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Selbst ein Gewährleistungsausschluß ist nicht immer gültig: Der Autokauf von Privat an Privat - Rechtsanwalt Wien - Wagner Helga Mag Dr |
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sorry wenn ich mich jetzt noch mal einmisch, aber ganz ehrlich, bevor hier nochmehr 10 verschiedene auslegungen von garantie und gewährleistung auftauchen, würd ich an stelle des frederstellers doch eher ne anwaltliche beratung in anspruch nehmen. ^^ und selbst wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, es gibt genug möglichkeiten, ne rechtliche beratung zu bekommen, entweder übern adac (wenn man mitglied ist), manche kfz-versicherer bieten sowas an und selbst anwälte beraten einen schon für 50,00 EUR ^^
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Naa ihr. So gestern kam die Post. Ich soll 271€ zahlen für ne Zylinderkopfdichtung und ZÜndanlage und 46€ für ihren anwalt. |
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habe ich schon erledigt aber bevor schon das anwaltschreiben kam.
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ich zitiere mal ein wenig aus dem schreiben: Ich habe unter zeugen gesagt, dass das fahrzeug keine mängel aufweise.Meine mandantin und dessen vater haben sie dann auf einen ölfleck hingewiesen,der sich unter dem pkw befand,hierauf haben sie geantwortet,der ölfleck müsse von einem anderen auto stammen(Was auch der wahrheit entspricht,mein schwiegervaters bmw leckte ziemlich doll), dieses fahrzeug verliere keinerlei öl.Diese aussage stellt im rechtssinne eine zugesicherte eigenschaft dar,für die sie in haftung zu treten haben,auch wenn ein haftungsausschluss vereinbart sein sollte.Bereits kurze zeit nach dem erwerb musste meine mantantin feststellen,dass das fahrzeug STARK mit öl leckte.Ferner sprang der pkw bereits 2 tage nach vertragsschluss nichgt mehr an.Meine mandantin hat das fahrzeug sodann in ein vw haus gebracht,wobei die zündanlage geprüft und instandgesetzt sowie die zylinderkopfdeckeldichtung ersetzt wurd.In einem mit meiner mandantin geführten telefonat haben sie erklärt, diesen betrag nicht zahlen zu wollen. ( Wir haben nicht telefoniert und sie hat auch nicht gesagt das der wagen in der werkstatt ist.) So das war es großenteils.Steht zwar noch bis 31 august zahlen sonst gerict und so. |
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Wenn du im ADAC bist, lass dich beraten. Ansonsten geh zu einem Anwalt deines Vertrauens. -> anwaltssuche.de Dass ihr telefoniert habt oder nicht, dafür müsste es ja Nachweise geben. Stichwort Einzelverbindungsnachweis. Geändert von kiter (19.08.2011 um 13:54 Uhr) |
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wir hatten keine telefonate geführt nur sms. Und da stand nur von wegen arglistischer täuschung und wagen zurück und geld wieder mehr nicht |
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271 Euro für zündanlage und kopfdichtung in einem Vw Autohaus? Das find ich schon etwas wenig.
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Schritt 1: SMS kann man auch nachweißen ![]() Schritt 2: ab zum anwalt (vielleich sofort einen für vertragsrecht ![]() ganze sache schildern! Schritt 3: Auf keinerlei Vorderungen eingehen bevor du nich den Rat eines Anwaltes hast der dir das nahe legt und auch auf sonstige anschreiben, telefonate und so weiter nur noch mit (als Beispiel) "Zur Kenntniss genommen und zur weiteren Prüfung an meinen Alnwalt xy (name u. Anschrift deines Anwaltes einsetzten) weitergeleitet. Und wenn du das gemacht hast zurück lehnen und abwarten was daraus wird! Wird gut für dich ausgehen! Aber sieh echt zu das du nen Anwalt bekommst der dir hilft dabei!!! Achja für den fall, dass du vielleicht doch wusstest das was an dem Auto war spar dir die Schritte 1-3 und nimm die Karre zurück! ![]() |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Wenn du denen das mit den SMS erzählst, was der Sache inhaltlich eigentlich garnicht dienlich ist ist dein Handy beschlagnahmt und mit diesem gleich dein Laptop/Rechner mit. Es macht garkeinen Sinn, aber bei mir war es auch so. Bei sowas wird auf Nummer sicher gegangen, du hättest ja auf dem Rechner mal wen schreiben können "Die frau XY verarsch ich, der verkauf ich meine bastelbude". ADAC, Rechtsschutz usw. seis drum, sucht dir ein Anwalt, sagt der dir das alles gut ist würde ich mich da gänzlich raushalten und auch zu keinerlei vernehmung auf revieren auflaufen. Das ganze wird dann dauern bis es sich im Sande verläuft und du viiiiel später wenn du das schon fast vergessen hast ein brief bekommst wo drin steht "... wurde eingestellt..." |
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Alltagswagenfahrer ;) | ![]()
Zu einer Vernehmung aufs Revier muss er so oder so nich da es sich hier um keine Straftat handelt außer die Kuh zeigt ihn an wegen Betrugs aber scheint ja bis jetzt nicht der Fall zu sein also sind wir hier im Bereicb Privatrecht und da wird dann nur vor Gericht ne Aussage gemacht und nicht bei der Polizei ![]() |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Kommt drauf an wie weit das aufgezogen wird, aber zum ansetzen eines gerichtstermins wirds eh nicht reichen. | |
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Alltagswagenfahrer ;) | ![]()
Was hab ich denn gesagt??? Nur bei einer Anzeige wegen betrug wird er vorgeladen ---> Strafrecht. Nachdem was er hier jetzt so schreibt hab ich aber noch keine Anzeige wegen Betrugs raus gelesen und wahrscheinlich weil die Tussi und ihr Anwalt genau wissen das sie damit wohl nicht durch kommen. Und damit befinden wir uns im Privatrecht. Und da muss er bei der Polizei keine Aussage machen weil diese nämlich mit dem Privatrecht nicht viel am Hut haben. Weil unsere Exekutive nämlich für die Strafverfolgung zuständig sind ---> Strafrecht Korrigiert mich wenn ich mich Irre aber so habe ich das glaub ich mal gelernt. |
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