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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.02.2010 E60 530d, Golf V, E36 328i Cab Ort: Kreis Herford IN-GE 69 Verbrauch: 6,9 Motor: S3 1.8T AMK 154 kw / 209 PS
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
![]() P.S. You made my Week! | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.04.2017 Ort: Schweinfurt
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| ![]() Hallo ![]() Zitat:
![]() Also schaut es bei Software wieder ganz anders aus, jetzt weiß ich Bescheid. ![]() | |
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Erfahrener Benutzer | ![]() ja ganz viel, wie beim abstimmen ![]() ich werde mir jetzt nicht die § raussuchen... Denn ich habe mittlerweile so viel erfahren das ich einen Scheiß auf § gebe! Was im ersten Moment, vllt. nicht zwingend § sicher ist, wird der Richter (mittlerweile auch schon Staatsanwälte) einfach anderes auslegen und dir plötzlich andere § vorlegen! Selbst wenn ein Bulle in deine Wohnung will, ohne Beweise aber nur einen verdacht hat, kommt er rein! So und nun such mir den § der auf verdacht heist raus... Danke Wenn du deiner Mängelkarte (egal wegen was) nicht nachgehst passiert genau folgendes, dass dein Auto entsiegelt wird. D.h. das Landessiegel vom Kennz. wird entfernt und ein gelber Punkt kommt auf deine Windschutzscheibe mit der Aufforderung dein Fahrzeug aus dem Straßenverkehr zu entfernen. Kommst du dem nicht nach, kostet das z.T. RICHTIG Geld. Kann aber auch gut sein, das dir direkt eine Ordnungswidrigkeit geschrieben wird, noch neben der eigentlichen Überziehung. Und wenn du ohne Zulassung fährst kommt Freiheitsstrafe raus. sollen wir nun auch alle § aufzählen oder bleiben wir nun bei der eigentlich frage? |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Frage oder Aussage war: Zitat:
und das ist eben falsch!!! Der Richter der eigentlich alles kann, macht es auchnicht, richtig aber er lässt es machen! ![]() | ||
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Gast
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Robin, es gibt eine laufende Rechtsprechung. Wenn ich das hier so schreibe, dann ist das auch so, glaubs oder lass es. Richterlichen Vorbehalt gibts hier nicht. Man kann es richterlich abklären lassen. Im Zweifel bleibt der Wagen dann bis zur Klärung in der Verwahrstelle. Mehr muss ich dazu nicht sagen. Stellst Du (bzw. ICH) vor Ort 3 Technische Veränderungen fest, die nicht eingetragen sind, KANN ich nach laufender Rechtsprechung den Wagen sicherstellen und eine Zwangsvorführung beim amtlich anerkannten Sachverständigen durchführen lassen (techn. Gutachten). Hier KANN der Betroffene zustimmen oder einen richterlichen Beschluss verlangen. Macht er dies nicht, gegt alles meust innerhalb weniger Tage. Will er eine richterliche Bestätigung, kann ich diese gerne einholen. Bis dahin KANN das Fahrzeug sichergestellt werden. Das ist so. Die Sicherstellungsgebühr + Platzmiete zahlt der Eigentümer. Pro Tag ca. 50 Euro. Abschleppen wäre dann iwas um 120 Euro, dazu kommt das Gutachten. Richterlicher Beschluss zu der Sicherstellung dauert in aller Regel 2-4 Wochen. So ist die gängige Praxis. Das musst Du mir nicht glauben, kannst es aber ruhig. Nur ich merke schon, ich vertue wieder wertvolle Lebenszeit. Geändert von Stephan L. (28.08.2017 um 13:08 Uhr) |
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Veni Vidi Vrums | ![]()
1.) Ich will jeden verfickten § hier lesen! Die Argumentation "Ich habe gelesen", "Ich kenne wen" oder "Ich bin Polizist" sind keine Argumente. Die Gelten bei Polizisten immer solange bis ich "§6 Polizeigesetz NRW, Ich will ihre Dienstnummer!" sage. Danach sind alle Kontrollen zu ende... 2.) Eine Stilllegung eines KFZ vor ort ohne eine akute Gefährdung der Insassen oder Dritte ist zu 100% illegal und führt schlussendlich nur zur Stilllegung des Beamtenverhältnisses! Nur weil einige Polizisten damit in der Vergangenheit durchgekommen sind und von den Betroffenen nicht komplett weggefi*** wurden, ist es keine Argumentation das es o.k. ist. 3.) Ein Fahrzeug per se wegen 3 Mängel still zulegen verstößt gegen §62 StGB Zitat: "§ 62: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht." Also wenn du nix heftiges an der Karre hast und sie Sicherstellst, hast du min. nen Disziplinar verfahren am Arsch. P.S.: Der Polizist der ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr in Vollzug in meine Privaträume eindringe wacht auf der Intensivstation auf und hat sich danach juristisch zu verantworten. Und den Angriff auf den Polizisten bekomme ich easy als Notwehr gehandelt. Gibt halt mehr als Polizisten, Staatsanwälte und Juristen die § jonglieren spielen können. |
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Gast
Beiträge: n/a
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Was für ein Unsinn...
