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Alt 01.06.2007, 16:11
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Standard Gewährleistung

Moinsen,
hab mal ne kurze Frage... Wenn innerhalb von 3-4 Monaten nachdem Gebrauchtwagenkauf bei einem Auto Mängel wie Scheibenknarzen und "zitternder" Innenspiegel auftreten ist das doch ne Gewährleistungssache vom Händler, oder?


GolfChris82 ist offline  

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Alt 01.06.2007, 16:16      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
no fucking Xenon !!!
 
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normalerweise läuft das alles über die gebrauchtwagengarantie!einfach mal beim händler vorbeifahren und ihm dein problem schildern...
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Alt 01.06.2007, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Der lachte mich aus, als ich das sagte... War ja gerade da
GolfChris82 ist offline  

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Alt 01.06.2007, 20:38      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
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Standard RE: Gewährleistung

Ich glaube eher die Gewährleistung bezieht sich eher auf Motor/Anbauteile,Getriebe,elektronische Sachen.
Normalerweise kriegt man beim Kauf eines Gebrauchtwagen auch ein Schriftstück wo drauf steht was in der Garantie enthalten ist und mit welchen KM welche Zuzahlung fällig ist usw...
Also ich kann mich nicht entsinnen das solche Kleinteile wie du schilderst mit da drin waren!
 

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Alt 01.06.2007, 20:47      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
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schon wieder wird garantie mit gewährleistung durcheinandergebracht.
bei der gewährleistung muß der verk alle mängel im ersten halben jahr ohne murren beseitigen.
außer er kann beweisen, das es bei übergabe noch nicht war.
dies kann in den seltensten fällen der verkäufer nachweisen.
die zeit nach dem 1 halbjahr siht eher schlecht aus. denn dann muß der käufer beweisen, dasd der mangel schon bei kauf war. fast unmöglich.


GARANTIE ist nur eine freiwillige leistung eines herstellers oder verkäufers.

Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 jahre bei verkauf vorgeschrieben.
die gewährleistung kann per vertrag auf 1 jahr begrenzt werden.
UND die GEwährleistung kann bei verkauf von privat an privat oder von gewerbl. verkäufer zu gewerbl. verkäufer ganz ausgeschlossen werden.

von gewerbl. verkäufer zu privat kann gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

nach dem 1. halbjahr tritt generell die beweislastumkehr ein. was dies bedeutet, hatte ich schon erklärt.

so. sollte es im groben gewesen sein.
country ist offline  

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Alt 01.06.2007, 20:51      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
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Ja,bei einem Auto heißt es ja GebrauchtwagenGARANTIE...
Aber der Themenstarter kann seine Sachen selbst beheben,das ist da nicht mit drin...
 

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Alt 01.06.2007, 20:55      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
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der ersteller redet NUR von gewährleistung. also sollte er bei händler gekauft haben. und lt gewährleistungsgesetz muß der verk solche macken beseitigen.
die evtl gebrauchtwagengarantie, die der ersteller hat, spielt hier überhaupt keine rolle
country ist offline  

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Alt 02.06.2007, 12:22      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Genau so sehe ich es auch Country... Der Themenersteller ist übrigens Christoph :-) Wir sind doch hier ne große Familie :-D Also du meinst auch ich solle nomma zum Freundlichen fahren? Das Problem ist, dass ich das Auto von nem Händler gekauft habe, der 100km von hier weg ist! Und hier erkennt das VW Zentrum das nicht an


GolfChris82 ist offline  

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