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Alt 12.12.2014, 20:16
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borabp78
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Ausrufezeichen Ebay Ersatz verbauen lasse- efekt- was nun

Hallo liebe Gemeinde,

mein Bora hat mich nun über ein Jahr mit einem klakern beim Rückwärtsfahren gequält. Nach einem knall? vorne links machte er dies dann auch ab ca 30 kmhbeim vorwärts fahren.

Also habe ich ein reparatur Getriebe bei Ebay bestellt und es einbauen lassen.

Der Händler hat ein Getriebe geliefert, die Werkstatt hat es geprüft- 2 Gänge lassen sich nicht schalten.

Beim Ebayhändler Reklamiert, dieser hat heute persönlich, ein neues geliefert und nach dem Einbau stellt sich heraus, ebenfalls defekt. Mahlende Geräusche!

Jetzt meine Frage hat schon jemand Erfahrungen mit einem solchen Sachverhalt.

Habe jetzt insgesamt:

300 € Getriebe
40 € Lieferkosten
325€ Einabau/ WErkstatt

bezahlt........

und mein Auto ist genau so kaputt wie vorher. Werde morgen mit dem Händler sprechen..........habe ich ein Recht darauf das er mir meine Gesamten Kosten erstattet???

Danke für eure Antwort!!!!!!!!


borabp78 ist offline  

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Alt 12.12.2014, 20:31      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann ab zum Anwalt mit dem Ganzen.
 

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Alt 12.12.2014, 20:53      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Wurden die Getriebe als "überholt" oder gebraucht verkauft?
VW-Mech ist gerade online  

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Alt 12.12.2014, 20:54      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
borabp78
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Ne hab leider keine, deshalb frage ich ja. Ggf. muss den Anwalt aus eigener Tasche zahlen.
borabp78 ist offline  

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Alt 12.12.2014, 20:57      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
borabp78
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Zitat:
Zitat von VW-Mech Beitrag anzeigen
Wurden die Getriebe als "überholt" oder gebraucht verkauft?



das getriebe wurde als überhaolt angeboten. Allerdings sind die Dinger nur instand gesetzt.....
borabp78 ist offline  

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Alt 12.12.2014, 23:24      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Es ist erschreckend wie sehr die Leute getäuscht werden, aber auch erschreckend das geglaubt wird man könne für einen Kaufpreis von 300,- € ein überholtes Getriebe bekommen!
Kommen denn die Geräusche auch tatsächlich aus dem Getriebe? Oder wurde das Auto ohne eingebaute Gelenkwellen womöglich mal von der Bühne weggeschoben? Dann könnte nämlich auch ein Radlager schaden genommen haben.
Es kann durchaus passieren, das ein instandgesetztes Getriebe erst im Auto immernoch einen Defekt zeigt. Es werden wahrscheinlich nur die wenigsten Instandsetzer einen geeigneten Leistungsprüfstand für die reparierten Getriebe haben. Wenn das dann auch problemlos wieder ausgetauscht wird, ist das auch in Ordnung. Wenn dann aber das zweite auch noch einen Schaden hat, dann kann man schon ins Grübeln kommen.
Nordhesse ist offline  

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Alt 12.12.2014, 23:46      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von borabp78 Beitrag anzeigen
das getriebe wurde als überhaolt angeboten. Allerdings sind die Dinger nur instand gesetzt.....
Damit kannst du juristisch nicht punkten - im Gegenteil, das wird ein Ofenschuss:
"Überholung" ist ein Gummibegriff wie etwa auch "Experte". Es ist nicht einheitlich geregelt, was unter einer Überholung oder auch Generalüberholung zu verstehen sei oder was diese Maßnahmen umfassen.

Anders sieht es aus bei "Wartung" oder "Instandsetzung". Diese Maßnahmen sind sogar in DIN-Normen definiert.

Du kannst dich auf die allgemeine Sachmängelhaftung berufen. Dafür schaust du mal in's BGB - irgendwo bei den 430er Paragraphen steht's drin. Weist der Sach-Gegenstand Mängel auf, kannst du vom Verkäufer die Nacherfüllung verlangen.

Um es kurz zu machen: Hier ist die Reise im "Sachmangel-Zug" zu Ende. Auf den Kosten der Werkstatt bleibst du sitzen. Es bleiben nur zwei Auswege:

Entweder der Verkäufer bietet dir im Rahmen einer Kulanz (auf die es keinen Rechtsanspruch gibt) einen Ausgleich an
oder
der Verkäufer hat dich argwöhnisch und in betrügerscher über den Zustand der Sache getäuscht. Dann ist er auch zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings stehst du dann in der Beweispflicht. Ganz, ganz dünnes Eis...
AgentBRD ist offline  

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Alt 12.12.2014, 23:54      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Seine Getriebe selbst instandsetzen unbezahlbar ...

Oh man ich würde durchdrehen wenn ich zwei defekte Getriebe kaufen würde?!
VW-Mech ist gerade online  

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Alt 13.12.2014, 07:48      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Definitiv erstmal den Sachverhalt bei eBay melden, dass es dort aktenkundig ist.
Das gibt es unter "probleme klären" einen Auswahlbereich: "...Artikel weicht stark von der Beschreibung ab..."
So und dann hast Du ggf. ADAC Mitgliedschaft? Die bieten Dir eine kostenlose Rechtsberatung - rund ums Auto - an.
Rede mit denen.
vwirus ist offline  

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Alt 13.12.2014, 13:34      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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https://www.wbs-law.de/wirtschaftsre...-tragen-10049/

Zitat von genannter Seite:
"Der EuGH hat entschieden, dass die Verbraucherschutzrichtlinie dahingehend auszulegen ist, dass der Verkäufer verpflichtet ist,

„entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.“"

Solange du also innerhalb der Gewhrleistungsfrist bist (und weniger als 6 Monate vergangen sind, Beweislastumkehr und so...) muss der Verkäufer also Aus- und Einbau übernehmen oder wenn er dies vor Ort nicht kann dann entsprechend die Kosten einer Werkstatt übernehmen, solange diese sich in einem angemessenen Rahmen zum Kaufpreis befinden. Und das sollte bei einer günstigen freien Werke eigentlich zutreffen. 325€ wäre da evtl. noch drin. Aber wir im Artikel angedeutet ist das alles nicht so ganz einfach zu beurteilen.

Hier noch eine gute Seite:
http://www.rae-luehl.de/rechtsinform...erfuellung.php

Geändert von Beamer (13.12.2014 um 13:46 Uhr)
Beamer ist offline  

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Alt 13.12.2014, 14:09      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Da muss man jetzt vorsichtig sein und genau mitlesen. Beamers Link ist dahin eindeutig. Leider hat er unvollständig zitiert und somit das Bild derart ungeschickt verzerrt, dass man den Eindruck gewinnt, dass das Getriebe zu Lasten des Verkäufers ausgebaut wird.

Hier gilt es, klar abzugrenzen: Aus der Sachmängelhaftung heraus besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Ein-/Ausbau.

Hier ist klassisch auf Schadenersatz zu klagen. Und das kann dauern. Zudem ist ein Schadensersatzanspruch ein Antragsdelikt - damit ist die Beweispflicht wieder beim Käufer. Wer gleich zum Anwalt rennt, mit der Rechtschutzversicherung wedelt und den dicken Mann macht, verbockt sich den Weg einer gütlichen Einigung.

Erstmal den Gentleman-Weg gemeinsam mit dem Verkäufer anstreben. Klagen kann man später immer noch. Aber Kadi ist das letzte Mittel - nicht erste Wahl. Kostet nur Geld, Zeit, Nerven - und dann bewegt sich aus Beweissicherungsgründen garnichts mehr.
AgentBRD ist offline  

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Alt 13.12.2014, 14:42      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Naja, es ist ja immer klar, dass es kompliziert wird, wenn der Händler sich weigert. Das Fazit bleibt ja immer noch: Im Prinzip muss der Händler aus- und einbau durchführen oder bezahlen. Aber es ist leider immer schwierig, an sein Recht zu kommen...
Beamer ist offline  

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Alt 13.12.2014, 14:58      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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No offense, aber welches Prinzip soll das sein?

Wenn der Anwalt der Gegenseite nur halbwegs pfiffig ist, hebelt er den Schadensersatzanspruch geschickt aus. Zum Beispiel - und das ist nur eine von vielen Möglichkeiten - plädiert man auf "Irrtum" gemäß BGB [gehört noch zu den ersten 150 Paragraphen, genaueres müsste ich nachschlagen].
So eine Schadensersatzklage oder die grundlegende Frage nach der Schuld, ist nicht immer eindeutig. Und mit "In dubio pro reo" zeigt die Waagnadel im Zweifel immer in Richtung Verkäufer.
AgentBRD ist offline  

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Alt 14.12.2014, 20:36      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Der Verkäufer kann immernoch sagen: Das Getriebe wurde beim Einbau beschädigt...

