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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.11.2009
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hallo vielen dank schonmal für die Antworten! Ich war bereits persönlich bei meiner Versicherung, nur komischerweiße wurde mir da gesagt das diese damit nichts zu tun haben und alles nur über die gegnerische Versicherung läuft da er der Schadensverursacher war. Hatte eben noch nie so einen Fall deswegen habe ich auch keine Ahnung wie das abläuft. Der Unfallgegner sagte zu mir das er es seiner Versicherung gemeldet hat und ich ein Gutachten einholen sollte und die Kosten von ihm übernommen werden. Sollte er sich morgen nicht melden werde ich dies wahrscheinlich auch tun denke ich |
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Da ist doch alles gesagt ![]() 1. Freien Gutachter suchen 2. Gutachten dort erstellen lassen 3. nach Hause fahren und Warten bis die gegnerische Versicherung sich zu dem Gutachten äussert 4. freuen wenns Geld dann am Konto ist. So läuft das normaler weise ab wenn man es nicht machen lässt, sondern selbst repariert. Der Gutachter schickt das erstellte Gutachten dann automatisch zur gegnerischen Versicherung wenn du ihm den Namen des Schadenverursachers nennst. Alternativ kann man auch zu VW fahren, dort alles reparieren lassen und VW rechnet dann mit der gegnerischen Versicherung ab wenn du ihnen den Namen des Verursachers und dessen Versicherung nennst. Allerdings hast du dann einfach nur dein Auto ganz. Wenn man es selber machen kann bist du mit der oberen Methode finanziell besser bedient ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.06.2009 .:R32 DSG Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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Kumpel von mir hatte optisch den selben Schaden und hat von der Versicherung 1.400€ bekommen. mach auf jeden Fall ein Gutachten! Gruß |
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Gast
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Hatte vor ein paar Wochen einen ähnlichen Zwischenfall. Bei mir hing auch ein Zettel am Auto. Allerdings von der Polizei. Konnte mir dann dort das Schreiben vom Unfallhergang abholen. Dort stand dann auch alles weitere drauf von wegen Unfallgegner usw. Hab mich dann da gemeldet und ihm gesagt, dass ich ein Gutachten in Auftrag geben werde, damit der Schaden bemessen werden kann. Ein Kostenvoranschlag ging bei mir nicht, weil ich keine Serienfront, Felgen und Fahrwerk am Auto habe und VW sich nich berufen fühlte. Also Gutachter. Der Schaden muss allerdings über 1000€ netto liegen, sonst darfste meines Wissens nach keinen Gutachter hinzuziehen. Bei mir war der Schaden allerdings geringer und ich habe die 1000€ netto deutlich überschritten. War an der gleichen Stelle nur andere Seite. Beim Zurücksetzen ist da einer drangekommen.
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.04.2009 Golf IV Special / Golf V FSI Sportline Interface:HEX+CAN-USB + VCDS 11.11.4 DRV Verbrauch: 4,2 - 5,2 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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| ![]() genau so ist es! Hab ein Gutachter kommen lassen weil jemand bei mir mal die Stoßleiste hinten beim parken beschädigt hat. der tatsächliche Schaden war Stoßleiste links neu grundiert 30 Euro + lackieren = 80 Euro Der Gutachter hat ein paar Pfeile und Striche dran gemacht und schon waren es über 1000 Euro ohne Mwst. |
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Im übrigen musst du den Gutachter nicht voarb bezahlen. Du füllst eine Abtrittserklärung aus, da stehen dann auch die Daten des Verursachers drauf. Der Gutachter rechnet dann direktmit der Versicherung ab. Wenn du nicht bei VW reparieren lassen willst, dann geh auf jeden Fall zu nem unabhängigen Gutachter ![]() |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 09.06.2010 Golf 4 Variant Ort: Berlin Verbrauch: 6,3Liter Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Vor einem Jahr ist mir einer in meinen Polo gefahren, darum mein Tipp: Ab zum Anwalt, dann zum Gutachter(meistens kennt der Anwalt nen guten Gutachter). Hätte ich keinen Anwalt gehabt, hätte ich keinen guten Gutachter bekommen und die Versicherung hätte nur die Rep.- Kosten bezahlt. Dir steht aber noch Ausfallgeld und Geld für die Wertminderung zu. Vom Gutachten hat die Versicherung 600Euro nicht zahlen wollen. Der Anwalt wollte es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen...Versicherung wollte sich einigen, somit gabs dann wenigstens 300€. Ergo: Gegnerische Versicherung hat Anwalt, Gutachter, Schaden und Ausfall bezahlt, ohne das ich viel dazu beitragen musste ;-) Viel Erfolg. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.04.2009 Golf IV Special / Golf V FSI Sportline Interface:HEX+CAN-USB + VCDS 11.11.4 DRV Verbrauch: 4,2 - 5,2 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Wertminderung steht nur bis zu einem gewissen Alter / Laufleistung zu. zb. du hast ein neues 2 Jahre altes Auto was von einem anderen beschädigt wird. wie alt und welche Laufleistung es haben muss weiss ich leider nicht. |
