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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 26.09.2009 VW Golf 4 1.8T Jubi Ort: Zwickau Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Es gibt sehr wohl noch Ossis und Wessis, nicht alle sind bereit zu akzeptieren, dass sie jetzt mit "den anderen" gleichgestellt sind. Solang die Menschen noch über Ossi/Wessiwitze lachen können, wirds solche Kontroversen immer geben. In ein paar Generationen siehts vll anders aus... so genug Off-Topic Zum Thema: solang man nicht weiß was kaputt war, kann man die da nicht wirklich weiter helfen. | |
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so gibt mal wieder was neues^^ die alte war bei einem teuren VW autohaus und die haben das motorsteuergerät erneuert ![]() ich soll die rechnung bekommen und post vom anwalt man man man :/ |
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Wie kommen se jetzt eigentlich aufs Motorsteuergerät, eigentlich tauscht man sowas ja nicht mal ebend,oder.. ![]() |
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Das denke ich mir auch ich weiß garnicht was die von mir überhaupt will ey :/
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ja was die wohl angeblich ihrem anwalt da erz hat-.- echt link sowas |
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nich das denen danach nochwas anderes einfällt, ich hoffe,du kommst da bald mal "heile" raus aus der Sache..! |
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Laut EU-Recht ist beim Privatverkauf von Fahrzeugen 14 Tage Gewährleistung zu geben. Dies kann ausschließlich ausgeschlossen werden, wenn das Fahrzeug als defekt verkauft wird. Ein Ausschluß der Garantie im Kaufvertrag berührt das Gewährleistungsrecht nicht. Das heißt, daß der Verkäufer für die Kosten aufkommen muß, egal, ob er von den Mängeln wußte oder nicht.
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das hör ich aber zum ersten mal :/ auch wenn im kaufvertrag rücknahme ausgeschlossen ist? is ja ne scheiße denn kann das ja jeder machen ey |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.04.2009 Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Das sind dann juristische Spitzfindigkeiten. Aber so eindeutig ist der Fall eben nicht. Das EU-Recht mit den 14 Tagen Gewährleistung dient ja dem Schutz der Käufer. Wobei 14 Tage in Wahrheit eh wenig sind. Jedenfalls würde ich mich mit einem Anwalt beraten. Bist Du rechtschutzversichert?
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Erfahrener Benutzer | ![]()
An Deiner stelle würde ich flott kontakt mit meinem rechtsanwalt aufnehmen um die Sache im keim zu ersticken bevor da noch irgendwas kommt!Zum anderen gibst du deinem rechtsanwalt so auch die Chance die Sache von vorn herein zu beurteilen um dich darauf vor zu bereiten was auf dich zu kommen könnte bzw. was nicht passieren kann! Gewissheit ist ja genau das was du jetzt gebrauchen kannst,bevor du dich noch weiter verrückt machst! Gruß |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Das Motorsteuergerät ist in den seltensten Fällen kaputt, das wird nur ausgewechselt wenn man in der Werkstatt zu dämlich und zu Faul ist zum suchen. Bei mir war der Geber fürs E-Gas kaputt und sollte erstmal 1200 Euro fürn neues Motorsteuergerät liegen aber zum Glück hat man selbst etwas Ahnung als Frau ist man da hilflos ausgeliefert und wer sowas zu VW geht dem ist eh nicht mehr zu Helfen. Post wirst du allerhand bekommen ich hab vor über einem Jahr so einen ähnlichen Fall ich bekomm bis heute noch post und vorladungen obwohl ich nichts dafür konnte aber die gegnerische partei legt immer wieder nach ... schnell im keim ersticken ist nicht. Am besten du bringst erstmal in erfahrung was im kaufvertrag drinne steht und was mit dem auto vielleicht genauer war. Da das MSG allerdings kein verschleißteil ist zumindest nicht als solches wird sie damit nicht durchkommen. eine arglistige täuschung muss dir erstmal nachgewiesen werden. Das prinzip das du solange unschuldig bist bis dir die schuld bewiesen ist gibts in deutschland nicht und gabs nie!!! Das wird sich auf alle fälle erstmal etwas hinziehen aber mit einem gang zu deinem anwalt/rechtsschutz bist du erstmal gut beraten EDIT: bis zum freispruch vergehen ein paar kosten die du hast und zahlen musst die du dann letztlich auch wieder einklagen darfst. selbst das einklagen der kohle dauert so ~2 jahre (eigene erfahrung!!) | |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
mal lustiges beispiel: ich kauf nen auto bei dir was fährt. im kaufvertrag steht gekauft wie gesehen usw. ich fahr mit dem auto nen crossrennen im 1. gang immer vollgas und am nächsten tag sag ich d motor ist explodiert. dann kann ich ja uach nicht sagen du bist schuld das das auto kaputt ist, dafür kannst doch du nichts wenn sich die elektronik verarbschiedet.... |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 06.03.2011 Golf IV TDI Ort: NRW Verbrauch: 4,6l Motor: 1.9 ALH 66KW/90PS 10/97 -
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Und wie kommt die überhaupt darauf einfach was an dem Auto austauschen zu lassen und Dir dann die Rechnung zu schicken!? Muhahahahaha Es ist hier in D nun mal so, das wenn man was mit Vertrag gekauft hat und anschließend merkt, das da ANGEBLICH was nicht stimmt, klagen muß, wenn der Vertragspartner (in dem Fall DU) sich nicht davon annehmen will! Dann muß man zum Anwalt und da müssen dann gewisse gesetzliche Fristen und möglichkeiten für Dich zur Nachbesserung gegeben werden! (Die Du natürlich ablehnst, da Du Dir ja keiner Schuld bewusst bist ![]() Da könnte ja theoretisch jeder kommen und sagen gefällt mir nicht und ich kaufe mir das neu und Du zahlst ![]() | |
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ehemaliger Admin Registriert seit: 21.08.2007 2015er T5 140PS TDI /// 2.0 New Beetle AQY Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
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ich würde eher selber nen anwalt kontaktieren und mich über meine rechte und pflichten informieren. Falls das hier schon steht: SORRY...Hab nicht alles gelesen. Als ich mein Motorrad verkauft habe,ist dem Käufer am nächsten Tag die Kupplung verreckt...Er hat mir auch mit dem Anwalt gedroht,wenn ich nicht einen Teil der Rechnung zahle. Ich habe nicht gezahlt und nie wieder etwas von ihm gehört... |
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