@mrlc:
Da hast Du schon recht. Nur machts das ja nicht besser. Wenns auffällt bei der Kontrolle: 3 Punkte, 80 Euro + Bearbeitungsgebühren ggf. mit Untersagung der Weiterfahrt, Wiedervorführung mit korrekter Beleuchtung.
Im Zweifel beim Unfall kommt der Gutachter zum Zuge, sicherlich ... und er wird sich vermutlich nicht in die Situation begeben, sich hier eindeutig festzulegen, ob das nicht baurtgeprüfte Bauteil ursächlich dafür war, ob der Unfall geschehen ist, oder ob nicht. Es ist nicht bauartgeprüft und damit nicht zulässig. Die BE erlischt in beiden Fällen, ob man es nun gut sieht oder ob nicht. So wird letztlich zumindest eine Teilschuld im Raum stehen bleiben, weil nicht eindeutig geklärt werden kann, ob es etwas damit zu tun hatte. Das lichttechnische Gutachten fehlt einfach.
Natürlich muß jeder letztlich selbst wissen, was er umbaut oder was er lieber sein lässt. Die Folgen trägt der Fahrer. Sollte der Fahrer nicht der Halter sein, bekommen beide die Punkte, weil der eine "in Betrieb gesetzt" hat und der andere dies erlaubt oder zumindest nicht verhindert hat. Also baut sowas bitte nur um, wenn ihr auch Halter seit und zieht nicht ggf. eure Eltern noch mit hinein. Danke.
Wobei, falsch, baut sowas bitte gar nicht um, nur wenn, dann bitte auch als Fahrzeughalter und lebt mit den möglichen Konsequenzen.
Geändert von Stephan L. (31.08.2013 um 23:22 Uhr)
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