Also wenn ich das so lese, bin ich der Meinung der
Prüfer war schon vorab genervt und dann such dir auch ja n anderen, der findet sonst noch was, warum er es nicht einträgt.
Wie schon gesagt wurde, Traglastbescheinigung etc. von den Felgen, Reifenfreigabe, Gutachten Platten, Gutachten Fahrwerk ... ab zum eintragen! Ist ja eh eine 21´er Abnahme, bedenke das bitte auch, kann / darf nicht jeder
Prüfer.
Vergleichsgutachten hat meiner zb. gefordert, da wollte er wegen Adapter und Felge nur ein Gutachten sehen, wo die effektive ET auf dem Wagen hervorgeht/ begutachtet wurde, damit er nicht groß schreiben muss, hat er das " laut Gutachten ..... " übernommen und aus die Maus.