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Alt 31.07.2012, 07:14
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Standard Bekomm ich das Eingetragen?

Guten Morgen Forum,

morgen werde ich mal alles Eintragen. Also Felgen (8x17 ET35 mit 215/40), Spurplatten (Nur VA 5mm) und ein Gewindefahrwerk. Hab beim Gewinde vorne so wie hinten ca. 20mm Restgewinde. Wie siehts mit dem Eintragen aus? Bodenfreiheit hab ich an der tiefsten Stelle 5cm.

Danke für Euer bemühen


AktivBass ist offline  

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Alt 31.07.2012, 07:21      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Warum nicht?? Ich sehe da keine Probleme...Einzelabnahme und gut ist
Mischa-591 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 07:52      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Das liegt doch alles im Ermessen des Prüfers, keiner wird dir jetzt 100% ja oder nein sagen können.
Felgen und Spurplatten hört sich absolut ok an, wie's mit dem Gewinde aussieht keine Ahnung, im schlimmsten Fall musst du halt wieder etwas hoch.
stillgrey ist offline  

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Alt 31.07.2012, 08:00      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Spurplatten nur an der VA sind, soweit ich weiß, unzulässig.
pd130 ist offline  

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Unreal (01.08.2012)
Alt 31.07.2012, 08:03      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von pd130 Beitrag anzeigen
Spurplatten nur an der VA sind, soweit ich weiß, unzulässig.
Da muss ich dir widersprechen, bei meiner ersten Felgen-Fahrwerkskombination musste ich vorn auch 5 er Platten raufpacken, war sogar Pflicht vom Tüv...
Also es gibt sowas
Mischa-591 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 08:03      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von pd130 Beitrag anzeigen
Spurplatten nur an der VA sind, soweit ich weiß, unzulässig.
und wo soll das stehen?

@topic
nein bekommst du im normalfall nicht eingetragen. warum? lichtaustrittskante des scheinwerfers ist zu tief. da viele prüfer das aber wohl nicht wissen, die auflagen nicht lesen stehen die chancen aber gut das man es durchaus eingetragen bekommt. ändert aber nichts an der tatsache das bei der nächsten kontrolle dann eben fällig bist wen nachgemessen wird
onkel-howdy ist offline  

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Alt 31.07.2012, 08:09      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Gutachten von SCC Platten

http://spurverbreiterung.de/certific..._1j_041217.pdf

unter 2.11.1 Matrix der zulässigen Spurverbreiterungskombinationen
pd130 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 08:26      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Meine Scheinwerferkante ist aber 52cm über dem Boden. Und soweit ich weiß ist die Lichtaustrittskante noch etwas höher als die Scheinwerferkante. Oder ich hab mich einfach vermessen
AktivBass ist offline  

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Alt 31.07.2012, 09:29      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Nen 4er so tief zu legen das er den §50 (3):

Zitat:
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
bedarf schon was, glaub DEN § kann man getrost von der Liste streichen weil er niemals einem nen Strich durch die Rechnung machen kann...

Des is kein Polo 6N sondern ein Golf 4, ne...
Pitty ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:00      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Ich denke das mit den Spurplatten könnte schwer werden! Das Problem hatte ich vor knapp 2 Monaten, trotz Einzelabnahme sagte mir der Prüfer das es entweder nur HA oder HA+VA geht. Nur an der VA wäre nicht zulässig wegen der Fahrdynamik.
Susi-Wong ist offline  

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Unreal (01.08.2012)
Alt 31.07.2012, 10:03      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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In dem Gutachten, dass ich habe, steht drin dass Platten nur an der VA zulässig sind bei (8x17 ET35), aber nur max. 5mm. Also ist es erlaubt oder?
AktivBass ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:06      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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gab es nicht ne mindesthöhe zu festen teilen von mind. 9cm?
Erazer ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:06      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AktivBass Beitrag anzeigen
In dem Gutachten, dass ich habe, steht drin dass Platten nur an der VA zulässig sind bei (8x17 ET35), aber nur max. 5mm. Also ist es erlaubt oder?
Ich sag ja!!! Eigene Erfahrung
Mischa-591 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:07      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Erazer Beitrag anzeigen
gab es nicht ne mindesthöhe zu festen teilen von mind. 9cm?
Richtlinie - kein Gesetz... vDat 750 glaube wars...
Pitty ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:08      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Pitty Beitrag anzeigen
Richtlinie - kein Gesetz... vDat 750 glaube wars...
an die sich aber sehr gerne die polizei hält
Erazer ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:10      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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@Erazer: Es gibt da kein Gesetz dass mir bekannt ist, nur eine Richtlinie, die wahrscheinlich bei jedem Prüfer anderst ist
AktivBass ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:12      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich war letzte Woche meine Felgen eintragen und habe auch vorne 8mm Spurplatten von H&R drauf,war kein Problem beim Eintragen,obwohl im Teilegutachten steht das nur HA oder VA/HA erlaubt ist.
In meinen Felgengutachten stand auch drin max.3mm an VA.
Oliver@V5 ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:13      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Erazer Beitrag anzeigen
an die sich aber sehr gerne die polizei hält
...können sie gerne tun - wenn sie belegen können das es das als gültiges GESETZ gibt dürfen sie auch gerne stilllegen, können sie das nich wirds teuer für die... Solange es noch ein gültiges DE-Recht für §21 Abnahmen gibt können die einem nichts - man sollte nur freundlich dabei bleiben, dann löift des auch...
Pitty ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:13      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AktivBass Beitrag anzeigen
@Erazer: Es gibt da kein Gesetz dass mir bekannt ist, nur eine Richtlinie, die wahrscheinlich bei jedem Prüfer anderst ist
die richtlinie kann nicht variieren, weil die irgendwo geschrieben steht weiß nur nicht mehr genau wo das war.

aber 5cm find ich persönlich auch schon sehr übertrieben.

ich kenn das von meinem bruder in brandenburg noch so, wenn keine zigarettenschachtel unters auto passt dann war es das (mein bruder is auch bei der polizei)
Erazer ist offline  

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Alt 31.07.2012, 10:14      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Gehen wir mal davon aus dass ichs eingetragen bekomme. Am nächste Tag komme ich in eine Kontrolle und der Polizist meint:"Der ist zu tief". Aber der TÜV hat das OK gegeben. Wer hat dann recht?

EDIT: Der tiefste Punkt ist nicht die Stoßstange sondern der Unterfahrschutz oder was auch immer diese Plastikzeug ist. Felge - koti hab ich ca. 33 (aber müsste nochmal nachmessen)



Geändert von AktivBass (31.07.2012 um 10:16 Uhr)
AktivBass ist offline  

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