche eintragungen bei dir    |  |
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|    Treckerfahrer   Registriert seit: 17.01.2011  Golf 4 1.9 TDI; John Deere 5100M; New Holland TD 5030; MZ 125 SM  Ort: Brandenburg/Havel  Verbrauch: Durchschnitt zwischen 4,9 und 6,9 Litern auf 100km  Motor: 1.9 AHF 81KW/110PS 10/97 -  
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                        Das einzig sinnvolle zum eintragen is hier echt das fahrwerk und die bremse, allerhöchstens noch der esd    Zu deiner frage wegen der konsequenzen, als ich mein fahrwerk eintragen lassen hab, hat dem prüfer auch was nicht gefallen und er hat mich trotzdem so fahren lassen, also die werden dir das auto schon nicht stilllegen  |  
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|    Kombikraftwagennutzer   Registriert seit: 01.10.2005  Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen  Ort: Berlin-Bohnsdorf  ehem.OVP-XI4  Verbrauch: ...hat er.  Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -  
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu xidriver für den nützlichen Beitrag: |  Pitty (24.09.2012)  |  
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	   |     Zitat:  
 Bremsanlage müsste man eigentlich eintragen ABER dann brauchst du erstmal n Gutachten das du die Sättel mit dem verbauten Bremskraftverstärker fahren kannst. Was du hinten für ne bremse hast is dabei fast egal. Bis 312mm kannst du hinten die Serienscheibe fahren und würdest es auch so eingetragen bekommen. Auffallen wird es dem Prüfer eh NICHT da es ja ne OEM VW Bremse ist mit nem schicken VW Zeichen auf dem Sattel. Wenn da n Tüvmann frag, sagste das is alles ab Werk verbaut. 4Motion Ansatz brauchst du auch NICHT eintragen weil es ein OEM Teil ist welches für dein Kfz freigegeben ist. Da brauchst du nichtmal ne Freigabe oder so... Cupralippe kannste knicken. Keine Freigabe für dein Auto. Kannst du höchstens mit viel Glück nach § 21 abnehmen lassen aber is halt teuer und so pralle sieht die an nem 4 Motion Ansatz eh nich aus... FW wird halt normal abgenommen... Seitenblinker nimmt dir auch keiner ab. Gibt sooo viele dunkle mit ABE, da wird doch auch was für dich mit bei sein... ESD brauchst du auch NICHT eintragen wenn du ne ABE aus irgend nem EU Land hast....  |  |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu jaganot für den nützlichen Beitrag: |  didgeridoo (24.09.2012)  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 22.11.2010  Seat Leon 1M Cupra R 1.8T 20V  Ort: Marl  RE-  
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	   |      da hat dich dein bekannter aber mächtig verrascht. lasierte blinker sind ohne zulassung und nicht eintragbar.
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