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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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§ 53d Nebelschlußleuchten (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein. Zur verpflichtenden Serienausstattung gehört die Nebelschlussleuchte bei allen mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung seit dem 1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h. Die Nachrüstung älterer Pkw bzw. Anhänger ist erlaubt und empfehlenswert. Dann gilt: • Eine oder zwei Nebelschlussleuchten sind zulässig. • Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante) und höchstens 100 cm (Oberkante) über der Fahrbahn. • Abstand zu den Bremsleuchten mehr als 10 cm. • Bei zwei Nebelschlussleuchten: Montage auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte. • Bei einer Nebelschlussleuchte: Montage in der Fahrzeugmitte oder links von ihr. Des weiteren hatten meine BMWs auch jew. zwei NSL serienmäßig. |
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@ Luki Und genau das hab ich nicht gemacht! Also ist alles in Ordnung bei dem Golf! MfG @ Hempdiscs Tja, BMW bleibt eben BMW ! BMW mit VW vergleichen zu wollen , ist das gleiche als wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht! Sind zwar beides Obst, aber:.............! Du weißt was ich meine! Ich geb meine BMW's auch nicht her! MfG Geändert von CLEANER (23.11.2010 um 08:02 Uhr) |
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| ![]() Deine Rückleuchten haben keine eingeprägten Zeichen drauf und du sagst du bist daher legal unterwegs? Es ist egal ob DU oder jemand Anderer die Teile getauscht hat Tatsache ist sie sind drauf und fertig. Und wenn du das wirklich nicht kapierst ist es dann dein Pech!
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Ja und jetzt montier ich mir ORIGINAL VW Seitenmarkierungsleuchten dran, und TROTZDEM bin ich ILLEGAL unterwegs! Du scheinst echt Probleme mit der deutschen Sprache zu haben, du verstehst den Inhalt scheinbar nicht!
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Werd ich bei meinem MJ 2003 auch mal checken, ob es da reicht nur die Birne reinzupflanzen. Wobei ich ehrlichgesagt nicht der Meinung bin, dass es irgendwas bringt. Man könnte ja das Bremslicht umfunktionieren und die NSL verwenden...:-D Ich habe mal gehört, dass die allerersten Golf 4 das Kabel wohl schon liegen hatten und dann die späteren eben nichtmehr. Das würde aber so manches Beispiel hier widerlegen. |
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@ Luki Du scheinst auch Verständigungsschwierigkeiten zu haben. Aber du hast Recht mit deiner Aussage: WENN DU DIR SEITENMARKIERUNGSLEUCHTEN ANBRINGST......! ICH HABE NICHTS ZUSÄTZLICH ANGEBRACHT ,AUSSER EINER GLÜHLAMPE IN IHREN VOM WERK ANGEDACHTENSTECKPLATZ VERHOLFEN !!!!! Du bist etwas , nun sagen wir mal, BERATUNGSRESISTENT! MfG |
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genial. "Ich habe NIX angebracht NUR ..." Also hast du was angebracht. Und nochmal zum 10. mal. Egal WER etwas angebracht hat DU bist dafür verantwortlich. Kauf ich mir nen Golf mit original VW Seitenmarkierungsleuchten muss ICH sie als NEUER Besitzer ausbauen. Wenn einer Beratungsresistent ist, dann du. Haben dir ja schon mehrere indirekt gesagt ... |
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ME:2 , Ente&Dino:0 | ![]()
oh man dann fahrt doch einfach zum tüv und fragt^^ laut gesetz ist es erlaubt und darum gings hier doch vielen!!! Zitat:
![]() aber zu deiner beruhigung ich fahr nur mit nebelschluss wenns wirklich zu extrem wird vom wetter her und dann kann man meist sowieso net schneller wie 50^^ oder halt wenn mir einer mal zu dicht dran hängt dann wird mal kurz angemacht ![]() weil gang runter und weg fahren kann ich mit meinem kleinen motor net^^ | |
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Da bin ich ja mal gespannt ![]() |
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