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Alt 05.10.2009, 17:35      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Und mit Gewinde sind wir ja variabel, von daher braucht man auch nichts zu überstürzen
Mir wurden eh nur 2 Tage vorausgesagt, dann würd ich mir angeblich die Ölwanne schrotten....ich bin gespannt


JayJay ist offline  

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Alt 05.10.2009, 17:48      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Freakazoid Beitrag anzeigen
Hier..lesen

Legales Tuning sterreich

Achso..ich bin ca. 90mm tiefer
Danke das hab ich schon oft auf und ab gelesen !

Hm ja das wird wohl bei uns nicht gehen !
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Alt 05.10.2009, 17:50      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
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Legal nicht...also immer die Gefahr die Taferln zu verlieren
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Alt 05.10.2009, 17:50      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von JayJay Beitrag anzeigen
Und mit Gewinde sind wir ja variabel, von daher braucht man auch nichts zu überstürzen
Mir wurden eh nur 2 Tage vorausgesagt, dann würd ich mir angeblich die Ölwanne schrotten....ich bin gespannt
Jap was soll ich sagen... ihr seit im gelobten Land !
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Alt 05.10.2009, 17:51      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Glaub aber die Bodenfreiheit is in Österreich bissl straffer geregelt als in D
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Alt 05.10.2009, 17:52      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Ist da nicht auch noch was vonwegen abstand Kennzeichen bis zum boden???
meine das ist auch zu beachten!!!
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Alt 05.10.2009, 17:52      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Freakazoid Beitrag anzeigen
Legal nicht...also immer die Gefahr die Taferln zu verlieren
Ja nicht von der Polizei sondern weil du schon den Ameisen den Kopf abschleifst !
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Alt 05.10.2009, 17:57      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Splinter Beitrag anzeigen
Jap was soll ich sagen... ihr seit im gelobten Land !
DAS wüsste ich
Hab eben noch gelesen dass in Österreich die Lebensqualität wesentlich besser ist als wie bei uns *neid*

Sorry für das OT
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Alt 05.10.2009, 17:58      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von JayJay Beitrag anzeigen
DAS wüsste ich
Hab eben noch gelesen dass in Österreich die Lebensqualität wesentlich besser ist als wie bei uns *neid*

Sorry für das OT
Ohhh weiß ich gar nix davon !!!

Na wenn das so ist, dann kann ich damit Leben nicht so tief legen zu können !
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Alt 05.10.2009, 18:09      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Splinter Beitrag anzeigen
Ohhh weiß ich gar nix davon !!!

Na wenn das so ist, dann kann ich damit Leben nicht so tief legen zu können !
Echt mal....erfreue dich an den anderen, besseren Vorzügen die dir das Leben dort so bietet
Aber ich glaub tief fahren macht bei euch zwischen den Bergen mehr Spaß als hier auf dem platten Land
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Alt 05.10.2009, 18:13      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von JayJay Beitrag anzeigen
Echt mal....erfreue dich an den anderen, besseren Vorzügen die dir das Leben dort so bietet
Aber ich glaub tief fahren macht bei euch zwischen den Bergen mehr Spaß als hier auf dem platten Land
Danke werd ich haben !

Also bei mir gibts keine Berge, sondern nur Tiefebene soweit das Auge reicht! Die einzigen Berge sind Fahrbahnschwellen auf der Straße !
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Alt 05.10.2009, 18:19      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von D-N-P Beitrag anzeigen
Ist da nicht auch noch was vonwegen abstand Kennzeichen bis zum boden???
meine das ist auch zu beachten!!!
So ist es, vorn 200mm hinten 300mm. So stehts bei mir im Gutachten vom Fahrwerk.
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Alt 05.10.2009, 18:21      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Auf die Kennzeichenhöhe achtet sowieso glaub ich nur selten jemand, aber solange es keinen stört...
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Alt 05.10.2009, 18:22      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Hab den Vorteil das ich in einer Kleinstadt wohne in den Bergen, hier hebt das niemand an was eingetragen ist und was nicht Und da mach ich mir wegen der Höhe des Kennzeichens erst recht keine Sorgen.
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Alt 05.10.2009, 18:25      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Ja das is ein Vorteil, wohn auch am Land! Aber bin oft in Städten unterwegs und die kennen sich da schon sehr gut aus mit Tuninggeschichten !
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Alt 05.10.2009, 18:28      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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so jungs....zum thema legal in deutschland:

1) es steht NIRGENDS in der stvo eine mindestbodenfreiheit! man darf rein rechtlich bis die ölwanne aufliegt tieferlegen. es gibt nur schwammige formulierungen von wegen "darf den verkehr nicht behindern"....alles sehr schwammig. aber im gegensatz zu österreich und der dtm steht KEINE cm angabe irgendwo.

2) es gibt ALLERDINGS eine tüv richtlinie. diese sagt aus: mindestabstand 8cm zu beweglichen teilen (spoiler, lippen etc) und 11cm zu starren teilen (achsen etc). das ist aber NUR eine RICHTLINE die rechtlich genauso viel zu sagen hat wie mein posting! sprich wen ein tüv prüfer meint das er es besser weis und der auf die richtlinie "drauf scheisst" dann ist das LEGAL! solange zuminderst bis ein andere gutachter es anders meint. dann hilft halt nur klagen....

