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Alt 02.09.2013, 19:51
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Fahrzeugwert wird über Schwacke ermittelt. So ein Müll hab ich ja noch nie gehört...
Feischtel ist offline  

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Alt 02.09.2013, 20:07      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ich hab so n Müll auch noch nie gehört, vorallem bei nem Auto wo nur n Blechschaden entstanden ist


Was mich eher interessiert, ist wozu die da was berechnen müssen ?
Ich mein das auto ist locker 5000 Wert rep. 2500, wozu dann das theater wenn die rep. Kosten net den Wert des Fahrzeugs übersteigen ?


ps. es geht um meinen Daily Diesel






.

Geändert von Niko... (02.09.2013 um 20:13 Uhr)
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Alt 02.09.2013, 20:13      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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also ich hatte vor nem 3/4 jahr einen Totalschaden.

Da war es Folgendermaßen:

Wert des Autos: (ich glaube): 4700€ (vom Gutachter ermittelt)
Höhe der Reparatur: ca. 6000€
Wert an der Börse für den Unfaller: 1700€

Ich habe dann die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem "Restwert" von der Versicherung bekommen + natürlich die 1700€ von demjenigen, der das Auto gekauft kaputt von der Börse gekauft hat.

Aber es kann ja nicht sein das dein Auto an der Börse angeboten wird, wenn es kein Totalschaden ist! Denn wenn dann irgendjemand sagt "ich nehm den", dann ist dein Auto verkauft!

Also wird es den ganz normalen Weg gehen. Also wird ein Gutachter ein Schadensgutachten erstellen und die Höhe des Schadens wird dir ohne die MwSt. ausgezahlt.
variASZ ist offline  

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Alt 02.09.2013, 20:41      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Mein Gutachter hat mir sowas auch schon mal erklärt. Wir nehmen mal an du hast einen kleinen Blechschaden am Auto. Wiederbeschaffungswert 5000€. Reparatur ca. 1000€. Die Versicherung ermittelt einen Restwert (der ist auch VERBINDLICH!!!) von 4700€ weil der Schaden relativ klein ist und keinen hohen Wertverlust verursacht und das Auto bis auf ne kleine Delle noch ganz schön ist. Im Klartext sieht es so aus, dass es günstiger ist den Wagen an den Bieter aus der Restwertbörse zu verkaufen und die 300€ Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert dazu bezahlen, als die 1000€ für die Reparatur auszugeben. So würdest du ja quasi die 4700€ für dein beschädigtes Auto plus 300€ Differenz, also zusammen 5000€ bekommen. Ist günstiger als 1000€ in ein Auto reinzustecken was 4700€ wert ist, damit es nachher 5000€ wert ist.

Ich hoffe ich habe den Sinn ein bisschen erklärt. Die Zahlen in meinen Beispiel sind zu 100% aus dem Finger gesaugt, also nicht drauf rumreiten. Wenn ich mich noch richtig erinnere machen das Versicherungen (nicht immer) wenn der Schaden höher ist als 50% des Wiederbeschaffungswerts.
don tomasso ist offline  

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Alt 02.09.2013, 21:00      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Jo, mach dir da ma keine Platte.. Schau nur, dass du n eigenen Gutachter nimmst (der dir zusteht).. Die gegnerischen Versicherungen versuchen oft iwie die Rep.Kosten zu drücken. Zur Not die Rechtschutz bemühen.
Kenn da einige derbe Fälle im Bekanntenkteis mit Gegengutachten und äußerst unverschämten Angeboten.

Und denk an die Ausfallzeiten/ Kosten Mietwagen, die du pauschal ansetzen kannst.
Tuc79 ist offline  

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Alt 02.09.2013, 21:14      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Den Gutachter würde ich mir immer selbst aussuchen, denn der ist wirklich auf deiner Seite, wie Tuc schon geschrieben hat.
Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung.

Wenn du einen Leihwagen nimmst steht dir immer ein vergleichbares Auto, mit mindestens der gleichen PS-Zahl, zu und kein Dacia Logan mit 8 PS!
Bei Verzicht auf den Leihwagen sollte ein Golf zwischen 40 und 50 € pro Tag bringen. Bezahlt werden die Tage der Reparaturdauer die im Gutachten stehen.

Abgezogen vom Gutachten wird die Steuer, sowie Verbringungskosten zum Lackierer. Stundenpreise sind je nach PLZ-Gebiet unterschiedlich und werden aus einer Dekra-Tabelle rausgelesen. Wertminderung muss nicht gezahlt werden, da das Auto über 10 Jahre alt ist.

Des weiteren kannst du eine Kostenpauschale geltend machen für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt etc. (je nach Versicherung zwischen 10 und 25 €).

Im überraschende Falle eines Totalschadens, werden dir noch 2,5 % Differenzbesteuerung vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, diese bekommst du aber wieder sobald du die Anschaffungsrechnung des neuen Fahrzeuges vorlegst, maximal natürlich bis zum abgezogenen Betrag.

Und laut einem gerade gesprochenen Gerichtsurteil, kannst du sogar den restlichen Sprit im Tank geltend machen bei einem Totalschaden

Ein Recht auf Reparatur hast du aber auch wenn der Wiederbeschaffungswert knapp über den Reparaturkosten liegt.

Zur Not ab zum Anwalt, den zahlt auch die gegnerische Versicherung!

Mach dir da mal keine Gedanken, nach Gutachten abrechnen lassen, selbst reparieren und den Rest haust dir nächstes auf Malle flüssig rein
 

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Alt 02.09.2013, 21:32      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Danke erstmal, mal sehn was der Gutachter morgen sagt.

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Alt 02.09.2013, 21:32      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tuc79 Beitrag anzeigen
Jo, mach dir da ma keine Platte.. Schau nur, dass du n eigenen Gutachter nimmst (der dir zusteht).. Die gegnerischen Versicherungen versuchen oft iwie die Rep.Kosten zu drücken. Zur Not die Rechtschutz bemühen.
Kenn da einige derbe Fälle im Bekanntenkteis mit Gegengutachten und äußerst unverschämten Angeboten.

Und denk an die Ausfallzeiten/ Kosten Mietwagen, die du pauschal ansetzen kannst.
Genau so siehts aus. Das Thema gabs hier schon oft und ich wurde deshalb auch schon oft verbal gesteinigt aber eigenen Gutachter nehmen und gleich an nen Anwalt geben. Beide müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden und du brauchst nur noch mit deinen Anwalt quatschen falls es Fragen gibt. Das is der einzigste weg wie du an das Geld kommst was dir zusteht...


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