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Alt 01.08.2012, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 61 Zum Anfang der Seite springen
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dann würd ich selbst mal nachmessen. hättest 90 sagen sollen, dann könntest eingetragen ein 30er maß fahren


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Alt 01.08.2012, 19:14      Direktlink zum Beitrag - 62 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich hab überall Felge-Koti 32cm
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Alt 01.08.2012, 19:19      Direktlink zum Beitrag - 63 Zum Anfang der Seite springen
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Dann passt das ungefähr. Ich hab 32 Radmitte-Koti eingetragen und ein Höhenunterschied von rund 67mm laut Tüv-Prüfer.
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Alt 01.08.2012, 19:34      Direktlink zum Beitrag - 64 Zum Anfang der Seite springen
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Sei froh das du SO einen Prüfer hattest ... ich vor 2 Wochen wäre fast auf meinen losgegangen ...
Misst da fast 2 Stunden rum , macht von jeder Schraube Fotos mit seiner Digikam und sagt kein Ton - am Ende höhrt man von der Anderen Seite der Werkstatt den Prüfer rufen:
,,Die Papiere liegen auf den Tresen , ich muss jetzt schnell zur nächsten Stelle"

Dann glotz ich auf die Papiere und was steht da?!
- zu tief
-zu breit
- fehlende Radabdeckung

Und dann meinte er noch am Anfang so zu mir das ER selbst bei einer §21 Einzelabnahme sich strickt an die Maße halten muss die im Gutachten stehen ..?

Zum glück hat mir es eine Woche später sein Vorgesetzter dann ohne Probs so eingetragen wie ich es wollte ...
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Alt 01.08.2012, 19:56      Direktlink zum Beitrag - 65 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Auch wenns hier wieder keiner hören will, es ist doch trotzdem so, dass, egal wie tief der Wagen ist und egal was eingetragen ist - fährt der Fahrer auf der Straße um jedes Hindernis herum, weil er nicht drüber hinweg kommt und behindert durch seine folglich zu langsame Fahrweise den Verkehr (zB. 30 im 50er Bereich, weil die Gullideckel minimal hervorstehen), ist das Fahrzeug in einem Zustand, durch welchen er nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist oder erscheint.

D.h. es gibt ne Mängelkarte und eine Owianzeige mit dem Text "Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es aufgrund technischer Veränderungen nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet war". In der Begründung steht dann drinnen, was genau aufgefallen ist. Das Ganze geht dann direkt ans Ordnungsamt und der Wagenbesitzer kann dann versuchen nachzuweisen, dass sein Wagen eben doch zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist.

Das wird ihm aber nur schwerlich gelingen, da er ja aufgrund seiner Fahrweise und der "Kampfspuren" (zB. fast durchgescheuerte Ölwanne, Ausetzspuren an tragenden Fahrzeugteilen etc), am Fahrzeug bewiesen hat, das das Gegenteil der Fall ist.

Kann dies vor Ort nicht ausreichend dokumentiert werden, kann das Fahrzeug zB. direkt vorgeführt werden und im Zweifel zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt werden. Ich sags nochmal - es ist dabei EGAL, was im Schein steht.

Dies ist übrigens insbesondere in Berlin, in Bayern und immer mehr auch in Sachsen beliebt.

Hält man sich an die 8cm Regel, umgeht man zumindest hier shcon einmal einen Großteil möglicher Probleme und macht sich das (Autofahrer-)Leben nicht unnötig schwer. Letztlich gilt, das der Fahrzeugführer für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist, nicht der TüV Prüfer, der sich darauf hinausreden wird,d ass der Wagen bei der Vorführung und Eintragung nicht so tief war und erst recht nicht der Polizeibeamte vor Ort, der nur den Sachverhalt feststellt und aufnimmt.

In diesme Sinne, noch nen schönen Abend an alle interessierten Leser und
 

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Alt 01.08.2012, 20:01      Direktlink zum Beitrag - 66 Zum Anfang der Seite springen
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Mess mal bei einen originalen TDI mit VW-Sportfahrwerk! Der dürfte schon bei 8cm liegen, also wären selbst 35er Federn mit ABE schon zuuuu tief.
Fahrbar muss es bleiben, da geb ich recht.


EnglischGolf ist offline  

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