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Administrator Registriert seit: 20.12.2010 Golf 4 Ort: Pfalz -- -- - Verbrauch: 7 - 16 l/100km Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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| ![]() Seine Getriebe selbst instandsetzen unbezahlbar ... Oh man ich würde durchdrehen wenn ich zwei defekte Getriebe kaufen würde?! |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.10.2013 Golf 4 1.6 und T3 Bus Ort: Lindau LI-VW13 Verbrauch: 8,7 Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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Definitiv erstmal den Sachverhalt bei eBay melden, dass es dort aktenkundig ist. Das gibt es unter "probleme klären" einen Auswahlbereich: "...Artikel weicht stark von der Beschreibung ab..." So und dann hast Du ggf. ADAC Mitgliedschaft? Die bieten Dir eine kostenlose Rechtsberatung - rund ums Auto - an. Rede mit denen. |
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| ![]() https://www.wbs-law.de/wirtschaftsre...-tragen-10049/ Zitat von genannter Seite: "Der EuGH hat entschieden, dass die Verbraucherschutzrichtlinie dahingehend auszulegen ist, dass der Verkäufer verpflichtet ist, „entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.“" Solange du also innerhalb der Gewhrleistungsfrist bist (und weniger als 6 Monate vergangen sind, Beweislastumkehr und so...) muss der Verkäufer also Aus- und Einbau übernehmen oder wenn er dies vor Ort nicht kann dann entsprechend die Kosten einer Werkstatt übernehmen, solange diese sich in einem angemessenen Rahmen zum Kaufpreis befinden. Und das sollte bei einer günstigen freien Werke eigentlich zutreffen. 325€ wäre da evtl. noch drin. Aber wir im Artikel angedeutet ist das alles nicht so ganz einfach zu beurteilen. Hier noch eine gute Seite: http://www.rae-luehl.de/rechtsinform...erfuellung.php Geändert von Beamer (13.12.2014 um 13:46 Uhr) |
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Da muss man jetzt vorsichtig sein und genau mitlesen. Beamers Link ist dahin eindeutig. Leider hat er unvollständig zitiert und somit das Bild derart ungeschickt verzerrt, dass man den Eindruck gewinnt, dass das Getriebe zu Lasten des Verkäufers ausgebaut wird. Hier gilt es, klar abzugrenzen: Aus der Sachmängelhaftung heraus besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Ein-/Ausbau. Hier ist klassisch auf Schadenersatz zu klagen. Und das kann dauern. Zudem ist ein Schadensersatzanspruch ein Antragsdelikt - damit ist die Beweispflicht wieder beim Käufer. Wer gleich zum Anwalt rennt, mit der Rechtschutzversicherung wedelt und den dicken Mann macht, verbockt sich den Weg einer gütlichen Einigung. Erstmal den Gentleman-Weg gemeinsam mit dem Verkäufer anstreben. Klagen kann man später immer noch. Aber Kadi ist das letzte Mittel - nicht erste Wahl. Kostet nur Geld, Zeit, Nerven - und dann bewegt sich aus Beweissicherungsgründen garnichts mehr. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.06.2010 Golf 4 Ort: Bielefeld Verbrauch: ~11l LPG Stadt ~7l LPG Landstr. Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
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Naja, es ist ja immer klar, dass es kompliziert wird, wenn der Händler sich weigert. Das Fazit bleibt ja immer noch: Im Prinzip muss der Händler aus- und einbau durchführen oder bezahlen. Aber es ist leider immer schwierig, an sein Recht zu kommen...
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No offense, aber welches Prinzip soll das sein? Wenn der Anwalt der Gegenseite nur halbwegs pfiffig ist, hebelt er den Schadensersatzanspruch geschickt aus. Zum Beispiel - und das ist nur eine von vielen Möglichkeiten - plädiert man auf "Irrtum" gemäß BGB [gehört noch zu den ersten 150 Paragraphen, genaueres müsste ich nachschlagen]. So eine Schadensersatzklage oder die grundlegende Frage nach der Schuld, ist nicht immer eindeutig. Und mit "In dubio pro reo" zeigt die Waagnadel im Zweifel immer in Richtung Verkäufer. |
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Kaltumformer | ![]()
Der Verkäufer kann immernoch sagen: Das Getriebe wurde beim Einbau beschädigt... Ich habe ein überholtes Getriebe vom VW drin, in der Vertragswerkstatt machen lassen, 1300 EUR gezahlt und Auto fährt. Egal, ob der Käufer eine RS hat oder nicht, versuchen, beim Verkäufer das Getriebe gegen Geld zurückgeben, ggf. die Montagekosten schlucken und bei VW vor Ort das Fahrzeug reparieren lassen, wenn es schnell gehen soll inkl. Garantie und Gewährleistung. Oder im Internet nach Anbietern suchen, die Getriebe überholen, den Wagen dort hinzerren und von den Herren instandsetzten lassen. Teile im Internet zu kaufen und von jemand anders als dem Verkäufer einbauen lassen ist rechtlich problematisch. Der Verkäufer wird ein sehr gutes Getriebe geliefert haben, wird dies belegen können mit Püfstand usw (wir unterstellen dem Verkäufer nichts), die Werkstatt hat Mist gebaut (wir unterstellen nun der Werkstatt etwas), und das Getriebe ist defekt. Ihr könnt es aber auch andersum sehen ![]() Aber wer zum Anwalt rennen will, muss es machen. Der Karren bleibt dann so lang stehen, bis der Richter ein Urteil fällt, als ca. 1,5 Jahre. Viel Spaß! |
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| ![]() Zitat:
![]() Einfach immer Schrott verkaufen und sich im Schadensfall natürlich geirrt haben. Ja ne, is klar. Zitat:
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| ![]() Zitat:
![]() Aber eines darfst du nicht vermischen: Schadensersatz und Verbraucherschutz sind verschiedene Paar Schuhe. Den Sachmangel zu regulieren wird kaum Hürden ergeben. Der Verkäufer wird nachbessern müssen und fertig. Die Übernahme der Kosten für Ein- und Ausbau aber bleiben fraglich. Dazu müsste der Käufer schuldhaft gehandelt haben und das ist nicht immer zweifelsfrei zu beweisen. Zitat:
Schlimmer noch: Sollte gerichtlich der Verkäufer nicht als Verursacher feststellbar sein, gehört nicht viel Phantasie dazu, um zu ahnen, dass das wie eine Steilvorlage zur Verweigerung der Nachbesserung ist. Zusammenfassend: Wie's aussieht, ist der Verkäufer wirklich bemüht. Ob man die Werkstattkosten rausbekommt - fraglich. Und der Rechtstreit kann zum fiesen Bumerang werden. Ich rate ab. | ||
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Stichworte |
ebay, ersatzteile, getriebe, haftung, reparaturkosten |
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