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Alt 31.07.2012, 10:16      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AktivBass Beitrag anzeigen
Gehen wir mal davon aus dass ichs eingetragen bekomme. Am nächste Tag komme ich in eine Kontrolle und der Polizist meint:"Der ist zu tief". Aber der TÜV hat das OK gegeben. Wer hat dann recht?
erstmal die polizei, und dann gehts ab zur prüfstelle.

EDIT: Der tiefste Punkt ist nicht die Stoßstange sondern der Unterfahrschutz oder was auch immer diese Plastikzeug ist. Felge - koti hab ich ca. 33 (aber müsste nochmal nachmessen)[/QUOTE]

33 hab ich auch dann bist du aber von 5cm zur tiefsten stelle weit entfernt.


Erazer ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:17      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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50:50
Gibt Polizisten die wissen nichts, aber behaupten alles...
Und gab es bei mir dahoam: ein Tüv-Prüfer der hat immer mit sich reden lassen und war zum Schluss seinen Job los...
Mischa-591 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:24      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Ich werde heute in der Mittagspause mal ein Bild vom Unterboden machen und hier mal hochladen. Ist mir auch rätselhaft warum der "Boden" so tief ist.

EDIT: Also ich hab grad nochmal nachgemessen und an der Tiefsten stelle habe ich 5,5cm. Felge - Koti messe ich heute abend noch mal nach und Bilder werden auch noch Folgen.

Geändert von AktivBass (31.07.2012 um 12:31 Uhr)
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Alt 31.07.2012, 15:36      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AktivBass Beitrag anzeigen
Gehen wir mal davon aus dass ichs eingetragen bekomme. Am nächste Tag komme ich in eine Kontrolle und der Polizist meint:"Der ist zu tief". Aber der TÜV hat das OK gegeben. Wer hat dann recht?
dann wird der wagen "ausser dienst gestellt" und/oder zum gutachter geschleppt. der sagt dann "geht net" und kratzt dir die plakette ab oder sagt "was fährst du den da für ein hochhaus". in den meisten fällen aber ersteres.

das problem ist eben der "ermessensspielraum" des prüfers. der eine sagt "passt" der ander "passt nicht". da kannst du dann dagegen rechtsmittel einlegen.

sind den hier leute aus dem stuttgarter raum? die können ein lied von singen. kann ja jeder mal googlen gehen nach "vw treffen plochingen 2009 oder 2008" muss das gewesen sein. hier wurden sämtliche anfahrtsstrassen zum treffen gesperrt und JEDER der auch nur alufelgen auf dem auto hatte radikal von absoluten nulpen gefilzt. es wurden ca 500autos zu den umliegenden tüv stationen geschleppt, so 20 rum vor ort beschlagnahmt und so ca 75 autos an den stationen stillgelegt. da war wirklich was geboten...

das wirklich seltsame bei der geschichte: es wurde meistens bei der dekra kontrolliert. ein dekra prüfer im süden darf keinen §21 eintragen aber sie begutachten durfte der....
onkel-howdy ist offline  

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Alt 31.07.2012, 16:06      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Diese Lichtaustrittsgeschichte kann auch nach hinten losgehen. Ich hatte mal einen Kumpel (von Beruf Sohn), der seinen Golf auch so rumpeltief hatte, dass die Polizei nachgemessen hat und meinte "Lichtaustrittskante ist xx,xx cm über dem Boden und somit zu niedrig. Stellen Sie den Mangel ab und stellen Sie das Fahrzeug dann erneut vor!"

Kurzum ist er nach Hause, hat Papas Sportwagen (Serienzustand, aber halt sehr niedrig eingebaute Scheinwerfer, die eine niedrigere Lichtaustrittskante hatten als sein Golf) geholt und den Cop gefragt, warum denn der eine niedrigere Austrittskante haben darf.

Der Cop hat sich nicht auf eine Diskussion eingelassen, vielleicht weil er an der Fahrzeugreklame gesehen hat, wessen Sohn da vor ihm steht. Er hat dann auch nix mehr von der Rennleitung gehört.
AH-2 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 16:26      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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es gibt ja keine regel ohne ausnahme

