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Alt 31.07.2007, 19:38      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
rme
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Gebraucht oder Neu, mindestens 1 Jahr Gewährleistung hast du, alle Klauseln, die die Haftung ausschliessen, sind unwirksam, auch wenn dies kaum ein Händler weiß. Und bis zu einem halben Jahr nach Kauf wird von Gestzes wegen vermutet, dass der Mangel (Unfall) schon bei Übergabe vorhanden war, der Händler müsste das Gegenteil beweisen (hier sowieso unmöglich), jedes Gericht wird dir Recht geben.
Weigert er sich, das Auto zurückzunehmen, mahne ihn ab, dann zum Anwalt, ich würde sogar Strafanzeige wegen Betruges erstatten, liegt ganz eindeutig hier vor, Händler sind Fachmänner und müssen sowas sehen, sie verpflichtet, das Auto gründlich zu prüfen.
Er muss das Auto zurücknehmen, freiwillig oder per Gericht! Viel Erfolg


rme ist offline  

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Alt 31.07.2007, 19:38      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
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Zitat:
Original von Mumpits
lieber nen bischen geld drauflegen, bei VW kaufen und glücklich werden..
Eben!sag ich auch immer...
 

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Alt 31.07.2007, 19:41      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
SHK Golf'er
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genau so seh ich das auch, aber nun ist es zu spät und du musst nun sehen wie da so gut wie mnöglich wieder raus kommst!

anwalt und los! es gibt das BGB und auch das StGB!!! also da geht noch einiges mehr als nur zurück vom kaufvertrag!!!!!!!! ich würde so nen brüdern die volle spanne des gesetztes auf den hals jagen!
 

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Alt 31.07.2007, 19:46      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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auch beim kann man beschießen werden das ganze wird immer schlimmer
Golf4 Fahrer ist offline  

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Alt 31.07.2007, 20:07      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Timmy[Golf4]
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Joa ich werd das mit meinem vater klären , der is gra selbst auf 180 ... weil wenn der Bock schon n Unfall hatte dann kann auch noch mehr kaputt sein ... -.-


Naja aber mit Türken is auch so ne Sache ... net alle sind so ..
 

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Alt 31.07.2007, 20:08      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
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Zitat:
Original von Golf4 Fahrer
auch beim kann man beschießen werden das ganze wird immer schlimmer
Die Wahrscheinlickeit ist aber viel geringer!Beim Autokaufkauf glaub ich bei VW weniger an Beschiß,Werkstatt mag ja sein...
 

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Alt 31.07.2007, 20:13      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Was sind das denn für unqualifizierte und sinnfreie Aussagen? :O

Es hat doch nichts damit zu tun wo er das Fahrzeug gekauft hat.
Es ist schon richtig das unter solchen Händlern gerne mal krumme Sachen passieren aber das kann einem überall passieren.
Bei diesen Leuten vielleicht eher aber das ist ja Nebensache,.

Dieses " Wie kannst du bei solchen Leuten kaufen?" ist ja wohl das überflüssigste überhaupt.
Damit ist ihm auch nicht geholfen aber hauptsache alle plappern nach...

Fahr zu dem Händler, teile ihm den Sachverhalt mit.
Warte was er darauf erwidert, entweder nimmt er das Fahrzeug zurück oder er zahlt dir Summe X aus.
Ich persönlich würde den Wagen zurückgeben..
Wenn nichts davon eintritt, teile ihm mit, das du die Sache deinem Anwalt übergeben wirst.
Wenn das nicht fruchten sollte, fahre direkt zu deinem Anwalt und übergebe ihm die Sache, den Rest regelt er dann und du hast weniger Stress.
dervolker ist offline  

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Alt 31.07.2007, 20:13      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
Timmy[Golf4]
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ich glaub wenn der Kerl das Auto zurücknimmt hol ich mir kein Auto mehr bei dem .... Kollege hat auch seine A Klasse bei dem gekauft und hat nur Probs ... ich bin so dumm ... aber mein Dad hat geasgt dass das Auto ok ist =(

Weiss net mehr weiter =(


Morgen mal mit meinem Vater drüber reden ... für 2000€ mehr bekomm ich schon n 1.8T ...


Zitat:
Original von dervolker
Was sind das denn für unqualifizierte und sinnfreie Aussagen? :O

Es hat doch nichts damit zu tun wo er das Fahrzeug gekauft hat.
Es ist schon richtig das unter solchen Händlern gerne mal krumme Sachen passieren aber das kann einem überall passieren.
Bei diesen Leuten vielleicht eher aber das ist ja Nebensache,.

Dieses " Wie kannst du bei solchen Leuten kaufen?" ist ja wohl das überflüssigste überhaupt.
Damit ist ihm auch nicht geholfen aber hauptsache alle plappern nach...

Fahr zu dem Händler, teile ihm den Sachverhalt mit.
Warte was er darauf erwidert, entweder nimmt er das Fahrzeug zurück oder er zahlt dir Summe X aus.
Ich persönlich würde den Wagen zurückgeben..
Wenn nichts davon eintritt, teile ihm mit, das du die Sache deinem Anwalt übergeben wirst.
Wenn das nicht fruchten sollte, fahre direkt zu deinem Anwalt und übergebe ihm die Sache, den Rest regelt er dann und du hast weniger Stress.

