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Alt 26.07.2011, 14:19      Direktlink zum Beitrag - 81 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Oliver Beitrag anzeigen
Richtig, die Gewährleistung (ungleich Garantie) hat er nicht ausgeschlossen, deswegen kann der Käufer die Begleichung der Reparaturkosten geltend machen, wenn er einen geschickten Anwalt hat.
Nein.
Der Verkäufer kann/muss das Auto zurücknehmen oder aber er muss für den Mangel aufkommen, nachbessern.

Mir wurde vom Anwalt gesagt, wenn ich den Mangel selbst behebe, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Händler bzw Verkäufer.

Aaaallerdings ... ich weiß jetzt nicht, wie lange der Autokauf her ist - haben nicht Käufer und Verkäufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht? Mir kam grad der Gedanke, wenn er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat und jetzt bis zu einem Jahr nach dem Verkauf IMMER NOCH Reparaturen am Auto notwendig werden ... uff


Chrisssi ist offline  

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Alt 26.07.2011, 14:21      Direktlink zum Beitrag - 82 Zum Anfang der Seite springen
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Selbst ein Gewährleistungsausschluß ist nicht immer gültig:

Der Autokauf von Privat an Privat - Rechtsanwalt Wien - Wagner Helga Mag Dr
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Alt 26.07.2011, 14:27      Direktlink zum Beitrag - 83 Zum Anfang der Seite springen
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sorry wenn ich mich jetzt noch mal einmisch, aber ganz ehrlich, bevor hier nochmehr 10 verschiedene auslegungen von garantie und gewährleistung auftauchen, würd ich an stelle des frederstellers doch eher ne anwaltliche beratung in anspruch nehmen. ^^ und selbst wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, es gibt genug möglichkeiten, ne rechtliche beratung zu bekommen, entweder übern adac (wenn man mitglied ist), manche kfz-versicherer bieten sowas an und selbst anwälte beraten einen schon für 50,00 EUR ^^
Tante Yvi ist offline  

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Alt 26.07.2011, 14:27      Direktlink zum Beitrag - 84 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Oliver Beitrag anzeigen
Selbst ein Gewährleistungsausschluß ist nicht immer gültig:

Der Autokauf von Privat an Privat - Rechtsanwalt Wien - Wagner Helga Mag Dr
das ist Österreich ...
Chrisssi ist offline  

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Alt 26.07.2011, 16:56      Direktlink zum Beitrag - 85 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Chrisssi Beitrag anzeigen
Desweiteren: wenn Mängel am Fahrzeug bestanden und der Käufer sie dann selbst hat beseitigen lassen, so verfällt der Anspruch auf Gewährleistung in diesem Fall.

So war's bei mir, das hat mir der Anwalt gesagt.
Was habe ICH geschrieben? DAS meinte ich in meinem Post
nur_zum_labern ist offline  

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Alt 19.08.2011, 12:32      Direktlink zum Beitrag - 86 Zum Anfang der Seite springen
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Naa ihr.

So gestern kam die Post.


Ich soll 271€ zahlen für ne Zylinderkopfdichtung und ZÜndanlage und 46€ für ihren anwalt.
BlackGolfi ist offline  

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Alt 19.08.2011, 12:45      Direktlink zum Beitrag - 87 Zum Anfang der Seite springen
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SO und jetz fragst du sie ob sie noch alle Latten am Zaun hat...und textest ihr ein paar Zeilen aus dem 5 Seiter den du hier eröffnet hast.
 

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Alt 19.08.2011, 12:47      Direktlink zum Beitrag - 88 Zum Anfang der Seite springen
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habe ich schon erledigt aber bevor schon das anwaltschreiben kam.
BlackGolfi ist offline  

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Alt 19.08.2011, 12:48      Direktlink zum Beitrag - 89 Zum Anfang der Seite springen
RESISTANCE
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geh zum anwalt...ist das beste was du machen kannst. lieber mal 50€ für ne beratung zahlen. dann weisst du wenigstens woran du bist!
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Alt 19.08.2011, 13:00      Direktlink zum Beitrag - 90 Zum Anfang der Seite springen
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ich zitiere mal ein wenig aus dem schreiben:

Ich habe unter zeugen gesagt, dass das fahrzeug keine mängel aufweise.Meine

mandantin und dessen vater haben sie dann auf einen ölfleck hingewiesen,der sich unter

dem pkw befand,hierauf haben sie geantwortet,der ölfleck müsse von einem anderen

auto stammen(Was auch der wahrheit entspricht,mein schwiegervaters bmw leckte

ziemlich doll), dieses fahrzeug verliere keinerlei öl.Diese aussage stellt im rechtssinne

eine zugesicherte eigenschaft dar,für die sie in haftung zu treten haben,auch wenn ein

haftungsausschluss vereinbart sein sollte.Bereits kurze zeit nach dem erwerb musste

meine mantantin feststellen,dass das fahrzeug STARK mit öl leckte.Ferner sprang der

pkw bereits 2 tage nach vertragsschluss nichgt mehr an.Meine mandantin hat das

fahrzeug sodann in ein vw haus gebracht,wobei die zündanlage geprüft und

instandgesetzt sowie die zylinderkopfdeckeldichtung ersetzt wurd.In einem mit meiner

mandantin geführten telefonat haben sie erklärt, diesen betrag nicht zahlen zu wollen.



( Wir haben nicht telefoniert und sie hat auch nicht gesagt das der wagen in der werkstatt ist.)


So das war es großenteils.Steht zwar noch bis 31 august zahlen sonst gerict und so.
BlackGolfi ist offline  

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Alt 19.08.2011, 13:51      Direktlink zum Beitrag - 91 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du im ADAC bist, lass dich beraten.