3) im gegensatz zur bodenfreiheit gibts den schon genannten abstand der kennzeichen zum boden. das ist meistens aber auch kein problem.

4) was fast keiner weiss: ach die scheinwerfer mussen einen gewissen abstand vom boden haben. genauer gesagt die LICHTAUSTRITTSKANTE muss 500mm vom boden weg sein. jetzt was ist die lichtaustrittskante? da wo das licht die linse verlässt.

btw 3 und 4 sind natürlich BAUJAHR bedingt. aber keine angst beide regeln gelten ab 1989. also kein thema für den 4er golf. ABER beim z.b. 2er golf sehr "wichtig". sprich ein 88er golf darf gemacht werden was man will, bei nem 89er eben nicht.
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Alt 05.10.2009, 18:31      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
so jungs....zum thema legal in deutschland:

1) es steht NIRGENDS in der stvo eine mindestbodenfreiheit! man darf rein rechtlich bis die ölwanne aufliegt tieferlegen. es gibt nur schwammige formulierungen von wegen "darf den verkehr nicht behindern"....alles sehr schwammig. aber im gegensatz zu österreich und der dtm steht KEINE cm angabe irgendwo.

2) es gibt ALLERDINGS eine tüv richtlinie. diese sagt aus: mindestabstand 8cm zu beweglichen teilen (spoiler, lippen etc) und 11cm zu starren teilen (achsen etc). das ist aber NUR eine RICHTLINE die rechtlich genauso viel zu sagen hat wie mein posting! sprich wen ein tüv prüfer meint das er es besser weis und der auf die richtlinie "drauf scheisst" dann ist das LEGAL! solange zuminderst bis ein andere gutachter es anders meint. dann hilft halt nur klagen....

3) im gegensatz zur bodenfreiheit gibts den schon genannten abstand der kennzeichen zum boden. das ist meistens aber auch kein problem.

4) was fast keiner weiss: ach die scheinwerfer mussen einen gewissen abstand vom boden haben. genauer gesagt die LICHTAUSTRITTSKANTE muss 500mm vom boden weg sein. jetzt was ist die lichtaustrittskante? da wo das licht die linse verlässt.

btw 3 und 4 sind natürlich BAUJAHR bedingt. aber keine angst beide regeln gelten ab 1989. also kein thema für den 4er golf. ABER beim z.b. 2er golf sehr "wichtig". sprich ein 88er golf darf gemacht werden was man will, bei nem 89er eben nicht.
Sehr intressant! Also kurzgesagt liegt alles im Auge des Betrachters ( Prüfers) was er noch duldet oder nicht !!
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Alt 05.10.2009, 21:17      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
so jungs....zum thema legal in deutschland:

1) es steht NIRGENDS in der stvo eine mindestbodenfreiheit! man darf rein rechtlich bis die ölwanne aufliegt tieferlegen. es gibt nur schwammige formulierungen von wegen "darf den verkehr nicht behindern"....alles sehr schwammig. aber im gegensatz zu österreich und der dtm steht KEINE cm angabe irgendwo.

2) es gibt ALLERDINGS eine tüv richtlinie. diese sagt aus: mindestabstand 8cm zu beweglichen teilen (spoiler, lippen etc) und 11cm zu starren teilen (achsen etc). das ist aber NUR eine RICHTLINE die rechtlich genauso viel zu sagen hat wie mein posting! sprich wen ein tüv prüfer meint das er es besser weis und der auf die richtlinie "drauf scheisst" dann ist das LEGAL! solange zuminderst bis ein andere gutachter es anders meint. dann hilft halt nur klagen....

3) im gegensatz zur bodenfreiheit gibts den schon genannten abstand der kennzeichen zum boden. das ist meistens aber auch kein problem.

4) was fast keiner weiss: ach die scheinwerfer mussen einen gewissen abstand vom boden haben. genauer gesagt die LICHTAUSTRITTSKANTE muss 500mm vom boden weg sein. jetzt was ist die lichtaustrittskante? da wo das licht die linse verlässt.

btw 3 und 4 sind natürlich BAUJAHR bedingt. aber keine angst beide regeln gelten ab 1989. also kein thema für den 4er golf. ABER beim z.b. 2er golf sehr "wichtig". sprich ein 88er golf darf gemacht werden was man will, bei nem 89er eben nicht.

Ich dachte schon ich müsse das alles selbst schreiben... Absolut korrekt was der Mann da geschrieben hat - so isses und nich anders...
Pitty ist offline  

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Alt 05.10.2009, 21:51      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Splinter Beitrag anzeigen
Sehr intressant! Also kurzgesagt liegt alles im Auge des Betrachters ( Prüfers) was er noch duldet oder nicht !!
naja und deiner "sturheit" da dir jeder büddel die "8cm regel" um die ohren haut und ggf dein fahrzeug zum tüv schippert (siehe das treffen in plochingen 200...

da brauchste halt n dickes fell...den dann biste der polizeikontrollen liebling.

fakt ist das es dem prüfer obliegt ob er sagt "klaro passt" oder nicht.
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Alt 05.10.2009, 21:57      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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4 leute??? davon kann ich nur träumen ;-)
3 is maximum und den finger bekommst ohne leude schon nicht mehr rein ;-)


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