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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Polizei ist hier nicht nötig, da ein Zettel hinterlassen wurde! | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.11.2009
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Ich möchte aber das Geld haben von der Versicherung und nicht das es einfach repariert von einer Werkstatt, da komme ich bestimmt besser weg. Und um den Betrag geltend zu machen braucht man ja ein Gutachten so wie ich jetzt gelesen habe. Zitat:
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Wenn du das Geld nimmst, ist aber in der Regel ein Abschlag drauf. d.h. du bekommst nicht den gleichen Betrag wie die Reparatur kosten würde sondern weniger. Ob sich das auszahlt ? Aber selbst dann brauchst nicht du einen Gutachter beauftragen sondern die Versicherung. Du kannst einen Kostenvoranschlag einholen, der ist ja bei den meisten kostenlos, aber um den Rest muss sich die Versicherung kümmern! |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.03.2009 Golf IV Pacific Ort: Hungen GI Verbrauch: Durchschnitt: 6,8L Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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| ![]() Den Betrag der MwSt. fehlt. Die bekommst du nicht erstattet wenn du dich auszahlen läßt.
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aka MoPa-Carparts.com Registriert seit: 29.08.2010 VW Bora Ort: Baden-Württemberg 2 Stück vorhanden Verbrauch: 8-8,5 Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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Lass ein Gutachten/Kostenvoranschlag erstellen. Dann kannst du ja entscheiden ob du ihn so Reparieren lässt oder ob du nach Gutachten/Kostenvoranschlag das Geld nimmst. Dann wird dir die Mwst. abgezogen und bekommst das Geld überwiesen. |
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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2. wie schon weiter oben erwähnt würde ich grade eben NICHT den Gutachter der gegnerischen Versicherung das Gutachten erstellen lassen! Das der knapper kalkuliert wie nen "freier" Gutachter sollte wohl jedem klar sein. Wer glaubt, dass es da keine deutlichen Unterschiede gibt sollte aus seiner Blümchenwelt ganz schnell erwachen ![]() Mit Rechtschutzversicherung macht nen Anwalt definitiv Sinn! Polizei würd ich immer hinzuziehen, egal ob man selber Schuld ist oder der andere. Ohne Polizei kann es da zu den tollsten Sachen kommen! Hatten doch hier im Forum auch sonen Fall. Da war das Opfer auf einmal als Täter vor Gericht mit ner Anzeige am Hals wo vorher alles ganz lieb und nett ohne Polizei geklärt wurde... Das Risiko würde ich nicht eingehen es sei denn man kennt den anderen und weiß mit wem man es zu tun hat! Der Polizei ist das doch ganz recht. Die freut sich über 35 Euro und muss meist kaum was dafür tun... Geändert von Finiss (02.11.2010 um 17:38 Uhr) | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Naja, ich lasse es da lieber in einer Werkstatt offiziell herrichten und habe dann Garantie drauf als wenn ich es auf Pfusch (Schwarz) machen lasse. Macht man ein eigenes Gutachten bei einem beliebigen Gutachter wird man das in der Regel auch selber bezahlen müssen, sonst würde ja jeder einen x-beliebigen Gutachter wählen und die Versicherung zahlen lassen. Die Versicherung hat ihre Gutachter, mit denen meist Preise ausverhandelt wurden und die werden auch herangezogen. Wenn man den Gutachter selber bezahlen muss, kommt man bestimmt teurer, auch wenn der dann bisschen mehr an Schaden schreibt. Für Schäden gibt es ja auch Richtwerte, und an denen halten sich die meisten. Polizei? WOZU ? Was genau willst du in diesem Fall mit der Polizei? Der Lenker hat einen Zettel hinterlassen und fertig. Was genau willst du da anzeigen? Eine Unfallaufnahme bringt ebenfalls nix, weil der Unfall schon einige Zeit zurück liegt und der Unfallort schon komplett verändert wurde. Also WARUM genau hier Polizei? Bitte erläutern und nicht einfach sagen "unbedingt Polizei" |
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Laut Gesetz hat das Unfallopfer das Recht sich selbst einen X-Beliebigen Gutachter auszusuchen. Genauso hat man das Recht sich selbst eine Werkstatt auszusuchen. Das Gutachten, so fern es ein anerkannter Gutachter erstellt hat ist Rechtskräftig, da muss man auch nicht selber für aufkommen, so viel Recht und Ordnung herrscht dann in Deutschland nun doch noch. Wenn es nen Blechschaden ist würd ich sowas auch lieber bei VW machen lassen. Für bisschen Lack fahr ich nicht zu VW, denn VW lackiert sowas auch nicht selber sondern bringt den Wagen in eine Lackiererei, es sei denn die entsprechende VW Niederlassung hat eine Hausinterne Lackiererei, was aber relativ selten der Fall ist. Bei uns hier in Siegen und Umgebung jedenfalls nicht. Etwas schwarz machen lassen hat hiermit nix zu tun. Davon ab muss etwas "schwarz" gemachtes nicht schlechter sein als mit Rechnung. Klar gibt es Richtsätze, nur berechnet das ein freier Gutachter eben anders als der der entsprechenden Versicherung. Das ist einfach Fakt. Hab es schon 5mal hinter mir gehabt. Da gab es nie Probleme, mir wurde entsprechend dem Schaden eine Summe zusammengerechnet welche real und angemessen war. Ausser eben in dem Fall wo ich einmal auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung zurückgegriffen habe (aus Unwissenheit). Das mit der Polizei