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ME:2 , Ente&Dino:0 | ![]()
hm also ich habs bei meinem vari auch gemacht, plastik raus, leuchtmittel rein... sieht gut aus und wenn einer meint er müsste drängeln gehn halt die 2 nebelschlussleuchten mal kurz an ![]() aber was euch mehr zu bedenken geben sollte ist ja immer noch NSW - darf man net mehr schneller wie 80 fahren NSL - nicht mehr schneller wie 50 so hies es zumindest in meiner zeit in der fahrschule ansonsten kann man euch zur kasse bitten, kost jeweils 15euro... ![]() |
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![]() Also das mit den Geschwindigkeiten ist in Ö mit Sicherheit nicht. In Ö darf man ja mit Nebler auch bei Tag rumfahren. Wurde im Zuge des Tagfahrlichtschaos so geregelt. Bei Nacht gilt die übliche Regelung mit Beeinträchtigung der Sicht bzw. auf kurvigen Straßen. | |
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Liest du dir die Beiträge eigentlich durch die hier geschrieben werden, oder schnappst du nur Worte auf und schreibst dazu etwas? | |
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@ Luki Ja, stell dir vor, ich bin des Deutschen mächtig ! Ist mir egal, ob verboten oder nicht! Daran, daß die zweite nun in Betrieb ist, wird sich niemand stoßen - garantiert! Spassmodus an: Vielleicht war es Montag, als meine Rückleuchten bei MAGNETI MARELLI hergestellt wurden und der Arbeiter hat den Ausschnitt einfach vergessen! Kann ja sein, da der Reflektor vorhanden ist und alles beschaltet ist! MfG |
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![]() Und was ich auch noch hier versuche klar zu stellen sind deine "Ausreden" damit sich niemand darauf verlässt. Denn es ist völlig egal WARUM die 2. NSL aktiviert ist, DU bist verantwortlich das dein Fahrzeug in einem entsprechenden Zustand ist, und wenn du über Prüfzeichen nicht bescheid weist ist das keine Ausrede für eine Strafe. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ich kann es nur nochmals wiederholen, damit sich andere die diesen Beitrag auch lesen und evtl. das selbe vorhaben im klaren sind wie die Rechtslage dazu aussieht! | |
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@ Luki Siehst du, lieber Luki, du bist auch nicht fehlerfrei! Ich schrieb, daß auf meinen beiden Rückleuchten KEINE !!!! Prüfzeichen, Zahlen oder Buchstaben drauf sind - außer MAGNETI MARELLI!!!! Im ausgebauten Zustand war hinten, wie schon geschrieben, nur der VW Produktionsaufkleber vom Laufband zu sehen! Keine Prüfzeichen - gleich NULL PROBLEME!!! MfG |
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Langsam bin ich mir nicht sicher ob du das ernst meinst oder dir einen Spaß erlaubst. Meinst du wenn ich mein Kennzeichen entferne bekomm ich keine Probleme mehr mit Geschwindigkeitsmessungen? Keine Kennzeichen keine Strafe? Edit: Wenn bei einem die 2. NSL bemängelt wurde, muss ich den Prüfer allerdings in Frage stellen, da eine NSL kein Mangel ist und beim Golf nur eine vorgesehen war in unserem Markt. Also mehr als fraglich der Prüfer. Und klar keine Nummer keine Schwierigkeiten. Ich würde zu gern dabei sein, wenn dich ein Polizist anhält und dich auf die Rückleuchten anspricht und du ihm das erklärst. |
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Was soll ich dem Bullen erklären? Ich weiß doch nicht, warum VW solche Rückleuchten verbaut! Sind ja originale! Zur Not in Werkstatt schleppen , Rüli ausbauen lassen und mich an dem dummen Bullengesicht erfreuen! Zum Thema entfernen: ICH HABE NICHTS ENTFERNT !!!! MfG |
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Es ist egal WER es entfernt hat, DU bist verantwortlich dafür das dein Fahrzeug dem Gesetz entspricht. Das Gesetz ist dabei so genau, das es jedem Fahrer vorschreibt, vor Fahrantritt sein Auto auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Wenn dir heute Nacht jemand die Radbolzen rausdreht und du mit einem los fährst und du hast nen Unfall, dann trifft auch dich eine Schuld. Weil du hättest um dein Auto herum gehen müssen und unter anderem die Bereifung kontrollieren müssen. Ja ich weis, das tut niemand aber nur weils niemand tut heißt es nicht das man damit im Recht ist. Wenn du ein Auto mit einem nicht eingetragenen Fahrwerk kaufst kannst auch nicht sagen "ich habs nicht eingebaut und ich wusste nicht davon" das interessiert dann niemanden, da bist du fällig vor dem Gesetz, ganz einfach! | |
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@ Luki Vorsicht! Jetzt wirst du persönlich! ICH HABE KEINE KENNZEICHNUNGEN ENTFERNT - KLAR !!!!!! Es ist nun zu meiner Zufriedenheit mit der zweiten NSL und darauf kommt es an! Ich beteilige mich nun nicht mehr an der Diskussion ob erlaubt oder nicht. VG |
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Nur weil DU nix entfernt hast heißt es nicht das du legal unterwegs bist. Des weiteren hast du den Teil aus den Rückleuchten entfernt damit die Birne reinpasst, also warst du da am Werk. Außerdem gings nicht um Kennzeichnung sondern um Kennzeichen in meinem Beispiel. Wenn du zufrieden bist ist das schön, und es ist mir auch ehrlich gesagt egal ob du nun 1 oder 2 NSL hast, aber Leute die das hier lesen sollten durch dein absolutes Unwissen nicht auf den falschen Weg geführt werden. Denn egal WER etwas illegales am Auto gemacht hat, der Fahrer bzw. Besitzer ist dafür zuständig das er es in einen ordnungsgemäßen Zustand bringt. @dark_reserved: Damit hast du wohl recht. Aber so dumm stellen wie der das hier macht. Das sind dann die Leute die man auf Kabel 1 sieht die dann rumheulen sie würden von nix wissen ![]() | |
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The Ossinator | ![]() Zitat:
Er will damit doch nur sagen, das es egal ist, ob da was entfernt wurde, und wenn ja, von wem ![]() Es geht einfach darum, das DEIN Fahrzeug einfach den STVO-Vorschriften entsprechen muss! Und nur DU dafür verantwortlich bist, wenn was passiert...ob du nun von den Umbauten (durch evtl Vorbesitzer) wusstest oder nich ![]() | |
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