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Alt 22.11.2010, 17:32      Direktlink zum Beitrag - 101 Zum Anfang der Seite springen
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@ madde 87

Das ist mir doch klar! Es geht doch in diesem Tread speziell um die - mögliche - zweite NSL !!! Was daran illegal sein soll , kann mir auch keiner sagen , da auf meinen , ab Werk verbauten , Rückleuchten jegliche Kennzeichnung fehlt!
Die nicht vorhandene Kennzeichnung läßt doch Argumentationen in beide Richtungen zu: Verboten oder Erlaubt!
MfG


CLEANER ist offline  

Alt 22.11.2010, 17:45      Direktlink zum Beitrag - 102 Zum Anfang der Seite springen
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jeder bis auf einen ^^

ne nu is ma gut hier das wird langsam zuviel spam
dark_reserved ist offline  

Alt 22.11.2010, 17:45      Direktlink zum Beitrag - 103 Zum Anfang der Seite springen
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bei led rückleuchten z.b. von dectane u.s.w. sind die funktionstüchtig.
D.h. ich habe an meinem 2 NSL und musste nichts machen hab es nur zufällig gemerkt wo ichs verbaut und getestet habe.
Pegasus278 ist offline  

Alt 22.11.2010, 17:49      Direktlink zum Beitrag - 104 Zum Anfang der Seite springen
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aber auch nur wen bei dir das kabel liegt

wiegesgat bei meienm corrado sind die auch voll mit led bestückt auf beiden seiten und beide seiten haben auch das prüfzeichen, da der corrado aber in deutschland immer nur links ne leuchte hatte muste ich halt 1kabel ziehn

aber das ist ja erlaubt da prüfzeichen vorhanden und dierekt vom hersteller bestückt
dark_reserved ist offline  

Alt 22.11.2010, 21:59      Direktlink zum Beitrag - 105 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von CLEANER Beitrag anzeigen
@ HEMPDISCS

Bau die Rückleuchte aus! Die ist am Variant mit 3 Muttern M5 SW8 befestigt. Seitenverkleidung vom Verbandskastenfach ab, Stecker der Rückleuchte abziehen und Rüli samt Lampenträger rausnehmen. Danach Lampenträger ausclipsen, evtl. Durchbruch in der Rückleuchte schaffen - ist vorgezeichnet - , Glühlampe in den Lampenträger und alles wieder zusammenbauen ! Dauert 15 - 20 Minuten! MfG
Hab kein Vari
Hempdiscs ist offline  

Alt 22.11.2010, 22:29      Direktlink zum Beitrag - 106 Zum Anfang der Seite springen
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§ 53d Nebelschlußleuchten

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

Zur verpflichtenden Serienausstattung gehört die Nebelschlussleuchte
bei allen mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung seit dem
1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
über 60 km/h. Die Nachrüstung älterer Pkw bzw. Anhänger ist erlaubt
und empfehlenswert. Dann gilt:
Eine oder zwei Nebelschlussleuchten sind zulässig.
• Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante) und höchstens
100 cm (Oberkante) über der Fahrbahn.
• Abstand zu den Bremsleuchten mehr als 10 cm.
• Bei zwei Nebelschlussleuchten: Montage auf gleicher Höhe und
symmetrisch zur Fahrzeugmitte.
• Bei einer Nebelschlussleuchte: Montage in der Fahrzeugmitte
oder links von ihr.

Des weiteren hatten meine BMWs auch jew. zwei NSL serienmäßig.
Hempdiscs ist offline  

Alt 23.11.2010, 07:22      Direktlink zum Beitrag - 107 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
§ 53d Nebelschlußleuchten

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

Zur verpflichtenden Serienausstattung gehört die Nebelschlussleuchte
bei allen mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung seit dem
1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
über 60 km/h. Die Nachrüstung älterer Pkw bzw. Anhänger ist erlaubt
und empfehlenswert. Dann gilt:
Eine oder zwei Nebelschlussleuchten sind zulässig.
• Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante) und höchstens
100 cm (Oberkante) über der Fahrbahn.
• Abstand zu den Bremsleuchten mehr als 10 cm.
• Bei zwei Nebelschlussleuchten: Montage auf gleicher Höhe und
symmetrisch zur Fahrzeugmitte.
• Bei einer Nebelschlussleuchte: Montage in der Fahrzeugmitte
oder links von ihr.

Des weiteren hatten meine BMWs auch jew. zwei NSL serienmäßig.
Das ist schon richtig, aber es gibt ein weiteres Gesetz das es verbietet nicht zugelassene Bauteile am KFZ zu verwenden!
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 07:59      Direktlink zum Beitrag - 108 Zum Anfang der Seite springen
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@ Luki

Und genau das hab ich nicht gemacht! Also ist alles in Ordnung bei dem Golf! MfG

@ Hempdiscs

Tja, BMW bleibt eben BMW ! BMW mit VW vergleichen zu wollen , ist das gleiche als wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht! Sind zwar beides Obst, aber:.............! Du weißt was ich meine!
Ich geb meine BMW's auch nicht her! MfG

Geändert von CLEANER (23.11.2010 um 08:02 Uhr)
CLEANER ist offline  

Alt 23.11.2010, 08:02      Direktlink zum Beitrag - 109 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von CLEANER Beitrag anzeigen
@ Luki

Und genau das hab ich nicht gemacht! Also ist alles in Ordnung bei dem Golf! MfG
Deine Rückleuchten haben keine eingeprägten Zeichen drauf und du sagst du bist daher legal unterwegs? Es ist egal ob DU oder jemand Anderer die Teile getauscht hat Tatsache ist sie sind drauf und fertig. Und wenn du das wirklich nicht kapierst ist es dann dein Pech!
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 09:26      Direktlink zum Beitrag - 110 Zum Anfang der Seite springen
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@ Luki

