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Gast
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| ![]() Ärger mit dem Gebrauchtwagen - Mängel und Gewährleistung Und zum Thema Fristsetzung zum beheben von Reparaturen: Am besten macht mann so etwas schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Bei eMails benötigt man zumindest eine Lesebestätigung. Allerdings kann man dies beim Empfang von eMails auch ablehnen, so das man keine Lesebestätigung bekommt. Eine eMail kann ja auch mal im SPAM-Ordner landen. Hast Du den Händler auch mal angerufen? Oder schreibst Du nur eMails? Beim Anruf kann man ja auch mal Nachfragen was nun los ist und ist manchmal besser als gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen! |
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