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Alt 25.04.2012, 07:54
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Standard Golf 4 1.6 16V Neuling hat Getriebeschaden (ERT)

Hallo an alle,

habe mir am Samstag einen Golf 4 1.6 16V 105PS von Privat gekauft. Das Fahzeug hat 178tkm gelaufen.

Gestern Abend war ich auf einer Landstraße unterwegs und habe plötzlich gemerkt, dass beim Gas wegnehmen, ein sehr lautes Vibrieren/Rattern aus dem Getriebe kommt. Es wurde immer lauter.

Da ein Bekannter von mir schonmal einen Getriebeschaden hatte und mir damals von genau diesen Symptomen erzählte, ahnte ich was das ist und konnte das Fahrzeug in einer Haltebucht abstellen.

Ich nehme an die Nieten des Getriebes haben sich gelockert. Jedenfalls hat es noch kein Loch in das Getriebegehäuse geschlagen.

Nun meine Fragen:
1.) Meint ihr der Verkäufer hat das ahnen können? Kann ich trotz Privatverkauf und ausgeschlossener Sachmängelhaftung im Kaufvertrag etwas zurückverlangen (Stichwort arglistige Täuschung)?

2.) Was kostet mich der Spaß? Lohnt sich das bei dem Fahrzeug mit der Laufleistung überhaupt noch?

Wäre über jede Hilfe dankbar. Denn bin jetzt 200km mit dem Auto gefahren seit dem Kauf und echt stink wütend

MfG


Transcend ist offline  

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Alt 25.04.2012, 07:57      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Wilkommen

1. Ggf. ja, wenn du nachweisen kannst, das er von dem Defekt gewusst haben könnte. Wenn nicht siehts düster aus.

2. Ich hab 1300€ gezahlt mit allem drum und dran (DLP Getriebe).
Graf ist offline  

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Alt 25.04.2012, 08:36      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Transcend Beitrag anzeigen
Nun meine Fragen:
1.) Meint ihr der Verkäufer hat das ahnen können? Kann ich trotz Privatverkauf und ausgeschlossener Sachmängelhaftung im Kaufvertrag etwas zurückverlangen (Stichwort arglistige Täuschung)?

2.) Was kostet mich der Spaß? Lohnt sich das bei dem Fahrzeug mit der Laufleistung überhaupt noch?

1. ahnen? naja soweit wie ich das hier aus dem forum gelesen hab, kündigt sich das vorher nicht an.. und ich bin mal bei nem kumpel mitgefahren, bei dem das passierte, und da kams auch ganz plötzlich... und ich denke auch mal, wenn im kaufvertrag wie meistens steht: "gekauft wie gesehen" wirste eh wenig chancen haben,... bin aber kein anwalt, also vllt haste doch ne chance...

2. ja, ob es sich lohnt, das musst du wissen.. je nachdem wieviel du damit fahren willst.. wenn es nur ein übergangsauto für 1 oder 2 jahre sein sollte, vllt nicht, wenn du ihn aber an die 300.000km ran bewegen wolltest, lohnt es sich vllt schon..

lg
zuckerkeks ist offline  

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Alt 25.04.2012, 08:43      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Eigentlich habe ich die Karre als Zweitwagen gekauft, da ich meinen Erstwagen schonen will.

Ich besuche zur Zeit eine 60km entfernte Schule und muss diese Strecke noch bis Anfang Juni jeden Tag zurücklegen.

D.h. die Karre hätte für ca. 7 Wochen halten müssen und jetzt das.

Ich kann einfach nicht glauben, dass ich soviel Pech habe. Ich meine das Fahrzeug wurde nun schon 178.000km durch die Weltgeschichte bewegt. Und dann besitze ich es 200km und habe ein Getriebeschaden

Und ich heize nicht mal. Ich behandle Autos immer sehr sorgsam. Ich fahre alle meine Fahrzeug warm und wieder kalt. So Aktionen wie jeden Gang voll ausdrehen oder mich Kavalierstart losfahren gibts bei mir nicht.
Transcend ist offline  

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Alt 25.04.2012, 08:48      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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..bei dem "typischen" getriebeschaden ist es fast egal, wie du fährst. Im großen und ganzen ist es ja ein produktionsfehler, der bei dem einen früher, dem anderen später, und manchen gar nicht eintritt..

