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Benutzer Registriert seit: 14.01.2012 Golf 4 GT-Sport Ort: Oldenburg in Holstein Motor: 1.6 GT BAD 81KW/110PS 08/01 -
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Bei mir wollte er nur die 210mm von der Federauflage bis zur Befestigungschraube. Drunter wollte er nicht weil er wegen dem Restfederweg weinte. Die 340mm haben ihn dabei garnicht gestört. Habe so leider auch nur eine eintragung von 325mm, aber das passt mir so ganz gut. Habe für Abnahme + Nachprüfung ( vorner war er vorher unter den 210mm ) 102€ bezahlt. Es wurden Asa Felgen und DTS Gewinde eingetragen per Einzelabnahme. Vorner hat er garnicht geprüft ob iwas schleift, da bei der Nachprüfung nen anderer Prüfer geschaut hat. Im Mängleschein stand ja nur was von der höhe drin ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 27.11.2010 Bora Ort: Berlin Verbrauch: 11 Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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bei meinem ersten versuch das zeug eintagen zu lassen, hat mir der tüver 140€ abgenommen für §19 eintragung, spurplatten mit felgen und anderer reifen kombi eingetragen aber das fahrwerk wollte er mir nur auf 34cm eintragen oder gar nicht....hab gar nicht genommen, trotzdem wollte er 140€ da er ja fast eine stunde alles mögliche geprüft hat...bloß im gutachten standen mit der 53mm antriebswelle die ich habe max 34 cm drin und weniger wollte er nicht eintragen. also 140€ weg und am nächsten tag nochmal 80€ für eine 33cm eintragung bei einem anderem tüver (wagen steht auf 32,5)...aber das wollte er nicht so eintragen, da gutachten max 33 freigibt. (mit dünner antriebswellewelle) |
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Stätic is my Stätus Registriert seit: 04.01.2008 Golf 4 Rabbit 1.8T Vari ★ Octavia II VRS 2.0TSI Vari Ort: Offebach oam Maaa CALIFORNIA DOG WAG Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Kompetente Antworten die weiter helfen meine Herren...^^ ![]() ![]() Und mal wieder das alte Lied: Nicht JEDER Prüfer darf eine solche Einzelabnahme §21 machen, wo er nach eigenem Ermessen auch Gewinde tiefer und breitere Felgen / ET's handhaben kann / darf..! Ob der Prüfer im Fall er dürfte dann noch die Eier dazu hat is wieder ein ganz anderes Lied... Daher VORHER unverbindlich zur Prüfstelle gefahren und nachgefragt ob die einen Prüfer haben der das darf oder nich und nich hinterher jammern... 120€ in Sand gesetzt, um geltenden Anspruch auf kostenlose Nachprüfung zu haben mußt du zur gleichen Prüfstelle, das is nich übertragbar und die Preise variieren teils stark von Region zu Region... Mindestabstand beim Verwinden als Anhaltspunkt -> Kuli-Stärke... Ob das rechtlich so festgelegt is wage ich zu zweifeln, is aber der grobe Richtwert der def. meisten Prüfer - und auch hier gilt vorher Fragen spart Kosten und Nerven... ![]() |
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Benutzer Registriert seit: 12.06.2011 Golf IV GTI Ort: 59889 Verbrauch: öhm... viel zuviel.. :-D Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Zitat:
hatte letztes jahr für gewinde, distanzen v und h mit 18zöller UND HU 156,-€ gezahlt... ich an deiner stelle würd ihm eben soweit hochschrauben, wie der prüfer will.. allein durchs hochschrauben, beseitigst ja schon quasi alle mängel... dann dahin zum gleichen prüfer, eintragen lassen und fertig... so hast du es eingetragen und der prüfer ist zufrieden... was diese 5mm angeht, das ist eine art interner richtwert... | ||
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 07.02.2011 Golf IV Verbrauch: 7-9 L/100km Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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Ich würde mich wie gesagt mal bei freunden und werkstätten umhören welcher prüfer gut is und im voraus bei der prüfstelle anfragen ob du einen termin bei diesem prüfer bekommst ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.03.2010 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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Sind gut 10mm zwischen Karosserie und Rad beim Verschränken, belasten (statisch). Gut 3mm zwischen Felgenhorn und Bremsanlage (Bremssattel). Zwischen Rad und Federbein 5-10mm (abhängig von Rad-Reifen-Kombi, wenn Reifen gezogen und Felgenhorn mit Federbein die Engstelle bildet dann reichen Werte ab 5mm, wenn tendenziell eher Reifen zu Federbein Engstelle bildet...dann eher 10mm. Wenn du das einhälst, was auch absolut sinnvollen Werten entspricht, dann steht der Abnahme eigentlich nichts im Weg | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 27.12.2010 Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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Problem ist Heutzutage darf Offiziell nicht mehr unter der im Gutachten angegebenen Tiefe eingetragen werden. Auch nicht Via §21 was es sowieso ist wenn mehr als 1 Teil eingetragen wird. (Die Gutachten beziehen sich ja immer nur auf Originalzustand) Wenn du nen Prüfer fiedest ders trotzdem macht, Glück. Ich selbst hab n Halbes jahr gesucht und keinen gefunden. (und zum Thema ob ne andere Stelle. Normal ist es erlaubt!) Geändert von darknitro (15.06.2012 um 14:57 Uhr) |
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