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Nunja aber du hast nirgends geschrieben, dass sich das auf Spoiler bezieht. Aber die nächste Frage dann warum ist das bei Spoilern ok und bei Motoren nicht? Wo sind die Grenzen, wo sind die Gesetze. Ich würds mir persönlich nicht so einfach machen. Weil die Polizei sieht das vermutlich anders bzw. das Gesetz und dann steht ihr blöd da. |
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Sheriff | ![]()
na, also ein jubi frontspoiler ist ja wohl was ganz andres als ne r32 bremsanlage... ![]() also mir gings hauptsächlich in meinem thread um die spoilerpakete. |
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is jetzt nix persönliches....aber schonmal erlebt wie ein spoiler das fahrverhalten beeinflussen kann? schau dir nur mal die tt´s der ersten serien an ohne den schwulen heckflügle. das ding is ja wirklich kinderfasching von der grösse her. hat aber einen enormen einfluss auf die stabilität. und das selbe gilt für abrisskantenspoiler oder frontlippen. das kann man als laie nicht einfach so einschätzen. deshalb isses ja auch "relativ" schwer so n olles gfk gebimsel vorne ohne papiere eingetragen zu bekommen. mal von der bremsenbelüftung ganz abgesehen. wiegesagt unterschäzt diese kleinen lippen und spoiler nicht. halt nur mal bei 100 die hand ausm fenster...das zieht schon oder? und deine hand hat ca nur 1/10 der fläche einer lippe. und nur ein kleines anderes beispiel: passat 35i. baut da mal unten ne andere lippe dran. das bringt euch risen probleme mit der kühlung da der sich die luft für den kühler unter die stosstange ansaugt. das ist zwar n dummes beispiel aber selbst da merkt man nur an der kühlung das ne andere lippe dran ist. der bekommt nämlich wesentlich weniger frischluft. das lässt dann wieder rückschlüsse auf den ab bzw auftrieb zu. wiegesagt so einfach isses net. aber bleiben wir doch beim spoiler gebimsel...r32 stange am 1,4l is also deiner meinung nach zulässig? ![]() | |
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Ich darf bei howdy anschließen. Eine Stoßstange ist nicht nur da um schön auszusehen. Da geht es um Fußgängeraufprallschutz. Die Knautschzonen, die Geometrie das wird alles mitverändert und kann sich ungünstig auf Fußgänger auswirken. Oder Luftwiderstand, vielleicht reisst es dir den Spoiler runter, weil er falsche Einflüsse von der Stoßstange bekommt, das Teil segelt dann auf der Autobahn herum, was da passieren kann, wissen wir. Auch wenn es nicht passieren MUSS, es reicht dem Gesetzgeber wenn es KANN. Also wie howdy geschrieben hat, kann man als Laie das nicht einschätzen was da alles zusammen hängt. |
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Geht hier nicht um den 35i, sondern um den 1J! Ich bin auch der Meinung das man den Jubispoiler nicht eintragen lassen muss, da er ein original VW Teil ist. Sonst müsste man ja schon den poppeligen V6 Spoiler eintragen lassen!
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denken kann man viel ![]() wiegesagt nach welcher "regel" sollte man den vorgehen? spoiler ja, motoren nein? wiso? |
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Sheriff | ![]()
sagt mal jungs, von was reden wir hier?????? wir reden hier von keinen billigen gfk nachbauschrott sonder von geprüften vw original teilen, die bestimmt auch im luftkanal und bei aufprallen etc getestet worden sind und somit ne freigabe bekommen haben. @onkel : ne r32 stosstange ist nicht erlaubt, aber ne r-line stossi am 1,4er ist zulässig ! sind zwar beide baugleich, aber ist eben so, da kannste mal deinen ortsansäßigen vw händler fragen. |
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Eintragungsfrei in Deutschland oder in Haiti oder wo? Steht das auch dabei? Eintragungsfrei ist nicht Eintragugnsfrei ![]() Was steht in den AGB´s ? Der Händler sichert sich in der Regel besser ab als der Kunde. |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Öhm, jetzt gehts hier aber los... In einem DEUTSCHEN Katalog, der in DEUTSCHLAND gedruckt wurde und Waren für DEUTSCHLAND anbietet, steht, dass die Dinger Eintragungsfrei sind, dann sind die auch Eintragungsfrei, ich mein, das ist doch totaler Schwachsinn jetzt davon auszugehen, dass man das doch eintragen lassen muss, dann würde das nicht in dem Katalog stehen... Wenn es für alle Modelle geeignet ist steht da "passend für alle", d.h. die wurden auch dafür getestet und kann man einfach austauschen... |
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Nach eurer Argumentation muss man ja selbst eine Styling Front vom Sportsline am 6N eintragen lassen, wenn man diese nicht serienmäßig hatte ![]() |
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Sheriff | ![]() ahw-shop | Original VW & Audi Ersatzteile - www.ahw-shop.de so, geh mal drauf und such die r-line front "...wird mit ABE geliefert" also eintragungsfrei !! was soll das mit den AGB's zu tun haben ? wenn ich bei vw ne stosstange kaufe und ne ABE dazu bekomme ist das doch alles rechtens. |
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![]() ausserdem AUFPASSEN! viele teile die "eintragunsfrei" sind müssen vom tüv "abgenommen" werden. es hat sich leider eingebürgert das man unter einer eintragung das eintragen der zulassungsstelle des tüv wischen in die fahrzeugpapiere versteht. sprich vom tüv abnehmen lt §19 -> ja in die fahrzeugpapiere eintragen (was früher jeder blödsinn gemacht werden musste) -> nein das is n kleiner aber feiner unterschied ![]() btw sind votex teile keine "original" teile. sondern zubehör die man an einen vw anbauen kann wen man will. | |
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bevor diese wilde Diskusionsrunde hier weiter geht: Ich hab damal bei meinem Dekratypen nachgefragt und der meinte. ich zitiere: "Also wenn das nen Originalteil von VW ist, dann brauchst du das nicht eintragen." zitat ENDE!
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