ist hier doch totaler Blödsinn. Der TE hat schließlich geschrieben, dass der Zettel an seinem Wagen von der Polizei war, warum sollte er dann diese nochmal holen? Meine Aussage zur Polizei war allgemein gehalten. Du kannst es gerne so machen wie du meinst, daran hindert sich keiner. Ich vertraue da lieber auf eigene Erfahrung. Die hat mich zumindest in Falle eines Unfalls seit dem Ausrutscher mit dem voreingenommenen Gutachter nicht mehr im Stich gelassen. Nur um sicher zu gehen, dass sich hier keiner lächerlich macht: http://www.sachverst.de/versich.htm Geändert von Finiss (02.11.2010 um 17:37 Uhr) | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Also ich hatte bisher noch nie ein Problem mit einem Gutachter von der jeweiligen gegnerrischen Versicherung. Noch nie! So nun hattest du damit Probleme, ich nicht. Wer hat nun Recht ? Klar ist, das es kein FAKT ist, dass die hausinternen Gutachter anders begutachten. Das kann vorkommen, das ist keine Frage aber das ist nicht quer durch die Bank ![]() Bei uns hat jede VW-Werkstatt einen eigenen Lackierbetrieb dabei. Den Link den du gepostet hast, ist zwar ganz nett, aber nicht die ganze Wahrheit. Denn bei einem Bagatellschaden übernimmt die gegnerrische Versicherung den Gutachter nicht. Außerdem ist die Versicherung vor den Handlungen zu informieren sonst zahlt man am Ende selber. Also einfach ein Auto reparieren lassen ist nicht. Zur Polizei: Egal ob die Polizei oder der Unfallgegner den Zettel dran gehängt hat. Wegen was wollt ihr ihn anzeigen? Ok genau genommen kann es als Fahrerflucht ausgelegt werden, wenn er sich nicht selber bei der Polizei meldet. Aber davon habt ihr nix. Da bekommt nur der Unfalllenker eine Anzeige und eine Strafe, ihr habt keinen Vorteil dadurch. Maximal das euch der Unfallenker schlecht gestimmt ist und euch Probleme bei der Abwicklung bereitet. Also in dem Fall völlig sinnlos, zudem auch der Unfallort nicht mehr der Tatsache entspricht. Bei anderen Unfällen kann man darüber streiten ob es Sinn macht oder nicht. Hab ich mehrere unabhängige Zeugen kann ich mir die Blaulichtsteuer (in Ö so genannt) sparen, weil diese wird leider nicht immer von der Versicherung übernommen. | |
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Die 35 Euro für die Polizei bezahlt keine Versicherung! Die bezahlt lediglich der der den Unfall verursacht hat. Aber mach du mal ![]() ![]() ![]() Nur so als kleinen Argumentationstip: Um meine Aussagen zu untermauern habe ich einen für jeden zugänglichen Beleg geliefert. Jetzt bist du dran ![]() Geändert von Finiss (02.11.2010 um 18:18 Uhr) |
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Und wo ist der Beleg zu sehen? Eine Seite von einem Gutachter? ![]() Aber wennst auch einen Link als "Beleg" brauchst dann bitte hier: Unfall Auto Da stehts mit dem Bagatelldelikt! Das mit der freien Gutachterauswahl mag stimme, aber nur unter Rücksprache mit der Versicherung. In Österreich wird die Blaulichtsteuer oft von der Versicherung bezahlt. Ach und wegen dir wird ein Gesetz außer Kraft gesetzt? Du stellst deine Erfahrungen gerade als das Maß aller Dinge dar und willst nicht begreifen, das Erfahrungen nicht die Regel sind. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 18.09.2009 Golf 4 1,8T Ort: Berlin Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Ich kann die Bilder auf der 1. Seite leider nicht sehen.. Mich hat es jetzt auch erwischt. Zettel am Auto von der Polizei und Schaden am Auto. Wohl ähnlich wie hier. Fahrerseite Stoßstange zerkratzt, Kotflügel eingedrückt und zerkratzt, Felge zerkratzt und hat vermutlich nen Schlag bekommen. Am reifen sind auch Spuren aber kein Schlitz. Hab schon mit der gegnerischen Versicherung (die in dem Fall auch meine ist) gesprochen. Gutachter ist auch schon bestellt. Jetzt hab ich folgende Fragen: -Mit wie viel Geld kann ich ca rechnen? -Ist es möglich, wenn die Stoßstange sowieso lackiert werden muss, eine andere bzw. die R:. zu nehmen und die lackieren zu lassen? -Wie lange dauert sowas bis das Auto wieder heile is? -Und wie läuft das ab, wenn der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellen würde? Die von der Versicherung meinten, wenn es der Fall wäre, würde man das Fahrzeug auch nicht abschleppen müssen. (Ist momentan nicht fahrbereit weil ich das Rad nicht einschlagen kann) Würde mich über schnelle Antworten freuen! ![]() ![]() sind leider nur Handybilder Geändert von GTI-Bob (26.11.2012 um 14:03 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.07.2012 Golf 4 1.8T GTI /.:R-Line Ort: Saarland SB- Verbrauch: Will ich nicht wissen ;-) Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Ich bekomm neu: Kotflügel, Felge, Reifen, Vermessung, Radhausschale, Tür wird repariert. Hab ca. 2400€ Schaden -Es müsste normal möglich sein ne andere Stoßstange zu beziehen, musste mit deiner werkstatt reden. -Bei mir dauert es ca 2-3 tage bis es wieder ganz ist! | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Tobi_GTI für den nützlichen Beitrag: | GTI-Bob (26.11.2012) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.11.2009
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Sorry, Bilder sind leider down. Aber lass ein Gutachten erstellen. Kam bei mir auch auf ca. 2500€ schlussendlich. Habs auszahlen lassen und selbst repariert. Dann könntest du in deinem Fall auch die R-Stange holen. |
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