Den Gutachter würde ich mir immer selbst aussuchen, denn der ist wirklich auf deiner Seite, wie Tuc schon geschrieben hat.
Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung.
Wenn du einen Leihwagen nimmst steht dir immer ein vergleichbares Auto, mit mindestens der gleichen PS-Zahl, zu und kein Dacia Logan mit 8 PS!
Bei Verzicht auf den Leihwagen sollte ein Golf zwischen 40 und 50 € pro Tag bringen. Bezahlt werden die Tage der Reparaturdauer die im Gutachten stehen.
Abgezogen vom Gutachten wird die Steuer, sowie Verbringungskosten zum Lackierer. Stundenpreise sind je nach PLZ-Gebiet unterschiedlich und werden aus einer Dekra-Tabelle rausgelesen. Wertminderung muss nicht gezahlt werden, da das Auto über 10 Jahre alt ist.
Des weiteren kannst du eine Kostenpauschale geltend machen für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt etc. (je nach Versicherung zwischen 10 und 25 €).
Im überraschende Falle eines Totalschadens, werden dir noch 2,5 % Differenzbesteuerung vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, diese bekommst du aber wieder sobald du die Anschaffungsrechnung des neuen Fahrzeuges vorlegst, maximal natürlich bis zum abgezogenen Betrag.
Und laut einem gerade gesprochenen Gerichtsurteil, kannst du sogar den restlichen Sprit im Tank geltend machen bei einem Totalschaden
Ein Recht auf Reparatur hast du aber auch wenn der Wiederbeschaffungswert knapp über den Reparaturkosten liegt.
Zur Not ab zum Anwalt, den zahlt auch die gegnerische Versicherung!
Mach dir da mal keine Gedanken, nach Gutachten abrechnen lassen, selbst reparieren und den Rest haust dir nächstes auf Malle flüssig rein