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Alt 23.11.2010, 11:39      Direktlink zum Beitrag - 121 Zum Anfang der Seite springen
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bei dekra und tueff wirds nur 2 meinungen geben...

-kenn ich nich, will ich nicht
-yo kein problem

2teres sind die, die Ahnung von der Matterie haben. Aber ich empfehle: Jeder soll sich selbst erkundigen


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Alt 23.11.2010, 11:43      Direktlink zum Beitrag - 122 Zum Anfang der Seite springen
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So, hab angerufen! Natürlich ist es erlaubt zwei NSL in Betrieb zu haben! Hab geschildert, daß alles ab Werk vorgerüstet war und ich nur den Verschluß entfernt habe, um die Glühlampe einbauen zu können. Er sagte nur, wenn da ein Reflektor drin ist, dann ist es vorgesehen und keine Probleme!

ALSO LEUTE : AKTIVIERT EURE ZWEITE NSL!!!!!!

MfG
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Alt 23.11.2010, 11:43      Direktlink zum Beitrag - 123 Zum Anfang der Seite springen
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so langeweile gehabt: tüv hessen sagt "ja kein thema, wenns original rückleuchten sind, bei zubehör muss man da evtl. mal die zulassung durchschauen" (kommen die ja dran, weil selber hat man da ja meistens keine für)
Twi$taR ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:46      Direktlink zum Beitrag - 124 Zum Anfang der Seite springen
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Wenns sogar der tueff hessen erlaubt...
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Alt 23.11.2010, 11:46      Direktlink zum Beitrag - 125 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Twi$taR Beitrag anzeigen
oh man dann fahrt doch einfach zum tüv und fragt^^

laut gesetz ist es erlaubt und darum gings hier doch vielen!!!



dazu sag ich nur: in Ö darf man au net tiefer wie bis 11cm bodenfreiheit

aber zu deiner beruhigung ich fahr nur mit nebelschluss wenns wirklich zu extrem wird vom wetter her und dann kann man meist sowieso net schneller wie 50^^

oder halt wenn mir einer mal zu dicht dran hängt dann wird mal kurz angemacht
weil gang runter und weg fahren kann ich mit meinem kleinen motor net^^
Mann da bekomm ich echt Kopfweh. Laut Gesetz ist es erlaubt? Zeig uns bitte das Gesetz. Und poste jetzt nicht einfach nur meinen Gesetzestext rein der besagt das man grundsätzlich 1-2 NSL haben darf. Ich will den Text der sagt ich darf in JEDEN Scheinwerfer ne NSL reinmachen, so wie das hier gemacht wird.
Es gibt hier mehrere Dinge zu beachten:
1. Darf ich überhaupt ne 2. NSL rein machen? In diesem Fall JA
2. Darf ich in diesen Scheinwerfer um den es geht einfach ne 2. NSL reinmachen? Das ist ungewiss!

Und ob wir in Österreich 11 cm Bodenfreiheit haben oder nicht tut hier genau gar nix zur Sache. Ihr habt in Deutschland dafür Dosenpfand ... trägt ungefähr genauso viel zum Thema bei!

Und wie du deine NSL verwendest ist mir scheiß egal, es geht darum das andere Leute hier kein falsches Wissen unterbreitet wird.
Zudem widersprichst du dir ohnehin. Zunächst willst uns erklären nur wenns legal ist verwendest die NSL, und dann unten dran...oder wenn wer dicht auffährt. Das ist nämlich verboten!
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:48      Direktlink zum Beitrag - 126 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von CLEANER Beitrag anzeigen
ALSO LEUTE : AKTIVIERT EURE ZWEITE NSL!!!!!!

MfG
Aber welchen Vorteil hat man davon? Wie oft hast du die denn im Gebrauch? Wirst du durch 2 NSL besser gesehen? Selber sieht man die ja seltenst
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Alt 23.11.2010, 11:49      Direktlink zum Beitrag - 127 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Twi$taR Beitrag anzeigen
so langeweile gehabt: tüv hessen sagt "ja kein thema, wenns original rückleuchten sind, bei zubehör muss man da evtl. mal die zulassung durchschauen" (kommen die ja dran, weil selber hat man da ja meistens keine für)
Kann so nicht stimmen, denn original bedeutet nicht das sie zugelassen sind. Siehe Seitenmarkierungsleuchten von ORIGINAL VW, sind in Europa nicht zugelassen.

Zitat:
Zitat von CLEANER Beitrag anzeigen
So, hab angerufen! Natürlich ist es erlaubt zwei NSL in Betrieb zu haben! Hab geschildert, daß alles ab Werk vorgerüstet war und ich nur den Verschluß entfernt habe, um die Glühlampe einbauen zu können. Er sagte nur, wenn da ein Reflektor drin ist, dann ist es vorgesehen und keine Probleme!