das "ist aber original bei dem und dem wagen" is aber auch nicht immer richtig. nehmen wir mal der abstand vom nummernschild zum boden. die unterkante darf nur 300mm weg sein. viele sagen dann immer "ja aber schaut euch doch die peugeots an, die ham wohl ne ausnahmegenemigung"...das stimmt so auch net. den da gibts extra für den deutschen markt einen "nummernschildhöherleghalter". den baut nur kein händler an weils affig aussieht.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 31.07.2012, 16:51      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Ouh, kennzeichen. Gutes Stichwort. Da hat mich mal ein Cop abgemessen... Er kam auf 28,5 cm (weil er den Zollstock schön in ein Schlagloch gehalten hat!). Und meinte sinngemäß: Dududu... Das MUSS min. 30 cm sein... Ich hab dann gesagt: "Gestern in der ebenen Garage waren es 30 cm! Ich wusste nicht, dass ich den Schlaglochkoeffizienten mit einrechnen muss!" Er fand das nicht witzig und wollte dann ein Machtspielchen starten. Bin dann mit meinem Mängelschein zur hiesiegen Polizei und hab vorgeführt... (zur Erläuterung: Die Kontrolle war im Grenzgebiet der ehemaligen Grenze auf "Ost"-Boden. Ich Wohne aber im Westen). Unser Dorfsheriff meinte dann, na, haben die "drüben" wieder aus Langeweile Jagd auf "GÖ"-Kennzeichen gemacht?
AH-2 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 16:57      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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215/40 bei 8x17 ist doch niederquerschnittsreifen.
Das heißt Tacho angleichen oder zumindest eine Vergleichsfahrt
toffel44 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 17:00      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von pd130 Beitrag anzeigen
Spurplatten nur an der VA sind, soweit ich weiß, unzulässig.
Wer erzählt Dir denn so n Blödsinn???

Zitat:
Zitat von pd130 Beitrag anzeigen
Gutachten von SCC Platten

http://spurverbreiterung.de/certific..._1j_041217.pdf

unter 2.11.1 Matrix der zulässigen Spurverbreiterungskombinationen
auch mal das ganze Gutachten gelesen???

Geändert von AndyHH (31.07.2012 um 17:05 Uhr)
AndyHH ist offline  

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Alt 31.07.2012, 17:21      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AndyHH Beitrag anzeigen
Wer erzählt Dir denn so n Blödsinn???



auch mal das ganze Gutachten gelesen???
öhm hab jetzt nichts gesehen, was meine Annahme widerlegen würde... also Butter bei die Fische!

btw mir ist durchaus bewusst, dass man das bei verschiedenen Felgen an VA und HA (hinsichtlich ET/Breite) nicht pauschal sagen kann...

Geändert von pd130 (31.07.2012 um 17:27 Uhr)
pd130 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 17:32      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zwecks tiefsten Punkt, in Deutschland ist normalerweise 8cm Ende, bei mir waren es damals 8,5 und er meinte naja knapp wa, aber ok.

In Österreich richtet man sich glaube sogar nach 11cm?!?!

Hab schon von Leuten gehört die bei Anfahrten zum Treffen angehalten wurden und über nen Quer gelegten 8cm hohen 1m breiten Balken fahren mussten und solch SPielchen. Und selbst wenn du es eingetragen bekommst und danach rausgzteogen wirst kann dich die Polizei zu ner Prüfstelle schicken die sich das ganze nochmal anschaut und wenn du Pech hast isses dann vorbei

Aber versuchen wüürde ich es einfach

also 8cm Bodenfreiheit zum tiefsten festen Bauteil
50cm Licht Unterkante
20cm untereste Kante vom Nummernschild

Geändert von Provido (31.07.2012 um 17:34 Uhr)
Provido ist offline  

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Alt 31.07.2012, 18:14      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Dann holt euch mal nen Polo 6N, kauft dazu mal ein gutes Gewinde und stellt dies im TÜV-Bereich ein - viel spaß und wundern beim nachmessen der genannten § Licht, KZ, Bodenfreiheit ... ...wird ALLES unterboten und das absolut LEGITIM von JEDEM Prüfer wo auch immer eintragbar...^^
Pitty ist offline  

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Alt 31.07.2012, 22:12      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Provido Beitrag anzeigen
also 8cm Bodenfreiheit zum tiefsten festen Bauteil
NEIN! das ist eine tüv richtlinie! ist ein prüfer einer anderen meinung (z.b. meiner) dann ist das eben so. dann gehen auf 5cm.

Zitat:
50cm Licht Unterkante
auch nicht wirklich richtig. alle autos die nach 1988 (ok das sind alle 4er gölfe) brauchen das. mein 2er golf braucht das ebensowenig wie mein santana!

Zitat:
20cm untereste Kante vom Nummernschild
auch falsch. es ind 300mm.

