Ich hatte mit meinem Golf IV 1.4 am Anfang des Jahres auch das Problem mit dem Frostschaden. Habe das in einem anderen Thread auf diesem board schon behandelt.
Kulanz gewährt VW offiziell nur, wenn der Wagen weniger als 10 Jahre alt ist und ohne Lücken regelmäßig checkheftgepflegt wurde!
Habe aber auch gehört, dass andere auch noch bei Kfzalter von 10,5 Jahren bedient wurden. Es spielt dabei aber wohl keine Rolle, ob der Wagen bei DEM VW-Händler gewartet wurde. Hauptsache die Kfz-Werkstatt wird von VW anerkannt.
Bei Autos in 2ter Hand stellen die sich vielleicht zusätzlich quer.
Abartig ist hierbei, dass das auf einen Konstruktionsmangel zurückgeht und VW es nicht für nötig hielt, die Kunden nachträglich darüber zu informieren. Die lassen die Schäden auf sich zukommen und verkaufen die Kunden für blöd.
Wenn die beiden o.g. Hauptkriterien erfüllt sind, gibt es bei Frostschaden sogar einen neuen Motor kostenfrei.
Der Händler hat aber viel Aufwand ohne eigenen Nutzen, da jeder Fall bei VW angemeldet werden muss und all die Schreibtischarbeit nur eigene Kosten sind. So auch mein Händler "meines Vertrauens". Nachdem ich da Zoff gemacht habe, wurde mir eröffnet, dass ich ja selbst direkt noch einen Kulanzantrag bei VW stellen kann.
Der Händler sieht sein Soll erledigt, indem er eine Schadensnummer in den PC eintippt und der PC ihm dann mögliche Rabatte anzeigt(hier also bitte 100%). War nicht, also gibts nix.
Ich hatte längst bei der VW-Hotline angerufen und dort telefonisch einen Rabattantrag gestellt. 0800VOLKSWAGEN Die waren freundlich und haben eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen in Aussicht gestellt.
Dieser Antrag ist dann bewilligt worden. Auf den sonstigen Werkstattkosten in dem Zusammenhang, die VW nicht übernehmen wollte, blieb ich dann aber sitzen.
Der Händler ist bei mir unten durch. Ganz ohne Kulanzbereitschaft von VW würde ich mir niemals wieder einen VW kaufen. So werde ich mir das zumindest schwer überlegen. Bei dem Händler aber sicher nicht mehr.