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Gast
Beiträge: n/a
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Robin, ich muss mich hier vor Dir wirklich nicht rechtfertigen und werde dies auch nicht tun. Wer von uns Beiden hat ein Rechtstudium? Du? Nein. Es ist einfach nicht notwendig jeden Scheiß zu verlinken. Es ist genauso wenig notwenig, dass ich hier alles haarklein aufdrösele. Nein, es hat keinen Bezug zum Eingangstext, dazu habe ich mich eingangs auch geäußert. Ihr schweift hier alle völlig ab, also tue ich dies auch. Wenn Du in der Situation bist, besprich es mit Deinem Verkehrsrechtsanwalt. Ich weis GANZ GENAU in welchem rechtlichen Rahmen ich mich wann und wo bewegen darf. DU weist es offensichtlich nicht. Ich bin diese Streiterei und diese Schwanzvergleiche übrigens auch sowas von leid. Daher werde ich dieses Forum auch zukünftig einfach nicht mehr besuchen. Du bist ja eh in allen möglichen Foren und musst meinen Scheiß auch da lesen. Aber seis drum. Und zu dem Blödsinn in dem Beitrag von eben vorher von dem Kollegen mit dem schwarzen Wagen im Bild gibts wirklich nur zu sagen, dass es einfach mal Schwachsinn ist und er nicht mit irgendwelchen NRW Paragraphen argumentieren soll. Bundesrecht sticht sowieso Landesrecht und wenn hier einer anfängt etwas vom NSOG NRW zu faseln dann sollte er sich vlt vorher mal mit der STPO beschäftigen. Alles nur bla bla bla Blödsinn. Viel Spaß noch in diesem Forum hier. Tschüss. | |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
You made my year! Vielen Dank !!!!!! | |
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Ist das ein Hickhack hier... Tatsache ist doch, dass wir mit der Gewaltenteilung viele handelnde Interessengruppen haben. Also Exekutive, örtliche Behörde und Polizei, Rechtssprechung auf mehreren Ebenen, Bürger, Öffentlichkeit. Es ist das eine, Recht zu haben, und Recht zu bekommen. Und Polizisten und Behörden sind auch nur Menschen! Das heißt es passiert ständig, dass Fehler gemacht werden, abgestimmt wird, und sogar in unscharfen Bereichen verhandelt wird. Und wenn es ein Gesetz extra für AGA gibt, dann ist das schön und gut. Aber die Sachverhalte unter die Gesamtheit der anwendbaren Gesetzte anzupassen, ist komplex! Und die Polizei kann (besser gesagt darf uns sollte!) vielleicht nicht gegen irgendwelche Gesetze handeln, aber die stehen unter dem Druck vor Ort zu handeln! Die können nicht immer einen Richter anfragen weden jedem Furz. Das erwarten wir alle auch von denen, dass die rechtmäßig und praxisgerecht handeln. Es gibt zu den ohne weiteres einsehbaren Gesetzen ja auch noch Urteile als Rechtsquelle, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen und womöglich auch noch örtlich eingeschliffene erprobte Praktiken und kurze Dienstwege! Es ist illusorisch zu glauben, dass jedes Staatsorgan immer nur rechtlich einwandfrei handelt, und es gibt auch Grauzonen. Wenn dann Schindluder gelaufen ist kann man das oft nachträglich richterlich klären lassen. Oder eben durch kluge und informierte Verhandlungsführung vor Ort, und da liefert Robin hier gute Grundlagen. Also ihr habt beide Recht meiner Meinung nach, Stephan und Robin. Ich weiß ja nicht was zwischen euch gelaufen ist, dass hier so ein ein Gemetzel ist, ist mir an sich auch egal. Geändert von Omega (28.08.2017 um 15:29 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Genau die, die immer alles glauben mit § sind die, die gefickt werden ![]() Ich versprech euch, fahrt ihr mit einer zu lauten AGA die nicht eingetragen ist und ihr werdet angehalten und die netten in Grün (oder auch schon in Blau gesehen) wollen euch die weiterfahrt verbieten, passiert es auch! Denn gerade die, die immer so tun, sie wüssten alles und alle §, müssten auch wissen, dass es immer ausweich § gibt. Live dabei gewesen: Kumpel mit zu lauter AGA angehalten...langes rum gerede... viel § durch die luft geflogen... Richter am