Hallo,
schwierig, da nun Schadensersatzansprüche zu stellen... Bzw das Maß dessen anzusetzen. Denn nun ist schon eine ganze Weile vergangen... Wenn du es über Gericht durchsetzt, dass du den Wagen zurückgeben kannst, dann wirst sicher nicht den kompletten Betrag wiederbekommen. Hast ja das Auto auch genutzt.
Und ob der Händler/Privater es wusste, ist fraglich. Und im Zweifel für den Angeklagten
Ich find sowas voll scheiße, dass einem sowas heute noch passiert
Wo soll das enden...
Mfg
//
Zitat:
Zitat von P4T88 Hat VW nicht ein Zentralregister ?? in dem alle Arbeiten gespeichert werden ?? |
Naja von da hat er doch die Infos