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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.02.2012 Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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So Long | |
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Benutzer Registriert seit: 21.11.2008 Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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das ist doch mal wieder ein klassischer Fall von "VERKAUF NUR IM KUNDENAUFTRAG". Das nutzen gerne viele Händler um der Gebrauchtwagengarantie aus dem Weg zu gehen. Sieht man es so, dass der Händler wirklich nur im Auftrag der "guten Bekannten" gehandelt hat, so denke ich, hast du wenig Chance. Auch einen Anspruch wegen dem Zahnriemen kannst du nicht stellen. Arglistige Täuschung kann man Ihm auch nicht vorwerfen, da er nicht wusste, dass der verbaute ZR einen Mat. Fehler hat. Aaaber, soweit ich weiß, kann ein privater Verkäufer die Gewährleistungspflicht nicht komplett ausschließen. Er verkauft Dir den Wagen als voll funktionsfähig. Hierzu gibt es einen aktuellen Präzidenzfall aus Ebay. Hier hat jemand ein Boot angeboten, welches lt. Beschreibung voll funktionsfähig ist und ein schönes Boot für abendliche Ausflüge. Die realität war, das es undicht war und verschimmelt. Das ganze ging vor Gericht und der Verkäufer musste die Kosten (ca. 3000€) für die Renovierung tragen. Also geh zum Anwalt und informieren Dich. So einfach wie jeder denkt, alá Ebay "dies ist ein Privatverkauf, keine Garantie und Gewährleistung" ist es nämlich auch nicht. Auch private Verkäufer haben Pflichten. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.02.2012 Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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| ![]() Solang es ein offizele Reperatur der Werkstatt war und man diese nachweisen kann, haftet die Werkstatt, egal wie oft ich das Fahrzeug in der Gewährleistungszeit privat weiterverkaufe. Problem ist nur, das man nachweisen muss, dass die Werkstatt den ZR gemacht hat. Dies geht mit Rechung aber auch, wenn es im Kaufvertrag so vereinbart war. z.B.: "Zahnriemen wird durch Werkstatt (evtl. xyz) gewechselt." Wenn der Verkäufer nun nicht nachweisen kann, dass er den ZR von einer Werkstatt hat wechseln lassen, dann ist das ein Bruch des Vertrages mit den entsprechenden Folgen (evtl doch arglistige Täuschung) Jedoch auch wenn nur schriftlich vereinbart worden ist, das der ZR getauscht wird (ohne hinweis auf Werkstatt), kann man davon ausgehen, dass diese Arbeit von einer Werkstatt ausgeführt wird. Es ist allerdings zu klären, wer hier aus deiner Sicht haftbar zu halten ist. Hängt eben davon ab,wer was beauftragt hat und in welchem Auftrag gehandelt hat. Die Garantie des Hersteller der verbauten Teile ist aber in jedemfall (für dich) egal. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Wenn der Verkäufer jedoch von einer Werkstatt informiert wurde, dass seine Spannrolle kaputt ist und er darauf hin das Auto schnell los werden möchte ist das wieder anders, weil dann wusste er davon. Ich glaube jedoch, dass es schwierig wird soetwas einem Verkäufer zu beweisen. Der Ansatz der hier bereits geschrieben wurde, der TE soll sich an die Werkstatt wenden die den Zahnriemen verbaut hat finde ich auch gut, denn auch auf Reparaturen gibt es Gewährleistung | |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 04.02.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Hallo ihr Lieben! Danke erstmal für die vielen Antworten. Also ob der Verkauf so stattfinden darf, dass muss wahrscheinlich wirklich ein Anwalt klären. [ Fraglich ist vorallem, ob der Händler bei dem Verkauf einen Anteil erhalten hat vom Verkaufspreis oder ob es ein reiner "Freundschaftsdienst" war -> aber das wird mir der Händler vermutlich nicht sagen und bleibt dann Sache einer Nachermittlung, wenn man dem nachgeht] Fakt ist auf jeden Fall eins, dass der ZR-Wechsel - ist auf dem Kaufvetrag vermerkt - eine Leistung des Autohauses war. Der gesamte Kit wurde von einem Hersteller X bezogen. Also Fehler beim Einbau = Angelegenheit Ford Autohaus Fehler beim Material = Angelegenheit Hersteller X Folglich würde ich jetzt eine Auflistung des Schadens mit dazugehöriger Ursache (welche ich von meinem Schrauber-Verein heute erhalten soll) zunächst an Ford übergeben und diese auffordern meinen Golf zu reparieren. Sollten die der Meinung sein, dass es ein Materialfehler ist, so müssen die sich dann eben mit Hersteller X in Verbindung setzen und den Rechtsstreit unter sich klären. Was haltet ihr davon? Eigentlich dürfte ich mich mit dem Thema dann nicht mehr "vollmachen" - außer, dass ich wahrscheinlich wochenlang warten muss, ehe ich meinen Golf wieder fahren kann. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Antworten in Orange siehe oben. | |
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Benutzer Registriert seit: 05.07.2011 R32 Turbo Ort: Emsland Verbrauch: 15 Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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es ist völlig unerheblich ob der Händler eine Provision bekommen hat. Zu klären wäre höchsten in wie fern es dir ersichtlich war das du nicht vom Ford Händler kaufst. Zumal das ja auch völlig unwichtig ist in diesem fall da ob nun Privat oder Händler. Die Werkstatt darum bitten den Schaden zu beheben! |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 03.07.2012 Golf 4 1.6 Automatik Motor: 1.6 APF 74KW/100PS 05/99 - 08/00
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![]() ![]() Geändert von debrinschen (05.02.2013 um 12:54 Uhr) | |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 04.02.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Problem ist, dass ich derzeit keine Rechtschutzversicherung habe, diese aber demnächst abschließe - allerdings dauert das wahrschenlich noch paar Tage (Makler arbeiten nicht so schnell, musste ich feststellen..egal). Noch ist ja kein Rechtsstreit ausgebrochen aber davon gehe ich ganz stark aus - und ich hoffe, dass ich bis dahin anwaltliche Hilfe habe. Der Schrauberverein macht viel unter der Hand, könnte in diesem Fall allerdings auch eine Rechnung schreiben - ganz offiziell und die will dieser mir heute zuschicken. Ja, den Wagen habe ich bei einem Ford-Händler gekauft - allerdings ist es laut Kaufvertrag ein Privat zu Privat Kauf, unterschrieben "im Auftrag von" . Auf diesem Vertrag hat der Händler allerdings vermerkt, dass er den Zahnriemen erneuert hat - also muss er sich jetzt auch darum kümmern. Der Händler hat seinen Sitz in Dresden und ich wohne in Potsdam. Selbst wenn Ford das Schreiben vom Schrauber-Verein nicht akzeptiert und selbst nachschauen will, so muss mein Wagen ja auch irgendwie nach Dresden zu Ford. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Naja wenn du jetzt noch keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast schauts meiner Meinung nach eher schlecht aus. Der Rechtsstreit ist zwar noch nicht ausgebrochen, aber der Grund dafür existiert bereits. Daher meine Vermutung dass die das nicht übernehmen. Ich würde vermuten, dass die Werkstatt das Auto abholen muss, wenn er nicht mehr fahrbereit ist. |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 04.02.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Das mit der Nichtübernahme dieses Falls durch die Rechtschutz (wenn ich sie dann habe) befürchte ich auch. Ich kann es ja erstmal so versuchen, indem ich wie gesagt nun mittels der Schadensauflistung bei Ford anklopfe. Sollten die sich querstellen..ok, dann müsste ich mir ohne Rechtschutz einen Anwalt nehmen (was wahrscheinlich extrem teuer ist) oder meinen Golf eben für paar hundert Euro verkaufen. Denn für den gesamten Reparaturwert kann ich mir gleich einen anderen gebrauchten 4'er holen. Ist echt zum kotzen, da ich für den Schaden noch nicht mal was dafür kann und der weitere Verlauf wahrscheinlich an einer fehlenden Rechtschutzversicherung für mich scheitern wird. Aber trotzdem Danke für Eure Hilfe! |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Ein Beratungsgespräch selber wird vermutlich nicht die Welt kosten, und da wird dir dann eh gesagt ob es Sinn macht zu klagen oder ob es keinen Sinn macht. Hör dich mal nach einem guten Anwalt einfach um. |
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