Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 01.08.2007, 22:57      Direktlink zum Beitrag - 61 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tuncay
 
Registriert seit: 26.11.2006
Audi A3 Sportback 8PA DSG 2.0 TDI / Touran 1T 2.0TDI DSG
Ort: Mönchengladbach - Freising - München - Izmir - Antalya - Isparta
MG-TT-1
Verbrauch: www.blaulichtreporter.de <-- Augen auf beim Autofahren!
Beiträge: 4.357
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 5 Danke für 3 Beiträge

Standard

Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Ware und es ist auch kein Garantiefall von dem Du redest. Es handelt sich um einen gebrauchten Gegenstand, somit ist er auch in der Beweispflicht, dann kann ja jeder kommen, einen Gebrauchten Wagen kaufen, Unfall bauen, reparieren lassen und dann reklamieren.. es gibt in diesem Fall auch keine Beweisumkehr nach 6 Monaten etc. Du bringst da einige Sachen durcheinander!!!

Hier kann lediglich die Gewährleistung herangezogen werden!!!

nicht mehr und nicht weniger..


Tuncay ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2007, 23:22      Direktlink zum Beitrag - 62 Zum Anfang der Seite springen
rme
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2007
Kombi Edition 3/2001
Verbrauch: 4,8
Motor: 1.9 ALH 66KW/90PS 10/97 -
Beiträge: 176
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Standard

Zitat:
Original von Tuncay
Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Ware und es ist auch kein Garantiefall von dem Du redest. Es handelt sich um einen gebrauchten Gegenstand, somit ist er auch in der Beweispflicht, dann kann ja jeder kommen, einen Gebrauchten Wagen kaufen, Unfall bauen, reparieren lassen und dann reklamieren.. es gibt in diesem Fall auch keine Beweisumkehr nach 6 Monaten etc. Du bringst da einige Sachen durcheinander!!!

Hier kann lediglich die Gewährleistung herangezogen werden!!!

nicht mehr und nicht weniger..
ja eben, und die Beweislastumkehr ist Bestandteil des Gewährleistungsrechts.

Es kann auch nicht jeder kommen und reklamieren wie er will, denn es ist nur eine Vermutung und kann durch den Händler widerlegt werden (z.B. alter Kaufvertrag; Zeugen; evtl. zuvor angefertigtes Gutachten vor dem Verkauf; DekraSiegel, wie es ein guter Händler macht und sich so absichert).
Wäre der Verkäufer ein Privater und kein Händler, dann stimme ich dir in diesem Punkt voll zu, keine Beweislastumkehr.

Das gilt nicht nur bei neuen Sachen, bei gebrauchten Sachen kann nur die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert werden, bei neuen nicht.

Das wird auf jeden Fall klappen, er muss das Auto zurücknehmen.
rme ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2007, 00:03      Direktlink zum Beitrag - 63 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Das ist doch jetzt Latte und da drüber werden Gerichte entscheiden .

Viel mehr bin ich gespannt was sich hier tun wird .

grüsse
 

Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2007, 16:18      Direktlink zum Beitrag - 64 Zum Anfang der Seite springen
V5 Fahrer
 
Registriert seit: 27.02.2006
T4 Tdi Multivan
Ort: Kemtau
ERZ
Verbrauch: 7,3
Beiträge: 1.798
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 6 Danke für 4 Beiträge

country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
Standard

deshalb schrieb ich ja, frage den vorbesitzer, ob er bzw der händler was davon wußte
country ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2007, 20:52      Direktlink zum Beitrag - 65 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von 4er-Iron
 
Registriert seit: 19.05.2007
Silberauto
Ort: Bergische Land
Verbrauch: 7,5
Motor: 1.4 BCA 55KW/75PS 10/01 - 09/03
Beiträge: 110
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard

Zitat:
Original von h4rdstyl3r
bei mir genau das gleiche!!!! steht auch unfallwagen im kaufvertrag. stoßstange vorne und hinten wurden aufgrund von angeblichen parkremplern ausgetauscht bzw. neu lackiert. jetzt hab ich nen ganz komischen lackverlauf links an der dachkante festgestellt. ich frag mal nen lackierer, ob das von nem unfall stammen könnte, von werk aus is das bestimmt nicht.
wahrscheinlich is hinten einer drauf gefahren und hat den wagen auf den vordermann geschoben.
Genau die Masche hat mein Händler auch abgezogen. Von wegen Tür auf grund eines Parkrämplers ausgetauscht. Habe ihm geglaubt, weil der Verkäufer super nett schien und seriös und habe den Wagen gekauft. Dann habe ich Rechnung verlangt.

