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Alt 02.09.2024, 20:36
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Pilzi
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Standard Eingetragenes Gewindefahrwerk, aber Karre ohne Lippe überreicht bekommen

Hallo Leute.

Als ich meinen 1.9 TDI Variant 2002 mit Gewindefahrwerk und (auf den Verkaufsfoto) inkl. Jubi Lippe kaufte, wollte ich noch neuen TÜV. Er wurde gemacht und das Auto habe ich dann aber komplett ohne Frontspoilerlippe überreicht bekommen.

Wollte eine neue bestellen, gehe zum TÜV SÜD Mann in Starnberg und frage, ob ich die gleiche Lippe ohne Eintragung hinmachen dürfte. Ne, is nicht. Einzelabnahme ist der einzige Weg, meinte er.

Jetzt habe ich mir für kaum Geld einen Nachbau der originalen Lippe bestellt (Diederichs 2213061 auf Autodoc) und will die einfach hinmachen, also ohne nochmal zum TÜV zu fahren. Ob ich die noch abschleife und Silber sprühe überlege ich mir noch...

Meint Ihr, ich komme damit bei den Wachtmeistern durch? Ich weiß nämlich nicht, ob das Fahrwerk mit oder ohne Lippe abgenommen wurde.

Habe schon Unterlagen. Aber bin überhaupt nicht im Tuningthema und kann nicht sagen, ob ich die ranmachen darf.

Mein Auspuff hängt halt schon 11,5 cm überm Boden. Bin daher unsicher, ob ich da jetzt wirklich noch so n "Schneeschieber" ranmachen soll, nur um Probleme mit dem Gesetz zu bekommen.

Habt Ihr Meinungen dazu? (Kann auf Wunsch gerne versuchen mehr Infos zu posten)

Grüße
Pilzi (Marc, aber nennt nennt mich gerne Pilzi)

P. S. Bin zu doof um Fotos anzuhängen. Finde keine Option. Sorry ��



Geändert von Pilzi (02.09.2024 um 20:46 Uhr)
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Alt 02.09.2024, 21:35      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Hi Pilzi,

Grundsätzlich glaube 11 cm Bodenfreiheit zur festen karosserie. Naja unter 11 cm sollte das Teil schon flexibel sein.

Würde ich mit meinem nicht Fachwissen sagen. Oder so, ach kein Plan.

Mfg
Reactive
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Alt 03.09.2024, 07:49      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Zitat:
Zitat von Pilzi Beitrag anzeigen

(...)

P. S. Bin zu doof um Fotos anzuhängen. Finde keine Option. Sorry ��
www.picr.de

Und dann die Links hier rein, dann sind die Bilder passend und ansehnlich.
VW-Mech ist gerade online  

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Alt 03.09.2024, 08:07      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Hi,
Keine Ahnung wie das heute gehandhabt wird, aber ich kenne in dem Zusammenhang immer nur dieses Holzstück mit 7cm höhe. Umgangssprachlich "Das Gesetz", was die Polizei unter Diffusor/Stoßfänger legt.

Davon ab frage ich mich, warum man dir Teile vom Auto demontiert und sie dir scheinbar nicht wieder mit gibt.
G4Fred ist offline  

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Alt 03.09.2024, 09:37      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Das dein Auto die HU bestanden hat, mit eingetragenem Fahrwerk und nicht eingetragener Lippe, kann sein. Die Prüfer können nicht bei jedem Fahrzeug wissen, was Serie ist und was nachgerüstet wurde. Das Thema ist z.B. auch, wenn du an einen normalen Golf 4 die originalen R32 Verspoilerung anbringst. Bei den meisten Prüfern wirst Du die HU bestehen, weil es aussieht, wie wenn dein Fahrzeug von Werk so ausgeliefert wurde. Fakt ist aber, dass du die Teile eintragen musst, um auf der sicheren Seite zu sein.

So wird es auch bei deiner Zubehörlippe sein. Wenn diese ein Telegutachten hat, wirst die eintragen lassen müssen. Selbst wenn sie eine ABE hat, gilt diese meistens nur, wenn das restliche Fahrzeug Serie, also auch nicht tiefergelegt ist. Das müsstest du aber in der ABE nachlesen.

