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Alt 24.03.2015, 09:51      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Natürlich ist es das, wenn du das nicht verstehst, brauchen wir echt nicht weiterreden....

Motor starten ohne das jemand im Auto sitzt = 100% unnötig
Das mag deine Rechtsauffassung sein. Diese Auffassung ist aber falsch. Jede Wette: Bei irgendwelchen Parkplatztreffen, bei denen der Motor gestartet und zur allgemeinen Erheiterung zum lauten Heulen und Röhren getreten wird, bist du nicht derjenige, der mit §30 StVO winkt. Weil - ist halt nicht unnötig sondern kulturell total wichtig, oder so...
Wenn der Motor aber gestartet wird, wenn "niemand drinsitzt", dann ist aber schlimme Umweltgefahr angesagt. Ist es das, was du uns sagen willst?

So wie ich deine "Ist total verboten"-Aussage interpretiere, wäre es verboten, den Wagen fernzustarten. Grundsätzlich. Immer. Unter jeden Gegebenheiten. Selbst, wenn der Fahrer unmittelbar nach dem Start die Fahrt antreten würde. Punkt und Basta.
Möchtest du das vielleicht noch einmal nachvollziehbar darlegen?



Geändert von AgentBRD (24.03.2015 um 09:53 Uhr)
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Alt 24.03.2015, 10:05      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Aus dem Blickwinkel waeren sogar Standheizungen dann illegal...
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Alt 24.03.2015, 10:10      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Eben!
§30 StVO verbietet, Motoren unnötig laufen zu lassen und spricht mit keiner Silbe davon, wie ein Motor zu starten sei. Auch die Idee von "Muss einer drin sitzen" ist völlig aus der Luft gegriffen.
Es tut mir Leid, aber ich gewinne den Eindruck, dass TDI-GTI-4-Motion das Thema mit Mittteln der Subversion einfach nur niedermachen möchte. Und das empfinde ich fü nicht in Ordnung.
AgentBRD ist offline  

Alt 24.03.2015, 10:42      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von LeeTeN Beitrag anzeigen
Aus dem Blickwinkel waeren sogar Standheizungen dann illegal...
Genau, weil Standheizung = Motor laufenlassen....
Verlasse bitte die Diskussion, deine "Argumente" sind einfach zu professionell für uns!


Natürlich ist es egal wie der Motor gestartet wird, darum geht es doch nicht! Es geht aber darum was die Folge von dem Fernstart is, nämlich ein unnötiges laufenlassen.

Das System an sich is klar nicht verboten, jedoch dient es eben einem Zweck der wiederum verboten is.
Is das echt so schwer zu verstehen?!
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

Alt 24.03.2015, 11:51      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist nicht zu verstehen, weil es glattweg eine unstimmige und falsche Aussage ist. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen "Motor starten (wie auch immer)" und "Motor unnötig laufen lassen". Genau das willst du hier aber propagieren.

Wie mit einem gestarteten Motor verfahren wird, ist doch in der Macht des Nutzers. Dem Nutzer obliegt der verantwortungsbewusste Umgang. Ob ich den Wagen starte und dann am winterlichen Frühstückstisch warte, bis die Scheiben frei sind - das ist unnötig.
Wenn ich den Wagen starte und dann im Leerlauf auf Betriebstemperatur kommen lasse, da direkt darauf ein Ölwechsel erfolgt, sieht der Fall vollständig anders aus:
Obwohl die gleiche Handlung vollzogen wird (Motor starten, laufen lassen) ist die Intention grundverschieden. Und rechtlich ist eben jener Willen hinsichtlich der rechtskonformität zu bewerten. Und nicht, ob ein Schlüssel, eine Fernbedienung oder TelePeking im Spiel ist.
Habe ich das nachvollziehbar darstellen zu können? Haben wir damit die Idee "Motorfernstart ist gesetzeswidrig!" vom Tisch?
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Alt 24.03.2015, 12:02      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Kauf dir ne Viper Alarmanlage, damit ist das Problemlos möglich.
Kannst dich auch hier beraten lassen: Stüven CarHifi Hamburg DIE No 1! High End Hifi Navi Alarm iPhone Die verbauen die des Öfteren.