Es sind ORIGINAL VON VW montierte Rücklichter dran! MfG
CLEANER ist offline  

Alt 23.11.2010, 09:30      Direktlink zum Beitrag - 111 Zum Anfang der Seite springen
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Ja und jetzt montier ich mir ORIGINAL VW Seitenmarkierungsleuchten dran, und TROTZDEM bin ich ILLEGAL unterwegs! Du scheinst echt Probleme mit der deutschen Sprache zu haben, du verstehst den Inhalt scheinbar nicht!
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 09:35      Direktlink zum Beitrag - 112 Zum Anfang der Seite springen
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Werd ich bei meinem MJ 2003 auch mal checken, ob es da reicht nur die Birne reinzupflanzen. Wobei ich ehrlichgesagt nicht der Meinung bin, dass es irgendwas bringt. Man könnte ja das Bremslicht umfunktionieren und die NSL verwenden...:-D

Ich habe mal gehört, dass die allerersten Golf 4 das Kabel wohl schon liegen hatten und dann die späteren eben nichtmehr. Das würde aber so manches Beispiel hier widerlegen.
GTI_132 ist offline  

Alt 23.11.2010, 10:24      Direktlink zum Beitrag - 113 Zum Anfang der Seite springen
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@ Luki

Du scheinst auch Verständigungsschwierigkeiten zu haben. Aber du hast Recht mit deiner Aussage: WENN DU DIR SEITENMARKIERUNGSLEUCHTEN ANBRINGST......!
ICH HABE NICHTS ZUSÄTZLICH ANGEBRACHT ,AUSSER EINER GLÜHLAMPE IN IHREN VOM WERK ANGEDACHTENSTECKPLATZ VERHOLFEN !!!!!

Du bist etwas , nun sagen wir mal, BERATUNGSRESISTENT!
MfG
CLEANER ist offline  

Alt 23.11.2010, 10:27      Direktlink zum Beitrag - 114 Zum Anfang der Seite springen
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genial.
"Ich habe NIX angebracht NUR ..." Also hast du was angebracht.
Und nochmal zum 10. mal. Egal WER etwas angebracht hat DU bist dafür verantwortlich. Kauf ich mir nen Golf mit original VW Seitenmarkierungsleuchten muss ICH sie als NEUER Besitzer ausbauen.

Wenn einer Beratungsresistent ist, dann du. Haben dir ja schon mehrere indirekt gesagt ...
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:25      Direktlink zum Beitrag - 115 Zum Anfang der Seite springen
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hat sich zu der thematik jetzt schonmal irgendwer rechtlich beraten lassen?
Angewandte Stammtischrhetorik hilft dem ganzen naemlich nicht.
Gibhin ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:27      Direktlink zum Beitrag - 116 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von CLEANER Beitrag anzeigen
@ Luki

Du scheinst auch Verständigungsschwierigkeiten zu haben. Aber du hast Recht mit deiner Aussage: WENN DU DIR SEITENMARKIERUNGSLEUCHTEN ANBRINGST......!
ICH HABE NICHTS ZUSÄTZLICH ANGEBRACHT ,AUSSER EINER GLÜHLAMPE IN IHREN VOM WERK ANGEDACHTENSTECKPLATZ VERHOLFEN !!!!!

Du bist etwas , nun sagen wir mal, BERATUNGSRESISTENT!
MfG
Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
genial.
"Ich habe NIX angebracht NUR ..." Also hast du was angebracht.
Und nochmal zum 10. mal. Egal WER etwas angebracht hat DU bist dafür verantwortlich. Kauf ich mir nen Golf mit original VW Seitenmarkierungsleuchten muss ICH sie als NEUER Besitzer ausbauen.

Wenn einer Beratungsresistent ist, dann du. Haben dir ja schon mehrere indirekt gesagt ...
Ihr habt euch doch gesucht und gefunden
CB333 ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:29      Direktlink zum Beitrag - 117 Zum Anfang der Seite springen
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oh man dann fahrt doch einfach zum tüv und fragt^^

laut gesetz ist es erlaubt und darum gings hier doch vielen!!!

Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
In Ö darf man ja mit Nebler auch bei Tag rumfahren. Wurde im Zuge des Tagfahrlichtschaos so geregelt. Bei Nacht gilt die übliche Regelung mit Beeinträchtigung der Sicht bzw. auf kurvigen Straßen.
dazu sag ich nur: in Ö darf man au net tiefer wie bis 11cm bodenfreiheit

aber zu deiner beruhigung ich fahr nur mit nebelschluss wenns wirklich zu extrem wird vom wetter her und dann kann man meist sowieso net schneller wie 50^^

oder halt wenn mir einer mal zu dicht dran hängt dann wird mal kurz angemacht
weil gang runter und weg fahren kann ich mit meinem kleinen motor net^^
Twi$taR ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:30      Direktlink zum Beitrag - 118 Zum Anfang der Seite springen
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So, ich rufe nun bei der DEKRA an! Bis dann!
CLEANER ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:31      Direktlink zum Beitrag - 119 Zum Anfang der Seite springen
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Da bin ich ja mal gespannt
CB333 ist offline  


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Alt 23.11.2010, 11:35      Direktlink zum Beitrag - 120 Zum Anfang der Seite springen
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na die lassen doch eh alles durch gehen^^


Twi$taR ist offline  

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