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Es ging ledglich um den grundsatz TK schaden. Aber das war wie ja auch geschrieben nur meine Einschätzung. Scheinbar geht das ja doch wenn ich andere hier lese. ![]() | |
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Also ich war mir eigentlich relativ sicher, dass es geht. Nur war mir nicht klar ob auch der Arbeitsaufwand aus dem Kostenvoranschlag erstattet wird.
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Es geht genauso wie du es vorhast. Ausgezahlt wird der Nettobetrag der Reparatursumme. Weiter kannst du dir die Mehrwertsteuer, für die im Zusammenhangen mit dem Schaden gewechselt Teile von der Versicherung einforden, wenn du diese mit einer Rechnung belegen kannst. Auch kannst du dir, wenn nicht sowieso schon mitgezahlt wird, die Kosten für die Fahrzeugverbringung und den Nutzungsausfall erstatten lassen. Dafür einfach Fotos vom reparierten Schaden einreichen oder ein Abschlussgutachten erstellen lassen. |
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Ich würd gleich immer eine ganze Seite lacken lassen, sonst kann das in die Hose gehen, wenn die Lackiererei etwas ungeschickt ist. Siehst ja in meinem Thread. ![]() |
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