Gibt ja auch viele Autos die Serienmäßig eine Motorfernstart-Funktion haben, zumindest in anderen Ländern. Das neuste Camaro Modell hat diese Funktion wohl auch in der deutschen Ausführung.

Geändert von lulu (24.03.2015 um 12:07 Uhr)
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Alt 24.03.2015, 12:12      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Genau, weil Standheizung = Motor laufenlassen....
Verlasse bitte die Diskussion, deine "Argumente" sind einfach zu professionell für uns!


Natürlich ist es egal wie der Motor gestartet wird, darum geht es doch nicht! Es geht aber darum was die Folge von dem Fernstart is, nämlich ein unnötiges laufenlassen.

Das System an sich is klar nicht verboten, jedoch dient es eben einem Zweck der wiederum verboten is.
Is das echt so schwer zu verstehen?!
Ahja...vielleicht solltest du nur mal deine scheuklappen abnehmen...
Wenn man einen Motor aus der ferne starten kann, dann doch viell aus gleichem Zweck den eine standheizung verfolgt...

Ich verweise an dieser Stelle auf deinen eigenen Post...

Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.Es ist insbesondere verboten....
Oder verursacht ein standheizung etwa keine Emissionen ?!

Bleibt jetz natuerlich noch die festlegung ob das vorwaermen des Fahrzeugs als "vermeidbare abgasbelaestigung" anzusehen ist...

Hauptsache direkt frech werden...

Geändert von LeeTeN (24.03.2015 um 12:16 Uhr)
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Alt 24.03.2015, 12:12      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Wenn ich den Wagen starte und dann im Leerlauf auf Betriebstemperatur kommen lasse, da direkt darauf ein Ölwechsel erfolgt, sieht der Fall vollständig anders aus:
Hey, du bist 8 Tage zu früh dran.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

Alt 24.03.2015, 12:16      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Ist verboten, gibt es zig Entscheidungen darüber. Manche Ami Importe haben die Funktion, weil das Deaktivieren vergessen wurde. Fernstart ist in Deutschland schlicht und ergreifend nicht zulässig. Stichwort ist hierbei NICHT das verbotene Laufenlassen des Motors sondern die "Betriebsgefahr", also die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Da kein Eingreifen in das Auto möglich ist beim Fernstart (und wenn es nur eine juristische Sekunde ist), ist das schlicht und ergreifend nicht zulässig.
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Alt 24.03.2015, 12:18      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Ist verboten, gibt es zig Entscheidungen darüber. Manche Ami Importe haben die Funktion, weil das Deaktivieren vergessen wurde. Fernstart ist in Deutschland schlicht und ergreifend nicht zulässig. Stichwort ist hierbei NICHT das verbotene Laufenlassen des Motors sondern die "Betriebsgefahr", also die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Da kein Eingreifen in das Auto möglich ist beim Fernstart (und wenn es nur eine juristische Sekunde ist), ist das schlicht und ergreifend nicht zulässig.
Korrekt !
Gab's im g3 Forum auch mal n Thread drueber, der dir eigentlich gelaeufig sein muesste, Agent..

In diesem sinne: viel spass
LeeTeN ist offline  

Alt 24.03.2015, 12:29      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von LeeTeN Beitrag anzeigen
Oder verursacht ein standheizung etwa keine Emissionen ?!...
1. Stichwort Gesamtemissionen, was die Heizung raushaut, kommt am Ende weniger vom Motor.

2. Is eine Standheizung dafür gebaut und zugelassen. Ein Motor is dafür gedacht das Fahrzeug anzutreiben und nicht ewig im Stand zulaufen. Selbst für Ampelphasen o.ä. gibts ja inzwischen Start/Stop.


