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03.09.2024, 14:28 | - 9 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.04.2009 Golf 4 Ort: Filderstadt Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Also ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, aber ich sehe auf dem Schein auch kein eingetragenes Fahrwerk??? Ein Anhängerkupplung ist eingetragen.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu oli87 für den nützlichen Beitrag: | HoeMoe (03.09.2024) |
03.09.2024, 16:41 | - 10 |
Benutzer Registriert seit: 28.01.2023 Golf 4 Variant 1.9 TDI Ort: Landkreis TF Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Da ist keine Eintragung für nen Gewindefahrwerk vorhanden, muss auch nicht zwangsläufig. Kann sein das der Vorbesitzer diesen Wisch vom Prüfer bekommen hat mit der Eintragung, wo steht, dass diese erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I in selbige übernommen werden muss, sprich bei Umzug, Halterwechsel etc.
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03.09.2024, 16:43 | - 11 | |
Neuer Benutzer Registriert seit: 16.07.2024 Golf 4 Variant 1.9 TDI 74 KW 101 PS Bj 2002 Ort: Gauting Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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| Zitat:
(sorry, danke. Sehe den letzten post jetzt. War net refreshed.. Ok, dann sollte es passen, denn der TÜV Mann prüfte das Gutachten und meinte, dass alles ok ist.) Geändert von Pilzi (03.09.2024 um 16:45 Uhr) | |
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03.09.2024, 16:45 | - 12 |
Benutzer Registriert seit: 28.01.2023 Golf 4 Variant 1.9 TDI Ort: Landkreis TF Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Unwahrscheinlich. Mir fällt spontan kein Gewindefahrwerk mit ABE ein, sondern alle nur mit Teilegutachten. Und das verlangt IMMER eine Abnahme durch einen Sachverständigen.
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03.09.2024, 16:47 | - 13 |
Neuer Benutzer Registriert seit: 16.07.2024 Golf 4 Variant 1.9 TDI 74 KW 101 PS Bj 2002 Ort: Gauting Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Aber, @master u, ich habe nichts dergleichen gesagt bekommen, das ich jetzt, beim Halterwechsel, etwas anmelden muss. Wartet mal, ich fotografiere die TÜV Bescheinigung GWF...
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03.09.2024, 17:01 | - 14 |
Benutzer Registriert seit: 28.01.2023 Golf 4 Variant 1.9 TDI Ort: Landkreis TF Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Naja, ob man das sagt oder nicht...wichtig ist, dass du die notwendige Eintragung (soweit vorhanden) hast und wenn die nicht da ist, dass Teilegutachten um es eintragen zu lassen.
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03.09.2024, 17:07 | - 15 |
Neuer Benutzer Registriert seit: 16.07.2024 Golf 4 Variant 1.9 TDI 74 KW 101 PS Bj 2002 Ort: Gauting Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Vorab: schaut mal, was ich gerade entdeckt habe. Siehe Teilausschnitt der ABE Und dann noch die TÜV Süd Abnahme anbei. Vom Teilegutachen hab ich auch Bilder. Weiss aber net, ob ihr die sehen wollt. Will euch wirklich nicht nerven, meine Lieben... Wenn zeigen, dann sagt bitte Bescheid Geändert von Pilzi (03.09.2024 um 17:10 Uhr) |
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03.09.2024, 17:21 | - 16 |
Neuer Benutzer Registriert seit: 16.07.2024 Golf 4 Variant 1.9 TDI 74 KW 101 PS Bj 2002 Ort: Gauting Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Wenn ich wirklich alles neu eintragen muss, also in den FZS, dann wäre es bitter, also kostenmäßig. Gefühlt unnötig. Hey. Dann kann ich ja gleich noch Spurplatten einbauen. Das macht den Kohl dann ja au nimmer fett bei der Abnahme. Oder bin ich zu naiv? Bei der Tiefe sollte ich aufpassen bei den Reifen, I wois... |
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03.09.2024, 18:17 | - 17 |
Benutzer Registriert seit: 24.01.2015 Golf IV Variant Ort: Chemnitz Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Ich habe bei meiner letzten HU auch meine Federn eintragen lassen und führe das HU Gutachten einfach mit. Liegt in meiner Service Mappe. Du musst jetzt nicht sofort auf die Zulassungsstelle rennen, die Eintragungen können bei der nächsten Gelegenheit gemacht werden.
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03.09.2024, 18:23 | - 18 |
Benutzer Registriert seit: 28.01.2023 Golf 4 Variant 1.9 TDI Ort: Landkreis TF Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Das was du gerade geschickt hast, hättest du bei der Ummeldung des Fahrzeugs vorzeigen müssen und dann wäre es in den Fahrzeugschein einzutragen gewesen. Deine Idee mit den Spurplatten verwirf mal schnell wieder, denn das sind zwei Bauteile die sich gegenseitig beeinflussen und damit wäre eine Neueintragung des Fahrwerk i.V.m. den Platten notwendig. Zumal ja in der Eintragung steht "nur mit originaler Rad-Reifenkombination". Durch Spurplatten verändert man ja sozusagen die Einpresstiefe des Rades (kommt weiter raus) und damit ist da nix mehr original... Wenn du jetzt aber nur mit dem Wisch zur Zulassungsstelle gehst und den vorzeigst, sollte dir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden und du bist auf der sicheren Seite. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu master_u für den nützlichen Beitrag: | kre4k (04.09.2024) |
03.09.2024, 20:05 | - 19 |
Neuer Benutzer Registriert seit: 16.07.2024 Golf 4 Variant 1.9 TDI 74 KW 101 PS Bj 2002 Ort: Gauting Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Danke, @master u. Das, werde ich machen. Hab grad Urlaub u kann, locker zur Zulassung fahren. Aber, ups, meine "original" Spoilerlippe kommt morgen. Oh je. Aber ich glaub, ich wags und fahre damit rum, ohne extra zu TÜV zu fahren. Ich riskier's |
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04.09.2024, 09:03 | - 20 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.04.2009 Golf 4 Ort: Filderstadt Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Genau, dein jetziges Fahrwerk wurde nach §19 als Änderungsabnahme eingetragen. Deshalb musst du auch nicht unverzüglich das ganze in deinen Fahrzeugschein eintragen lassen. Möchtest Du jetzt noch Spurplatten in Kombination mit dem Fahrwerk eintragen lassen, dann wäre das eine Einzelabnahme nach §21. Diese Änderungen müsstest Du dann unverzüglich in deinen Fahrzeugschein eintragen lassen. Was du dir überlegen kannst, wenn du doch noch deine Lippe eintragen lassen möchtest und diese ein Gutachten hat, dass du alle drei Dinge (Lippe, Spurplatten, Fahrwerk) auf einen Rutsch via Einzelabnahme eintragen lässt ;-). |
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