notfalls erkunde dich beim anwalt, falls ihr ne rechtsschutz habt, ist die beratung meist kostenlos, und der wird dir genaues sagen können, ob du dein geld wieder kriegst oder nicht..

lg
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Alt 25.04.2012, 09:26      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Auch bei Privatverkauf hat man gemäß der EU-Richtlinien 14 Tage Gewährleistung, sofern der Wagen nicht als Bastlerfahrzeug oder Unfaller deklariert ist.
Oliver ist offline  

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Alt 25.04.2012, 11:21      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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....schreibe mal den User Nordhesse an, der ist hier der Getriebespezialist aus dem Forum...
Schleswig-Holsteiner ist offline  

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Alt 25.04.2012, 11:22      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Also gebrauchtes Getriebe kostet aufm Schrott mit 14 Tagen 400-600€ einbau kann man ja selbst machen...aber ich würde die Karre zurück geben...ich denke das Recht kann dir keiner nehemen...Da steckt niemand drin...aber ich könnte mir vorstellen das da was gefuscht ist, auf jeden fall zurück bringen!!!!!!
Czezie ist offline  

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Alt 25.04.2012, 11:23      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Czezie Beitrag anzeigen
Also gebrauchtes Getriebe kostet aufm Schrott mit 14 Tagen 400-600€ einbau kann man ja selbst machen...aber ich würde die Karre zurück geben...ich denke das Recht kann dir keiner nehemen...Da steckt niemand drin...aber ich könnte mir vorstellen das da was gefuscht ist, auf jeden fall zurück bringen!!!!!!
178.000km und das bei den Getriebetypen, wo ist das den Fusch?
Die sind halt nicht für die Ewigkeit?
Graf ist offline  

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Alt 25.04.2012, 11:53      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Czezie Beitrag anzeigen
Also gebrauchtes Getriebe kostet aufm Schrott mit 14 Tagen 400-600€ einbau kann man ja selbst machen...aber ich würde die Karre zurück geben...ich denke das Recht kann dir keiner nehemen...Da steckt niemand drin...aber ich könnte mir vorstellen das da was gefuscht ist, auf jeden fall zurück bringen!!!!!!
Ist nicht böse gemeint, aber solche Kommentare helfen dem Threadersteller doch nicht weiter. Es ist ja schön, wenn man eine Meinung zu einem Thema hat, aber Sätze wie "Das Recht kann dir keiner nehmen" sind im Zweifel einfach falsch und irreführend.

@ Oliver: Von dieser 14-Tage-Gewährleistung habe ich noch nie gehört. Kannst du mir dazu mal eine Quelle geben?

@ Threadersteller: Da ja offensichtlich der Schaden plötzlich eintritt und keine Vorzeichen zu erkennen sind, wirst du meines Erachtens den Verkäufer nicht belangen können. Nur wenn du beweisen könntest, dass er davon gewusst hat, kannst du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Viel Erfolg!
Lord ist offline  

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Alt 25.04.2012, 12:01      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Ich bezweifle das der Verkäufer das wusste, bei mir zumindest trat das ganze auch ohne jede Vorankündigung auf.
BennY- ist offline  

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Alt 25.04.2012, 12:57      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Lord Beitrag anzeigen
@ Oliver: Von dieser 14-Tage-Gewährleistung habe ich noch nie gehört. Kannst du mir dazu mal eine Quelle geben?
Ich hab das vor Längerem gelesen, ich finde den Link leider nicht mehr, aber immerhin folgenden, der besagt, daß bei einem Nichtausschluß der Gewährleistung diese auch bei Privatverkauf gilt:



KONSUMENT.AT - Privatkauf - Privatkauf
Oliver ist offline  

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Alt 25.04.2012, 13:00      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Oliver Beitrag anzeigen
Ich hab das vor Längerem gelesen, ich finde den Link leider nicht mehr, aber immerhin folgenden, der besagt, daß bei einem Nichtausschluß der Gewährleistung diese auch bei Privatverkauf gilt:



KONSUMENT.AT - Privatkauf - Privatkauf
Ähm.....AT
Graf ist offline  

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Alt 25.04.2012, 13:13      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine solch grundlegende Änderung in der privaten Sachmangelhaftung gab, ohne dass es groß durch die Medien gegangen wäre. Meines Erachtens besteht - soweit die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde - kein Anspruch auf Sachmangelhaftung. Der einzige Ansatzpunkt wäre die o.g. arglistige Täuschung, die allerdings - auf Basis der Berichte hier im Forum - wohl auch ausfällt, da sich ein Getriebeschaden vorher nicht ankündigt. Daher bleibt Transcend leider auf den Kosten sitzen.
Lord ist offline  

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Alt 25.04.2012, 13:18      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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also mein getriebe ist bei 181 tausend kaputt gegangen. die reperatur hat mich 400 euro gekostet und einbau in meinem lehrbetrieb kostenlos (könnte dafür wohl mal was springen lassen ) ist aber mitlerweile auch schon 30tausend km her^^

ob du es reparieren lässt musst du selbst entscheiden.. wenn das auto schon aussieht wie scheisse und der motor schon gar ist (übertrieben gesehen) dann würde ich es nicht machen.. aber wenn du denkst das auto hat noch potenzial dann würde ich es machen (lassen?).

mein getriebeschaden hat sich schon vorher angekündigt. hatte nen ruckeln beim beschleunigen.. zwar nicht doll aber es war da.. dann bin ich rumgefahren um zu gucken was das ist und dann zack 1 gang, angefahren und DRRRRRR -.-
EvolutionG4 ist offline  

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Alt 25.04.2012, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Lord Beitrag anzeigen
soweit die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde - kein Anspruch auf Sachmangelhaftung.
Genau so sieht es aus! Schau nochmal im Kaufvertrag ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde! Sonst kannst du es vergessen und bleibst auf den Kosten sitzen, vielleicht kannst du den Verkäufer drauf ansprechen und er zeigt sich kulant, rechtlich gesehen kannst du sonst nichts machen!
1,8turbo ist offline  

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Alt 25.04.2012, 15:10      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von 1,8turbo Beitrag anzeigen
Genau so sieht es aus! Schau nochmal im Kaufvertrag ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde! Sonst kannst du es vergessen und bleibst auf den Kosten sitzen, vielleicht kannst du den Verkäufer drauf ansprechen und er zeigt sich kulant, rechtlich gesehen kannst du sonst nichts machen!
FALSCH

So ist die Rechtslage:

1. Wagen stehen lassen, nix dran anrühren und den Verkäufer schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) um Nachbesserung bitten, Frist von 14 Tagen setzen.


Grundlage ist BGB §439 § 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org

Lehnt der Verkäufer dies ab, hat er den Wagen zurücknehmen und Dir das Geld erstatten.

Tut er dies nicht, gehst Du zum Anwalt mit Deinem Brief und der Absage des Verkäufers und der Anwalt holt Dir das Geld.

Wichtig:

Nix am Wagen verändern. Der Verkäufer muß von Dir die Möglichkeit dazu bekommen, dies selbst zu tun.

Zitat:
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Quelle

PS: Ich weis wovon ich rede

Geändert von Golf4-2.0 (25.04.2012 um 15:17 Uhr)
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Alt 25.04.2012, 15:33      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Brauchst nicht rot oder gross schreiben, bin noch nicht so alt! Sicher das dies auch bei Privatverkäufen so geregelt ist?
1,8turbo ist offline  

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Alt 25.04.2012, 16:08      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Yes. Selbst wenn die Gewährleistung schriftlich ausgeschlossen wird.

Wichtig ist, nix anfassen und den Verkäufer erst nachbessern lassen, bzw. dazu auffordern!

Und wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, lehnst Du Dich zurück und lachst.


Edit:
Sorry wegem dem ROT, wollte bisl Farbe ins Spiel bringen.

Geändert von Golf4-2.0 (25.04.2012 um 16:13 Uhr)
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Alt 25.04.2012, 16:16      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Naja, es gibt gemäß § 444 einen Haftungsausschluss; dieser ist jedoch für gewerbliche Verkäufer durch § 475 ausgeschlossen. Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung (gilt natürlich nicht bei arglistiger Täuschung) somit ausgeschlossen werden. Dies ist hier der Fall.

Insofern gelten die von dir zitierten Paragraphen nur, sofern KEIN Haftungsausschluss besteht. Ich verstehe nicht so recht, wieso du dem Threadersteller falsche Hoffnungen machen willst.


Lord ist offline  

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