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Alt 04.02.2013, 19:30
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TiBa
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Standard Wer kann mir weiterhelfen? Zahnriemen - Motorschaden

Hallo VW-Freunde!

Leider ist mein 1.Beitrag in dem Forum ein negativer.
Folgendes ist passiert:

September 2012 kaufte ich meinen Golf IV Bj. 98 1,4l 75PS mit 42.000km bei einem Ford-Händler für knapp 3.000,-€ (allerdings war es laut Vertrag ein Privat zu Privat Kauf).
Und um auf Nummer sicher zu gehen, erneuerte der Ford-Händler den kompletten Zahnriemen-Kit, welchen er allerdings von einem Teilehändler gekauft hatte.

Vor ca. 7 Tagen (ca. 49.000km) blieb mein Wagen dann auf der Landstraße liegen. Habe ihn zu einem Schrauber-Verein schleppen lassen.
Dort fand man dann heraus, dass die Spannrolle abgerissen ist und der Zahnriemen dadurch keinen Halt mehr hatte.
Ergebnis: Ventile verbogen, Zylinderköpfe durchgeschlagen - kompletter Motorschaden.

Allerdings sagte mir der Meister des Schrauber-Vereins, dass es eindeutig ein Materialfehler ist und kein Einbaufehler seitens des Ford-Händlers.

Nun will Ford die Unterlagen zum Zahnriemen-Kit dem Schrauber-Verein zusenden und die will dem Teilehersteller bzgl. Materialfehler und dem daraus resultierendem Motorschaden auf die Füße treten.

Problem für mich: Kein Auto und wahrscheinlich die Aussicht auf einen monatelangen Rechtsstreit zwischen Teilehersteller, Ford und mir.

Ich selbst bin den Weg über meine Versicherung noch nicht gegangen. (Werkstattbindung, Mobilitätsservice - also auch die Stellung eines Leihwagens wahrscheinlich)

Mein Wagen steht nun derzeit bei dem Schrauberverein. Macht es Sinn nun die Versicherung zu benachrichtigen?

Hat jemand etwas ähnliches mal erlebt bzw. Tipps für mich, wie ich jetzt weitermachen kann??

Viel Text ich weiss - aber nur aus Liebe zu meinem Golf IV

Vielen Dank für Eure Hilfe!


TiBa ist offline  

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Alt 04.02.2013, 19:36      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Privat-Kauf vom Händler ist so gar nicht möglich wenn der Wagen im Betriebsvermögen geführt wird. Das würde ja bedeuten, der Händler führt was am Staat vorbei, wer steht denn im Fahrzeugbrief als Vorbesitzer? Ich würde auf jeden Fall versuchen, den Händler (Ford) in Regress zu nehmen.

Geändert von Schleswig-Holsteiner (04.02.2013 um 19:45 Uhr)
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Alt 05.02.2013, 10:17      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
TiBa
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Hallo Schleswig-Holsteiner!

Also im Fzg.Brief steht die Vorbesitzerin drin und laut Kaufvertrag ist es ein Vertrag zwischen ihr und mir - der Händler setzte seine Unterschrift im Auftrag von der Vorbesitzerin.

Ob das Fahrzeug im Betriebsvermögen des Händlers geführt wurde oder nicht, kann ich Dir leider nicht sagen.

Ich gehe davon aus, dass der Autohändler die Vorbesitzerin gut kannte und ihr einfach nur einen "Gefallen" getan hat und ihr Auto zum Zwecke der besseren Verkaufsmöglichkeit auf seinem Hof angeboten hat.

Habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert und die meinte, dass das ganze ein sog. "Betriebsschaden" ist und daher auch nicht über die Teilkasko geregelt werden kann. ):
TiBa ist offline  

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Alt 05.02.2013, 10:24      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn ein Händler/ Gewerblicher ein Auto an privat verkauft, kommt immer die Sachmängelhaftung zum Tragen - egal wie er die Geschichte nennt.
Das sollte ihm auch klar sein.
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 05.02.2013, 11:01      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Ich würde mich in diesem Fall mal an einen Rechtsanwalt wenden und das möglichst rasch.
Denn ich bin nicht sicher ob es dem Gesetz entspricht. Vielleicht ist es aber korrekt und läuft evtl. Kommissionsverkauf ?
Luki ist offline  

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Alt 05.02.2013, 11:21      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Der Händler war in diesem Fall sicher nur Vermittler. Staatgefunden hat lt. Vertrag ein Privatverkauf! Ich würde auch einen Anwalt um Rat bitten!
debrinschen ist offline  

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Alt 05.02.2013, 11:24      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von debrinschen Beitrag anzeigen
Der Händler war in diesem Fall sicher nur Vermittler. Staatgefunden hat lt. Vertrag ein Privatverkauf! Ich würde auch einen Anwalt um Rat bitten!
Vermittler hin oder her, es gilt abzuklären ob das legal ist und ob der Händler das evtl. öfter macht um Garantien etc. zum umgehen.

Geändert von Luki (05.02.2013 um 12:51 Uhr) Grund: Ergänzung
Luki ist offline  

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Alt 05.02.2013, 11:56      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Vermittler hin oder her, es gilt abzuklären ob das legal ist und ob der Händler das evtl. öfter macht.
Wenn die vorbesitzern dem Händler das Auto nicht verkauft hat und danach sieht es hier aus is es legal

Fakt ist jedoch das du das Auto mit erneuertem Zahnriemen gekauft hast und dieser ist nun defekt!
Dein ansprechpartner in dem Fall ist die Werkstatt in dem das gemacht wurde und nicht der Hersteller.

Die Werkstatt muss dir den Schaden ersetzten und muss sich dann selbst mit dem Hersteller auseinader setzen.
Ist schlicht und ergreifend die Sachmangelhaftung von min 1Jahr warum das nun Kaputt ist musst DU nicht klären!
SystiR32 ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:14      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von SystiR32 Beitrag anzeigen
Wenn die vorbesitzern dem Händler das Auto nicht verkauft hat und danach sieht es hier aus is es legal

Fakt ist jedoch das du das Auto mit erneuertem Zahnriemen gekauft hast und dieser ist nun defekt!
Dein ansprechpartner in dem Fall ist die Werkstatt in dem das gemacht wurde und nicht der Hersteller.

Die Werkstatt muss dir den Schaden ersetzten und muss sich dann selbst mit dem Hersteller auseinader setzen.
Ist schlicht und ergreifend die Sachmangelhaftung von min 1Jahr warum das nun Kaputt ist musst DU nicht klären!
Sehe ich auch so. Hast du irgendwelche Unterlage (Rechnung, Auftrag etc) ueber den ZR wechsel? Wenn ja, dann ist der der den ZR gewechselt hat (Werkstatt, nicht Freundschaftsdienst ohne Belge...) für den Schaden haftbar. Wenn ihm nun ein Schaden entsteht (Kosten des AT motor) kann er diesen wiederum versuchen beim Hersteller des ZR bzw. SR durchzusetzten. Das heisst NICHT, dass du auf die Einigung zwischen Werkstatt und Hersteller angewiesen bist. Das ist nicht DEIN Problem, auch wenn gerne versucht wird es so darzustellen.

So Long
Donpepe23 ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:19      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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das ist doch mal wieder ein klassischer Fall von "VERKAUF NUR IM KUNDENAUFTRAG". Das nutzen gerne viele Händler um der Gebrauchtwagengarantie aus dem Weg zu gehen.
Sieht man es so, dass der Händler wirklich nur im Auftrag der "guten Bekannten" gehandelt hat, so denke ich, hast du wenig Chance. Auch einen Anspruch wegen dem Zahnriemen kannst du nicht stellen. Arglistige Täuschung kann man Ihm auch nicht vorwerfen, da er nicht wusste, dass der verbaute ZR einen Mat. Fehler hat.