@pitty
trägt dir aber nicht jeder ein. und das zurecht! den im gutachten z.b. von h&r steht ganz klar bei den auflagen:
Zitat:
4. Auf die Mindesthöhen der Beleuchtungseinrichtungen ist zu achten.
guggst du: H&R Federn und Fahrwerkskomponenten - Fahrwerkskomponenten / Produktsuche 1. monotube gutachten

das problem hast ja beim 1er cabby ja auch. da bist mit 40er federn schon unter den 50mm und beim tigra schon mit dem serien fahrwerk. von irgendwelchen 911ern ganz abgesehen...
onkel-howdy ist offline  

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Alt 01.08.2012, 08:54      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Nur Frag ich mich warum der tiefeste Punkt bei mir bei 5,5cm ist. Ich hab doch noch Vorne und Hinten ca 20mm Restgewinde. Der Unterbodenschutz ist der niedrigste Punkt und dannach kommt der Querlenker und Kat mit ca.7cm...Ist doch nicht Normal
AktivBass ist offline  

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Alt 01.08.2012, 09:34      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von toffel44 Beitrag anzeigen
215/40 bei 8x17 ist doch niederquerschnittsreifen.
Das heißt Tacho angleichen oder zumindest eine Vergleichsfahrt
Bei 215/40 noch nicht!
Das fahren hier einige! Das geht gerade noch so ohne Angleichung... 205/40 geht dann nicht mehr

Zitat:
Zitat von AktivBass Beitrag anzeigen
Nur Frag ich mich warum der tiefeste Punkt bei mir bei 5,5cm ist. Ich hab doch noch Vorne und Hinten ca 20mm Restgewinde. Der Unterbodenschutz ist der niedrigste Punkt und dannach kommt der Querlenker und Kat mit ca.7cm...Ist doch nicht Normal
Weil du nen Diesel hast und dieser komische Plastik Unterbodenschutz vom Diesel einfach total tief hängt.
J'unstoppable ist offline  

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Alt 01.08.2012, 09:36      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Nur blöd dass ich keinen Diesel habe. Habe einen 1.6 AZD.
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Alt 01.08.2012, 09:39      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AktivBass Beitrag anzeigen
Nur blöd dass ich keinen Diesel habe. Habe einen 1.6 AZD.
Schwupps... verlesen

Dann liegts vermutlich echt am flachen Reifen... Aber der Unterbodenschutz hat bei mir auch nicht lange gehalten... paar Wochen nach Gewinde Einbau war der größtenteils fort
J'unstoppable ist offline  

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Alt 01.08.2012, 10:02      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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215/40 auf einer 8J ist doch kein Flacher Reifen? Naja keine Ahnung woran dass liegt, ist mir aber auch relativ egal solange ich es Eingetragen bekomme
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Alt 01.08.2012, 10:04      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von AktivBass Beitrag anzeigen
215/40 auf einer 8J ist doch kein Flacher Reifen? Naja keine Ahnung woran dass liegt, ist mir aber auch relativ egal solange ich es Eingetragen bekomme
es kommt da doch nicht auf die breite sondern auf die höhe der felge an.

der reifen ist schon recht flach, ich fahr auf 18 zoll auch 40er gummi.
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Alt 01.08.2012, 10:59      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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Meiner Meinung nach gab es mal eine Richtlinie bezüglich der Bodenfreiheit, die besagte dass 8cm zu Formelastischen Teilen (Spoiler, Unterfahrschutz o.ä) Und 11cm zu festen Teilen (Querträger, Achsen, Ölwanne o.ä.) einzuhalten wären.

Da es sich um eine RICHTLINIE handelt, entscheidet das jeder Prüfer nach eigenem Ermessen.

das mit den SpurpLatten an nur ein Achse, welche nicht erlaubt sind, stimmt so nicht. Bei fast jedem Gewindefahrwerk für den Golf 4 müssen zur Erreichung des Mindestabstands zum Gewindeverstellring 5mm Distanzscheiben verbaut sein (siehe Gutachten Fahrwerk)

Womöglich bezieht sich dieses nur an beiden Achsen auf Spurveraendernde Platten die eine Lochkreisaenderung respektive ab einer gewissen Distanz (als Bsp. 15mm je Seite....) aufweisen. Auch gibt es eine Richtlinie wonach eine Spurverbreiterungdifsferenz angegeben ist. Wie diese allerdings aussieht kann ich aus dem stehgreif nicht sagen.

Die Aussage mit der Lichtaustrittskante trifft beim Golf 4 zu. Bei anderen Fshrzeugen wiederum gibt es andere Werte. Sonst gäbe es keine Porsche/Ferrari etc.

Dem TE Rate ich einfach mal bei einem Prüfer nachzufragen und eine Eintragung Mädchens zu lassen. So schwer ist das nun auch nicht, neu Prüfer des Vertrauens/Misstrauens nachzufragen und sich anzuhören was er den gerne hätte.


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