Hat er erst nicht rausrücken wollen wegen Datenschutz und angeblich müsste er erstmal genau suchen. Nach 2 Mal erinnern hat er sie per Post geschickt. Und siehe da, es war nicht eine, nein direkt zwei Rechnungen.

Den werde ich noch zur Rede stellen ...
4er-Iron ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 00:45      Direktlink zum Beitrag - 66 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Wie schaut es den hier nun aus im Aktuellen Fall ?
 

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 01:48      Direktlink zum Beitrag - 67 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Karubis
 
Registriert seit: 23.03.2007
Beiträge: 305
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Ebayname von Karubis: anubis85_1
Standard

Zitat:
Original von rme
Zitat:
Original von Tuncay
Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Ware und es ist auch kein Garantiefall von dem Du redest. Es handelt sich um einen gebrauchten Gegenstand, somit ist er auch in der Beweispflicht, dann kann ja jeder kommen, einen Gebrauchten Wagen kaufen, Unfall bauen, reparieren lassen und dann reklamieren.. es gibt in diesem Fall auch keine Beweisumkehr nach 6 Monaten etc. Du bringst da einige Sachen durcheinander!!!

Hier kann lediglich die Gewährleistung herangezogen werden!!!

nicht mehr und nicht weniger..
ja eben, und die Beweislastumkehr ist Bestandteil des Gewährleistungsrechts.

Es kann auch nicht jeder kommen und reklamieren wie er will, denn es ist nur eine Vermutung und kann durch den Händler widerlegt werden (z.B. alter Kaufvertrag; Zeugen; evtl. zuvor angefertigtes Gutachten vor dem Verkauf; DekraSiegel, wie es ein guter Händler macht und sich so absichert).
Wäre der Verkäufer ein Privater und kein Händler, dann stimme ich dir in diesem Punkt voll zu, keine Beweislastumkehr.

Das gilt nicht nur bei neuen Sachen, bei gebrauchten Sachen kann nur die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert werden, bei neuen nicht.

Das wird auf jeden Fall klappen, er muss das Auto zurücknehmen.
Leute Korrigiert mich wenn ich mich irre aber haben wir im schönen Deutschland nicht das Gesetz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ???? Spielt garkeine Rolle ob der Händler es wusste, denn in dem Moment in dem er die Karre als Unfallfrei verkauft liegt die Verantwortung bei Ihm... Täusche ich mich ???
Karubis ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 08:58      Direktlink zum Beitrag - 68 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.411
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Modjo eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Modjo: terra1109
Standard

so dachte ich es auch
Modjo ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 09:33      Direktlink zum Beitrag - 69 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tuncay
 
Registriert seit: 26.11.2006
Audi A3 Sportback 8PA DSG 2.0 TDI / Touran 1T 2.0TDI DSG
Ort: Mönchengladbach - Freising - München - Izmir - Antalya - Isparta
MG-TT-1
Verbrauch: www.blaulichtreporter.de <-- Augen auf beim Autofahren!
Beiträge: 4.357
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 5 Danke für 3 Beiträge

Standard

Diese "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" Sachen finden in der Regel Anwendung bei Gegenständen (vertretbar oder nicht), welche den Eigentümer aber nicht den Besitzer gewechselt haben, ohne Zustimmung des eigentlichen Besitzers.

Also in diesem Fall meiner Meinung nach nicht anwendbar!!!
Tuncay ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 10:11      Direktlink zum Beitrag - 70 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Karubis
 
Registriert seit: 23.03.2007
Beiträge: 305
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Ebayname von Karubis: anubis85_1
Standard

ne ne, wenn ich mir von Irgentwem z.B. ne Uhr kaufe und die Bullen erzählen mir die is geklaut, bin ich genauso wegen Hehlerei dran wie der Verkäufer. Ob ich davon wusste oder nicht. Also wenn der ne Karre verkauft, Haftet ER für die Ware die er Verkauft, weil ER verantwortlich ist. Und es wäre SEINE PFLICHT gewesen den Wagen CHecken zu lassen bevor er ihn auf seinen Namen verkauft.
Also ich bin mir da ziemlich sicher..... aber Who´s Perfect
Karubis ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 11:10      Direktlink zum Beitrag - 71 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Kaybedeluxe
 