So seh ich das auch ich werde das schon hinbekommen ....
 

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Alt 31.07.2007, 20:14      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
19Merlin83
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Na dann mal sehen was der Händler sagt! Der Zickt bestimmt rum
 

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Alt 31.07.2007, 20:38      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von 4er-Iron
 
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boah wenn ich schon sowas höre ... ich könnte echt kotzen ...

Die Händler werden mittlerweile immer dreister und damit meine ich auch die freundlichen Vertragswerkstätten.

Ich kann deine Wut verstehen, habe das alles leider auch mal mitgemacht. Ich könnte drauf wetten der Händler macht noch gezogenen Nutzen geltend!!!

Auf jeden Fall den Wagen so wenig wie möglich bewegen, wegen den KM. Je weniger desto besser... Mit Zeugen auf den Händlerhof und ihn zur Rede stellen. Ich würde vll auch schon vorab, das Vorgehen mit nem Rechtsanwalt absprechen. Vll ist dein Vater ja bei den gelben Engeln oder so die haben ja ne tel. Rechtsberatung.

und dann auf in den "Kampf"

Ich wünsch dir viel Glück ... , würde mich interessieren wie die Sache ausgeht.
4er-Iron ist offline  

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Alt 31.07.2007, 20:43      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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@timmy woher kommsten genau
Golf4 Fahrer ist offline  

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Alt 31.07.2007, 20:49      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
Timmy[Golf4]
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Siegelsbach bei Heilbronn
 

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Alt 31.07.2007, 20:56      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Wurde der zwar beim Händler gekauft aber Privat ?

Steht dann Verkauf im Kundenauftrag .

Und Leute haltet Euch ein bischen zurück mit der Wortwahl über die Ausländischen Mitbürgern , geht mir voll auf den Senkel mit den Sprüchen hier teilweise .

mfg Stephan
 

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Alt 31.07.2007, 21:21      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
Timmy[Golf4]
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Nene das isn richtiger Händler der kauft die Wagen von Leuten und verkauft se weiter
 

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Alt 31.07.2007, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
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Zitat:
Original von Stephans Golf Turbo
Und Leute haltet Euch ein bischen zurück mit der Wortwahl über die Ausländischen Mitbürgern , geht mir voll auf den Senkel mit den Sprüchen hier teilweise .
Stimmt!Wir haben bei uns 2 solcher An/Verkaufs und die werden von "deutschen" betrieben und ich habe schon oft von Fällen gehört wo den Leuten ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft wurde und so Sachen...
Also,es hat mal nichts damit zu tun daß es Türken oder sonst wer sind...
Ich persönlich halte mich von solchen Verkäufern grundsätzlich fern,daß ist kein Nachplappern,sondern MEINE Meinung...und die werde ich ja wohl haben dürfen...bzw andere...
 

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Alt 31.07.2007, 21:34      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
rme
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Zitat:
Original von 4er-Iron
. Ich könnte drauf wetten der Händler macht noch gezogenen Nutzen geltend!!!
Nee das kann er nicht, bei Rücktritt wegen Mängel gibt es keinen Nutzungsersatz, nur bei Widerruf! Kannst also fahren wie du willst.
rme ist offline  

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Alt 31.07.2007, 21:44      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
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Innerhalb 14 Tagen kann man ein Auto glaub ich zurückgeben(bei Händlerkauf) und wenn ein Auto als unfallfrei verkauft wird und sich dann doch später innerhalb eines Jahres herausstellt daß er nen Bums hatte,dann muß der Wagen auch zurückgenommen werden oder sowas.(egal ob von Händler oder Privat)
Gleiches gilt für den Kilometerstand falls der nachweislich manipuliert wurde...
Ich krieg es nicht mehr genau zusammen...
Sollte ich mich mit irgendwas vertan haben so bitte ich um Korrektur...
 

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Alt 31.07.2007, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
Timmy[Golf4]
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So hab ne Numemr von nem Anwalt aus meinem Nachbardorf den ruf ich morgen mal an und danach den Özler

Dann sag ich euch mehr ^^


Danke euch allen für eure Tipps xD
 

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Alt 31.07.2007, 22:22      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
chandler
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da hab ich auch ne frage. bei mir ist es ähnlich. bloss das ich den wagen schon 6 jahre hab es ist aber erst in diesem jahr auf gefallen da sich der klarlack an der hinteren seitenwand löst. gibt es da irgendwie nen zeitraum wo man das anfähten kann. weil er kann ja auch sagen das ich einen unfall hatte und das es da durch kam.
 

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Alt 31.07.2007, 22:37      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
rme
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Zitat:
Original von chandler
gibt es da irgendwie nen zeitraum wo man das anfähten kann. weil er kann ja auch sagen das ich einen unfall hatte und das es da durch kam.
ja das verjährt in 3 Jahren. Die Frist läuft zwar erst mit Kenntnis des Mangels, allerdings müsstest du beweisen, das der Schaden nicht von dir stammt, sondern bereits bei Übernahme des Golfs da war, und nach 6 Jahren wird dies kaum möglich sein.


rme ist offline  

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