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Alt 23.11.2010, 12:31      Direktlink zum Beitrag - 141 Zum Anfang der Seite springen
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Nun ist mal wieder schluß mit dem OT hier!

Es ging darum, ob man nur eine Birne in die Fassung stecken muß oder ein Kabel legen!
Und nicht um das rechtliche!

@ CLEANER und Luki

Hört mal wieder auf mit dem Mist, ihr kommt ja doch nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Jeder der weiter OT postet bekommt eine Verwarnung!


CB333 ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:37      Direktlink zum Beitrag - 142 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von CB333 Beitrag anzeigen
Nun ist mal wieder schluß mit dem OT hier!

Es ging darum, ob man nur eine Birne in die Fassung stecken muß oder ein Kabel legen!
Und nicht um das rechtliche!

@ CLEANER und Luki

Hört mal wieder auf mit dem Mist, ihr kommt ja doch nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Jeder der weiter OT postet bekommt eine Verwarnung!
Die Frage war allerdings auch WARUM der Golf 4 nur eine hat und warum andere 2 haben. Daher ist diese ganze Diskusion nicht Off-Topic sondern erklärt mögliche Ursachen, warum der Golf 4 nur eine hat!
Denn es kann eine rechtliche Ursache sein (Einsparung durch Gutachten der rechten Rückleuchte auf NSL) oder es kann Einsparungsmaßnahmen haben


Zusammenfassung für andere mit der selben Frage:

Kann man am Golf 4 eine 2. NSL einrichten?
Ja, der Lampenträger sieht in der Regel einen Platz für diese Birne vor. Teilweise muss ein Kabel von der linken NSL zur rechten gelegt werden, bei manchen ist dieses schon vorhanden. Weiters kann es möglich sein, dass eine Abdeckung herausgebrochen werden muss.

Darf man am Golf 4 eine 2. NSL einrichten?
Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber eine 2. NSL am Fahrzeug (Stvo §53). Allerdings ist hier zu beachten, dass zu diesem Gesetz ein weiteres Gesetz hinzukommt, welches besagt, das die Rückleuchte für eine 2. NSL gebaut sein muss. Wird die NSL in einen Scheinwerfer eingebaut der dafür nicht vorgesehen bzw. geprüft ist, ist die NSL illegal und im Fall eines Unfalles droht eine Teilschuld bzw. bei Fahrzeugkontrollen kann dies ein Bußgeld nachziehen. Ob es wirklich wirklich auffliegt wenn die NSL illegal verbaut ist, tut nichts zur Sache denn wenn sie auffällt kann eine Strafe verhängt werden.

Geändert von Luki (23.11.2010 um 12:42 Uhr)
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:40      Direktlink zum Beitrag - 143 Zum Anfang der Seite springen
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luki sein mir jetzt net bös, aber lass es doch einfach mal gut sein...

TÜV sagt bei Originalen mit vorhandenem Reflekotr das es erlaubt ist
Dekra das selbe
Polizei hab ich ja wie gesagt die selbe Aussage wie TÜV und Dekra
§53 erlaubt es mit 2 NSL zu fahren
wenn das noch eingehalten wird:

Die Nebelschlussleuchte ist ein Instrument der aktiven Sicherheit. Da sie aufgrund ihrer Helligkeit den nachfolgenden Verkehr stark blenden kann, ist ihr Betrieb mit strikten Regelungen eingeschränkt, welche jedoch je nach Land variieren.

Gemäß deutscher Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Dies ist in Deutschland der Abstand der Leitpfosten am Rande von Landstraßen und Autobahnen auf gerader Streckenführung, wodurch diese geeignet sind die Sichtweite feststellen zu können. Die Sichtbehinderung darf nicht durch Regen oder Schneefall verursacht sein.

In § 3 der StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.