Ansonsten geh zu einem Anwalt deines Vertrauens. -> anwaltssuche.de

Dass ihr telefoniert habt oder nicht, dafür müsste es ja Nachweise geben. Stichwort Einzelverbindungsnachweis.

Geändert von kiter (19.08.2011 um 13:54 Uhr)
kiter ist offline  

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Alt 19.08.2011, 14:09      Direktlink zum Beitrag - 92 Zum Anfang der Seite springen
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wir hatten keine telefonate geführt nur sms.

Und da stand nur von wegen arglistischer täuschung und wagen zurück und geld wieder mehr nicht
BlackGolfi ist offline  

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Alt 19.08.2011, 15:14      Direktlink zum Beitrag - 93 Zum Anfang der Seite springen
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271 Euro für zündanlage und kopfdichtung in einem Vw Autohaus? Das find ich schon etwas wenig.
syncro ist offline  

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Alt 19.08.2011, 15:23      Direktlink zum Beitrag - 94 Zum Anfang der Seite springen
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D-N-P eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von D-N-P: $m40$
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Schritt 1: SMS kann man auch nachweißen also ja nix löschen davon!
Schritt 2: ab zum anwalt (vielleich sofort einen für vertragsrecht ) und dem die
ganze sache schildern!
Schritt 3: Auf keinerlei Vorderungen eingehen bevor du nich den Rat eines Anwaltes
hast der dir das nahe legt und auch auf sonstige anschreiben, telefonate
und so weiter nur noch mit (als Beispiel) "Zur Kenntniss genommen und zur
weiteren Prüfung an meinen Alnwalt xy (name u. Anschrift deines Anwaltes
einsetzten) weitergeleitet.

Und wenn du das gemacht hast zurück lehnen und abwarten was daraus wird!
Wird gut für dich ausgehen! Aber sieh echt zu das du nen Anwalt bekommst der dir hilft dabei!!!

Achja für den fall, dass du vielleicht doch wusstest das was an dem Auto war spar dir die Schritte 1-3 und nimm die Karre zurück! (wobei ich dir glaube das du es nicht wusstest)
D-N-P ist offline  

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Alt 19.08.2011, 22:03      Direktlink zum Beitrag - 95 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du denen das mit den SMS erzählst, was der Sache inhaltlich eigentlich garnicht dienlich ist ist dein Handy beschlagnahmt und mit diesem gleich dein Laptop/Rechner mit. Es macht garkeinen Sinn, aber bei mir war es auch so. Bei sowas wird auf Nummer sicher gegangen, du hättest ja auf dem Rechner mal wen schreiben können "Die frau XY verarsch ich, der verkauf ich meine bastelbude".

ADAC, Rechtsschutz usw. seis drum, sucht dir ein Anwalt, sagt der dir das alles gut ist würde ich mich da gänzlich raushalten und auch zu keinerlei vernehmung auf revieren auflaufen. Das ganze wird dann dauern bis es sich im Sande verläuft und du viiiiel später wenn du das schon fast vergessen hast ein brief bekommst wo drin steht "... wurde eingestellt..."
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Alt 19.08.2011, 22:41      Direktlink zum Beitrag - 96 Zum Anfang der Seite springen
Nuke6110
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Zu einer Vernehmung aufs Revier muss er so oder so nich da es sich hier um keine Straftat handelt außer die Kuh zeigt ihn an wegen Betrugs aber scheint ja bis jetzt nicht der Fall zu sein also sind wir hier im Bereicb Privatrecht und da wird dann nur vor Gericht ne Aussage gemacht und nicht bei der Polizei
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Alt 19.08.2011, 22:45      Direktlink zum Beitrag - 97 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Nuke6110 Beitrag anzeigen
und da wird dann nur vor Gericht ne Aussage gemacht und nicht bei der Polizei
Nö du wirst (anzeige vorraus gesetzt, und die scheints ja schon drauf anzulegen) erstmal aufs revier eingeladen zu einem plauderstündchen bei kaffee und kuchen. Da muss man nicht hin, muss sich auch nicht äußern. Dann lädt einen der Staatsanwalt persönlich ein wenn er interesse hat und dann muss man dahin.
Kommt drauf an wie weit das aufgezogen wird, aber zum ansetzen eines gerichtstermins wirds eh nicht reichen.
NoNickFound ist offline  

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Alt 19.08.2011, 23:11      Direktlink zum Beitrag - 98 Zum Anfang der Seite springen
Nuke6110
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Was hab ich denn gesagt??? Nur bei einer Anzeige wegen betrug wird er vorgeladen ---> Strafrecht.
Nachdem was er hier jetzt so schreibt hab ich aber noch keine Anzeige wegen Betrugs raus gelesen und wahrscheinlich weil die Tussi und ihr Anwalt genau wissen das sie damit wohl nicht durch kommen.

Und damit befinden wir uns im Privatrecht. Und da muss er bei der Polizei keine Aussage machen weil diese nämlich mit dem Privatrecht nicht viel am Hut haben. Weil unsere Exekutive nämlich für die Strafverfolgung zuständig sind ---> Strafrecht

Korrigiert mich wenn ich mich Irre aber so habe ich das glaub ich mal gelernt.
Nuke6110 ist offline  

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Alt 20.08.2011, 09:38      Direktlink zum Beitrag - 99 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Nuke6110 Beitrag anzeigen
Was hab ich denn gesagt??? Nur bei einer Anzeige wegen betrug wird er vorgeladen ---> Strafrecht.
Sorry mein Fehler! Wir sind einer Meinung!


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