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Alt 22.05.2014, 01:06
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Alex Hennold
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Beiträge: n/a

Standard ABE oder Eintragung.. ?!

Hallo Leute,

habe an meinem Golf 4 folgendes:

1. Fahrwerk: H&R (Stoßdämpfer + Federn) - Nur die Federn sind eingetragen
2. Felgen: DMS 01 17" - ABE vorhanden, nicht eingetragen
3. Reifen: Hankook 225/45ZR17 - Reifenfreigabe vorhanden, nicht eingetragen

Reicht es für den TÜV oder muss ich die Reifen+Felgen auch eintragen lassen?


 

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Alt 22.05.2014, 01:16      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Reifen muss eingetragen sein, Stoßdämpfer muss ebenfalls eingetragen sein. Ein normaler Prüfer nimmt dir das nicht ab.
Keromida ist offline  

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Alt 22.05.2014, 01:19      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Kommt drauf an was in der ABE steht

Meistens gilt die ABE z.B. bei OEM Zubehörfelgen nur für Serienfahrwerke, bei Aftermarket glaub ich von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.

Ich schätze du musst wegen der Stoßdämpfer sowieso Fahrwerk neu eintragen lassen, also am besten gleich alles zusammen.
schlafanzyk ist offline  

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Alt 22.05.2014, 01:26      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Alex Hennold
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Wie funktioniert es dann nach der Eintragung der 17" Felgen, wenn ich z.B. im Winter auf 16" Winterräder umsteige?
 

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Alt 22.05.2014, 07:14      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Ich fahre DTS Gewinde, HA 10er Platten und 17“ Long Beach. Diese Kombination wurde eingetragen. Dann habe ich den Prüfer auch gefragt ob ich jetzt noch meine 16“ Winterräder fahren darf. Er hat die dann noch zusätzlich eingetragen. Genau genommen steht jetzt im Schein VW Rad 7,5x17, Wahlweise 6,5x16.
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Alt 22.05.2014, 11:04      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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[QUOT E=Alex Hennold;3057332]Wie funktioniert es dann nach der Eintragung der 17" Felgen, wenn ich z.B. im Winter auf 16" Winterräder umsteige?[/QUOTE]

Komplett neu eintragen.
haviii ist offline  

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Alt 22.05.2014, 17:57      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen

Komplett neu eintragen.
Nö. Kann beides eingetragen werden.
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Alt 22.05.2014, 18:02      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Alex Hennold
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Habe heute 17" Felgen eingetragen, Die Stoßdämpfer braucht man nicht eintragen nur die Tieferlegung (Federn). Die Winterfelgen 16" konnten nicht gleichzeitig eingetragen werden, da am Fahrzeug nicht montiert. Kosten: 50 EUR mit meinem mitgebrachten Gutachten!

Geändert von Alex Hennold (22.05.2014 um 18:05 Uhr)
 

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Alt 22.05.2014, 18:17      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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stehen die 16 zoll felgen nicht im gutachten vom fahrwerk mit drin?

original radreifen kombis werden doch immer bei den gutachten getestet.
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Alt 22.05.2014, 18:21      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von 2.0-SportEdition Beitrag anzeigen
Nö. Kann beides eingetragen werden.
Ja, wenn Du beide Radsätze mit zum TÜV bringst und vor der jeweiligen Prüfung montierst. Dann ja.

Im Nachhinein muss bei geändertem Fahrwerk/Platten etc. immer eine ganz neue Prüfung erfolgen.
haviii ist offline  

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Alt 22.05.2014, 18:41      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Alex Hennold
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Zitat:
Zitat von Erazer Beitrag anzeigen
stehen die 16 zoll felgen nicht im gutachten vom fahrwerk mit drin?

original radreifen kombis werden doch immer bei den gutachten getestet.
Im Gutachten vom Fahrwerk stehen gar keine Felgen
Meine 16" Felgen sind nicht eingetragen (Gutachten vorhanden)
 

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Alt 22.05.2014, 22:00      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Ja, wenn Du beide Radsätze mit zum TÜV bringst und vor der jeweiligen Prüfung montierst. Dann ja.

Im Nachhinein muss bei geändertem Fahrwerk/Platten etc. immer eine ganz neue Prüfung erfolgen.
Stimmt nicht. Liegt im ermessen des Prüfers auch kleinere Räder einzutragen, wenn nicht original natürlich nur mit Gutachten.
2.0-SportEdition ist offline  

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Alt 22.05.2014, 22:23      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Nein. Das ist immer §19.2 in Verbindung mit §21. Da müssen Bilder gemacht und auf den Server geladen werden und eine Vorgangsnummer erstellt werden etc. pp.

Wenn er es doch so macht, dann handelt er nicht vorschriftsmässig.

Alles andere wäre auch Schwachsinn³³³.
haviii ist offline  

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Alt 23.05.2014, 11:08      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Nein. Das ist immer §19.2 in Verbindung mit §21. Da müssen Bilder gemacht und auf den Server geladen werden und eine Vorgangsnummer erstellt werden etc. pp.

Wenn er es doch so macht, dann handelt er nicht vorschriftsmässig.

Alles andere wäre auch Schwachsinn³³³.
Schwachsinn und Vorschrift hin oder her. War bei einem offiziellen TÜV Prüfstützpunkt und er hat es so eingetragen. Werde mich also jetzt einfach freuen, dass mein Prüfer einen guten Tag hatte
2.0-SportEdition ist offline  

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Alt 23.05.2014, 13:28      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Natürlich kann einer erfahrener Prüfer sofort sagen, ok wenn 8x18 ET xxx passt, dann passt auch 7x17 ET XX vor allem wenn es Originalfelgen sind, die auf jeden Fall über die Bremse passen und man davon ausgeht, dass ein Gewinde schmaler baut als ein Originalfahrwerk.

Nur lass das mal in eine interne Prüfung kommen. Keine Bilder aufm Server, Rechnung mit 50 € viel zu klein (müsste eher 150 € ++ sein). Für Dich als "Nutzer" völlig irrelevant. TÜV-Prüfer kann durch sowas schnell den Job verlieren.
haviii ist offline  

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Alt 23.05.2014, 23:56      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Keromida Beitrag anzeigen
...Stoßdämpfer muss ebenfalls eingetragen sein...
Blöööödsinn..

Zitat:
Zitat von Alex Hennold Beitrag anzeigen
...Die Stoßdämpfer braucht man nicht eintragen nur die Tieferlegung (Federn)...
Danke


LeeTeN ist offline  

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