Registriert seit: 02.08.2006
Golf IV
Ort: Bremen
Motor: 1.8 GTI ARZ 110KW/150PS 05/99 - 04/01
Beiträge: 1.396
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard

Zitat:
Original von 4er-Iron
Zitat:
Original von h4rdstyl3r
bei mir genau das gleiche!!!! steht auch unfallwagen im kaufvertrag. stoßstange vorne und hinten wurden aufgrund von angeblichen parkremplern ausgetauscht bzw. neu lackiert. jetzt hab ich nen ganz komischen lackverlauf links an der dachkante festgestellt. ich frag mal nen lackierer, ob das von nem unfall stammen könnte, von werk aus is das bestimmt nicht.
wahrscheinlich is hinten einer drauf gefahren und hat den wagen auf den vordermann geschoben.
Genau die Masche hat mein Händler auch abgezogen. Von wegen Tür auf grund eines Parkrämplers ausgetauscht. Habe ihm geglaubt, weil der Verkäufer super nett schien und seriös und habe den Wagen gekauft. Dann habe ich Rechnung verlangt.

Hat er erst nicht rausrücken wollen wegen Datenschutz und angeblich müsste er erstmal genau suchen. Nach 2 Mal erinnern hat er sie per Post geschickt. Und siehe da, es war nicht eine, nein direkt zwei Rechnungen.

Den werde ich noch zur Rede stellen ...
Ich war ein paar Monate später beim Freundlichen wegen Fehlerspeicher auslesen, musste einen Termin machen und dann auch die Fahrgestellnummer in den ihren Computer eintragen lassen. Der Wagen war schon bekannt und wurde da bereits repariert, aber mir darf GAR NICHTS gesagt werden, nur mit Einverständnis der Vorbesitzerin.

Als ich bei dem Autohaus angerufen habe um mit dem Verkäufer noch einmal zu reden, wurde mir mitgeteilt, dass dieser bereits seit 2-3 Monaten entlassen ist. Das unterstützt meine Theorie, dass der Scheiße am stecken hatte.
Kaybedeluxe ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 11:18      Direktlink zum Beitrag - 72 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
Benutzerbild von hardy
 
Registriert seit: 19.12.2006
Golf IV
Ort: Stuttgart
Motor: 1.4 APE 55KW/75PS 05/99 - 05/00
Beiträge: 10.971
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 46 Danke für 25 Beiträge

hardy eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

klar hast du das recht einsicht in die historie deines autos zu haben. aber gut, bei mir steht angeblich auch nichts drin einmal abgeschleppt und mein fensterheber und getriebeschaden... also ich weiß nicht.
hardy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 21:00      Direktlink zum Beitrag - 73 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tuncay
 
Registriert seit: 26.11.2006
Audi A3 Sportback 8PA DSG 2.0 TDI / Touran 1T 2.0TDI DSG
Ort: Mönchengladbach - Freising - München - Izmir - Antalya - Isparta
MG-TT-1
Verbrauch: www.blaulichtreporter.de <-- Augen auf beim Autofahren!
Beiträge: 4.357
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 5 Danke für 3 Beiträge

Standard

Zitat:
Original von Karubis
ne ne, wenn ich mir von Irgentwem z.B. ne Uhr kaufe und die Bullen erzählen mir die is geklaut, bin ich genauso wegen Hehlerei dran wie der Verkäufer. Ob ich davon wusste oder nicht. Also wenn der ne Karre verkauft, Haftet ER für die Ware die er Verkauft, weil ER verantwortlich ist. Und es wäre SEINE PFLICHT gewesen den Wagen CHecken zu lassen bevor er ihn auf seinen Namen verkauft.
Also ich bin mir da ziemlich sicher..... aber Who´s Perfect
Karim, geklaut ist etwas anderes

Es ist das was ich schon beschrieben habe mit Besitz und Eigentum. Hat aber nichts mit dieser Sache zu tun.

Ich schreib aber dazu nichts mehr, muss meine Meinung niemandem aufzwingen
Tuncay ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 23:31      Direktlink zum Beitrag - 74 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Zitat:
Original von h4rdstyl3r
klar hast du das recht einsicht in die historie deines autos zu haben. aber gut, bei mir steht angeblich auch nichts drin einmal abgeschleppt und mein fensterheber und getriebeschaden... also ich weiß nicht.
In diese Historie kommen aber nur alle Sachen rein die bei einem gemacht wurden...
Wenn jemand nen Unfallschaden hat und zu nem Lackierer seiner Wahl geht oder es nebenbei machen läßt steht auch nichts bei VW in der Historie eines Autos(und da steht ja selbst drin wenn bei VW ne Kerze getauscht wurde...)...
Da kann man wenigstens prüfen ob Angaben im Scheckheft stimmen(es gibt ja Typen die jemand bei VW kennen und sich einfach den Stempel für ne Inspektion ins Scheckheft hauen lassen...).
 

Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2007, 00:08      Direktlink zum Beitrag - 75 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
Benutzerbild von hardy
 
Registriert seit: 19.12.2006
Golf IV
Ort: Stuttgart
Motor: 1.4 APE 55KW/75PS 05/99 - 05/00
Beiträge: 10.971
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 46 Danke für 25 Beiträge

hardy eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

ja die inspektionen stehen alle im scheckheft, alles bei vw gemacht. in der historie steht nichts davon drin. aber mein kumpel arbeitet bei vw/audi und sagt, dass es von autoshaus zu autohaus unterschiedlich ist, ob das eingetragen wird oder nicht. aber wenn nen auftrag geschrieben wird, dann sollte es eig auch drinstehen.
hardy ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 06.08.2007, 11:56      Direktlink zum Beitrag - 76 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2006
Golf 4 2.0 SE
Ort: Niederkassel
Motor: 2.0 AZJ 85KW/115PS 05/01 -
Beiträge: 449
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Kenjii eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,

bei mir wurde beim Autokauf auch ein "Unfallschaden" eingetragen, da der Wagen eine neue Lackierung an der Beifahrertür wegen Einbruch bekommen hat.

Derzeit gehe ich davon aus, dass es kein Unfall war, sondern nur ein Einbruch. Sollte ich hier evtl. mal beim Freundlichen nachhaken ?!? Habe erst letzte Woche beim saubermachen, wieder mal Scherben unter dem Sitz gefunden ...

Grüsse

Kenjii
Kenjii ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 12:31      Direktlink zum Beitrag - 77 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2006
Beiträge: 276
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Fakt ist, der Wagen wurde als Unfallfrei verkauft/gekauft. Fakt ist, der Wagen hatte einen Unfall. Fakt ist es lässt sich durch Sachverständige/Gutachter, den Vorbesitzer und die KFZ-Versicherungen heraus bekommen wie alt der Schaden/die Schäden ist/sind. Fakt ist, ein verschwiegener Unfallschaden ist eine arglistige Täuschung und somit ein Vertragsbruch.
coleman ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 19:01      Direktlink zum Beitrag - 78 Zum Anfang der Seite springen
V5 Fahrer
 
Registriert seit: 27.02.2006
T4 Tdi Multivan
Ort: Kemtau
ERZ
Verbrauch: 7,3
Beiträge: 1.798
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 6 Danke für 4 Beiträge

country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
Standard

Zitat:
Original von h4rdstyl3r
klar hast du das recht einsicht in die historie deines autos zu haben. aber gut, bei mir steht angeblich auch nichts drin einmal abgeschleppt und mein fensterheber und getriebeschaden... also ich weiß nicht.
lt freundlichen hast du nicht das recht dazu. ist von vw untersagt.
country ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 20:14      Direktlink zum Beitrag - 79 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Ich durfte aber mal einsehen,nur einen Ausdruck gab es leider nicht...
 

Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 21:54      Direktlink zum Beitrag - 80 Zum Anfang der Seite springen
V5 Fahrer
 
Registriert seit: 27.02.2006
T4 Tdi Multivan
Ort: Kemtau
ERZ
Verbrauch: 7,3
Beiträge: 1.798
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 6 Danke für 4 Beiträge

country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
Standard

ja, kulanterweise lassen viele händler einen reinschauen. ausdruck gibt es deshalb nicht, weil sie normalerweise schlichtweg niemanden reinschauen lassen dürfen.
unser händler hatte richtig schiss, weil wir teile der **** bei einer gerichtsverhandlung nehmen wollten.
er bittete und bettelte, nichts davon zu sagen, er würde sonst mächtig ärger bekommen.
da hatten wir nichtmal einen ausdruck, sondern nur abgeschrieben

bei meinem stehen auch die insp. drin. sogar reifen, die ich bei vw auf felgen mont. lies, stehen dort mit drin. weil sie ja für den golf waren.


country ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Otma Golf4 10 06.06.2008 20:53


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:05 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben