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Alt 02.04.2013, 11:05
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kevyyyyyn
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Beiträge: n/a

Ausrufezeichen Anhängerkupplung austragen -> Tüv?

Servus.

Hab mir heute einen Stoßfänger/Prallträger-Hinten(wie auch immer) für mein Golf 4 gekauft. Ich habe eine feste Anhängerkupplung verbaut die denk ich mal schon Werksseitig mit dabei war. Jetzt stellen sich mehrere Fragen..

1. Muss ich sie austragen lassen da in meinen Fahrzeugpapieren "Zu 18-20: L.Bis 4257, H.BIS 1457 U.ZU G:BIS 1316*ZU F.1/ F.2:+60 BAHN-BETR. *ZU O.1:1400 BIS 8% STEIG. *WW.AHK LT.EGTG/ABE* DATUM ZUM EMISSIONSKLASSE: 15.02.200*" steht?

2. Dann habe ich beim Tüv nachgefragt & die nette Dame meinte. "Ja es würde 50€ kosten das austragen" Was ich irgendwie trotzdem bezweifel??

3. In mehreren Golf 4 Fahrzeugpapieren steht ein Satz für die Anhängerkupplung obwohl nochnie eine verbaut war? Ist das bei mir auch ein 0815 Satz?

4. Kann ich ohne probleme den orginalen Golf 4 Prallträger verbauen ohne ihn vorführen zu müssen?

Wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könntet


 

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Alt 02.04.2013, 12:05      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Feinstauberzeuger
 
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Das is garkein Problem. Einfach ausbauen und fertig. In den Papieren brauchst du auch nix ändern lassen. Is wie mit großen Sommerrädern, die werden ja auch nich ausgetragen wenn du Winterräder anbaust. Würde aber für den Fall der Fälle die Kupplung behalten und den E-Satz verbaut lassen. Dann brauchste nur noch den Haken montieren und hast wieder ne funktionstüchtige AZV...
jaganot ist offline  

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Alt 02.04.2013, 12:11      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
kevyyyyyn
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Problem ist aber das mich die Optik stört und ich ja jetzt den Stoßfänger schon gekauft habe um die komplette Anhängerkupplung zu ersetzen. Der E-Satz stört mich optisch auch daher die Frage ob ich das ding komplett rausbauen kann ohne etwas auszutragen ?
 

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Alt 02.04.2013, 12:15      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Baust du ab und fertig
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Alt 02.04.2013, 12:21      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Feinstauberzeuger
 
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Zitat:
Zitat von kevyyyyyn Beitrag anzeigen
Problem ist aber das mich die Optik stört und ich ja jetzt den Stoßfänger schon gekauft habe um die komplette Anhängerkupplung zu ersetzen. Der E-Satz stört mich optisch auch daher die Frage ob ich das ding komplett rausbauen kann ohne etwas auszutragen ?
Mann is ja wohl LOGISCH nich nur den Haken abzubauen sondern auch die Steckdose. Die lässt sich aber TOP hinter ner Rückleuchte verstauen

Ansonsten wie ich schon gesagt hab. AHK raus , Prallträger rein, Stoßstange ran und fertsch...
jaganot ist offline  

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Alt 02.04.2013, 12:35      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
kevyyyyyn
Gast
 
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So Jaganot auch noch danke ja ich dachte du meinst ich soll sie dann unten angeschraubt lassen und nur den Haken abmachen

So nach langem Googeln kam ich auch zum Ergebnis bzw zu dem was ich suchte mit genauer Aussage.

Für alle die es vielleicht noch interessiert..

"Bei ww. AHK LT. EGTG/ABE handelt es sich um einen Textbaustein, der seit Einführung der neuen Zulassungsdokumente bei einigen Pkw verwendet wird. Dieser wird automatisch nach Eingabe der Herst.-/Typschlüsselnummer in Feld 22 eingetragen.
Er sagt nichts darüber aus, ob das Fahrzeug mit einer AHK ausgerüstet ist oder war.
WW steht i.d.T. für wahlweise.

Eigentlich ist dieser Baustein überflüssig, da AHK mit EG-BE oder ABG nicht mehr eintragungspflichtig sind."

Schönen Tag euch noch


 

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