Aaaber, soweit ich weiß, kann ein privater Verkäufer die Gewährleistungspflicht nicht komplett ausschließen. Er verkauft Dir den Wagen als voll funktionsfähig. Hierzu gibt es einen aktuellen Präzidenzfall aus Ebay. Hier hat jemand ein Boot angeboten, welches lt. Beschreibung voll funktionsfähig ist und ein schönes Boot für abendliche Ausflüge. Die realität war, das es undicht war und verschimmelt. Das ganze ging vor Gericht und der Verkäufer musste die Kosten (ca. 3000€) für die Renovierung tragen. Also geh zum Anwalt und informieren Dich. So einfach wie jeder denkt, alá Ebay "dies ist ein Privatverkauf, keine Garantie und Gewährleistung" ist es nämlich auch nicht. Auch private Verkäufer haben Pflichten.
nitrocb ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:35      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von nitrocb Beitrag anzeigen
. Auch einen Anspruch wegen dem Zahnriemen kannst du nicht stellen.
Solang es ein offizele Reperatur der Werkstatt war und man diese nachweisen kann, haftet die Werkstatt, egal wie oft ich das Fahrzeug in der Gewährleistungszeit privat weiterverkaufe.

Problem ist nur, das man nachweisen muss, dass die Werkstatt den ZR gemacht hat. Dies geht mit Rechung aber auch, wenn es im Kaufvertrag so vereinbart war. z.B.: "Zahnriemen wird durch Werkstatt (evtl. xyz) gewechselt." Wenn der Verkäufer nun nicht nachweisen kann, dass er den ZR von einer Werkstatt hat wechseln lassen, dann ist das ein Bruch des Vertrages mit den entsprechenden Folgen (evtl doch arglistige Täuschung)

Jedoch auch wenn nur schriftlich vereinbart worden ist, das der ZR getauscht wird (ohne hinweis auf Werkstatt), kann man davon ausgehen, dass diese Arbeit von einer Werkstatt ausgeführt wird.

Es ist allerdings zu klären, wer hier aus deiner Sicht haftbar zu halten ist. Hängt eben davon ab,wer was beauftragt hat und in welchem Auftrag gehandelt hat.

Die Garantie des Hersteller der verbauten Teile ist aber in jedemfall (für dich) egal.
Donpepe23 ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:36      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von nitrocb Beitrag anzeigen
Aaaber, soweit ich weiß, kann ein privater Verkäufer die Gewährleistungspflicht nicht komplett ausschließen. Er verkauft Dir den Wagen als voll funktionsfähig. Hierzu gibt es einen aktuellen Präzidenzfall aus Ebay. Hier hat jemand ein Boot angeboten, welches lt. Beschreibung voll funktionsfähig ist und ein schönes Boot für abendliche Ausflüge. Die realität war, das es undicht war und verschimmelt. Das ganze ging vor Gericht und der Verkäufer musste die Kosten (ca. 3000€) für die Renovierung tragen. Also geh zum Anwalt und informieren Dich. So einfach wie jeder denkt, alá Ebay "dies ist ein Privatverkauf, keine Garantie und Gewährleistung" ist es nämlich auch nicht. Auch private Verkäufer haben Pflichten.
Das ist Unsinn. Es ist ein gravierender Unterschied ob ich ein Boot verkaufe wo ein Laie erkennen kann das es verschimmelt und undicht ist oder ob man einen Wagen mit defekter Spannrolle verkauft, die ein Laie so gut wie gar nicht erkennen kann weil sie zu sehr verdeckt ist. Das wäre das selbe wenn man bei eBay 4 Felgen anbietet und nur 3 verschickt, man hat schlicht getäuscht. Selbes beim Boot. wenn man ein "Top Boot" anbietet muss man auch ein "Top Boot" liefern.

Wenn der Verkäufer jedoch von einer Werkstatt informiert wurde, dass seine Spannrolle kaputt ist und er darauf hin das Auto schnell los werden möchte ist das wieder anders, weil dann wusste er davon. Ich glaube jedoch, dass es schwierig wird soetwas einem Verkäufer zu beweisen.