Ich habe ein überholtes Getriebe vom VW drin, in der Vertragswerkstatt machen lassen, 1300 EUR gezahlt und Auto fährt.

Egal, ob der Käufer eine RS hat oder nicht, versuchen, beim Verkäufer das Getriebe gegen Geld zurückgeben, ggf. die Montagekosten schlucken und bei VW vor Ort das Fahrzeug reparieren lassen, wenn es schnell gehen soll inkl. Garantie und Gewährleistung.

Oder im Internet nach Anbietern suchen, die Getriebe überholen, den Wagen dort hinzerren und von den Herren instandsetzten lassen.

Teile im Internet zu kaufen und von jemand anders als dem Verkäufer einbauen lassen ist rechtlich problematisch. Der Verkäufer wird ein sehr gutes Getriebe geliefert haben, wird dies belegen können mit Püfstand usw (wir unterstellen dem Verkäufer nichts), die Werkstatt hat Mist gebaut (wir unterstellen nun der Werkstatt etwas), und das Getriebe ist defekt.

Ihr könnt es aber auch andersum sehen

Aber wer zum Anwalt rennen will, muss es machen. Der Karren bleibt dann so lang stehen, bis der Richter ein Urteil fällt, als ca. 1,5 Jahre.

Viel Spaß!
Golf4-2.0 ist offline  

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Alt 14.12.2014, 22:31      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
No offense, aber welches Prinzip soll das sein?

Wenn der Anwalt der Gegenseite nur halbwegs pfiffig ist, hebelt er den Schadensersatzanspruch geschickt aus. Zum Beispiel - und das ist nur eine von vielen Möglichkeiten - plädiert man auf "Irrtum" gemäß BGB [gehört noch zu den ersten 150 Paragraphen, genaueres müsste ich nachschlagen].
So eine Schadensersatzklage oder die grundlegende Frage nach der Schuld, ist nicht immer eindeutig. Und mit "In dubio pro reo" zeigt die Waagnadel im Zweifel immer in Richtung Verkäufer.
Mit der Argumentation könnte man ja jedes Verbraucherschutzgesetz aushebeln, so einfach geht's dann ja wohl nicht
Einfach immer Schrott verkaufen und sich im Schadensfall natürlich geirrt haben. Ja ne, is klar.

Zitat:
Der Verkäufer kann immernoch sagen: Das Getriebe wurde beim Einbau beschädigt...
Wenn er das innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen kann, dann super. Dann wäre die Werkstatt dran.
Beamer ist offline  

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Alt 15.12.2014, 01:05      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Beamer Beitrag anzeigen
Mit der Argumentation könnte man ja jedes Verbraucherschutzgesetz aushebeln, so einfach geht's dann ja wohl nicht
Einfach immer Schrott verkaufen und sich im Schadensfall natürlich geirrt haben. Ja ne, is klar.
Eines vorweg: Das wäre nur ein Gedanke - der große juristische Wurf ist es nicht. Aber ich bin auch kein Anwalt, der perfide Tricks kennen muss.
Aber eines darfst du nicht vermischen: Schadensersatz und Verbraucherschutz sind verschiedene Paar Schuhe.

Den Sachmangel zu regulieren wird kaum Hürden ergeben. Der Verkäufer wird nachbessern müssen und fertig.
Die Übernahme der Kosten für Ein- und Ausbau aber bleiben fraglich. Dazu müsste der Käufer schuldhaft gehandelt haben und das ist nicht immer zweifelsfrei zu beweisen.

Zitat:
Zitat von Beamer Beitrag anzeigen
Wenn er das innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen kann, dann super. Dann wäre die Werkstatt dran.
Da geht es schon los: Unter drei Parteien muss der Schuldige gefunden werden und um den Job wird sich keiner reißen.
Schlimmer noch: Sollte gerichtlich der Verkäufer nicht als Verursacher feststellbar sein, gehört nicht viel Phantasie dazu, um zu ahnen, dass das wie eine Steilvorlage zur Verweigerung der Nachbesserung ist.

Zusammenfassend:
Wie's aussieht, ist der Verkäufer wirklich bemüht. Ob man die Werkstattkosten rausbekommt - fraglich. Und der Rechtstreit kann zum fiesen Bumerang werden. Ich rate ab.


AgentBRD ist offline  

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ebay, ersatzteile, getriebe, haftung, reparaturkosten


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