Anbringung usw. in §53

das ich mit mal kurz anmachen wenn mir einer zu dicht auffährt ist verboten, weiß ich selber...


soviel von mir zu dem thema, ich hab 2 stück und noch nie probleme mit tüv, rennleitung oder andren sachen gehabt...

hoffe ich konnte allen ein bissi helfen, und einer ist mit der antwort ja eh net zufrieden





BTT:

Beim Variant ist es so das man nur das vorgestanzte plastikteil aushebeln muss!
Leuchtmittel in lampenträger und freuen...
Kabelverlegung nicht notwendig
Twi$taR ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:47      Direktlink zum Beitrag - 144 Zum Anfang der Seite springen
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@Twistar: Wir reden seit mehreren Seiten vom selben, aber du verstehst trotzdem nicht was ich zusätzlich sagen möchte.
Ich sage das eine NSL Illegal ist wenn der Reflektor NICHT drinnen ist, du sagst eine NSL ist legal wenn der Reflektor drinnen ist. Unterm Strich die selbe Aussage, trotzdem verstehst du meine Aussage nicht.
Der TE hat leider Anfangs sehr wage Angaben zu seinem Rücklicht gemacht, daher habe ich den Hinweis gegeben er möge Aufpassen ob sein Rücklicht die Vorraussetzung erfüllt da das irgendwo nicht ganz sicher war.

Worauf ich hinaus will ist, das die Leute nicht glauben sollen, das §53 allein für die NSL zuständig ist, sondern das auch beachtet werden muss, ob das Rückleucht dafür zugelassen ist und die Vorraussetzung wie Reflektor etc. erfüllt.

Nun verstanden?

Geändert von Luki (23.11.2010 um 12:49 Uhr)
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:49      Direktlink zum Beitrag - 145 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Ich sage das eine NSL Illegal ist wenn der Reflektor NICHT drinnen ist, du sagst eine NSL ist legal wenn der Reflektor drinnen ist. Unterm Strich die selbe Aussage, trotzdem verstehst du meine Aussage nicht.
Dann passt ja alles und schluß jetzt!
CB333 ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:50      Direktlink zum Beitrag - 146 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von CB333 Beitrag anzeigen
Dann passt ja alles und schluß jetzt!
Warum Schluss?
Ein Forum lebt von Diskussionen und wenn jemand den Thread in einer Suche findet, soll er auch korrekte Informationen finden. Aber es scheint oder ich hoffe das die meisten hier nun kapiert haben um was es mir eigentlich ging.
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 13:25      Direktlink zum Beitrag - 147 Zum Anfang der Seite springen
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So ihr beiden Streithähne^^, wollte gerade meinen US-Leuchten ne 2.te NSL spendieren. Die Rückleuchte ist für eine 2.te NSL vorgesehen, obwohl es eigentlich mit zugelassen oder nicht bei diesen Rückleuchten sowieso erledigt hat.
Leider musste ich beim Testen bevor ich den durchbruch machen wollte festellen, das mir da noch das Kabel fehlt
Habe gehofft das die 2003 Modelle das Kabel schon liegen haben, aber Pustekuchen. Hatte bei dem miesen Wetter auch keine Lust mehr die Leitung noch zu verlegen. Vielleicht lass ichs bleiben oder später mal rüste ich das nochmal nach.
C0rd0n ist offline  

Alt 23.11.2010, 16:16      Direktlink zum Beitrag - 148 Zum Anfang der Seite springen
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@ COrdOn

Ich denke du hast 'nen normalen Golf - keinen Kombi. Mein Kombi ist Bj. 1999 / EZ 02/2000. Vielleicht war es nur beim Kombi ab Werk! MfG

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Geändert von MisterPimp (23.11.2010 um 16:26 Uhr) Grund: Doppelpost
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Alt 23.11.2010, 16:48      Direktlink zum Beitrag - 149 Zum Anfang der Seite springen
Hast du Brot ?
 
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Meine Güte... unglaublich...

Hier ist zu, bleibt zu, wird nie wieder geöffnet.

Thema wurde genug durchgekaut...


Babbel ist offline  


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