Der Ansatz der hier bereits geschrieben wurde, der TE soll sich an die Werkstatt wenden die den Zahnriemen verbaut hat finde ich auch gut, denn auch auf Reparaturen gibt es Gewährleistung
Luki ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:41      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
TiBa
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Hallo ihr Lieben! Danke erstmal für die vielen Antworten.

Also ob der Verkauf so stattfinden darf, dass muss wahrscheinlich wirklich ein Anwalt klären.

[ Fraglich ist vorallem, ob der Händler bei dem Verkauf einen Anteil erhalten hat vom Verkaufspreis oder ob es ein reiner "Freundschaftsdienst" war -> aber das wird mir der Händler vermutlich nicht sagen und bleibt dann Sache einer Nachermittlung, wenn man dem nachgeht]

Fakt ist auf jeden Fall eins, dass der ZR-Wechsel - ist auf dem Kaufvetrag vermerkt - eine Leistung des Autohauses war. Der gesamte Kit wurde von einem Hersteller X bezogen.

Also

Fehler beim Einbau = Angelegenheit Ford Autohaus
Fehler beim Material = Angelegenheit Hersteller X

Folglich würde ich jetzt eine Auflistung des Schadens mit dazugehöriger Ursache (welche ich von meinem Schrauber-Verein heute erhalten soll) zunächst an Ford übergeben und diese auffordern meinen Golf zu reparieren. Sollten die der Meinung sein, dass es ein Materialfehler ist, so müssen die sich dann eben mit Hersteller X in Verbindung setzen und den Rechtsstreit unter sich klären.

Was haltet ihr davon?
Eigentlich dürfte ich mich mit dem Thema dann nicht mehr "vollmachen" - außer, dass ich wahrscheinlich wochenlang warten muss, ehe ich meinen Golf wieder fahren kann.
TiBa ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:46      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TiBa Beitrag anzeigen
Hallo ihr Lieben! Danke erstmal für die vielen Antworten.

Also ob der Verkauf so stattfinden darf, dass muss wahrscheinlich wirklich ein Anwalt klären.

Richtig.


[ Fraglich ist vorallem, ob der Händler bei dem Verkauf einen Anteil erhalten hat vom Verkaufspreis oder ob es ein reiner "Freundschaftsdienst" war -> aber das wird mir der Händler vermutlich nicht sagen und bleibt dann Sache einer Nachermittlung, wenn man dem nachgeht]

Ich glaube das wird schwierig nachzuweisen.


Fakt ist auf jeden Fall eins, dass der ZR-Wechsel - ist auf dem Kaufvetrag vermerkt - eine Leistung des Autohauses war. Der gesamte Kit wurde von einem Hersteller X bezogen.

Also

Fehler beim Einbau = Angelegenheit Ford Autohaus Richtig
Fehler beim Material = Angelegenheit Hersteller X Jain, für dich ist auch die Werkstatt Ansprechpartner und diese muss sich mit dem Hersteller auseinander setzen.

Folglich würde ich jetzt eine Auflistung des Schadens mit dazugehöriger Ursache (welche ich von meinem Schrauber-Verein heute erhalten soll) zunächst an Ford übergeben und diese auffordern meinen Golf zu reparieren. Sollten die der Meinung sein, dass es ein Materialfehler ist, so müssen die sich dann eben mit Hersteller X in Verbindung setzen und den Rechtsstreit unter sich klären.

Richtig, wobei ich ehrlich gesagt zu einem Anwalt gehen würde. Lass dich dort beraten und dann soll der ein Schreiben verfassen.
Was mich interressiert: Das ist ein Ford Händler der dir den Gebrauchtwagen verkauft hat oder? Und was ist ein Schrauberverein? Ist das was Offizielles?

Was haltet ihr davon?
Eigentlich dürfte ich mich mit dem Thema dann nicht mehr "vollmachen" - außer, dass ich wahrscheinlich wochenlang warten muss, ehe ich meinen Golf wieder fahren kann.

Ich würde den Anwalt hier arbeiten lassen. Eventuell hast du eine Rechtschutzversicherung, dann mit dieser abklären ob sie dafür zahlt.

