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Neuer Benutzer Registriert seit: 04.02.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Mmmh...das scheint wirklich ein Fall für den Anwalt zu werden. Ich werde mich mal in die Hände eines solchen begeben und dann hoffen, dass da noch was zu retten ist. Dennoch werde ich erstmal den Schaden bei Ford einreichen. Die müssen ja irgendeine Rechtfertigung erstmal haben, weshalb die sich querstellen würden...und selbst wenn, müssen sie es ja auf den Teilehersteller schieben. Eigentlich trotzdem nicht mein Problem - vorerst. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Also das die Teilkasko das nicht bezahlt wundert mich jetzt nicht unbedingt. Die Teilkasko würde meiner Meinung nach "Folgekosten" (keine Ahnung wie die korrekte Bezeichnung ist), aber angenommen du hast einen Motorschaden, verreißt das Fahrzeug und fahrst in einen Zaun, dann würden sie es übernehmen, wobei ich nicht ausschließen würde, dass die sich das dann vom wahren Verursacher wieder holen (z.B. Werkstatt, Hersteller, etc.) Ich würde an deiner Stelle zuerst mit einem Anwalt sprechen was er dazu meint und die Kosten mit ihm abklären und dann kannst du Ford noch immer anschreiben. Was mir noch eingefallen ist, gibt es keinen Konsumentenschutz bei euch in Deutschland oder sowas ähnliches ?! Sprich doch mal mit denen, evtl. stellen die sogar einen Rechtsbeistand weil sie da ein "Muster-Urteil" (mir fällt der korrekte Begriff grad nicht ein). Oder wie hier schon geschrieben über den ADAC falls du Mitgleid bist. Nichts unversucht lassen. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.03.2010 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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Versuch eine Einigung mittels einfachen Gespräch zu finden. Vergiß Kasko und sonst irgendwelche Geschichten. Läßt sich der Händler nicht einfach zur Übernahme der Geschichte bewegen, dann mußt du zum Anwalt gehen. Wenn du keine Rechtsschutz hast, aber ADAC Mitglied bist, hast du dort zumindest eine Beratung für lau inklusive (es gibt Anwälte die ADAC Partner sind in Verkehrsrechtsfragen). | |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 04.02.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Bei uns heißt das "Verbraucherschutz" (ich denke mal, dass du das meinst) und ja, vielleicht können die mir ja auch mal einen Tipp geben, ggf. einen Anwalt stellen und dann eine Art "Grundsatzurteil" durch ein Gericht herbeiführen - denn sicherlich wird dieses Verfahren "Privat zu Privat mittels Händler" öfters abgezogen und ich bin höchstwahrscheinlich nicht der erste, dem daraus ein Nachteil entstanden ist. Nach wie vor echt Mist, dass ich noch keine Rechtschutz habe. |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 04.02.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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@Golf4_projekt?: Ja, der Versuch es auf eine freundliche Einigung zu bringen,dass er die Kosten übernimmt, ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, die ich in meiner jetzigen Situation habe. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.03.2010 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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Es gibt kein "Privat zu Privat mittels Händler". Das ist dir vielleicht noch nicht klar, ihm aber schon. Ansonsten meine ich alles so wie ich es geschrieben habe. Bei der normaler Haftpflicht gibt es manchmal noch einen Schutzbrief mit inklu. - ob dieser eine Rechtsberatung vorsieht, weiß ich nicht. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.02.2012 Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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So lange: 1. Das wirtschaftliche Risiko nicht bei dem Vermittler (in diesem Fall dem Autohaus) sonder beim Verkäufer liegt und 2. Dem Käufer durch den Vertrag deutlich werden kann, dass es sich um ein Vermittlunggeschäft handelt (Adresse des Verkäufers nicht gleich des dem Autohauses, Kennzeichunng als Privatgeschäft und Unterschrift "im Auftrag") ist es KEIN Umgehungsgschäft und somit nicht anfechtbar. Es wäre was anderes, wenn der Erlös aus dem Verkauf zur Anzahlung eines Neuwagen dient(e) und im Falle eines geringern Erlöses das Autohaus auf der Differenz zur eigentlichen Anzahlungssumme sitzten bleibt. Dann liegt das wirtschaftliche Risiko beim Vermittler (Autohaus) und somit gäbe es eine Chance. So Long | |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 04.02.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Ja, wenn ich weiter als 50km von meinem Heimatort mit dem Auto liegengeblieben wäre, dann hätte mein Schutzbrief auch gegriffen: Der Wagen wäre abgeschleppt worden, die Reparatur hätte eine Partnerwerkstatt gemacht und sich mit Ford auseinandergesetzt und ich hätte für mindestens 7 Tage einen Leihwagen. Aber wie gesagt: Erst ab 50 km Entfernung - bescheuert aber es ist so. Ja und da ich mir mit dem "Privat-Privat über Händler" - Kauf auch nicht so sicher bin, werde ich mich demnächst erstmal zur Rechtsberatung begeben. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.03.2010 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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Ich hab heute auch noch einmal ein wenig herumgeschaut. Ich muss einigen zustimmen, die Sache wird heute nicht mehr so eindeutig als Umgehung gewertet, wie ich das mal gelernt hatte. Was aber neben dieser Geschichte, ein sehr interessanter Punkt ist - das ist der vorgenommene Zahnriemenwechsel (hoffentlich auf Rechnung/ mit entsprechendem Nachweis). An diesem Punkt kommt der Ford Händler eigentlich richtig ins Spiel, 1x wegen der Reparatur und 1xweil damit sein Agenturgeschäft ziemlich fragwürdig wird. Hast du schon einmal probiert mit der vorherigen Besitzerin in Kontakt zu treten (wenn nicht, evtl. erst nach einem Gespräch mit dem Anwalt machen). Was meint eigentlich der Händler selbst im Moment zu dem Thema? |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 03.02.2013 Motor: 1.4 APE 55KW/75PS 05/99 - 05/00
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Mir ist letztes Jahr im Sommer auf der Autobahn der Zahnriemen gerissen, da wohl bei der Erneuerung gepfuscht wurde, jedoch hatte dies noch der Vorbesitzer gemacht. Habe mir dann einen Austauschmotor besorgt, der dann aber einer aus nem Polo war, der aber auch nen APE Stempel hatte. Der hat natürlich nicht gepasst und hab somit gleich noch einen holen müssen. In allem hat der Spaß zwar nen Batzen Geld gekostet, war aber trotzdem noch im wirtschaftlichen Bereich und seitdem läuft mein kleiner wieder gut |
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