Telefon... End vom Lied, Führerschein mitgenommen und Auto gleich mit! Schreiben vom Staatsanwalt gekommen. Es wurde vorsätzlich nicht nur Laut gefahren, sondern vorsätzlich "extra" im hohen Drehzahlbereich an gewissen "Beliebten stellen, Innenstadt" gefahren. So, und nach den aussagen hier, hätte ja der Anwalt alles zurück geholt plus Urlaubsentschädigung... JAJA, Anwalt hat sofort gesagt, Auto mittels Abschlepper dort abholen und schnell eine legale AGA einbauen und das Auto vom TÜV mit der Mängelkarte abnehmen lassen und die strafe bezahlen! Strafe war zwar nicht sooo hoch, aber fast 2 Wochen kein Lappen und die Stellplatzgebühren waren Lecker ![]() |
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Veni Vidi Vrums | ![]() Zitat:
Die Ausweispflicht für Polizisten besteht soweit ich weiß eigentlich Bundesweit. Man hat natürlich als geschickten Schachzug das als Landesrecht deklariert und für die Bundespolizei nochmal. Hab hier mal nen paar Beispiele: NRW §6a PolG NRW: § 6a PolG NRW, Legitimations- und Kennzeichnungspflicht - Gesetze des Bundes und der Länder Bayern §6 PAG: Polizeiaufgabengesetz Bayern (PAG) Sachsen §8 SächsPolG: Polizeigesetz Sachsen Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...eise_node.html Ich denke es überzeugt einige wenn die Bundespolizei auf ihrer eigenen Seite schreibt das sie sich mit Dienstausweisnummer und Behörde ausweisen müssen. Man kann das jetzt quasi beliebig für jedes Bundesland raussuchen. Da ich nun mal in NRW wohne und den § kenne, nannte ich den. Ansonsten habe ich ja vorhin auch schon mal das StGB zitiert. Die Gegenseite meiner Argumentation hat ja schon klar gemacht das Sie keine § bringen will. Zitat:
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Sheepy für den nützlichen Beitrag: | x_plain (28.08.2017) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.04.2014 Bora 1.6 16V AZD Ort: Bayern Verbrauch: 7 Liter ∅ Motor: 1.6 AZD 77KW/105PS 09/00 - 11/01
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Ist schon richtig "weil ist so" ist für mich auch nichts, was mich üblicherweise beeindruckt. Wenn er aber Erfahrung zu praktischen Abläufen in der öffentlichen Verwaltung hat, dann ist das schon aussagekräftig. Übrigens kann es locker sein, dass sogar Praktiken in der öffentlichen Verwaltung jahre- oder jahrzentelang stattfinden, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, wo aber sogar hinreichend brauchbares "Recht" hinten rauskommt, oder die praxisgerecht sind. Und es kann immer noch passieren, dass der Polizist dir vor Ort selbst gegen vorgebrachte Gesetze trotzdem irgendwie an den Karren fährt, also irgendwelche harten Maßnahmen erwirkt oder durchsetzt, und dann hinterher sogar Recht bekommt, wenn sich an dem Auto was finden lässt, oder eben auch kein Recht bekommt. Trotzdem ist es gut das Gesetz zu kennen, und wenn das wirklich nur der einzige offensichtlich Mangel ist, dann wird nun wohl kein sorgfältig arbeitender Polizist dort drakonische Maßnahmen anstoßen. |
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Wenn du dann natürlich als Polizist jemanden vor dir hast der vorlaut und selbstsicher auf dicke Hose macht, und offensichtlich die Innenstadt volldröhnen will, oder bekannt ist, oder noch dicht aufgefahren ist, etc. pp, dann statuiert der ein oder andere Polizist auch je nach Charakter und Laune und Zeit ein Exempel. Und kann trotzdem hinterher Recht/Unrecht bekommen. |
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Interessant wäre halt was bei denen im Kopf vor gegangen sind, und was die an euch beobachtet haben. Natürlich gibt es auch Polizistenwillkür. Natürlich kann das bis zum Lügen und Betrügen gehen und Beweise fälschen. Aber dass man jetzt standardmäßig mit so was von der Polizei rechnen müsste, dass die komplett auf §§ pfeifen das entspricht nicht grad meiner Wahrnehmung, ist unrealistisch. |
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