ALSO LEUTE : AKTIVIERT EURE ZWEITE NSL!!!!!!

MfG
Naja wäre nur die Frage wie deine Fragestellung war "Darf man 2 NSL haben" ist nämlich zu wenig Des weiteren ist die Frage ob da ein Reflektor drin ist, und was noch dazu kommt, originale Rückleuchten sind nicht unbedingt gleich zugelassen, siehe weiter oben.

Zitat:
Zitat von Gibhin Beitrag anzeigen
bei dekra und tueff wirds nur 2 meinungen geben...

-kenn ich nich, will ich nicht
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Haben sie deshalb Ahnung von der Marterie weil sie sagen was du gerne hören möchtest?
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:52      Direktlink zum Beitrag - 128 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Haben sie deshalb Ahnung von der Marterie weil sie sagen was du gerne hören möchtest?
Im gegensatz zu dir habe ich mich ueber mehrere stellen beraten lassen. Ich sitze nicht stundenlang an einem Thread und diskutiere wie ein bekloppter.
Gibhin ist offline  

Alt 23.11.2010, 11:54      Direktlink zum Beitrag - 129 Zum Anfang der Seite springen
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@ Luki

STVZO/Bundesministerium für Justiz

Desweiteren gehe ich von ORIGINALEN RÜCKLEUCHTEN aus, wie mir auch der TÜV bestätigt hat!!! Bei Zubehör müsste der Sachverhalt bzw. die zulassung geprüft werden...

hoffe diese antworten stellen dich zufrieden

edit: und wenn net ruf doch selber da an

Geändert von Twi$taR (23.11.2010 um 11:57 Uhr)
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Alt 23.11.2010, 11:58      Direktlink zum Beitrag - 130 Zum Anfang der Seite springen
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@ Luki

LESEN!!! Steht doch da, daß ich ihm gesagt hab, daß da ein Reflektor drin ist und daß ICH den Durchbruch gemacht habe! Alles schick!

@ CB 333

Wie oft ich die brauche war nicht die Fragestellung des Treads! Ich wollte wissen, ob und wie man die aktiviert.
Daß die Diskussion dann um die Zulässigkeit erweitert wurde, das konnte niemand wissen!

MfG
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Alt 23.11.2010, 12:01      Direktlink zum Beitrag - 131 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Gibhin Beitrag anzeigen
Im gegensatz zu dir habe ich mich ueber mehrere stellen beraten lassen. Ich sitze nicht stundenlang an einem Thread und diskutiere wie ein bekloppter.
Ach du weisst also wo ich mich beraten lassen habe?
Ich habe ebenfalls mit dem Verkehrsjuristen vom ÖAMTC telefoniert.
Wo hast du dich informiert? Gutefrage.net? lol

Zitat:
Zitat von Twi$taR Beitrag anzeigen
@ Luki

STVZO/Bundesministerium für Justiz

Desweiteren gehe ich von ORIGINALEN RÜCKLEUCHTEN aus, wie mir auch der TÜV bestätigt hat!!! Bei Zubehör müsste der Sachverhalt bzw. die zulassung geprüft werden...

hoffe diese antworten stellen dich zufrieden
Nein, weil schon wieder etwas fehlt!

Original Teil bedeutet NICHT das er auch zugelassen ist.
SML von ORIGINAL VW, wird mir der TÜV sagen ja is ORIGINAL, aber hat kein Prüfzeichen und ist nicht zugelassen.

Jeder Fahrzeugmarkt ist anders, und die Hersteller müssen darauf eingehen. Um Kosten zu sparen werden aber nicht alle Teile einem Zulassungsverfahren utnerzogen.
Die SMLs muss man in den USA haben, in Europa nicht, also warum verbauen und warum ein Gutachten erstellen lassen damit sie zugelassen sind in Europa.

Wenn man eine NSL nachrüstet, muss man mehrere Dinge beachten:

1. Darf ich überhaupt eine 2. NSL haben?
JA, wie schon mehrmals von mir und anderen erwähnt ist eine 2. NSL generell erlaubt.
2. Darf ich die NSL in meinen Rückfahrscheinwerfer überhaupt einbauen sprich ist eine NSL dort vorgesehen?
Das hat NICHTS damit zu tun ob ORIGINAL oder NICHT ORIGINAL sondern rein damit ob das Rücklicht generell zugelassen ist UND ob dort der nötige Reflektor etc. vorgesehen ist um eine 2. NSL einzubauen.


