Folgender Benutzer sagt Danke zu Gti1999124 für den nützlichen Beitrag: | haviii (20.07.2017) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu AgentBRD für den nützlichen Beitrag: | Geruun (18.07.2017) |
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Von einem "du du du" über Mängelkarte bis hin zur Stilllegung kann alles passieren. "Du Du Du" = Könnte z.B. sein wenn du ein Gutachten hast machen lassen und es nicht im Fzg.Schein steht Mängelkarte = Könnte z.B. zu tief, allerdings keine Schleifspuren, sein Stillegung = Könnte z.B. zutief, Schleifspuren/Reifenabrieb durch schleifen sein. Man kann es auch zuspitzen und sagen: "Alles eintragen was nicht Serie ist" Geändert von Geruun (18.07.2017 um 12:13 Uhr) | |
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Ich verstehe diese Fragerei nicht. Ein Ladendieb macht sich ja auch nicht vorher in Foren schlau ob es die Sache wert ist oder welche Konsequenzen es hat. (zumindest denk ich das mal) Jeder ist seines Glückes Schmied. - einbauen, eintragen mit ruhigem gewissen fahren - einbauen, nicht eintragen und jedes mal Panik schieben wenn ein Polizeiauto in Sicht ist. - einbauen, informieren "was wäre wenn" schützt vor Strafe nicht. Du kannst Monate lang Glück haben und nicht angehalten werden oder 5 mal in einer Woche angehalten werden. So etwas kann dir NIEMAND beantworten, genauso wie NIEMAND dir die blühende Strafe nennen kann. OK in den Knast kommst du nicht dafür, aber am ende wirst du dich bestimmt ärgern oder den Schweiß von der Stirn wischen und übers blaue Auge freuen. Im Endeffekt wirst du nur Leute erleben können die aus EIGENER Erfahrung reden können. Solltest du immer noch unsicher sein dann frag einfach bei der Polizei an. Fakt ist lasst euren kram schnellstens eintragen, aber solche Diskussionen führen nur zur Erfahrungsaustausch und nicht zu einer Lösung oder einem einheitlichem Ergebnis. Die Schulzeit "der hat aber gesagt ich darf das, oder mir passiert nichts" läuft bei so etwas nicht. Sorry |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu El Kaatzo für den nützlichen Beitrag: | Gaghunf (18.07.2017) |
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Im - zugegeben - nur spärlich dargestellten Einzelfall im weiteren Familienkreis kam neben einem totgetunten Fahrzeug, das schon vor Ort bei der Kontrolle durch Streifenpolizisten als "NoGo" erkannt wurde, noch gesteigerte Renitenz zusammen: "Ihr Bullen habt doch keine Ahnung! Ich bezahle durch meine Steuern euer Gehalt! Eigentlich müsstet ihr mir die Füsse küssen, anstatt mir mit eurem Müll die Zeit zu stehlen!" Na ja - und da hat man ihm eben gezeigt, wofür er sonst noch Steuern zahlt. Die Beamten haben den Ermessensspielraum ausgiebig ausgeschöpft. Die Frage "Welche Strafe erwartet mich?", ist nicht allein anhand des Bußgeldkatalog zu beantworten, sondern auch an das Länderpolizeigesetz, an Verwaltungsordnungen und noch viele weitere Rechtsnormen gebunden. Wenn die Behörden Zweifel an deiner Eignung zum Führen eines Fahrzeugs haben, dann - so sagt es das Straßenverkehrsgesetz - müssen sie dir die Fahrerlaubnis entziehen. Zur Feststellung der Eignung wendet man - und hier schließt sich der Kreis - die MPU an. Alles klar, KommimBimma? Ich will dir nichts unterstellen, aber falls (falls!) in dir die Idee gereift wäre, das Strafe billiger sei, als ordnungsgemäße Eintragung - errm - Gehe zurück auf Start und würfele neu. Die Idee "Wenn schon Scheiße, dann Scheiße mit Schwung - kostet ja bloß 50,- €!" kann so richtig nach hinten losgehen. Geändert von AgentBRD (18.07.2017 um 19:42 Uhr) | |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu AgentBRD für den nützlichen Beitrag: | El Kaatzo (18.07.2017) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.07.2014 Golf 4 ex 1.6 AZD now 1.8T AUQ, Passat 3bg 2.0 ltr. Ort: Wilhelmshaven ESW - BC - 87, WHV - BC - 187 Verbrauch: 8,3 ltr Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Zu vIsle negativ Schlagzeilen sorgen für Aufruhr und härtere Strafen, mehr Kontrollen etc. Und am Ende sitzen wir alle im selben Boot und beklagen uns über Themen wie "Tuner gleich potentielle Raser und Rebellen" "krimielle die das Gesetz nicht achten" |
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Gast
Beiträge: n/a
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Eine MPU ist nicht rechtens, bei nicht eingetragen Teilen... Dazu kann es natürlich kommen, wenn man freiwillig einwilligt. Wer seine Rechte kennt und in der Lage ist, diese einzuklagen - wenns sein muss auch vor dem LG, der wird sicherlich keine MPU machen müssen, falls kein Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Im Grunde muss jeder das Risiko selbst abwägen, ob und wie lange er mit nicht eingetragen Teilen herumfährt. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 22.02.2014 Golf IV Variant Ort: LB Verbrauch: Error:That_does_not_compute Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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| ![]() Es liegt sicher an mir, dass du den Sachverhalt nicht durchdrungen hast. Die MPU wurde nicht wegen "nicht eingetragenen Teilen" auferlegt, sondern durch den Umstand, dass aufgrund der Häufung der Verstöße Zweifel an der Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs aufkamen. Eben "Handeln wider besseren Wissens". Grundlage dafür ist §3 StVG. Du irrst, wenn du glaubst, die Unfähigkeit wäre allein durch das reinschütten von Alk und Drogen begründbar. Uneinsichtigkeit gegenüber Auflagen der Verkehrssicherheitspflicht kann ebenso dazu führen. Im besagten Fall wurden schon im Vorfeld mehrere Bußgelder verhängt wegen "zu tief", "zu laut", "zuviel" etc. Der war auch so schlau und meinte "Ach, ich zahl einfach die ppar Kröten Bußgeld, bau alles rück, stelle die Karre vor und dann baue ich alles wieder ran, Muahaha!". Zitat:
Geändert von AgentBRD (19.07.2017 um 09:44 Uhr) | |
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viel wichtiger ist doch wenn ein Unfall passiert und die Versicherung zahlt nicht ,weil das Fahrzeug nicht Verkehrssicher war .Da zahlt der Halter (z.b Omi oder der Fahrer wenn er Halter ist) ein Leben lang........Klassiker für die Versicherung wäre Chiptunning u.s.w ..die Punkte sind da das kleinste Übel
Geändert von biker1969 (19.07.2017 um 22:12 Uhr) |
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