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Gesperrt Registriert seit: 20.04.2008
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Rad angefahren-----> Achsevermessung pflicht. könnte ja auch was verbogen sein. Ich würde auf jeden Fall Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen, ihnen die Fotos zukommen lassen und denen klarmachen das du dir einen Gutachter nimmst. Den Schaden könnte man so auf über 2000€ schätzen... wennn die Achse nichts grobes abbekomen hat.. Geändert von Asco (01.11.2010 um 22:53 Uhr) |
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Gast
Beiträge: n/a
| ![]() Weiss nicht was du mit oben meinst. Mir wurde gesagt, dass der Schaden auf über 1000€ beziffert werden muss ansonsten könnte ich keinen Gutachter hinzuziehen oder müsste ihn schätze mal selbst bezahlen. Habe ebenfalls nen freien Gutachter hinzugezogen. Die gegnerische Versicherung tat zwar so, als ob man mir was abnhemen wolle und mir nen eigenen Gutachter schicken könnte, aber die Konstellation kann ja nur zu meinem Nachteil sein. Ich kann dazu nur sagen, dass man sehr gut dabei weg kommt. Vor allem wenn es um ein Auto geht, das so alt ist wie der Golf IV. Im Vergleich zum Restwert kommt da mit Sicherheit ne ordentliche Summe rum. |
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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BTW: Ich hatte bisher noch keinen Schaden der über 1000 euro lag ![]() Ein Gutachter steht jedem gesetzlich zu! Einfach mal beim Anwalt nachfragen oder beim Rechtsschutz. Wenn die Schuldfrage geklärt ist (schriftlich durch die Polizei), sofort ab zum selbst ausgesuchten Gutachter und gut. Alles andere ist nicht sinnvoll. | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.11.2009
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Hallo, super das ihr so viel antwortet, danke! Das ist sehr hilfreich vorallem wenn man noch nie so einen Vorfall hatte. Das der Schaden über einem bestimmten Wert liegen muss hatte ich auch gelesen und das hatte mich verunsichert aber wie Finiss sagte, man kann doch gar nicht einschätzen wie hoch der Schaden ausfällt wenn man sich damit nicht auskennt. Der Unfallgegner ist eine Firma und ich hatte wie gesagt auch schon mit ihm telefoniert, er war auch sehr nett und sagte mir eben auch das er alles schon gemeldet hatte und ich mir dann einen Gutachter suchen soll, ich denke das geht so in Ordnung. Zu diesem Ausfallgeld was Seppos geschrieben hatte, bekommt man das nur in bestimmten Fällen und wird das mit per Gutachten berechnet oder geht das dann extra über die Versicherung? Ich wollte heute nach Arbeit zur DEKRA fahren da diese hier auch Schadensgutachten erstellen, ansonsten sind in meiner Nähe nurnoch 1-2 "private" Gutachter, wenn man das so nennen kann. |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 09.06.2010 Golf 4 Variant Ort: Berlin Verbrauch: 6,3Liter Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Mein Beispiel: Polo War Baujahr Ende 2006 und der Unfall Ende 2009. Und noch was zur Schadenshöhe und Gutachter: Ein guter Freund hatte Anfang des Jahres einen Schaden von knapp 500Euro an seinem Wagen. Gutachter kam, Gutachten erstellt, Versicherung hat bezahlt. Soweit ich weiß (auch da kann dir der Anwalt besser helfen), richtet sich das Ausfallgeld nach Größe des Fahrzeuges und Ausfalldauer bezogen auf Schadensgröße bzw. errechnetem Werkstattaufenthalt. Bei mir waren damals allerdings Feiertage dazwischen und somit wurde es länger als errechnet, was der Versicherung wiederum nicht gefallen hat. Das errechnet alles der Gutachter und fließt somit ins Gutachten mit ein. Geändert von Seppos (02.11.2010 um 09:30 Uhr) | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.03.2009 Golf IV Pacific Ort: Hungen GI Verbrauch: Durchschnitt: 6,8L Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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Zitat:
![]() ![]() Neben der Reparaturleistung und der Wertminderung kannst Du noch von der gegnerischen Versicherung: - Nutzungsausfall wärend der Reparatur oder Mietwagen - Pauschale für Telefon / Post usw. - Übernahme der Gutachterkosten - etc. verlagen. Was die alles genau zusteht kann nätürlich ein Anwalt dir besser sagen. Es geht dabei nicht um Abzocke einer Versicherung, sondern nur dass du das bekommst was dir zusteht. Verhandelst du alles selbst mit der gegnerischen Versicherung, könnte es passieren, dass sie dir Leistungen unterschlagen falls du diese nicht ansprichst. | ||
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