Nur wenn ALLE Punkte erfüllt sind ist der Einbau zulässig. Wird ein Punkt nicht eingehalten ist es ILLEGAL! Sprich: Wenn der Scheinwerfer zugelassen ist, aber nicht für eine 2. NSL vorgesehen ist und kein Reflektor drinnen ist habt ihr die 2. NSL schlicht ILLEGAL in eurem Auto!
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:02      Direktlink zum Beitrag - 132 Zum Anfang der Seite springen
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so war es bei mir auch!

hab dem gesagt das net mal lampenträger getauscht werden musste. sonst nur leuchtmittel rein und die kappe aushebeln, die ja schon bis auf 2 stellen vorgestanzt ist... Reflektor VORHANDEN

der meinte das das kein thema wäre da es originale sind und die ja geprüft sind!!!

Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Sprich: Wenn der Scheinwerfer zugelassen ist, aber nicht für eine 2. NSL vorgesehen ist und kein Reflektor drinnen ist habt ihr die 2. NSL schlicht ILLEGAL in eurem Auto!
MÖP du bist raus...
erst lesen dann meckern: REFLEKTOREN sind ja DRIN!!!
und vorbereitet ist der scheinwerfer auch, ist ja alles vorgestanzt

alles gut, einbauen und freuen

Geändert von Twi$taR (23.11.2010 um 12:07 Uhr)
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Alt 23.11.2010, 12:04      Direktlink zum Beitrag - 133 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Twi$taR Beitrag anzeigen
so war es bei mir auch!

hab dem gesagt das net mal lampenträger getauscht werden musste. sonst nur leuchtmittel rein und die kappe aushebeln, die ja schon bis auf 2 stellen vorgestanzt ist... Reflektor VORHANDEN

der meinte das das kein thema wäre da es originale sind und die ja geprüft sind!!!



MÖP du bist raus...
erst lesen dann meckern: REFLEKTOREN sind ja DRIN!!!

alles gut, einbauen und freuen

Wenn sie geprüft sind und zugelassen sind, spricht ja nix gegen ne 2. NSL!
BMW hat ja ebenfalls 2. aber wie oben erwähnt muss die Vorraussetzung stimmen.

Edit: und ist die Rückleuchte auch zugelassen? Zudem ist bei mir auch ALLGEMEINE Information dabei, da zunächst hier nicht klar war ob es sich um eine zugelassene Rückleuchte handelt oder nur um eine Originale.
Also solltest du dir den Thread mal komplett durchlesen um was es ging und nicht nur die letzten Worte aufschnappen.

Aber nunja du scheinst schlicht weg nicht zu verstehen das hier mehrere Gesetze einzuhalten sind...
Reflektor da, scheinwerfer nicht zugelassen (auch wenn original) = illegal.
Ganz einfach und es wäre besser du würdest hier kein gefährliches Halbwissen verbreiten und die Dinge vermischen!

Geändert von Luki (23.11.2010 um 12:12 Uhr)
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Alt 23.11.2010, 12:08      Direktlink zum Beitrag - 134 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Kann so nicht stimmen, denn original bedeutet nicht das sie zugelassen sind. Siehe Seitenmarkierungsleuchten von ORIGINAL VW, sind in Europa nicht zugelassen.
Leider genauso wenig zugelassen wie die US-GTI-Rückleuchten, es sei denn jemand hat sie schonmal eingetragen bekommen, dann soll er sich bitte bei mir melden.
C0rd0n ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:09      Direktlink zum Beitrag - 135 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Ach du weisst also wo ich mich beraten lassen habe?
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Wo hast du dich informiert? Gutefrage.net? lol
Verdammt....gestatten: Kakerlake83 mein name.
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Alt 23.11.2010, 12:10      Direktlink zum Beitrag - 136 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von C0rd0n Beitrag anzeigen
Leider genauso wenig zugelassen wie die US-GTI-Rückleuchten, es sei denn jemand hat sie schonmal eingetragen bekommen, dann soll er sich bitte bei mir melden.
Korrekt. Es gäbe mehrere Beispiele dafür, ich habe nur mal eines aufgegriffen
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:19      Direktlink zum Beitrag - 137 Zum Anfang der Seite springen
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och luki, ich verlas mich da auf tüv und die anderen einrichtungen die ahnung davon haben sollten...
grad noch mitm kumpel geschrieben der bei de rennleitung ist, naja was soll ich sagen...
der meinte auch ist legal wenn reflektor schon drin war und kein anderer lampenträger verwendet werden musste, somit wäre der scheinwerfer komplett vorbereitet und es wäre LEGAL da dieser so geprüft worden wäre bei erlangung der zulassung für die StVZO...
meistens ist es so das bei vielen modellen 2 vorbereitet sind, net nur vw das so ist auch bei fast allen älteren opel und renault, aber aus einsparungsgrüden nur ein leuchtmittel verbaut wird
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Alt 23.11.2010, 12:24      Direktlink zum Beitrag - 138 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Twi$taR Beitrag anzeigen
och luki, ich verlas mich da auf tüv und die anderen einrichtungen die ahnung davon haben sollten...
grad noch mitm kumpel geschrieben der bei de rennleitung ist, naja was soll ich sagen...
der meinte auch ist legal wenn reflektor schon drin war und kein anderer lampenträger verwendet werden musste, somit wäre der scheinwerfer komplett vorbereitet und es wäre LEGAL da dieser so geprüft worden wäre bei erlangung der zulassung für die StVZO...
meistens ist es so das bei vielen modellen, net nur vw das so ist, aber aus einsparungsgrüden nur ein leuchtmittel verbaut wird
DU KAPIERST ES ECHT NICHT! "Ist legal WENN Reflektor drinnen ist" Und genau das sind meine Worte oben gewesen.