Ob Du damit in einer Kontrolle Probleme bekommst, kann man nicht sagen. Das kommt immer auf den Fokus des Beamten an. Wenn jemand sehr genau kontrolliert, wird er dir die nicht eingetragene Lippe als Mangel auslegen.
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Alt 03.09.2024, 11:59      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Aus welchem Grund sollte es nicht möglich sein, die exakt eingetragene Lippe wieder zu verbauen? Das ist doch absoluter Blödsinn.

Schau doch einfach mal in den Fahrzeugschein??

Ansonsten würde ich die originale wieder ran machen und Abfahrt. Da fragt doch kein Mensch nach.
x_plain ist offline  

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Alt 03.09.2024, 13:35      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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@G4Fred:
Wegen "Davon ab frage ich mich, warum man dir Teile vom Auto demontiert und sie dir scheinbar nicht wieder mit gibt."
Bin selber schuld: Weil es mir es erst Monate später aufgefallen ist. Also dass diese Lippe beim VK-Foto mit abgebildet war. Weil die schwarz war und ich vor meiner Golf 4 Verrücktheit einfach kein Auge dafür hatte, ist es mir einfach nicht aufgefallen.
Jetzt ist der Verkäufer nimmer erreichbar. Evtl. anderes Handy. Will Ihm nix unterstellen
Pilzi ist offline  

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Alt 03.09.2024, 13:54      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Pilzi
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Zitat:
Zitat von x_plain Beitrag anzeigen
Aus welchem Grund sollte es nicht möglich sein, die exakt eingetragene Lippe wieder zu verbauen? Das ist doch absoluter Blödsinn.

Schau doch einfach mal in den Fahrzeugschein??

Ansonsten würde ich die originale wieder ran machen und Abfahrt. Da fragt doch kein Mensch nach.
Ich sehe auf der unteren Stelle des FZS nur Zahlen und Buchstaben, die mir nix sagen.
Kann jemand das lesen und verstehen? (Vor allem auf den Einwand oben bezogen)

Folgende Frage steht auch noch im Raum: Kann es nicht sein, dass die Originallippe weggemacht wurde bei der Abnahme des GWFs?
(melde mich später nochmal auf die anderen Posts!)
Angehängte Grafiken
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Geändert von Pilzi (03.09.2024 um 15:18 Uhr)
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Alt 03.09.2024, 14:28      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Also ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, aber ich sehe auf dem Schein auch kein eingetragenes Fahrwerk??? Ein Anhängerkupplung ist eingetragen.
oli87 ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu oli87 für den nützlichen Beitrag:
HoeMoe (03.09.2024)
Alt 03.09.2024, 16:41      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Da ist keine Eintragung für nen Gewindefahrwerk vorhanden, muss auch nicht zwangsläufig. Kann sein das der Vorbesitzer diesen Wisch vom Prüfer bekommen hat mit der Eintragung, wo steht, dass diese erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I in selbige übernommen werden muss, sprich bei Umzug, Halterwechsel etc.
master_u ist offline  

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Alt 03.09.2024, 16:43      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von oli87 Beitrag anzeigen
Also ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, aber ich sehe auf dem Schein auch kein eingetragenes Fahrwerk??? Ein Anhängerkupplung ist eingetragen.
Kann es sein, dass es mit einem TÜV Gutachten, dass ich hier habe, getan ist und ggf nichts eingetragen werden musste?

(sorry, danke. Sehe den letzten post jetzt. War net refreshed.. Ok, dann sollte es passen, denn der TÜV Mann prüfte das Gutachten und meinte, dass alles ok ist.)

Geändert von Pilzi (03.09.2024 um 16:45 Uhr)
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Alt 03.09.2024, 16:45      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
master_u
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Unwahrscheinlich. Mir fällt spontan kein Gewindefahrwerk mit ABE ein, sondern alle nur mit Teilegutachten. Und das verlangt IMMER eine Abnahme durch einen Sachverständigen.
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Alt 03.09.2024, 16:47      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Aber, @master u, ich habe nichts dergleichen gesagt bekommen, das ich jetzt, beim Halterwechsel, etwas anmelden muss. Wartet mal, ich fotografiere die TÜV Bescheinigung GWF...
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Alt 03.09.2024, 17:01      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
master_u
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Naja, ob man das sagt oder nicht...wichtig ist, dass du die notwendige Eintragung (soweit vorhanden) hast und wenn die nicht da ist, dass Teilegutachten um es eintragen zu lassen.
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Alt 03.09.2024, 17:07      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Vorab: schaut mal, was ich gerade entdeckt habe. Siehe Teilausschnitt der ABE

Und dann noch die TÜV Süd Abnahme anbei.

Vom Teilegutachen hab ich auch Bilder. Weiss aber net, ob ihr die sehen wollt. Will euch wirklich nicht nerven, meine Lieben... Wenn zeigen, dann sagt bitte Bescheid
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Geändert von Pilzi (03.09.2024 um 17:10 Uhr)
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Alt 03.09.2024, 17:21      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn ich wirklich alles neu eintragen muss, also in den FZS, dann wäre es bitter, also kostenmäßig. Gefühlt unnötig.
Hey. Dann kann ich ja gleich noch Spurplatten einbauen. Das macht den Kohl dann ja au nimmer fett bei der Abnahme. Oder bin ich zu naiv? Bei der Tiefe sollte ich aufpassen bei den Reifen, I wois...
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Alt 03.09.2024, 18:17      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Ich habe bei meiner letzten HU auch meine Federn eintragen lassen und führe das HU Gutachten einfach mit. Liegt in meiner Service Mappe. Du musst jetzt nicht sofort auf die Zulassungsstelle rennen, die Eintragungen können bei der nächsten Gelegenheit gemacht werden.
G4Fred ist offline  

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Alt 03.09.2024, 18:23      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Das was du gerade geschickt hast, hättest du bei der Ummeldung des Fahrzeugs vorzeigen müssen und dann wäre es in den Fahrzeugschein einzutragen gewesen. Deine Idee mit den Spurplatten verwirf mal schnell wieder, denn das sind zwei Bauteile die sich gegenseitig beeinflussen und damit wäre eine Neueintragung des Fahrwerk i.V.m. den Platten notwendig. Zumal ja in der Eintragung steht "nur mit originaler Rad-Reifenkombination". Durch Spurplatten verändert man ja sozusagen die Einpresstiefe des Rades (kommt weiter raus) und damit ist da nix mehr original...

Wenn du jetzt aber nur mit dem Wisch zur Zulassungsstelle gehst und den vorzeigst, sollte dir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden und du bist auf der sicheren Seite.
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kre4k (04.09.2024)
Alt 03.09.2024, 20:05      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Danke, @master u. Das, werde ich machen. Hab grad Urlaub u kann, locker zur Zulassung fahren.

Aber, ups, meine "original" Spoilerlippe kommt morgen. Oh je. Aber ich glaub, ich wags und fahre damit rum, ohne extra zu TÜV zu fahren. Ich riskier's
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Alt 04.09.2024, 09:03      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Genau, dein jetziges Fahrwerk wurde nach §19 als Änderungsabnahme eingetragen. Deshalb musst du auch nicht unverzüglich das ganze in deinen Fahrzeugschein eintragen lassen. Möchtest Du jetzt noch Spurplatten in Kombination mit dem Fahrwerk eintragen lassen, dann wäre das eine Einzelabnahme nach §21. Diese Änderungen müsstest Du dann unverzüglich in deinen Fahrzeugschein eintragen lassen.

Was du dir überlegen kannst, wenn du doch noch deine Lippe eintragen lassen möchtest und diese ein Gutachten hat, dass du alle drei Dinge (Lippe, Spurplatten, Fahrwerk) auf einen Rutsch via Einzelabnahme eintragen lässt ;-).


oli87 ist offline  

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