Zitat:
Zitat von LeeTeN Beitrag anzeigen
Hauptsache direkt frech werden...
Ersetze "frech" durch "ehrlich", passt besser.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

Alt 24.03.2015, 12:52      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von LeeTeN Beitrag anzeigen
Wenn man einen Motor aus der ferne starten kann, dann doch viell aus gleichem Zweck den eine standheizung verfolgt...
[...]
Oder verursacht eine Standheizung etwa keine Emissionen ?!
Da muss ich allerdings widersprechen. Eine Standheizung mag Emissionen haben, sicher. Rein rechtlich ist das aber nicht zu beanstanden. Selbst wenn die Standheizung rund um die Uhr läuft, mag das zwar unvernünftig und wider den Naturschutzgedanken sein, aber dennoch sehe ich rechtlich keine Handhabe. Heizen kann man, soviel man will - es sei denn es würde eine Störung durch Lärm oder Abgase verursachen.

Die Verordnung spricht sich gezielt gegen "unnötiges laufen lassen von Motoren aus". Das ist so eben in Stein gemeißelt. Gesetze und Gesetzen gleichgestellte Normen sind wortgetreu auszulegen. Nur mal als Beispiel, wie absurd das sein kann, hier ein Beispiel:
Stell' dir vor, dein Wagen stünde vor dem Haus. Geparkt auf einer öfentlichen Straße. Du steigst ein, startest den Motor und führst nun ein Telefongespräch mit deinem Mobiltelefon (Im Stand - nicht während der Fahrt).
Schwupps! Bußgeldverfahren am Hals...
Jetzt mach' genau das gleiche, verwende aber anstatt des Mobiltelefons ein tragbares Festnetztelefon (DECT). Das ist nicht verboten und wird nicht belangt.

Klar kann man jetzt fragen, warum das so unterschiedlich behandelt wird, warum man im einen Fall Geldbuße und Punkt abgreift und im anderen Fall nicht. Das mag bizarr sein und unverständlich - aber es ist nun mal genau so gesetzlich geregelt.

Und mit der Fernstartfunktion ist es genauso.

Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Hey, du bist 8 Tage zu früh dran.
Hä? Was will uns der Autor damit sagen? Hör mal: Ich habe von dir schon so viele Beiträge gelesen und viel sinnvolles von dir an anderer Stelle gefunden, das mir weitergeholfen hat. Dennoch drängt sich mir das Gefühl auf, dass es dir mehr darum geht, gegen mich zu schießen - warum auch immer - als hier in diesem Thema einen Sachbeitrag zu leisten. Wenn du ein Problem mit mir hast, dann lass' uns das klären.
Wenn du einfach keinen Bock auf eine Diskussion hast, dann lass' es. Aber Spam hilft auch nicht weiter.

Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Ist verboten, gibt es zig Entscheidungen darüber.
Da dir zig Entscheidungen darüber bekannt sind, hast du sicher auch kein Problem damit, einige zu benennen. Wäre ja schade, wenn der Verdacht aufkäme, du würdest nur Anscheinbehauptungen raushauen.

Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Stichwort ist hierbei [...] die "Betriebsgefahr", also die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Da kein Eingreifen in das Auto möglich ist beim Fernstart (und wenn es nur eine juristische Sekunde ist), ist das schlicht und ergreifend nicht zulässig.
Vorsicht, Holzweg. In einen einmal in Gang gesetzten moderne Fahrstuhl kannst du als Benutzer auch nicht mehr eingreifen. Eine automatische Toranlage schließt ohne Zutun des Nutzers. Deine Heizung verbrennt ohne dein Eingreifen Gas oder sonstwas.
Rein rechtlich geht schon Gefahr von einem Fahrzeug aus, wenn es nur geparkt wird. Mit der allgemeinen Gefährdungshaftung - verschuldet oder nicht - ein kategorisches Ausschlußargument für diese Technik zu stricken ist ziemlich kühn.

Die Darstellung, dass von einer Fernstartfunktion nicht kompensierbare Gefahren ausgehen sind reichlich überzogen. Mit der selben "Rechtsverdrehtechnik" könnte man auch argumentieren, dass Kraftfahrzeuge pauschal als untragbaren Unsicherheitsfaktor gälten, wenn man sie starten könne, obwohl der Fahrersitz nicht belegt sei. Ich hoffe, dass Einigkeit darüber besteht, dass diese Vorstellung nicht realitätskonform ist.


Mal ganz offen: Ich weiß nicht, welche Segnungen man sich von einer Fernstartfunktion verspricht. Ich sehe keinen Nutzwert darin. Nach meiner persönlichen Meinung braucht niemand sowas und es ist Nonsens.
ABER: Meine persönliche Meinung spielt dahingehend auch keine Rolle. Die eingangs formulierte Frage soll zutage fördern, ob und wie das gehen würde.
Ich sehe technisch als auch rechtlich keine Hürden, die nicht zu nehmen wären. Wenn das sauber durchkonstruiert wird, ist das eine sichere Sache.
Der Nutzwert ist weiterhin fraglich. Aber dahingehend schenkt sich die Intention nicht gegenüber 18"-Felgen mit 225er Reifen. Die verbrauchen mehr Sprit, als 185er auf 15". Da regt sich aber auch keiner drüber auf. Was das angeht, empfinde ich die hier ausgespielte "Emissions-Trumpfkarte" auch als vorgeschobenes Argument, um die Frage nach einer technischen Umsetzung der Fernstartfunktion abzuwürgen.
Das ist einem Diskussionsforum unwürdig.

Auch sehe ich einige Beiträge, die die Behauptung "Ist verboten!" raushämmern. Einen Beleg dafür kann aber auch keiner liefern. Noch lebe ich in gutem Glauben an den Rechtsgrundsatz "Nulla poena sine lege". Erlaubt ist, was nicht verboten.
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Alt 24.03.2015, 13:20      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Von Verkehrsportal.de kopiert.

TDI-GTI-4motion hatte von Anfang an Recht:

Nur so ein paar Hürden, die es zu Umschiffen gälte:

Wegfahrsperre (§38a StVZO) - die ist vorgeschrieben, und mit den üblicherweise in PKW eingebauten Systemen dürfte ein "Fernstart" nicht kompatibel sein. Die Fernbedienung müsste also neben dem Starter auch die Wegfahrsperre manipulieren, dazu müsste vermutlich ein komplett neues (und zugelassenes!) Wegfahrsperren-System in die Bordelektronik eingebastelt werden (den Transponder der originalen Wegfahrsperre in Zündschlossnähe anzubringen, käme wohl einer "Ausserbetriebnahme" der Wegfahrsperre nahe und wäre vermutlich nicht ausreichend.

Zudem kommt da noch die Problematik zum Tragen, das während des Parkens üblicherweise das vom Fahrzeugschlüssel betätigte Lenkradschloss verriegelt sein dürfte. Es müsste wohl zumindest sichergestellt werden, dass man mit verriegeltem Lenkradschloss nicht "losfahren" könnte.

Und selbst wenn der Einbau irgendwie zulässig und möglich wäre: Bei der Verwendung sähe ich auch einige Probleme: So muss das Fahrzeug nach §14 StVO beim Verlassen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Üblicherweise erfolgt das durch "Gang einlegen, Lenkradschloss einrasten, Handbremse anziehen, Fahrzeug verriegeln". Motorstart bei eingelegtem Gang wäre aber doof. Das gäbe Falten im Blech oder Tote.

Außerdem haben wir ja noch §30(1) StVO, der das unnötige Laufenlassen von Motoren untersagt. Sobald keiner drinsitzt, ist es zu 99% unnötig.
haviii ist offline  

Alt 24.03.2015, 15:03      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
TDI-GTI-4motion hatte von Anfang an Recht. [...] Außerdem haben wir ja noch §30(1) StVO, der das unnötige Laufenlassen von Motoren untersagt. Sobald keiner drinsitzt, ist es zu 99% unnötig.
TDI-GTI-4motion argumentiert alleinig anhand §30 StVO. Ebendies ist nicht hinreichend, einen Motorfernstart per se als "verbotene Technik" zu erklären.

99% der Jagdwaffen werden für die Jagd verwendet. Nur 1% wir herangezogen, um die Gattin zu erschießen. Vorsicht mit solch dumpfen Pauschalaussagen: Sie sind keine Grundlage für allgemeine Totalverbote. Das ist ein total verdrehtes Rechtsverständnis und eine Gefahr für die Demokratie. Menschen sind mündige Wesen und setzen die Dinge des täglichen Lebens in 99% der Fälle rechtskonform ein. Also Schluß mit den Bild-Parolen.

Zitat:
Nur so ein paar Hürden, die es zu Umschiffen gälte:
So! Genau so macht man gute Diskussion. Dafür einen ehrlichen und respektvollen Dank.

Zitat:
Wegfahrsperre (§38a StVZO) - die ist vorgeschrieben, und mit den üblicherweise in PKW eingebauten Systemen dürfte ein "Fernstart" nicht kompatibel sein.
Die Wegfahrsperre muss nicht zwingend elektronisch erfolgen. Das gute, alte und zuverlässige Lenkradschloß hat es bis in die aktuelle Fahrzeuggeneration geschafft und ist immer noch eine rechtlich gültige Form der Wegfahrsperre.
Die elektronische Wegfahrsperre setzt da lediglich einen drauf und ist heißgeliebtes Kind des Versicherers. Ich erwähnte es bereits: Dem Kasko-Versicherer kann die Deaktivierung der WFS sauer aufstoßen. Womöglich wird er den Versicherungschutz verweigern oder aber mit einem höheren Beitrag belohnen.

Zitat:
Die Fernbedienung müsste also neben dem Starter auch die Wegfahrsperre manipulieren
Na sowas! In diesem Forum wurde schon gezielt danach gefragt, wie die elektronische Wegfahrsperre abgeschalten werden könne. Hier mal ein Beispiel-Thema, in dem ein renomiertes Board-Mitglied diesen Dienst gegen Taler feilbietet. Dem willst du doch nicht Rechtsbrechung unterstellen?
Oder wo warst du, als diese Frage wieder und wieder gestellt wurde? Da hat auch keiner herumkrakelt von wegen "verboten". Und das ist auch gut so, denn diese Auffassung wäre falsch.
Abgesehen von der Kasko interessiert sich niemand für die Funktion der elektronsichen WFS.

Zitat:
Zudem kommt da noch die Problematik zum Tragen, das während des Parkens üblicherweise das vom Fahrzeugschlüssel betätigte Lenkradschloss verriegelt sein dürfte. Es müsste wohl zumindest sichergestellt werden, dass man mit verriegeltem Lenkradschloss nicht "losfahren" könnte.
Exakt.

Zitat:
Und selbst wenn der Einbau irgendwie zulässig und möglich wäre: Bei der Verwendung sähe ich auch einige Probleme: So muss das Fahrzeug nach §14 StVO beim Verlassen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Üblicherweise erfolgt das durch "Gang einlegen, Lenkradschloss einrasten, Handbremse anziehen, Fahrzeug verriegeln".
  • Parkfertiges Abstellen mittels Handbremse - CHECK!
  • Fahrzeug gegen Wegfahren sichern mittels Lenkradschloß - CHECK!
  • Fahrzeug gegen unbefugte Nutzung sichern, indem man es verschließt - CHECK!
  • Motorstart bei eingelegtem Gang unterbinden. Die enorme Wichtigkeit einer solchen Einrichtung habe ich schon in meinem Eingangspost unterstrichen. - CHECK!
Sonst noch Bedenken?

Geändert von AgentBRD (24.03.2015 um 15:05 Uhr)
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Alt 24.03.2015, 15:22      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Auto steht in Tiefgarage / Garage und man drück aus Versehen auf den Knopf - Vergiftungsgefahr für andere.
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Alt 24.03.2015, 16:03      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Auto steht in Tiefgarage / Garage und man drück aus Versehen auf den Knopf - Vergiftungsgefahr für andere.
  • Auto per FFB geöffnet und nicht bemerkt - Obdachloser eingezogen.
  • Blumentopf mit der Gießkanne vom Fensterbrett gestoßen - Nachbar tot.
  • Falsche Handynummer angewählt - Kofferbombe am Hauptbahnhof gezündet.
  • Im Bett geraucht - Bude abgebrannt.
  • Pech bei der Wahl des Eier-Anbieters - gesamte Hochzeitsgesellschaft Salmonellenvergiftung.

