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Alt 02.07.2015, 22:25
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Standard Eintragung nach §21

Moin

hab da mal ne ganz bescheidene Frage. Bei welcher Zulassungsstelle muss ich ne Abnahme nach §21 eintragen lassen? Hintergrund der Frage ist das das Auto in einem anderen Zulassunsbezirk zugelassen ist wie mein jetztiger Wohnort.
Entfernung jetziger Wohnort und Ort der Zulassung ca 500km.
Kann ich das hier bei der örtlichen Zulassungsstelle hier eintragen lassen oder muss ich die 500km in meine alte Heimat reisen? Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken.
Vielen Dank schonmal vorab….


Wulti ist offline  

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Alt 02.07.2015, 22:28      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Alte Heimat.
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Alt 02.07.2015, 22:38      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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dacht ich mir auch schon. Hast Du ne Quelle dafür?
Ich ruf morgen mal bei der Zulassungsstelle an, aber mich würde es halt jetzt schon interessieren. Bin da eher der geduldige Typ :-)
Wulti ist offline  

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Alt 03.07.2015, 08:13      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Quelle ist ganz einfach Logik. Die Zulassungsstelle deiner Heimat muss den neuen Schein ausstellen und stempeln. Ende der Überlegung.
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Alt 03.07.2015, 10:17      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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so nach einem Anruf beim Strassenverkehrsamt Bielefeld ist es gewiss. Also ab in die alte Heimat und dort eintragen lassen. Geht nicht anders


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