Die Frage ist halt nur, ist das Rücklicht rechts auch wirklich mit einem Reflektor versehen (ok das scheint der Fall zu sein) aber wurde es RECHTS auch für eine NSL zuglassen? Nur weil der Lampenträger nicht getauscht werden musste, heißt das nicht das der auch geprüft wurde.
Wurde er geprüft dann ist ein Einbau einer NSL völlig legal, da sag ich ja nix dagegen, aber hier herrscht die Meinung §53 sagt 2. NSL legal, aber das ist nur die halbe Wahrheit, weil die ist auch nur dann legal wenn das Rücklicht legal ist, und da auf dem hier genannten Rücklicht keine Prüfnummern dran sind, bin ich nicht sicher ob es sich um ein in Europa bzw. Deutschland zugelassenes Rücklicht handelt und dann wäre das Rücklicht generell NICHT in Europa zu verwenden, da es nicht zugelassen wurde und die 2. NSL dann möglicherweise anderes strahlen könnte. Und bei einem Unfall sind es exakt diese Punkte die dann zu Problemen führen.
Luki ist offline  

Alt 23.11.2010, 12:26      Direktlink zum Beitrag - 139 Zum Anfang der Seite springen
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@ Luki

ZITAT : Aber nunja du scheinst schlicht weg nicht zu verstehen das hier mehrere Gesetze einzuhalten sind...
Reflektor da, scheinwerfer nicht zugelassen (auch wenn original) = illegal.
Ganz einfach und es wäre besser du würdest hier kein gefährliches Halbwissen verbreiten und die Dinge vermischen!
________
Ich muß mich doch als Käufer darauf verlassen können, daß der Hersteller nur zugelassene Teile an seinem Produkt - Auto - verbaut!
Wo soll das hin führen, wenn ich mir z.B. das Festigkeitsgutachten JEDER SCHRAUBE !!!! beschaffen soll!
Also bitte.....!

MfG
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Alt 23.11.2010, 12:28      Direktlink zum Beitrag - 140 Zum Anfang der Seite springen
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@ Luki

ZITAT : Aber nunja du scheinst schlicht weg nicht zu verstehen das hier mehrere Gesetze einzuhalten sind...
Reflektor da, scheinwerfer nicht zugelassen (auch wenn original) = illegal.
Ganz einfach und es wäre besser du würdest hier kein gefährliches Halbwissen verbreiten und die Dinge vermischen!
________
Ich muß mich doch als Käufer darauf verlassen können, daß der Hersteller nur zugelassene Teile an seinem Produkt - Auto - verbaut!
Wo soll das hin führen, wenn ich mir z.B. das Festigkeitsgutachten JEDER SCHRAUBE !!!! beschaffen soll!
Also bitte.....!

MfG
Wurde das Auto als Neuwagen (also auch Erstbesitz) vom Händler gekauft? Grundsäzlich sollte man sich darauf verlassen können, und ein Festigkeitsgutachten jeder Schraube ist nicht notwendig, ABER gewisse Dinge am Auto muss der Besitzer begutachten ob sie OK sind.
Das ist wie beim Autoprivatverkauf, Mängel die ein Laie nicht erkennen kann (weil er evtl. das nötige Werkzeug braucht) muss er auch nicht wissen, gleiches in diesem Fall, wenn dein Händler dir den Golf ausliefert und die Reifen 10 cm drüber schauen (übertrieben gesagt) dann musst du das als Laie erkennen und beheben lassen.


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