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ich würde mir da gar nicht so einen kopf drum machen du hast alles im besten gewissen angegeben und fertig
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Ganz genau. Und nen Anwalt brauch man auch nicht zwingend. In Deutschland entscheidet immer noch ein Richter und nicht der Anwalt der Gegenseite.
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Recht oder nicht wenn man verklagt wird ist das nicht lustig und nicht billig. Selbst wenns für einen gut ausgeht muss man nachher seine Unkosten einklagen und die können recht hoch sein je nachdem ob man eine Rechtsschutz hat oder nicht, einen Anwalt würde ich einschalten um sowas frühzeitig im Keim zu ersticken. Bis du die Kohle wieder siehst ziehen ungelogen Jahre ins Land. Wie gesagt ich erleb die Sch**** grade selbst, letztes Jahr alles haltlos zusammengebrochen und bis heute kein Abschlussvermerk in dem Aktenzeichen. Bis ich meine Kohle wieder sehe werden lt. Anwalt noch ein zwei Jahre ins Land ziehen. Fakt ist: Wenn dir einer richtig ans Bein pinkeln will ist das garnicht lustig selbst wenns letztlich zu deinen gunsten aus geht aber bis dahin hast du scherereien. Und weils gesagt wurde: selbst wenn ich ein reines Gewissen habe so kotzt es einen doch unheimlich an sowas als hätte man keine anderen Probleme! Ganz unabhängig davon wurde mir mal gesagt das in so einem Streitfalle (wer recht hat hin oder her) das Auto erstmal so belassen werden muss. Mit einer Reperatur werden evtl. beweisstücke zerstört und dann ist eh alles hinfällig. Man weiß ja nicht wie etwas kaputt ging aber das teil in der hand zu halten was kaputt ging kann schon helfen da könntest du dich in deinem falle auf das motorsteuergerät berufen was ggf. auch untersucht werden kann. vw hat das ding sicherlich entsorgt oder weiterverscherbelt oder weiß der teufel jedenfalls ist das ding weg jetzt soll sich mal irgendeiner auf das ding berufen ... ob gut oder schlecht weiß ich jetzt nicht aber wenn ich mich im recht fühlen würde (was ich nicht könnte da ich mit den meisten meinungen hier mitgehe) dann würde ich das auto nicht instandsetzen lassen sondern stehen lassen und ggf. einen sachverständigen untersuchen lassen ob die gegegeben mängel a) schon vorher da waren oder sogar b) eine werkstatt das schonmal beanstandet hat und als reperaturempfehlung ausgesprochen hat ... denn dann hätte man eine minimale Chance ... |
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desweiteren solltet ihr meinen beitrag richtig lesen.ich habe geschrieben "einen gewissen umfang an garantie geben ".d.h im klartext das er nicht den umfang einer "händels etc" geben muss als privatverkäufer.desweiten ist dabei wichtig was er in seinem kaufvertrag geschrieben hat bezüglich der gewährleistung. ach und zu deinen links.. BGB oder einfach mal googlen .. gruß | |
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".der umfang von dieser kann im kaufvertrag eindeutig geregelt werden.und genau deshalb habe ich auch geschrieben "desweiten ist dabei wichtig was er in seinem kaufvertrag geschrieben hat bezüglich der gewährleistung." ein bsp link dazu wäre dieser Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln? ist zwar eher auf onlinkeautionshäuser wie ebay bezogen aber im prinzip das gleiche | |
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![]() Ich verkaufe aber alledings auch keine Autos, wo die Schweller mit Bauschaum gepimpt worden sind ![]() | |
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wenn du liest was ich schreibe und worauf ich mich beziehe kann man nicht wirklich meine aussage widerlegen da ich letztendlich das gleiche schreibe wie alle anderen hier.das man nicht unantastbar ist bei einem verkauf.beispiel wurde auch gebracht "arglistige täuschung" .. und desweiten hab ich dabei die vertragbedienungen angesprochen welche geregelt sein müssen und damit den umfang der gewährleistung beschreiben bzw diese ausschließen.d.h im klartext wenn dies nicht explizit im vertrag geregelt ist hat man einen gewährleistungsanspruch oder warum schreibt man beim privatverkauf ausdrücklich "keine gewährleistung oder haftung" rein ?
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
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wo wir grad beim thema sind, war wegen meinem auto auch bereits beim anwalt gewesen folglich: Der Händler/Verkäufer ist zu Gewährleistung verpflichtet, es sei denn, dies wurde beim Verkauf ausdrücklich ausgeschlossen (es sei denn der Verkäufer hat es arglistig verschwiegen oder sich grob fahrlässig nicht darüber informiert (o.ä.), wenns bsp ein Kfz-Meister ist, der ein Fehlerauslesegerät hat und das Auto einfach so weiter gegeben hat, OBWOHL er die Fähigkeiten oder Möglichkeiten besessen hat, das Auto genauer unter die Lupe zu nehmen - so hab ichs verstanden) Desweiteren: wenn Mängel am Fahrzeug bestanden und der Käufer sie dann selbst hat beseitigen lassen, so verfällt der Anspruch auf Gewährleistung in diesem Fall. So war's bei mir, das hat mir der Anwalt gesagt. | ||
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| ![]() Richtig, die Gewährleistung (ungleich Garantie) hat er nicht ausgeschlossen, deswegen kann der Käufer die Begleichung der Reparaturkosten geltend machen, wenn er einen geschickten Anwalt hat.
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evtl. will auch sie dich bescheissen und nur noch ein wenig kohle rausschlagen ![]() |
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naja, man darf nicht vergessen, dass es aber auch ein unterschied macht, ob man ein händler ist oder ein privatmann. da ich keine rechtsberatung geben darf, hier mal ein link, der das problem etwas verständlicher machen sollte. ![]() Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln? @blackgolfi: naja, das problem ist, dass garantie und gewährleistung zwei paar verschiedene schuhe sind. fakt ist, das auto lief, als sie die probefahrt gemacht hat. was einen tag später ist, kannst weder du noch sie beeinflussen. wenn er dann nich anspringt, ist es in erster linie ihr problem, da zu dem zeitpunkt der kaufverhandlungen das auto lief. ich an deiner stelle würde nochmals versuchen, mit ihr zu reden, ansonsten lass sie zum anwalt gehen, wenn sie sich danach besser fühlt. ob sie damit wirklich durch kommt, ist eher fraglich. Geändert von Tante Yvi (26.07.2011 um 14:16 Uhr) |
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