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Vergaser fluten,Vollgas! | ![]()
Wechselintervall laut VW ist 180.000km. Bei 120.000km Sichtprüfung. Die ist angeblich auch gemacht worden (habs auch extra im Kaufvertrag festhalten lassen, weil mir 180tkm doch recht viel vorkam) So wie ich da beim Händler getobt hab werd ich bestimmt nichts mehr auf Kulanz bei dem bekommen... :O Haben immerhin auch mehrere Kunden mitbekommen, dass ich doch "leicht ungehalten" der Situation gegenüberstand. |
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da sieht man mal wieder....sonne Gebrauchtwagengarantie kann man sich schenken...aber wenn du die Sichtprüfung extra hast festhalten lassen....wieso berufst du dich dann nicht darauf?weiß nich, ich würd da mehr Theater machen glaub ich! Aber 180000 nen Riemen...naja ne...da steht auch x Jahre...die waren wahrscheinlich längst überschritten.....mein Beileid! |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
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Veni Vidi Vrums | ![]()
Halt, das mit den 6 Monaten ist bei der Gewährleistung wenn ich mich nich vertue. Seit wann ist bei ner Garantie ne Beweispflicht vorhanden. Das wäre mir ganz neu. Lass dich nich von VW abziehen, das versuchen die bei meiner ma auch (aber da haben die gelitten!!!)
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Wieso sollst Du bei der Gebrauchtwagengarantie eine Beweisumkehr durchführen? Wo ist da die Logik?!?!? Da wirst Du von VW aber wirklich verarscht! Ich denke hier würde es sich lohnen am Ball zu bleiben. |
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Vergaser fluten,Vollgas! | ![]()
Ah moment moment... ich glaub da hab ich was falsch erzählt! Richtig wärs gewesen wenn ich gesagt hätte, dass die VW Garantie nur noch eingeschränkt greift, sprich zu 60% beim Material, den Rest zahle ich, in meinem Fall knapp 1000 Euro. Bin ja nicht ganz doof und bin mal zu nem Teilehändler hin und hab mir Preise für Kopfdichtungssatz (also mit Ventilschaftdichtungen), Kopfschrauben (sind Dehnschrauben, sollte man neu machen, wenn Kopf ab) Zahnriemensatz + Spannrolle und den Kopf an sich eingeholt. Preislich lieg ich zwar etwas drunter, aber im großen und ganzen geht die Rechnung doch relativ gut auf. Die AW`s sprich die Arbeitszeit der VW-Vertragswerkstatt wird komplett von VW übernommen und ich habe für die Zeit der Reperatur kostenlos einen Leihwagen (zahle lediglich den Sprit, aber das sollte ja klar sein. Und ich sollte nicht mehr wie 100km pro Tag fahren - auch kein Problem) Von daher macht die Garantie schon irgendwo Sinn, sie soll angeblich dafür sorgen, dass es nicht zum Konflikt zwischen Händler und Kunde kommt, weil die Frage "wer bezahlt den Schaden" nicht aufkommt, da die Versicherung zahlt. Hat in meinem Fall nur nicht so ganz geklappt, weil das ganze eben nach Laufleistung bzw Jahren gestaffelt ist. Und ab 100Tkm zahlt diese Versicherung/Garantie eben nur noch 60%. Das mit der Beweisumkehr bezieht sich auf die Gewährleistung des Verkäufers. Hab da auch eben noch nen passenden link zu gefunden: http://www.br-online.de/bayern3/auto...1195395354.xml Aber Keve hat mich da grad auf ne Wahnsinns Idee gebracht... Hab grad mal mit jemandem Telefoniert, der die Wartungsintervalle nachsehen kann und siehe da: Zahnriemen fällig bei 180Tkm ODER nach 6 Jahren.... Meiner Herren, wir haben soweit ich weiß 05.08 oder täusche ich mich? Laut Fahrzeugschein ist mein PKW 01.99 Sind bei mir 9 Jahre und was sagt uns das? Der Riemen hätte bei der Durchsicht (wenn sie fachmännisch gemacht worden wär, was ich ja immernoch bezweifel) bemängelt worden sein! (da die Karre Checkheftgepflegt ist und kein Eintrag bezüglich Riemenwechsel drin steht) Könnte man das nicht sogar als arglistige Täuschung auslegen??? Also noch habe ich keinen Pfennig dafür bezahlt. Wär nett wenn sich mal jemand äußern könnte, der mir genaueres zur Rechtslage sagen kann |
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