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Alt 13.06.2012, 10:36
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Benutzerbild von reaz
 
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Standard keine Eintragungen - Fragen

Moinmoin,

sorry, dass ich einen neuen Thread brauche, aber brauche relativ dringend eure Hilfe!

War heute beim TÜV zur Einzelabnahme von Supersport-Spurplatten, DTS-Gewindefahrwerk und ASA-Felgen. Von allem alle Gutachten etc. dabei.

Der TÜVer hat mir jetzt nichts davon eingetragen, da ihm der Wagen zu tief sei. Vorne ist er bei ca 32,5cm, hinten bei 33cm. Er hat vorne bemängelt. Dabei hat er argumentiert, dass im DTS-Gewinde ja eine Maximaltiefe von 34cm freigegeben sei und er das somit nicht eintragen könne. Aber genau aus dem Grund wollte ich doch eine Einzelabnahme!? Ich dachte, dass der Prüfer auch außerhalb dieses TÜV-geprüften Bereichs eintragen darf, solange halt die Freigängigkeit gegeben ist. Ist das so richtig? Er meinte sogar, er dürfte gar nicht außerhalb des Gutachten-Bereichs eintragen..
Beim Verschränkungstest war mit eingeschlagener Lenkung noch ca 2-3mm Platz zum Kotflügel, der Reifen hat den Kotflügel nicht berührt. Ist die Freigängigkeit damit gegeben? Er hat von 5mm geredet!? Wie war das bei euren Prüfern?
Ich bin davon ausgegangen, dass bei maximaler Verschränkung keine Berührung stattfinden darf und nicht zusätzlich ein Mindestabstand vorhanden sein muss. Was ist richtig?

Und noch ne Frage, musste jetzt trotzdem 120€ blechen, aber kann halt kostenlos wiederkommen, wenn die Mängel behoben sind. Kann ich jetzt zu jeder TÜV-Rheinland-Stelle fahren zur erneuten Abnahme oder muss es exakt diese Prüfstelle sein? Weil ich ja da bezahlt habe..

Wollte dazu eure Meinung einholen, da ich dem Typ wirklich keinen Ton glaube von dem, was er sagt. Würde nur ungern wieder zu dem..

Achja, er hat dann noch ein paar Kreisel mit voll eingeschlagener Lenkung und zügiger Geschwindigkeit gedreht, Reifen hat nicht geschliffen. Hat er aber dann nicht gelten lassen: "Nee, gilt trotzdem nicht, Straße ist grad nass geworden."...
Kann ja sogar sein, aber dann muss er den Test auch gar nicht erst durchführen.

Wäre um ein paar Meinungen echt dankbar.. Scheiß Prüfer oder bin ich vollkommen im Unrecht?


reaz ist offline  

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Alt 13.06.2012, 10:47      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
-crime-
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Hattest echt pech bei dem Prüfer. Ich würde einfach zu nem anderm gehen. So tief hast du den ja nicht geschraubt, andere Prüfer werden das eintragen.
-crime- ist offline  

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Alt 13.06.2012, 12:09      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Das Problem ist, das du die 120€ schon gezahlt hast...

Gute Frage ob du dann zu ner anderen Tüv-stelle darfst.

Aber das was du eintragen willst is echt net tief Und wenns net schleift seh ich da kein Problem.
CaLiBaN ist offline  

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Alt 13.06.2012, 12:29      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
emkayfour
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Ich würde das Geld zurück verlangen. Wenn er alles nach Gutachten eintragen will ist es ja kein §21 mehr. Und somit sind die Kosten auch andere! Außerdem finde ich 120€ schon nen echt straffen Kurs. Ich hatte auch schon 2 Anläufe für ne Einzelabn. und nie was bezahlt. Bei mir gibts erst Geld für getätigte Dienstleistungen
 

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Alt 13.06.2012, 13:11      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Du hättest eig gleich sagen müssen dass du des nich zahlst, hab ich auch gemacht.
Wir haben ungefähr die gleiche tiefe ich hab vorne 31,9 und hinten 32,6 glaub ich und der erste hats mir nich eingetragen weil er im inet nichts über fahrwerk spurplatten reifenkombi gefunden hat und weils ihm zu tief war. Hab dann gesagt ich zahl nix weil ich hab ja trotzdem kein eingetragenes fahrwerk und bin gegangen.
E
danach bin ich zu nem anderen prüfer der hats mir dann ohne beanstandung eingetragen.

Einfach nen anderen prüfer verlangen bzw mal umhören welche prüfer tolerant sind
Freiwoid ist offline  

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Alt 13.06.2012, 13:17      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von emkayfour Beitrag anzeigen
Ich würde das Geld zurück verlangen. Wenn er alles nach Gutachten eintragen will ist es ja kein §21 mehr. Und somit sind die Kosten auch andere! Außerdem finde ich 120€ schon nen echt straffen Kurs. Ich hatte auch schon 2 Anläufe für ne Einzelabn. und nie was bezahlt. Bei mir gibts erst Geld für getätigte Dienstleistungen

Die Prüfung ist bereits eine Dienstleistung die er tätigt.

So ist das nunmal. Er lässt sich seine Zeit bezahlen.

Kannst den Wagen nicht einfach hochschrauben und gut is?

Ich hab übrigens auch 120 Euro bezahlt für Gewinde, Distanzen VA und HA und 19 Zoll Felgen
Weissbrot ist offline  

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Alt 13.06.2012, 22:44      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Bei mir wollte er nur die 210mm von der Federauflage bis zur Befestigungschraube. Drunter wollte er nicht weil er wegen dem Restfederweg weinte. Die 340mm haben ihn dabei garnicht gestört. Habe so leider auch nur eine eintragung von 325mm, aber das passt mir so ganz gut.
Habe für Abnahme + Nachprüfung ( vorner war er vorher unter den 210mm ) 102€ bezahlt.
Es wurden Asa Felgen und DTS Gewinde eingetragen per Einzelabnahme.
Vorner hat er garnicht geprüft ob iwas schleift, da bei der Nachprüfung nen anderer Prüfer geschaut hat. Im Mängleschein stand ja nur was von der höhe drin
Dennisk ist offline  

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Alt 13.06.2012, 23:07      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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bei meinem ersten versuch das zeug eintagen zu lassen, hat mir der tüver 140€ abgenommen für §19 eintragung, spurplatten mit felgen und anderer reifen kombi eingetragen aber das fahrwerk wollte er mir nur auf 34cm eintragen oder gar nicht....hab gar nicht genommen, trotzdem wollte er 140€ da er ja fast eine stunde alles mögliche geprüft hat...bloß im gutachten standen mit der 53mm antriebswelle die ich habe max 34 cm drin und weniger wollte er nicht eintragen.
also 140€ weg und am nächsten tag nochmal 80€ für eine 33cm eintragung bei einem anderem tüver (wagen steht auf 32,5)...aber das wollte er nicht so eintragen, da gutachten max 33 freigibt. (mit dünner antriebswellewelle)
Speedybln ist offline  

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Alt 13.06.2012, 23:13      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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der will das du was veränderst und wieder kommst und nochmal 120 euro zahlen kannst. behaupt ich jetzt einfach mal

fahr zu nem anderen
Addictive ist offline  

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Alt 14.06.2012, 07:26      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Kompetente Antworten die weiter helfen meine Herren...^^

Und mal wieder das alte Lied:

Nicht JEDER Prüfer darf eine solche Einzelabnahme §21 machen, wo er nach eigenem Ermessen auch Gewinde tiefer und breitere Felgen / ET's handhaben kann / darf..! Ob der Prüfer im Fall er dürfte dann noch die Eier dazu hat is wieder ein ganz anderes Lied... Daher VORHER unverbindlich zur Prüfstelle gefahren und nachgefragt ob die einen Prüfer haben der das darf oder nich und nich hinterher jammern...

120€ in Sand gesetzt, um geltenden Anspruch auf kostenlose Nachprüfung zu haben mußt du zur gleichen Prüfstelle, das is nich übertragbar und die Preise variieren teils stark von Region zu Region...

Mindestabstand beim Verwinden als Anhaltspunkt -> Kuli-Stärke... Ob das rechtlich so festgelegt is wage ich zu zweifeln, is aber der grobe Richtwert der def. meisten Prüfer - und auch hier gilt vorher Fragen spart Kosten und Nerven...

Pitty ist offline  

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Alt 14.06.2012, 07:57      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
-GTI Dom-
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Zitat:
Ich hab übrigens auch 120 Euro bezahlt für Gewinde, Distanzen VA und HA und 19 Zoll Felgen
Zitat:
und die Preise variieren teils stark von Region zu Region
dann schwanken die aber gewaltig...
hatte letztes jahr für gewinde, distanzen v und h mit 18zöller UND HU 156,-€ gezahlt...

ich an deiner stelle würd ihm eben soweit hochschrauben, wie der prüfer will.. allein durchs hochschrauben, beseitigst ja schon quasi alle mängel...
dann dahin zum gleichen prüfer, eintragen lassen und fertig... so hast du es eingetragen und der prüfer ist zufrieden...
was diese 5mm angeht, das ist eine art interner richtwert...
-GTI Dom- ist offline  

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Alt 14.06.2012, 11:24      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Ich würde mich wie gesagt mal bei freunden und werkstätten umhören welcher prüfer gut is und im voraus bei der prüfstelle anfragen ob du einen termin bei diesem prüfer bekommst
Freiwoid ist offline  

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Alt 15.06.2012, 13:34      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Mindestabstand beim Verwinden als Anhaltspunkt -> Kuli-Stärke... Ob das rechtlich so festgelegt is wage ich zu zweifeln, is aber der grobe Richtwert der def. meisten Prüfer - und auch hier gilt vorher Fragen spart Kosten und Nerven...
Freigängigkeit:
Sind gut 10mm zwischen Karosserie und Rad beim Verschränken, belasten (statisch).
Gut 3mm zwischen Felgenhorn und Bremsanlage (Bremssattel).
Zwischen Rad und Federbein 5-10mm (abhängig von Rad-Reifen-Kombi, wenn Reifen gezogen und Felgenhorn mit Federbein die Engstelle bildet dann reichen Werte ab 5mm, wenn tendenziell eher Reifen zu Federbein Engstelle bildet...dann eher 10mm.

Wenn du das einhälst, was auch absolut sinnvollen Werten entspricht, dann steht der Abnahme eigentlich nichts im Weg
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 15.06.2012, 14:54      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Problem ist Heutzutage darf Offiziell nicht mehr unter der im Gutachten angegebenen Tiefe eingetragen werden. Auch nicht Via §21 was es sowieso ist wenn mehr als 1 Teil eingetragen wird. (Die Gutachten beziehen sich ja immer nur auf Originalzustand)

Wenn du nen Prüfer fiedest ders trotzdem macht, Glück. Ich selbst hab n Halbes jahr gesucht und keinen gefunden.

(und zum Thema ob ne andere Stelle. Normal ist es erlaubt!)



Geändert von darknitro (15.06.2012 um 14:57 Uhr)
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