Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 25.02.2014, 13:45      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von mikmichi
 
Registriert seit: 29.06.2008
VW Passat CC V6 Facelift
Ort: Nürnberg
Verbrauch: einiges ;-)
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.708
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 77 Danke für 66 Beiträge

Ebayname von mikmichi: mikmichi
Standard

Jetzt ist mir ja eingefallen, dass das gar nicht im Fahrzeugschein steht, also das Xenon Beim TÜV hat mich damals der Prüfer auch nur gefragt: "Xenon von Werk aus?" --> Klar War aber auch so, bei meinem G4.

Also rüste ich es einfach nach und gut ist


mikmichi ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2014, 13:48      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von PuKY
 
Registriert seit: 15.02.2012
Golf 4 1.9 TDI GTI; E36 325i Limo
Ort: Bielefeld
Verbrauch: 5.1-7.x
Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
Beiträge: 941
Abgegebene Danke: 345
Erhielt 133 Danke für 103 Beiträge

Standard

Wisst ihr, ob der TÜV auf die ALWR achtet? Da ich die SRA habe, nur ist mir die Nachrüstung der ALWR eh zu doof, hab die Stellmotoren im Scheinwerfer eh abgeklemmt, weil die so blöd vor sich her surrten
PuKY ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 25.02.2014, 13:48      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von mikmichi
 
Registriert seit: 29.06.2008
VW Passat CC V6 Facelift
Ort: Nürnberg
Verbrauch: einiges ;-)
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.708
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 77 Danke für 66 Beiträge

Ebayname von mikmichi: mikmichi
Standard

Wenn du Glück hast, nicht Musst es versuchen. Wenns auffällt, hast halt Pech gehabt
mikmichi ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2014, 13:51      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von haviii
 
Registriert seit: 02.10.2013
Golf 2 VR6
Ort: bei Berlin
Motor: 2.8 VR6 12V AFP 130KW/177PS
Beiträge: 4.436
Abgegebene Danke: 546
Erhielt 1.284 Danke für 844 Beiträge

haviii eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Nur mal so zur Info:

StVZO - Einzelnorm

Gibt mächtig Ärger, wenn es rauskommt. Der TÜV-Mensch muss sogar die Polizei rufen.

Ich verlinke mal folgende Seite: http://www.ebay.de/gds/Xenon-nachrue...0130699/g.html

Ratgeber für die Nachrüstung von Xenonscheinwerfern - was muß ich beachten?
Ich danke allen, von denen ich Resonanz bekommen habe, sei es Lob oder konstruktive Kritik, die mir geholfen hat, den Ratgeber inhaltlich immer weiter zu verbessern! Leider erfreut sich dieser Ratgeber, wie auch meine übrigen Ratgeber, intensiver Rachebewertungen durch betroffene, unseriöse Anbieter. Ich möchte deshalb jeden, der meinen Ratgeber liest und ihn hilfreich findet, darum bitten, eine positive Bewertung zu hinterlassen, um den Schaden durch die Rachebewertungen in Grenzen zu halten. Werft auch einen Blick auf meine anderen Ratgeber!

Es werden bei ebay immer noch Nachrüstsätze für Xenonlicht angeboten, die so einfach wie beschrieben nicht im Geltungsbereich der STVZO (also auf Deutschlands Straßen) verwendet werden dürfen und nicht immer weisen die Anbieter darauf hin.

Das oft angepriesene "E13- geprüft" bedeutet nur- E13: geprüft in Luxemburg - und die Nummer dahinter: ja, dieses Lämpchen erfüllt die danach aufgeführte ECE- Norm. Das bedeutet, es handelt sich um einen geprüften Xenonbrenner, aber es sagt nichts darüber aus, daß es zulässig ist, den Brenner in einen beliebigen Scheinwerfer zu verbauen.

Alle Nachrüstlösungen, bei denen lediglich Xenonbrenner in die Lampenfassung der Originalscheinwerfer eingesetzt werden, sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Begründung: Die Originalscheinwerfer sind nur auf das jeweils verbaute Leuchtmittel ausgelegt und damit ECE- geprüft. Es ist also nicht zulässig, Xenonbrenner in einen konventionellen H1, H4 oder H7- Scheinwerfer einzubauen. Neben der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer haben solche manipulierte Scheinwerfer kein vernünftiges asymetrisches Lichtbild mehr und verursachen oft deutlich erhöhte Eigenblendung durch stark erhöhtes Streulicht.

Eine Xenonnachrüstung setzt nach STVZO zwingend vorraus: Neuer Scheinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer. Gibt es mitunter auch bei ebay, ist aber teurer...

Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse:

DC - geeignet für Xenonabblendlicht

DR - geeignet für Xenonfernlicht

DC/R - Bi- Xenon

Näheres zu den angesprochenen ECE- Normen und den Schweinwerfer - Kennzeichnungen findet Ihr hier: "www" .bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1446/KfZ-technische-Vorschriften.htm



Ausführliche rechtliche Grundlage der Regelungen zu Xenonscheinwerfern:


National/ Fahrzeug hat deutsche ABE:

§50 STVZO Absatz 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Ergänzend dazu: § 72 stvzo

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. (Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.)

Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.

Eu- Recht/ Fahrzeuge mit EG- Betriebserlaubnis:

Fahrzeuge mit EG- BE müssen der Richtlinie 76/756 EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen entsprechen. Diese Richtlinie ist Bestandteil der ECE- Regelung Nr. 48. Bezogen auf das Xenonlicht stellt sie die gleichen Anforderungen wie der §50 STVZO.

Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO

Bei Importfahrzeugen mit einer Erstzulassung nach 01.04.00 ist es unwahrscheinlich, daß ein Prüfer eine Ausnahmegenehmigung für Xenonscheinwerfer mit manueller Leuchtweitenregelung erteilt hat. Diese Ausnahmegenehmigung muß auf jeden Fall in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein!

Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten

Im Falle eines Unfalls:

- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €)

Ergänzung 07.08.08:

sandy.w hat mir dankenswerter Weise diesen Link zu einem bereits 2002 veröffentlichten KBA-Schreiben geschickt, worin das hier geschriebene ebenfalls genannt wird: „www".kba.de/Abt4/infosystem/info2002/info07-021.pdf

Ergänzung 29.09.07

Ein Kunde heute hatte da mal so eine Frage... (nein, Scheibenfolie an den vorderen Scheiben ist immer noch nicht erlaubt). Dabei fiel mir auf, daß sein Golf lustig vor sich hin blendete - mit Xenonbrennern in H4- Scheinwerfern (diesmal Hellas ganz ohne Leuchtweitenregelung), die im Fahrzeugschein "eingetragen" waren.

Diese Eintragung ist nichtig. Es ist dabei unerheblich, ob ein unkundiger Prüfer auf ein gefälschtes Gutachten hereingefallen ist oder ob die Zulassungstelle einer gefälschten Änderungsabnahme aufgesessen ist. Im konkreten Fall waren auch Unterbodenlicht und "wahlweise" Gewindefahrwerke ohne Maßangaben "eingetragen". Was ich ihm erklärte. Woraufhin der Kunde patzig wurde und sich trollte.

Ein Polizist an meiner Stelle hätte ein Verfahren wegen Verdachtes der Urkundenfälschung gegen den Halter eingeleitet und das Fahrzeug stillgelegt. Was auch dem Kunden passieren wird, wenn er bei der nächsten Verkehrskontrolle an sachkundige Polizisten gerät.

Ergänzung 08.01.08

Meistens werden die Komplettnachrüstsätze für das Xenonlicht mit einem Teilegutachten ausgeliefert, welches eine Eintragung des Bausatzes bei TÜV, Dekra & Co. erforderlich macht.
Es gibt aber auch Nachrüstsätze, etwa die Bi - Xenon von projektzwo für den VW T5, die mit einer ABE ausgeliefert werden. Aus dieser ABE geht hervor, daß eine Eintragung durch Sachverständige nicht erforderlich ist, die ABE muß nur mitgeführt werden. Im Nachrüstsatz enthalten sind u.a. eine automatische Leuchtweitenregelung der Firma Hella + die zugehörigen Steuergeräte; für den fehlerfreien Einbau und die korrekte Grundeinstellung empfiehlt sich der Gang in eine Fachwerkstatt.

Geändert von haviii (25.02.2014 um 13:54 Uhr)
haviii ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2014, 13:55      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von mikmichi
 
Registriert seit: 29.06.2008
VW Passat CC V6 Facelift
Ort: Nürnberg
Verbrauch: einiges ;-)
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.708
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 77 Danke für 66 Beiträge

Ebayname von mikmichi: mikmichi
Standard

Wie gesagt, muss jeder selber wissen

Aber jetzt bitte keine Grundsatzunterhaltung hier Wir sind alle alt genug um zu entscheiden, was wir machen und was lieber nicht


mikmichi ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
barney_V-687 Externe Angebote 0 26.05.2013 17:15
ötiflöti Externe Angebote 3 07.11.2012 20:31
svenpower88 Externe Angebote 2 07.11.2012 13:19
Twi$taR VW Themen 36 05.10.2011 12:31
BoraBoraV5 Externe Angebote 0 09.08.2010 21:21


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:31 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben