![]() |
![]() ![]() |
Gast
Beiträge: n/a
| ![]()
Wie kommt ihr auf 10-15 Euro? Das sind unzulässige Veränderungen an Beleuchtungseinrichtungen. D.h. es gibt 90 Euro und 3 Punkte. Tatbestandsnummer 123600. aus der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Odnung): § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile. (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: ..... 14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2); ..... und: § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze. (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Früher waren häufig farbige Kappen auf den Standlichbirnen, heutzutage sind es nicht zugelassene LED Birnen. Solange diese keine Zulassung haben, gilt die Nummer oben (123600) Falls jetzt irgendwer meint, das "die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" nicht erkennbar wäre, so sei gesagt, dass dieser Tatbestand gemäß der Rechtsprechung bei nicht erlaubten Veränderungen am Scheinwerfer/Rücklicht/Markierungsleuchten etc. IMMER umfasst ist. Etwas anderes hingegen sind zB. LED Standlichtringe, zB. bei Linsenscheinwerfern (Inpro). Dort ist der Standlichtring mit seiner LED Beleuchtung ein geprüftes Bauteil im Rahmen der Zulassung des Scheinwerfers als Ersatzteil ggü. dem Serienbauteil. Gleiches gilt natürlich auch für andere geprüfte und zugelassene Zusatzscheinwerfer (Tagfahrlicht) mit LEDs). Mag doof sein, ist aber so. Im Übrigen ist der Threadtitel falsch gewählt. Strafbar sind nur Verstöße gegen die Tatbestände des Strafgesetzbuchs. Hier gehts nur um Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten. Man macht sich also keinesfalls "strafbar" sondern man handelt lediglich ordnungswidrig. Hier nochwas zum Lesen: http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...0730/1_104.PDF Interessant hier: Seite 3, rechts und Seite 4. Geändert von Stephan L. (02.03.2012 um 17:18 Uhr) |
| ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Gast
Beiträge: n/a
| ![]() Zitat: Die Tatbestände, die dort gelistet sind, beziehen sich auf Defekte in der Beleuchtung, nicht auf künstlich herbeigeführte Mißstände, wie hier zB. Umbauten. Das ist ähnlich wie der Vergleich zwischen einem defekten Auspuff (durchgerostet) und einem umgeschweißten Auspuff ohne schalldämpfende Funktion. Vielmehr ist der unterste Punkt in der Tabelle der zutreffende Punkt, der auch die von mir genannte Tatbestandsnummer 123600 erfüllt. Und zum zweiten, nein, es liegt streng genommen auch nicht bei dem, der Dich erwischt. Das Auswahlermessen des Beamten schränkt sich auf Null ein, sobald es in den Punktebereich geht. Der Beamte, der dort 10 Euro verteilt hat einfach keine Ahnung, kein Bock oder selbst nen Jungen im passenden Alter oder er will einfach nix schreiben, weil er stinkend faul ist. Geändert von Stephan L. (02.03.2012 um 18:48 Uhr) | |
| ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 28.03.2010 Bora Variant Ort: Nähe Chemnitz Verbrauch: 5.4 Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
Beiträge: 735
Abgegebene Danke: 27
Erhielt 52 Danke für 45 Beiträge
| ![]() Zitat:
![]() | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Gast
Beiträge: n/a
| ![]()
Genau genommen nicht. Der Beamte darf dort nicht reduzieren. Wenn er aber den falschen Tatbestand raussucht (aus o.g. Gründen) dann kann man sowas mit 10 Euro abrechnen. Es ist trotzdem nicht richtig und er riskiert damit durchaus ein Diszi. Aber egal. Hat der Betreffende halt mal Glück gehabt. Es ist immer einfacher, ne 10 Euro Barverwarnung durchzuführen, als sich 10 Minuten hinzusetzen und einen Beleg auszufüllen, ggf. dazu noch eine Fotodokumentation zu machen, vlt eine Wiedervorführung anzuordnen oder sich ggf. mit Richter und Rechtsanwalt auseinanderzusetzen, warum die 3 Punkte und 90 Euro der korrekte Tatbestand sind. Das meinte ich mit stinkend faul. Es gibt einige Kollegen, die das so machen. Sie dürften es aber nicht. Das ist der Punkt. Der Tatbestandskatalog sieht bestimmte Summen vor, die sich aus den Paragraphen, die im Tatbestand genannte sind, ergibt. Wenn man nun den falschen Tatbestand nimmt, ist der Paragraph aus der STVO/STVZO, den er eigentlich ahnden will, von der bezahlten Summe gar nicht erfasst. D.h. der Verwaltungsakt ist nicht abgeschlossen. Genau genommen muß die genannte Mängelmeldung mit Wiedervorführung ausgestellt und der Ermittlungsbeleg mit der o.g. Tatbestandnummer ausgefüllt werden und nichts anderes. Als Spezifizierung steht dann im Feld neben der Tatbestandsnummer etwas wie "unzulässiger Umbau der Frontscheinwerfer, unzulässige Standlichtbirne - LED verwendet". Mal ein Beispiel zu dem Problem, was sich aus dem Tatbestandskatalog ergibt, wenn einer nur liest, was da steht, aber nicht weis, wozu es gehört. Es gibt einen Tatbestand: "Sie führen mit Standlicht." Dieser kostet 25 Euro meine ich. Wenn man das erstmal so liest, könnte man denken, ja, ist wohl grundsätzlich nicht erlaubt. Aber es gehört zu dem Paragraphen in der STVO, der sich mit dem "Fahren bei Dunkelheit" beschäftigt. Fährt also jemand am Tage mit Standlicht, so ist dies keineswegs verboten oder verwerflich, denn am Tage besteht GAR KEINE PFLICHT, mit Licht zu fahren. Derjenige, der das Standlicht also am Tage nutzt, verhält sich rechtstreu und verbessert seine Sichtbarkeit. Wird hier also der o.g. Tatbestand gezogen, ist dies schlicht falsch. Genauso verhält es sich damit, worum es hier im Thread geht. Jemand, der ein Bauteil verbaut, was dort nicht hingehört, darf nicht mittels einer Tatbestandnummer beglückt werden, die in dem Falle zu den technischen Defekten der StVO/StVZO über den Betrieb der Fahrzeuge gehört, während der eigentlich Verstoß in der STVZO im Bereich der unzulässigen Veränderungen zu suchen ist. Geändert von Stephan L. (03.03.2012 um 21:36 Uhr) |
| ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | Silentreader (03.03.2012) |
![]() |
![]() ![]() |
Gast
Beiträge: n/a
| ![]()
Stephan L., hör mal auf hier zu klugscheissen und ellenlange Romane zu schreiben, ist ja nervig.... ![]() Die Leute die aus Erfahrung schreiben, das es 10€ kostet, müssen´s ja wissen.... ![]() Deine Paragraphen in allen Ehren... ![]() ![]() |
| ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Gast
Beiträge: n/a
| ![]()
Was willst Du denn? Wenns Dich nervt, mußt Du es ja nicht lesen. Hier ists kostenlos, wenn ich wen kontrolliere, kostet es Geld. Im Thread (und dem Threadtitel) bestand die Frage ob die Verwendung der LED Lampen erlaubt sei, oder ob nicht. Ich habe hier umfänglich die Rechtslage dargestellt. Wenn Dich das nicht interessiert, ist das Deine Sache, Du mußt es nicht lesen. Andere interessiert es vielleicht schon. Für die ist es gedacht. Wenn einer meint, er müßte was aus Erfahrung schreiben, dann ist das ja schön und gut (Meinen ist nicht Wissen), wenns Dir hier ein Polizist gut gemeint darstellt, wie es tatsächlich ist, kannst Du Dir aussuchen, wer weis, was er sagt und wer nur mal Glück und eine Meinung hat/hatte. Von daher, heul Du doch Du Nase. Am Geilsten ist es dann, wenn Dir einer bei einer Kontrolle erzählt, das es ja nur 10 Euro kostet - nicht 90, er habe es im Internet gelesen und gleich mal ausgedruckt. Nunja, dann wirds eine Vorsatztat und die kostet dann das Doppelte des vorgesehenen Satzes (fahrlässige Begehungsweise der Owi). Aber macht mal. Geändert von Stephan L. (03.03.2012 um 15:27 Uhr) |
| ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: |
![]() |
![]() ![]() |
Nonsens statt Konsens Registriert seit: 17.04.2009 R32 DBP Ort: Allgäu Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
Beiträge: 2.011
Abgegebene Danke: 18
Erhielt 80 Danke für 54 Beiträge
| ![]()
Stephan schreibt hier absolut korrekt ! Möchte ihn gerade mal in seinen Post bekräftigen. Hab schon überlegt zu Posten aber mir war es zu anstrengend Unwissende jetzt zu erklären wieso es nicht 10 Euro kostet. Das Gesetz ist (jedes im Allgemeinen) nicht ganz einfach. Wenn man (wie ich) mal Jahre daraus gelernt hat und die "Logik" wie sich alles zusammensetzt und aufeinander Aufbaut versteht, dann muss man sagen: Gute Arbeit. @ Bobbycar-Racer: Da ich hier im Forum (nicht so wie 95% der anderen) die Eier auf den Tisch lege, gleich Vorweg; die schlechte Bewertung war ICH. Dann musst du nicht lange suchen und kannst mich direkt Haten. Mfg Alex |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Gast
Beiträge: n/a
| ![]() Zitat:
![]() Klar hat der Polizeischüler recht, wenn´s nach den Paragraphen geht, aber im "realen Leben" siehts halt anders aus. ![]() Ich zieh mich hier mal zurück.... sonst endet das in bösen Posts und ich bekomm noch mehr negative Bewertungen... ![]() | |
| ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Unerfahrener Benutzer | ![]() So Schluss jetzt, streitet euch per PN weiter das will hier keiner wissen ![]() Ich hab bis jetzt nur die Erfahrung gemacht das ich die Standlichter ausbauen musste und die Gummikappen die ich mal drauf hatte abziehen musste und dann konnte ich wieder weiter fahren (wahrscheinlich Glück gehabt kein Bußgeld). Mit den Led's fahre ich jetzt schon 3 Jahre rum und weder Polizei noch Tüv hat was gesagt. Wenn ihr in der Probezeit seid dann lasst es doch, dann seid ihr auf der sicheren Seite. |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 28.09.2019 VW Golf 4 VR5 Ort: Pinneberg Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 187
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 16 Danke für 15 Beiträge
| ![]()
Ich wollte mal wissen wie es denn nun über 10 Jahre später aussieht? Sind LED-Standlichter mittlerweile erlaubt?
|
![]() | ![]() |
Werbung | |
|
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 04.10.2018 Golf IV Ort: 53913 Verbrauch: 7,2 Motor: 1.6 AZD 77KW/105PS 09/00 - 11/01
Beiträge: 922
Abgegebene Danke: 52
Erhielt 396 Danke für 267 Beiträge
| ![]()
Philips hat inzwischen W5W LEDs die grundsätzlich für bestimmte Fahrzeguge zulassig sind im Angebot. Aber auch wie schon gesagt, Fahrzeug spezifisch, der Golf 4 ist stand heute nicht dabei. Dennnoch behaupte ich mal das man mit solchen LEDs immer noch besser fährt als mit 0815 ebay China dingern, da diese scheinbar grundsätzlich nicht ganz verkehrt sein können. Trotzdem, wenn du angehalten wirst, ists blöd ![]() Verstehn tue ich das bei solchen Popel Birnen aber auch nicht. Ob die Kerze da Gelb oder Weiß vor sich hin glimmt, sollte eigentlich egal sein, aber nicht so in Deutschland ![]() MfG |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.08.2011 Ort: Wilhelmshaven Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
Beiträge: 8.314
Abgegebene Danke: 804
Erhielt 1.048 Danke für 898 Beiträge
| ![]()
Manche Branchen leben davon sogar :-) Die ganzen Güteprüfer und Prüforganisationen.....verrückt. Dann lieber richtige Arbeit ![]() |
![]() | ![]() |
![]() |
| |
| ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
LED Standlichter | Psykoman | Carstyling | 17 | 26.12.2010 19:38 |
R32 - LED Standlichter | KleinerRacker | Carstyling | 1 | 30.09.2010 13:49 |
led standlichter | alfredthe | Elektronik, Tacho, Alarmanlagen & ZV | 10 | 25.10.2009 21:21 |
LED Standlichter | Blauer16V | Carstyling | 8 | 26.07.2009 19:07 |
LED Standlichter | Dani89 | Carstyling | 13 | 14.12.2006 11:20 |