Golf4-2.0 du nervst.
Bei Privatverkäufen (Privat an Privat) gibt es weder Garantie, noch Gewährleistung.
Wenn du und dein Rechtsverdreher mal irgendwann in irgend einem Fall noch etwas raushauen konntet, dann Glück für dich.
Pech allerdings für den TE, denn der wird vom Verkäufer nichts mehr bekommen.
Was soll denn der arme unschuldige Verkäufer sagen?
Der ist gerade froh das Auto zu nem halbwegs fairen Kurs losgeworden zu sein, und dann soll er dem Käufer auch noch Geld für ein neues Getriebe hinterherwerfen? Vielleicht ist der Getriebeschaden ja sogar selbstverschuldet? Who knows?
Eine Rückgabe oder Nachbesserung ist nur dann möglich wenn der Verkäufer wissentlich erhebliche Sachmängel beim Verkauf vertuscht hat. Aber das im Einzelfall nachzuweisen ist beihnahe unmöglich.
Außerdem wird es sich kaum lohnen da einen Prozess mit Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten aufzuziehen, bei einem Auto, das vermutlich keine 4.000€ gekostet hat.
Wer einen Gebrauchtwagen von Privat kauft muss nunmal mit dem Risiko leben, dass selbst schon nach 200km etwas kaputt gehen kann. Wer mit diesem Risiko nicht leben kann, sollte zu einem Händler gehen.
Dann sind im Falle eines Falls auch rechtliche Schritte möglich und wirksam.
Sorry TE! Prost!