Antworten in Orange siehe oben.
Luki ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:48      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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es ist völlig unerheblich ob der Händler eine Provision bekommen hat.
Zu klären wäre höchsten in wie fern es dir ersichtlich war das du nicht vom Ford Händler kaufst.

Zumal das ja auch völlig unwichtig ist in diesem fall da ob nun Privat oder Händler.

Die Werkstatt darum bitten den Schaden zu beheben!
SystiR32 ist offline  

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Alt 05.02.2013, 12:50      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Vermittler hin oder her, es gilt abzuklären ob das legal ist und ob der Händler das evtl. öfter macht.
deswegen empfehle ich ja den anwalt! eigentlich ja egal wer den wagen nun verkauft hat, letztendlich ist ja nur die leistung der werkstatt zu bemängeln. da du darüber ja den nachweis hast, darf die werkstatt sich nun gedanken machen! sehe ich doch richtig so... oder!?

Geändert von debrinschen (05.02.2013 um 12:54 Uhr)
debrinschen ist offline  

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Alt 05.02.2013, 13:06      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
TiBa
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Problem ist, dass ich derzeit keine Rechtschutzversicherung habe, diese aber demnächst abschließe - allerdings dauert das wahrschenlich noch paar Tage (Makler arbeiten nicht so schnell, musste ich feststellen..egal). Noch ist ja kein Rechtsstreit ausgebrochen aber davon gehe ich ganz stark aus - und ich hoffe, dass ich bis dahin anwaltliche Hilfe habe.

Der Schrauberverein macht viel unter der Hand, könnte in diesem Fall allerdings auch eine Rechnung schreiben - ganz offiziell und die will dieser mir heute zuschicken.

Ja, den Wagen habe ich bei einem Ford-Händler gekauft - allerdings ist es laut Kaufvertrag ein Privat zu Privat Kauf, unterschrieben "im Auftrag von" .
Auf diesem Vertrag hat der Händler allerdings vermerkt, dass er den Zahnriemen erneuert hat - also muss er sich jetzt auch darum kümmern.

Der Händler hat seinen Sitz in Dresden und ich wohne in Potsdam.
Selbst wenn Ford das Schreiben vom Schrauber-Verein nicht akzeptiert und selbst nachschauen will, so muss mein Wagen ja auch irgendwie nach Dresden zu Ford.
TiBa ist offline  

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Alt 05.02.2013, 13:20      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Naja wenn du jetzt noch keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast schauts meiner Meinung nach eher schlecht aus. Der Rechtsstreit ist zwar noch nicht ausgebrochen, aber der Grund dafür existiert bereits. Daher meine Vermutung dass die das nicht übernehmen.

Ich würde vermuten, dass die Werkstatt das Auto abholen muss, wenn er nicht mehr fahrbereit ist.
Luki ist offline  

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Alt 05.02.2013, 13:30      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Das mit der Nichtübernahme dieses Falls durch die Rechtschutz (wenn ich sie dann habe) befürchte ich auch.

Ich kann es ja erstmal so versuchen, indem ich wie gesagt nun mittels der Schadensauflistung bei Ford anklopfe.

Sollten die sich querstellen..ok, dann müsste ich mir ohne Rechtschutz einen Anwalt nehmen (was wahrscheinlich extrem teuer ist) oder meinen Golf eben für paar hundert Euro verkaufen.
Denn für den gesamten Reparaturwert kann ich mir gleich einen anderen gebrauchten 4'er holen.

Ist echt zum kotzen, da ich für den Schaden noch nicht mal was dafür kann und der weitere Verlauf wahrscheinlich an einer fehlenden Rechtschutzversicherung für mich scheitern wird.

Aber trotzdem Danke für Eure Hilfe!
TiBa ist offline  

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Alt 05.02.2013, 13:33      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Ein Beratungsgespräch selber wird vermutlich nicht die Welt kosten, und da wird dir dann eh gesagt ob es Sinn macht zu klagen oder ob es keinen Sinn macht.
Hör dich mal nach einem guten Anwalt einfach um.


Luki ist offline  

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