Reicht es, wenn ich einfach diese Liste mit doofen Beispielen aufzähle, damit du erkennst, dass derjenige, der Gefahrenquellen schafft, auch dafür sorgen muss, diese zu minimieren?
Muss ich noch Vorschläge machen, wie die Gefahr "Vergiftung in der Tiefgarage" begrenzt werden könnte?
Oder könnten wir uns einfach darauf verständigen, dass du jetzt schon Gefahren produzierst und an den Haaren herbeiziehst, nur um die Diskussion abzuwürgen?
AgentBRD ist offline  

Alt 24.03.2015, 16:06      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Ich hab mein Auto schon etliche Male aus Versehen entriegelt in der Garage vor dem Haus meiner Eltern. z. B. wenn ich mich aufs Sofa gesetzt habe. Ist konstruiert, aber nicht an den Haaren herbei gezogen.
haviii ist offline  

Alt 24.03.2015, 16:12      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Ich verweise - quasi als "Serviervorschlag" - nochmal auf die äußerst simple Idee, die ich in diesem Beitrag (2. Hälfte) vorgeschlagen hatte. Für die Präsentation eines Motorfernstarts als "Gag" ist das ausreichend. Und sogar ohne Eingriff in die elektronische WFS möglich.
AgentBRD ist offline  

Alt 24.03.2015, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Die meisten Motorfernstart-Systeme gehören zu Alarmsystemen und haben somit noch diverse Sicherheitsvorkehrungen gegen Diebstahl. Wenn man den Fernstart für etwas blödes und leichtsinniges Benutzt ist man selbst Schuld. Man kann alle möglichen Dinge auch für etwas illegales missbrauchen. Aber wenn man beispielsweise zum Auto läuft und wenn das Auto in Sichtweite ist, sollte ein Fernstart kein Problem darstellen um schon mal Öldruck aufbauen zu lassen etc.

Wie zuvor bereits erwähnt: Die aktuelle Generation Camaros haben diese Funktion ab Werk. Auch in Deutschland! Scheint also alles erlaubt zu sein.
lulu ist offline  

Alt 24.03.2015, 16:54      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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Hmm, die Grundidee empfinde ich mindestens als "interessant". Technisch ist das ganz sicher machbar. "Recht und Gesetz" muss man sich ein wenig anpassen, aber ich wüsste nicht, weshalb dieses Vorgehen grundsätzlich verboten sei. Dahingehend wiese ich den Beitrag von klinge auch zurück.
  • Die Wegfahrsperre (WFS) muss deaktiviert werden. Das lässt sich noch einfach bewerkstelligen, indem man das Steuergerät entsprechend parametriert. Bitte unbedingt einen Blick in die Kasko-Police werfen (sofern vorhanden). Nicht, dass die Versicherng eine WFS als Vertragsbedingung annimmt und man sich seinen Schutz selber kaputtschießt. Ansonsten Police anpassen.
  • Ein Signal ist zu generieren, dass die Schaltung unterbricht, wenn ein Gang eingelegt wäre. Irgendeine Form einer vereinfachten Schaltgassenanzeige wäre notwendig.
  • Die Geister scheiden sich an der Frage, ob's zum "parkfertigen Abstellen" ausreicht, die Handbremse anzuziehen und das Lenkrad einzurasten. Auch in der Rechtssprechung wird die Frage "Gang einlegen oder nicht?" nicht pauschal beantwortet. Dies könnte in einem besonders ungünstigen Fall zum Problem werden.

Wenn's nur für den Aufriss auf dem Supermarktparkplatz gedacht ist, würde ich die Idee etwas downsizen:
  • Schaltstellungsanzeige einbauen und mit Fernschaltung koppeln.
  • Fahrzeugschlüssel mit eingeschalteter Zündung stecken lassen.
  • Fahrzeug per FFB verschließen.
  • Passanten beeindrucken. Fertig.

Mehr Text ->
Ja, dieser Thread ist schon ein bißchen älter. Aber abschließend beantwortet ist er nicht. Wer sich daran stört und nun "Leichenschänderei" unterstellen mag: Ist mir scheissegal.

#1 guck mal wie alt der Beitrag ist
#2 ich entschuldige mich das DU meine Ironie nicht erkannt hast!


klinge ist offline  

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