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Kettenspanner Registriert seit: 09.01.2010 ++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++ Ort: Stuttgart Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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Wenn der Händler behauptet das Fahrzeug wurde vor dem Verkauf begutachtet und es wurde noch kein Riss / Reparatur am Getriebe festgestellt, kannst Du dann beweisen, dass nicht vielleicht Deine Werkstatt das Getriebe beim Kuppkungswechsel hat fallen lassen? Oder vielleicht hat Deine Werkstatt ja ein ganz anderes Getriebe eingebaut als ursprünglich beim Verkauf an dem Fahrzeug verbaut war? Wer weiß das schon so genau? Passt der Getriebekennbuchstabe, Herstellungsdatum, Getriebenummer, etc. noch zum Motor? Steht im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug mit Original Motor + Getriebe verkauft wurde und dass das Fahrzeug "unfallfrei" ist/war ? Ich halte die Rechtslage in diesem Fall für schwierig und würde Dir auch unbedingt raten einen spezialisierten Fachanwalt + Gutachter aufzusuchen. Bzw. muss man sich überlegen, ob sich das lohnt. Je nach dem wie hoch der Streitwert ist.. Vielleicht kannst Du auch den Vorbesitzer des Fahrzeugs ausfindig machen und eventuell kann er Dir etwas zum Thema "geklebtes Getriebe" sagen? Wenn Du ganz viel Glück hast, bekommst Du eine schriftliche Aussage vom Vorbesitzer, dass er/sie das Fahrzeug mit Unfall-/Getriebeschaden an den Händler verkauft hat. Dann wäre die Sachlage relativ klar. Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück bei der Sache - und nochmal: Das Geschwafel hier im Forum bringt Dich nicht weiter. -> ab zum Anwalt und lass ein Gutachten erstellen. | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu didgeridoo für den nützlichen Beitrag: | cabrio79 (21.08.2019) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.02.2014 ---
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Gerade im Bekanntenkreis wieder einen Fall von "kaputt repariert" und den Kunden hinterher nicht drüber aufgeklärt. Sowas muss geahndet werden. | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.06.2018 Golf IV Motor: 1.9 CL ATD 74KW/100PS 02/00 -
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Eine Beweismittelsicherung bzw. ein selbst beauftragtes Gutachten kann sinnvoll sein, wenn es kostentechnisch im Rahmen bleibt. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass ein parteiisch beauftragtes Gutachten vor Gericht von der Gegenpartei immer angefochten wird. Um einen neutralen, gerichtlich bestellten Gutachter wirst du später nicht drumrum kommen. Der Schaden nur für das Getriebe hier wird bei mindestens 2000 EUR liegen, dazu kommen evtl. noch weitere Schäden + Wertminderung usw. Damit bleibt man mit etwas Glück noch unter der 5000 EUR Grenze für den Verfahrenswert. Darüber ist dann auch erstinstanzlich schon Anwaltszzwang. Beweissicherung ganz wichtig, so viele Aussagen und Unterlagen wie möglich sammeln. Vorbesitzer, Fotos, evlt. Rechnungen oder sonstige Hinweise etc. Ich kann die 150-300 EUR für den Anwalt (Erstberatung) nur empfehlen ! |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.06.2015 Audi A4 B8
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Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge! Gehe auf jedenfall zum Anwalt. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu MrXilef9999 für den nützlichen Beitrag: | ratbaron (20.08.2018) |
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Stichworte |
getriebe, risse, sachmangel |
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