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Es kommt aber auch auf die Felgen an die du fahren willst!
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Was das für nen Argument?? Gewinde und Stabitausch gehören zusammen ... oder man darf sich halt nicht beschweren ... und 32 cm Radmitte Bördelkante als Gutachtentiefe reicht völlig aus und das alles völlig legal ![]() | |
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Naja, ich bin halt von meinem 3er damals verwöhnt gewesen. 85mm auf der VA und da war nix mit "Fehlkonstruktion Stabi" Echt xxxxx Stabis haben die da gebaut ![]() |
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Ja aber trotzdem nur im geprüften Berreich von glaub 30-65 mm, und Ende Gelände ist laut Gutachten 2cm Restgewinde. Darüber hinaus... wirds teuer mit Eintragung ![]() Bei mir sind es an der VA glaube ich 33,5mm und Restgewinde von 2,5cm. |
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Also mein Variante 1 ist auf Gutachtentiefe eingetragen ... VA 32 cm / HA 33 cm ... Restgewinde vorn 20 mm, hinten 25 mm ...
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